Protocol of the Session on February 1, 2017

Genau das macht die Stärke aus; denn mit diesem Ansatz der Bündelung potenziert sie am Ende ihre Wirkung um ein Vielfaches.

Politisch erleben wir gerade eine Zeitenwende. Es ist nicht nur so, dass wir im Zeitalter der Digitalisierung mit anderen Formen der Kommunikation konfrontiert sind. Auch politisch erleben wir einen weltweiten Klimawandel. Das Postulat „Nie wieder Faschismus“ ist von der politischen Selbstvergewisserung bundesrepublikanischer Demokratiediskurse plötzlich leider wieder als Auftrag auf die tagespolitische Agenda gerückt. Man muss, glaube ich, nicht bis in die USA schauen, um zu beobachten, mit welcher Windeseile vermeintliche Gewissheiten zur Stabilität demokratischer Grundwerte einkassiert werden können. Ein Blick auf die Köpfe der AfD zeigt, dass dieses Thema auch bei uns zunehmend näher rückt.

Unsere Landeszentrale für politische Bildung geht in stürmischen Zeiten an den Start. Aber sie hat auch jede Menge Rückenwind; denn sie ist von einem breiten Bündnis getragen: von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Partner, aber eben auch von einem breiten Bündnis aller Fraktionen hier im Landtag. Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal dafür bedanken, dass alle hier im Haus die Entscheidung mittragen und die Landeszentrale im Rahmen der Arbeit im Kuratorium konstruktiv begleiten.

Die Landeszentrale für politische Bildung wird nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein wichtiger Baustein dieser wehrhaften Demokratie sein, die wir in Zukunft noch dringender als bisher brauchen werden. In diesem Sinne wünsche auch ich dem Team von Frau Engler viel Erfolg bei ihrer Arbeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6777 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/7281

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Belit Onay übernommen. Bitte, Herr Onay!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Der Innenausschuss hatte beschlossen, die Debatte darüber heute nicht zu führen, sondern es bei einem mündlichen Bericht zu belassen. Dem möchte ich gerne nachkommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich diesem Votum einstimmig angeschlossen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist am 1. November 2016 direkt in die Ausschüsse überwiesen worden. Am 8. Dezember 2016 stellte eine Vertreterin des Ministeriums für Inneres und Sport die Grundzüge des Gesetzentwurfs im federführenden Ausschuss vor.

(Unruhe)

Einen Moment, bitte, Herr Kollege! - Das Gemurmel ist wirklich sehr laut. Wir fahren erst dann fort, wenn hier Ruhe eingekehrt ist.

(Dr. Stephan Siemer [CDU] bespricht sich mit Minister Boris Pistorius)

- Das betrifft auch die Beratungen am Rande des Plenums! - Bitte!

Das ist für den Innenminister sicherlich auch interessant.

Ich fahre fort: Anlass des Gesetzentwurfs sind Veränderungen in der Behördenstruktur im Geschäftsbereich des Finanzministeriums. Im November 2009 wurde das frühere Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung aufgelöst und in die Oberfinanzdirektion Niedersachsen eingegliedert. Im Februar 2016 wurde das NLBV neu errichtet.

Die damit zusammenhängenden Aufgaben wurden aus der OFD wieder herausgelöst. Zu diesen Aufgaben gehört auch die Funktion als zentrale Vollstreckungsbehörde des Landes. Der Gesetzentwurf ist notwendig, um im Niedersächsischen Ver

waltungsvollstreckungsgesetz die Änderung der Behördenstruktur im Hinblick auf die Vollstreckung von Geldforderungen des Landes nachzuvollziehen.

Die Vertreterin des Innenministeriums wies darauf hin, dass der Termin des Inkrafttretens am 1. März 2017 auf eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung für den Justizbereich abgestimmt sei. Auch dort soll zu diesem Zeitpunkt die Zuständigkeit von der OFD auf das NLBV übergehen.

Der federführende Ausschuss hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Gesetzentwurf schriftlich angehört. Anregungen oder Bedenken wurden von dort nicht geltend gemacht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dem Gesetzentwurf musste nicht einmal redaktionell etwas geändert oder verbessert werden. Daher empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss, wie eingangs schon gesagt, einhellig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe auch hier keinen Widerspruch.

Wir kommen dann gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz wurde einstimmig verabschiedet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/7278

Zur Einbringung erteile ich das Wort für die Landesregierung Frau Gesundheitsministerin Rundt. Bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Niedersächsische Bauordnung geändert werden. Der Entwurf verbessert die Vorschriften zur barrierefreien Zugänglichkeit und Benutzbarkeit baulicher Anlagen sowie zum Klimaschutz.

Um für Menschen mit Behinderungen die in der UN-Behindertenrechtskonvention vom 13. Dezember 2006 vereinbarte Teilhabemöglichkeit in allen Bereichen zu verbessern, wird der Katalog der barrierefreien baulichen Anlagen erweitert. Barrierefrei müssen Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude sein. Die bisherige Einschränkung auf solche Gebäude, die dem Publikumsverkehr zugänglich sind, entfällt. Ausdrücklich werden bei den barrierefreien baulichen Anlagen neben Verkaufs- und Gaststätten jetzt neu die Beherbergungsstätten genannt, die aufgrund der Änderung des Gaststättengesetzes im Jahr 2005 nicht mehr im gaststättenrechtlichen Begriff enthalten sind und insoweit aus dem Anwendungsbereich der Barrierefreiheit herausgefallen waren.

(Unruhe)

Einen Moment, bitte, Frau Ministerin! - Ich glaube, wir schaffen hier einfach noch einmal die Voraussetzungen für eine gute Beratung. Alle diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht der Debatte folgen wollen, bitte ich jetzt, den Plenarsaal zu verlassen und die Beratungen einzustellen. - Vielen Dank.

Bitte, Frau Ministerin!

Zur Verbesserung des Klimaschutzes wird eine neue allgemeine Anforderung in den Entwurf aufgenommen, wonach zum Schutz des Klimas Möglichkeiten zum sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie sowie zur Gewinnung erneuerbarer Energien zu berücksichtigen sind.

Weiterhin berücksichtigt der Gesetzentwurf insbesondere folgende Änderungsbedarfe:

Die Seveso-III-Richtlinie wird umgesetzt, soweit sie das Bauordnungsrecht betrifft. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, langfristig dafür zu sorgen, dass zwischen Betrieben, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird - Störfallbetriebe -, und bestimmten schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft, vor allem Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebiete, Erholungsgebieten und sogenannten benachbarten Schutzobjekten, angemessene Sicherheitsabstände berücksichtigt werden.

Die Bauvorlagenberechtigung für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten wird erweitert, sodass sie zukünftig bei nicht verfahrensfreien Baumaßnahmen auch Bauvorlagen erstellen dürfen. Die Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten werden als bauvorlageberechtigt ausdrücklich genannt.

Im Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass zusätzliche nationale Anforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte mit EU-Recht unvereinbar sind. Der Gesetzentwurf passt entsprechend den von der Bauministerkonferenz am 13. Mai 2016 beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung der Länder das geltende Recht an die im Urteil des Europäischen Gerichtshofs enthaltenen Grundaussagen an.

Zur weiteren Vereinheitlichung und Deregulierung vollzieht der Entwurf weitere Anpassungen an die auf der Bauministerkonferenz am 20. und 21. September 2012 beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung. Er übernimmt die Regelungen insbesondere im Sonderbautenkatalog zu Pflegeeinrichtungen und Tagesstätten, aber auch zu notwendigen Treppenräumen.

Der Katalog der verfahrensfreien Baumaßnahmen wird an einzelnen Stellen neu formuliert. Unter anderem werden mobile Geflügelställe unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Größe von 450 m3 verfahrensfrei gestellt.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Sehr gut!)

Ich möchte Ihnen diese Änderungen der NBauO gern ans Herz legen, weil ich glaube, dass wir auf den sehr unterschiedlichen Gebieten, vor allen Dingen in den Bereichen der Barrierefreiheit, der Landwirtschaft - wie wir an den Hühnerställen sehen können -, der ökologischen Landwirtschaft, aber auch des Klimawandels, Erhebliches tun können.