Das stelle ich gerne klar. Wir haben gesagt: Wir wollen das Programm für alle Maßnahmen öffnen, die den kleinen Museen helfen, und nicht ausschließlich auf Maßnahmen zur Barrierefreiheit beschränken. Das habe ich gesagt.
Nun, wie gesagt, zur Anhörung. Ich möchte aus dem Beitrag der ALLviN in der Anhörung zitieren, Frau von Below-Neufeldt, damit ich nicht zum dritten Mal ansetzen muss:
„Die niedersächsischen Landschaften und Landschaftsverbände sind aber der Meinung, dass ein solches Förderprogramm sich nicht nur auf kleine Museen beschränken, sondern sich auf kleinere Kultureinrichtungen insgesamt beziehen sollte.“
Ich finde es kleinlich, wenn an der Stelle gesagt wird: Dem Antrag können wir nicht zustimmen usw. usf. - Das ist doch etwas, was auch das Ergebnis der Anhörung darstellt. Dann muss man sich auch selbst einmal hinterfragen, die Ergebnisse solcher Anhörungen mit aufnehmen und den Mut haben, den Antrag entsprechend zu ändern.
Wir wollen - ich habe es vorhin schon erwähnt - mit unserem Änderungsantrag zum Haushalt 3 Millionen Euro bereitstellen. Damit wollen wir investive Maßnahmen in die Kultur im ländlichen Raum ermöglichen. Für alle kleinen Kultureinrichtungen soll dies möglich sein. Meines Erachtens ist es genau der richtige Weg, so ein offenes Investitionsprogramm aufzulegen. Wir stärken damit die Kultur in der Fläche. Dass Kultur nicht nur die Lebensqualität erhöht, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft leistet, die Voraussetzungen für gesellschaftliche Auseinandersetzungen und auch für eine regionale Identitätsbildung schafft, ist in diesem Haus, glaube ich, unstreitig.
Viele kulturelle Angebote im Land - gerade in der Fläche - gibt es nur, weil sich in den dortigen Kultureinrichtungen Menschen ehrenamtlich einbringen. Diese Arbeit wollen wir mit unserem Investitionsprogramm stärken. Ich möchte mich auch im Namen der SPD-Fraktion noch einmal ganz herzlich bei denjenigen bedanken, die diese ehrenamtliche Arbeit im Bereich Kultur engagiert leisten.
Zusammenfassend möchte ich festhalten: Wir bringen mit dem Doppelhaushalt ein Förderprogramm für kleine Kultureinrichtungen mit einem Volumen von 3 Millionen Euro auf den Weg. Damit
stärken wir die kulturelle Vielfalt in Niedersachsen gerade auch im ländlichen Raum. Wir stehen zu Inklusion und Barrierefreiheit, öffnen das Investitionsprogramm aber auch für andere investive Maßnahmen, da wir die Bedarfe vor Ort kennen. Wichtig ist uns dabei, dass die Mittel den kleinen Kultureinrichtungen unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Prange. - Das Wort hat jetzt für 90 Sekunden im Rahmen einer Kurzintervention Frau Kollegin von Below-Neufeldt.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ähnlich aussieht, ist noch lange nicht gleich. Das, was Sie jetzt als Programm anbieten, ist für die Barrierefreiheit in kleinen Museen viel weniger. Das muss man sich einfach einmal ausrechnen. Sie wollen mehr Einrichtungen fördern. Sie wollen auch breiter aufgefächert fördern.
Das heißt: Das Programm, das die CDU-Fraktion zum Thema „mehr Barrierefreiheit für kleine Museen“ aufgelegt hat, geht mit Ihnen verloren. Sie machen ein ganz anderes Programm.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Herr Kollege Prange möchte erwidern. Maximal 90 Sekunden. Bitte schön!
Ich möchte festhalten: Wir haben ein ausfinanziertes Programm. Auch die Kollegen von der CDU haben einen Vorschlag, den sie mit einem Änderungsantrag zum Haushalt abgebildet haben. Die FDP aber hat gar nichts zu diesem Thema zum Haushalt vorgeschlagen.
Wir konnten ja gerade Ihre Änderungsanträge zur Kenntnis nehmen. Insofern finde ich es sehr mutig, sich jetzt hier hinzustellen und ein ausfinanziertes Programm, das vielen Kulturträgern im Land helfen wird, so schlechtzureden. Sie haben an dieser Stelle gar nichts eingebracht. Das finde ich wirklich schade.
Wenn Sie sagen, für Barrierefreiheit könnte man noch mehr tun, sage ich: Natürlich kann man das. Das hier aber ist ein Einstieg in die Debatte. Das wird auch nicht das letzte Förderprogramm in diesem Land gewesen sein. - Wir starten mit 3 Millionen Euro und nehmen dabei alle Kultureinrichtungen in den Blick. Barrierefreiheit ist dabei natürlich ein ganz wichtiges Kriterium.
Vielen Dank, Herr Kollege Prange. - Das waren eine Kurzintervention und die Antwort darauf. - Jetzt liegt mir noch die Wortmeldung der Landesregierung vor. Frau Kulturministerin Dr. HeinenKljajić hat das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, die Kollegen Bajus und Prange haben klug und überzeugend dargelegt, warum dieser Antrag richtig ist.
Ich jedenfalls freue mich darüber, dass die Koalitionsfraktionen diesen Änderungsantrag gestellt und vor allem auch die entsprechende Finanzierung sichergestellt haben.
Die spartenübergreifende Öffnung eines Investitionsprogramms ist bei einem Flächenland wie Niedersachsen, offen gestanden, die einzig sachgerechte Lösung. Ich weiß nicht, inwiefern Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, immer wieder einmal das Gespräch mit allen möglichen Kulturverbänden - sei es der akku, seien es die Landschaften - führen. Überall dort werden Sie
immer wieder hören - das jedenfalls war der Tenor der Gespräche, die ich in den letzten Monaten gerade auch zum Thema „Kulturförderung im ländlichen Raum“ geführt habe -: Macht ein offenes Programm! Macht ein spartenübergreifendes Programm!
Letztendlich haben alle kleinen Kultureinrichtungen einen Investitionsbedarf - ja, unbedingt auch für den Bereich Barrierefreiheit. Das will ich überhaupt nicht leugnen. Sie haben ihn aber auch im Bereich der technischen oder der sächlichen Ausstattung ihrer Räumlichkeiten. Sie haben ihn auch im Bereich Digitalisierung, womit wir auch diejenigen erreichen, die vielleicht gar nicht über eigene Räumlichkeiten verfügen, gleichwohl aber mit ihrem eigenen Chor oder mit ihrer eigenen Theatergruppe - oder was auch immer - aufrüsten wollen. Von daher macht nur ein wirklich breit aufgestelltes Programm Sinn.
In Richtung CDU vielleicht noch folgender Hinweis: Von den 159 Anträgen, die zu Ihrem damaligen Programm zur Förderung von kleinen Museen eingegangen sind, hatten nur genau 6 das Thema „Barrierefreiheit“ aufgegriffen. Das soll nicht heißen, dass für diesen Bereich der Schluss gezogen werden sollte, dass Anreizprogramme aufgelegt werden sollten. Ich glaube, das macht aber noch einmal deutlich, dass die Bedarfe vor Ort etwas anders sind.
Von daher: Teilhabe für alle - insbesondere auch für Menschen mit Behinderung - ist wichtig und richtig. Eine Begrenzung auf Museen ist angesichts der Kulturlandschaft, die wir hier im Flächenland Niedersachsen haben, einfach nicht sachgerecht.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Daher schließe ich jetzt die Aussprache in der zweiten Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wie Sie wissen, ist es aufgrund der Antragslage wieder etwas komplizierter.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab. Nur falls diese Beschluss
Mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über den von der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Änderungsantrag zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Möchte jemand der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen? Ich bitte um das Handzeichen! - Das ist nicht der Fall. Ich frage formal nach den Gegenstimmen zur Beschlussempfehlung? - Damit ist die Beschlussempfehlung abgelehnt worden. Ihr wurde nicht gefolgt.
Wir kommen daher jetzt zur Abstimmung über den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/7114. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Dem Änderungsantrag wurde gefolgt. Damit wurde der Antrag in dieser Fassung angenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die heutige Sitzung kann ich damit schließen. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder. Ich wünsche einen angenehmen Abend.