Sonst hätten wir im Schulgesetz die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen. Wir halten die Schulqualität an dieser Stelle hoch, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sie weisen zu Recht darauf hin: Die Oberschulen in diesem Land haben sich sehr unterschiedlich entwickelt. Auch Herr Strümpel hat es ausgeführt: Viele Oberschulen arbeiten bereits integrativ. Wann immer wir Oberschulen besuchen, wird uns gesagt: Bitte, gebt uns doch mehr Möglichkeiten, integrativ zu arbeiten.
Ja, die Oberschule wird in den Regionen gut angenommen. Man muss aber auch sagen, dass sie in der Schulplanung oft den einzigen Weg darstellt, um überhaupt noch Schulen zu gründen. Herr Strümpel hat es eben deutlich gemacht, wie niedrig die Zulassungsvoraussetzungen für die Oberschulen sind.
Wir werden deshalb an dieser Stelle Ihrem Vorschlag nicht folgen. Natürlich sehen auch wir den Bedarf, dass Oberschulen weiterentwickelt und für die Herausforderungen zukunftsfähig aufgestellt werden. Hier verfolgen wir aber eher das Ziel, ihnen die Möglichkeit und die Vielfalt zu geben, noch stärker integrativ zu arbeiten. Das ist die Richtung, in die wir gehen wollen.
Deshalb werden wir Ihren Forderungen nicht folgen, die schulzweigbezogene Arbeit der Schulen noch stärker im Gesetz zu verankern oder vorzuschreiben; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir brauchen keine kleinen KGSen ohne gymnasialen Zweig.
Auch beim Versuch, hier erneut die Inklusion zu unterlaufen - wir hatten diese Debatte schon am Dienstag -, werden wir nicht mitgehen. Der Förderschulzweig wird von uns nicht unterstützt werden. Wir sind für integratives Arbeiten an allen Stellen und stellen die Inklusion ganz nach oben.
Auf all Ihre Unterstellungen in dem Antrag werde ich nicht eingehen. Wir benachteiligen keinerlei Schulform. Wir werden mit Ihnen aber auch nicht den Weg gehen, Schulformen zu bevorzugen. Das ist nicht unser Weg. Wir werden die Oberschulen zukunftsfähig gestalten.
Vielen Dank, Frau Hamburg. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Beratungen.
Federführend soll sich der Kultusausschuss mit diesem Entschließungsantrag befassen, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie das so beschließen wollen. - Das ist so beschlossen.
Wir kommen zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnitts. Der nächste, der 42. Tagungsabschnitt ist für Montag, den 12., bis Donnerstag, den 15. Dezember, vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.