Vielen Dank, Herr Kollege Schremmer. - Mir liegt jetzt nur noch die Wortmeldung der Landesregierung vor. Das Wort hat Frau Sozialministerin Cornelia Rundt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Bundesteilhabegesetz plant der Bund, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu leisten. Die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderung sollen gestärkt und die personenzentrierte Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in den Vordergrund gestellt werden.
Der vorliegende Entschließungsantrag macht aber auch noch einmal deutlich, dass der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes dieses Ziel nur zum Teil erreicht. Fest steht, dass die im Gesetz angelegten Leistungsverbesserungen längst nicht allen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung zugutekommen.
Am 22. September hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag stattgefunden. Am Tag danach hat das Plenum des Bundesrats getagt. Zuvor sind in den Ausschüssen rund 130 verschiedene Entschließungen und Änderungsanträge der Länder zum Bundesteilhabegesetz diskutiert worden, in denen sich Niedersachsen, ganz im Sinne des heute zu beratenden Entschließungsantrags, für eine Verbesserung der Situation der Menschen mit Behinderung positioniert hat. Von diesen sind am Ende 96 als Empfehlung des Bundesrats an die Bundesregierung beschlossen worden. In der Bundesratssitzung am 16. Dezember wird dann endgültig über das Gesetz abgestimmt.
Einigen Forderungen der Länder hat sich die Bundesregierung angeschlossen, so z. B. im Bereich der sogenannten Revisionsklausel bezüglich der ICF-Einstufungen. Anderen Anliegen stimmt die Bundesregierung nicht zu, insbesondere nicht der Forderung der Länder nach einer Kostenübernahme des Bundes bei etwaigen durch das Bundesteilhabegesetz verursachte Mehrkosten.
- Doch, das ist so! Deswegen setzt Frau Ministerin Rundt erst fort, wenn Sie auch hier zu hören ist. - Wer die Rede nicht hören will, was sehr bedauerlich wäre, muss dann halt sein Gespräch draußen führen. - Es gibt immer noch einige, die das nicht interessiert. - So, Frau Ministerin, bitte!
Derzeit laufen noch intensive Beratungen zum Gesetzentwurf im Bundestag und in den Bundestagsfraktionen. Aktuell heute, morgen, vor allen Dingen aber übermorgen wurde und wird dort noch mit großer Intensität beraten. Hierbei wird es z. B. auch um das Wunsch- und Wahlrecht gehen.
Diese Diskussion umfasst auch große Teile der guten und für Menschen mit Behinderung wichtigen Forderungen des gemeinsamen Entschließungsantrags. Ich hoffe, dass es im Interesse der Menschen und ihrer Teilhabechancen noch zu Verbesserungen kommt. Wir nehmen auf jeden Fall jede Chance wahr, um hier noch im positiven Sinne Einfluss auszuüben.
Auf der Anfang Dezember in Lübeck stattfindenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz wird das Bundesteilhabegesetz ebenfalls noch einmal diskutiert, bevor sich die Länder dann am 16. Dezember im Bundesrat abschließend verhalten müssen. Ich will ganz deutlich sagen, dass eine Anrufung des Vermittlungsausschusses auch das Ende des Gesetzes, auch der positiven Teile des Gesetzes, sein kann, weil es dann möglicherweise der Diskontinuität zum Opfer fällt. Hierzu werden also noch intensive Beratungen stattfinden müssen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind damit am Ende der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen.
Hierzu liegt der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen des Hauses vor. Ich halte Sie damit einverstanden, dass wir zunächst über diesen Änderungsantrag und nur im Falle von dessen Ablehnung anschließend über die ursprüngliche Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen.
Wer also dem Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses in der Drucksache 17/6917 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage sicherheitshalber nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Aufgrund der Antragslage war Einstimmigkeit anzunehmen. Aber ich muss die Formalien einhalten.
Dem Änderungsantrag wurde gefolgt. Damit ist zugleich die Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses nach § 39 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Nun stimmen wir noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung ab, die die in die Beratung einbezogenen Eingaben betrifft.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben 02982 und 02982 (01) für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage auch hier nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Auch das war einstimmig. Damit haben Sie auch die Beschlussempfehlung zu Nr. 2 akzeptiert.
Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: a) Reale Marktchancen ausbauen statt von rotgrüner Museumslandwirtschaft träumen - Niedersachsen braucht ein Exportförderprogramm für die Agrar- und Ernährungsbranche - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5017 - b) Der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels begegnen - Dumpingpreise verhindern - Landesregierung muss Gründung von Milchabsatzplattform vorantreiben - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5116 - c) Landwirtschaftliche Betriebe retten - Liquiditätshilfen durch Landesbürgschaft zur Verfügung stellen - Antrag
der Fraktion der CDU - Drs. 17/5277 - d) Faire Preise für gute Milch - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5709 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/6874 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drucksache 17/6944
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unverändert anzunehmen und die Anträge der Fraktion der CDU abzulehnen.
Mit dem nunmehr vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielen die Einbringer auf eine Annahme ihres eigenen Antrags in einer geänderten Fassung.
Ich eröffne die Beratung. Es beginnt der Kollege Dammann-Tamke, CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Während wir uns heute Morgen im Rahmen einer Regierungserklärung und der darauffolgenden Aussprache mit dem wichtigsten Wirtschaftszweig Niedersachsens befasst haben - der Fahrzeugindustrie -, kommen wir heute am späten Nachmittag zu dem zweitwichtigsten Wirtschaftszweig: der Agrar- und Ernährungsindustrie.
In den letzten Monaten wurde die Situation in der Landwirtschaft durch ein breites mediales Echo begleitet. Die Situation, die wir derzeit konstatieren, was die Krise in der Landwirtschaft angeht, hat natürlich auch einen Rahmen - einen Rahmen, der sich europäische Agrarpolitik nennt. Dieser Rahmen wurde durch viele Beschlüsse der Jahrzehnte dahin gehend gesteckt, dass sich die Agrar- und Ernährungswirtschaft auch in Niedersachsen zukünftig freien Märkten zu stellen hat.
Die Milchwirtschaft hat mit dem Auslaufen der Milchquote in diesem Bereich relativ spät reagiert. Die Situation auch der Milchviehbetriebe ist in den letzten Monaten durch Resignation, Aufgabe und, wenn auch nicht offen ausgesprochen, Hoffnung, aus dieser Krise gestärkt hervorzugehen, geprägt.
Fakt ist: Bei allem, was wir derzeit aus der Beratung wissen, haben wir eine Krise in der Landwirtschaft, die weit über den Milchmarkt hinausgeht. Dieses Thema wird viel zu kurz gefasst, wenn man es nur auf den Bereich Milch bezieht. Die aktuellen Ergebnisse der Betriebsauswertung aus dem Wirtschaftsjahr 2015/2016 weisen darauf hin, dass alle landwirtschaftlichen Betriebszweige in dem abgelaufenen Wirtschaftsjahr Eigenkapitalverluste auszuweisen haben werden.
In dieser Gemengelage ist die Frage: Was kann Politik tun? Was kann Politik in Niedersachsen tun? - Wir werden Märkte sicherlich nicht nachhaltig dahin gehend beeinflussen können, dass wir auf dem europäischen und Weltmarkt aufgrund politischer Initiative aus Niedersachsen heraus Änderungen im Sinne von positiven Preisgestaltungen herbeiführen können.
Wir werden in Deutschland auch nicht zu Protektionismus dahin gehend zurückkommen können, dass wir unsere Agrarproduktion national abschotten. Nein, es ist Realismus gefordert. Und es ist Realismus dahin gehend gefordert, dass wir uns auf das Machbare in Niedersachsen konzentrieren.
Unsere Fraktion hat in diesem Zusammenhang drei Anträge gestellt. Sie datieren von Januar, Februar und März dieses Jahres.
Meine Damen und Herren, wir sind mittlerweile im November und kommen jetzt zur abschließenden Beratung. Wir haben im Mai einen Änderungsantrag der Regierungskoalition erlebt. Ich stelle nur fest: In diesem Jahr, was von einer beispiellosen Krise in der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft geprägt war, hat sich die Landesregierung durch Untätigkeit ausgezeichnet.
Wir haben einen Antrag gestellt, der sich mit den Exportmöglichkeiten für niedersächsische Agrar- und Ernährungsprodukte befasst. Das ist ein Antrag, der ganz einfach z. B. formuliert, dass wir eine Forderung in Richtung dieser Landesregierung stellen, dass sich analog zu den emsigen Reisen der Wirtschaftsdelegation, die dieser Wirtschaftsminister nahezu monatlich unternimmt, unser niedersächsischer Agrarminister innerhalb einer fünfjährigen Wahlperiode vielleicht auch einmal ein Herz fasst und eine Delegation nieder
sächsischer Landwirte und der Ernährungswirtschaft in ein benachbartes oder ausländisches Staatsgebiet mit dem Ziel führt, für niedersächsische Agrarprodukte zu werben.
Es ist für unsere Fraktion und für mich absolut unvorstellbar und nicht nachvollziehbar - wobei wir diese ideologische Betrachtung von Agrar- und Ernährungsexporten aus Niedersachsen seitens der grünen Fraktion sehr wohl kennen -, dass diese große traditionelle SPD-Fraktion nicht in der Lage ist, ihrem grünen Koalitionspartner deutlich zu machen, dass die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen der zweitwichtigste Wirtschaftszweig ist und dass es ein Unding ist, dass sich der zuständige Agrarressortminister dieser Aufgabe verweigert.
Meine Damen und Herren, wir sprechen hier nicht über ein paar Schubkarren von Kartoffeln, die irgendwohin nach Ägypten oder sonst wohin exportiert werden sollen. Die Ausfuhren Niedersachsens im Kalenderjahr 2015 betrugen im Bereich der Nahrungsmittel aus tierischer Produktion 5,14 Milliarden Euro und im Bereich der Nahrungsmittel aus pflanzlichem Ursprung 3,73 Milliarden Euro. Der Bereich der Ernährungswirtschaft Niedersachsens in toto hatte ein Ausfuhrvolumen von 10,3 Milliarden Euro. Und dieser Minister hat nichts dazu beigetragen!
(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP - Zurufe von der CDU: Hört! Hört! - Zuruf von der CDU: Ar- beitsverweigerung! Fehlbesetzung! - Jörg Bode [FDP]: Unglaublich!)
Wir haben mit der Milchvermarktungsplattform einen Antrag gestellt, der zwar sehr sperrig um die Ecke kam. Ich stelle heute aber fest, dass letzte Woche der Agrarministerrat der Europäischen Kommission mit dem Ziel getagt hat, die Stellung der Landwirte in den Vermarktungsketten in der Lebensmittelwirtschaft zu verbessern. Genau das, was wir mit der Milchvermarktungsplattform, ausgehend von sechs Bundesländern - es war ein abgestimmter Antrag über mehrere Bundesländer - über das föderale System auf den Weg bringen
Jetzt komme ich zum dritten Punkt unserer Antragsinitiative aus dem März dieses Jahres. Und das ist wirklich ein Tollhaus. Denn dieser Antrag fordert ganz einfach, dass wir für Betriebe, die mit dem Rücken zum Abgrund stehen, eine Möglichkeit schaffen müssen, damit die Banken ihnen Liquiditätsdarlehen zur Verfügung stellen, die über Landesbürgschaften abgesichert werden.