Ich sage es jetzt einmal bewusst ein bisschen provokant: Das Verbot von Cannabis ist ungefähr genauso sinnvoll wie das seinerzeitige Verbot in der DDR, Westfernsehen zu schauen. Das hat ja auch nichts gebracht.
Was ist also zu tun? - Wir können diesen Zustand so beibehalten und die Fakten ignorieren. Oder wir gehen neue Wege in der Drogenpolitik, weil wir nichts daran ändern können, dass Menschen Cannabis aus Genussgründen konsumieren - auch wenn Sie nicht dabei sind, Herr Meyer -, wir aber Jugend- und Verbraucherschutz dennoch sicherstellen wollen und auch müssen.
Die Kollegen der FDP haben recht: Es ist Aufgabe einer Landesregierung, den Jugend- und Verbraucherschutz sicherzustellen. Das kann man aber nicht, solange Cannabis kriminalisiert wird und wir nicht in der Lage sind, das Jugendschutzgesetz insoweit zu ändern.
für ein Cannabiskontrollgesetz vorgelegt. An dem Wort erkennen Sie schon, was gemeint ist: Es geht nicht um die Legalisierung nach dem Motto „Gebt das Hanf frei!“ oder was hier noch alles diskutiert wird, sondern darum, dass der Erwerb von Cannabis durch lizensierte Stellen möglich werden soll. Der Schwarzmarkt würde dadurch eingedämmt. Wir hätten eine Situation, die wir viel besser kontrollieren können.
Insgesamt kann man sagen: Cannabis ist nur ein Teilaspekt der Debatte um den Umgang mit Drogen. Wir haben es heute schon gehört: Der Konsum von Alkohol und Tabak spielt in unserer Gesellschaft eine große Rolle, und wir können uns nun einmal nicht der Tatsache verschließen, dass die Menschen manchmal unvernünftig sind. Aber wir sollten ihnen auch nicht vorschreiben, wie sie das machen, wenn sie das zu Hause tun wollen.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie gehen in den Supermarkt, um einen Kasten Bier zu kaufen. An der Kasse weist das Personal Sie darauf hin, dass Sie sich zuerst registrieren müssen, um alkoholische Getränke zu erwerben. Erst dann wären Sie dazu befugt, könnten jedoch nur fünf Flaschen und keinesfalls die ganze Kiste kaufen. Schließlich sei Alkohol schädlich, und jedes Jahr würden 74 000 Menschen an den Folgen des Konsums sterben.
Dieses Szenario, meine Damen und Herren, hört sich für Alkohol zugegebenermaßen ziemlich absurd an. Aber es macht deutlich, dass diese Debatte um eine Entkriminalisierung von Cannabis komplett unsachlich und ideologisch geführt wird. Denn was für den Erwerb von Alkohol absurd klingt, das schlagen wir für den Erwerb von Cannabis vor. Den Handel und auch den Erwerb zu kontrollieren, wäre ein richtiger Schritt im Umgang mit Cannabis.
Ich fasse zusammen: Es geht erstens um konsequenten und wirksamen Jugendschutz. Es geht zweitens um staatlich kontrollierbare und damit sicher zu konsumierende Produkte, also so eine Art Reinheitsgebot. Es geht drittens um wirksame offene und öffentliche Prävention in allen Teilen der Gesellschaft.
Der Kollege Meyer hat es schon gesagt, das ist heutzutage nicht möglich. Aber das liegt ausschließlich am Verbot.
Ich glaube, das wäre der richtige Weg. Alle anderen Strategien sind nach meiner festen Überzeugung zum Scheitern verurteilt. Wir werden uns im
Erlauben Sie mir, zum Schluss etwas humorvoll zu sagen: Herr Bode, wissen Sie, worauf ich mich am meisten freue, wenn Cannabis freigegeben ist? - Auf den Joint, den ich rauche, wenn ich Sie mit Ihrem alten GTI an jeder Ampel mit meinem hochmodernen e-Golf abziehe.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration zu überweisen. Auf Antrag der Fraktion der FDP soll er zur Mitberatung noch an den Ausschuss für Inneres und Sport und den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen werden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen auch nicht. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 38: Erste Beratung: Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit - Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6685
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen ist ein wirtschaftlich starkes und erfolgreiches Bundes
land. Die positive Entwicklung bei der Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze hat aktuell zu einer im Vergleich zu früheren Jahren erheblich geringeren Arbeitslosenquote von aktuell 5,9 % im Durchschnitt des Landes geführt. Dabei dürfen wir allerdings nicht vergessen: Hinter dieser Quote stehen fast 250 000 Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen.
Was die Spaltung des Arbeitsmarktes besonders deutlich macht: Über 90 000 Menschen suchen seit einem Jahr oder länger einen Arbeitsplatz. Das ist eine Situation, die wir nicht akzeptieren können und bei der es unserer engagierten Unterstützung bedarf, um mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern. Dazu sind wir bereit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei der Arbeits- und Langzeitarbeitslosigkeit gibt es natürlich starke regionale Unterschiede. In meiner Heimatstadt Wilhelmshaven mit einer Arbeitslosenquote von über 11 % betreut das Jobcenter allein fast 4 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in den letzten Jahren nicht wirklich vorangekommen und stellt eine der größten Herausforderungen in der Arbeitsmarktpolitik in Niedersachsen dar.
Mit dem vorliegenden Antrag mit der Überschrift „Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit - Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren!“ stellen sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dieser Herausforderung.
Wir wollen Beschäftigung in einem verlässlichen sozialen Arbeitsmarkt schaffen und einem Personenkreis, der so nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar ist, eine Perspektive mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen und einer Entlohnung mindestens auf der Basis des geltenden Mindestlohns anbieten.
Wir verstehen dabei die öffentliche Beschäftigung als zusätzliche Beschäftigung in Kommunen oder sozialen Betrieben, vor allem in den Bereichen Erziehung, Bildung, Pflege, Gesundheit und Kultur. Hier gibt es viele sinnvolle Einsatzfelder, die keine reguläre Beschäftigung verdrängen.
Ohnehin ist der Antrag in unserer Fraktion ein echtes WiSo-Projekt: beraten und eingebracht in guter
An dieser Stelle möchte ich daher folgerichtig die Mitberatung durch den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beantragen.
Wir wissen natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Grundlage für ein verlässliches und langfristig angelegtes Beschäftigungsprogramm für Langzeitarbeitslose neben der Definition der Zielgruppe die Finanzierung ist.
Bei der Zielgruppe wollen wir uns auf die Menschen konzentrieren, die mindestens zwei Jahre lang im SGB-II-Bezug waren, mindestens 50 Jahre alt sind und mehrere Vermittlungshemmnisse aufweisen. Darunter sind im Übrigen viele Frauen mit einer aufgrund ihrer Familiensituation ohnehin oftmals brüchigen Erwerbsbiografie. Der genannte Personenkreis hat es auf dem ersten Arbeitsmarkt besonders schwer.
Bei der Finanzierung eines allgemeinen öffentlichen Beschäftigungsmarktes brauchen wir eine enge Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommunen nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“.
Im Vorfeld unseres heutigen Antrages haben wir uns in einer fraktionsinternen Anhörung mit Vertretern der Jobcenter, der Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften, der kommunalen Ebene, aber insbesondere auch mit Verantwortlichen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ausgetauscht, die mit ihren Landesprogrammen für öffentlich geförderte Beschäftigung auf bundesweite Aufmerksamkeit gestoßen sind.
Grundlage für die Finanzierung von öffentlichen Beschäftigungsprogrammen ist der sogenannten Passiv-Aktiv-Tausch, bei dem der Regelbedarf und die Kosten der Unterkunft als Zuschuss für eine Beschäftigung eingesetzt werden. Darüber hinaus werden Mittel des Eingliederungstitels und der Länder benötigt.
Vorrangig ist der Bund gefordert - so auch der Tenor unseres Antrages -, zusätzliche Mittel in den Eingliederungstitel einzustellen und gesondert auszuweisen, um die Finanzierung sozialer Arbeitsmärkte in den Ländern zu gewährleisten. Dafür ist es auch notwendig, dass die Finanzierung eines sozialen Arbeitsmarktes auf der Basis eines
Bis dahin wollen wir jedoch die bestehenden Fördermöglichkeiten des Bundes und der Jobcenter im Rahmen eines Landesprogramms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit optimal nutzen.
Mit dem Instrument der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II kann die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen für die Dauer von maximal 24 Monaten mit bis zu 75 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts gefördert werden. Für eine zeitnahe Realisierung eines von uns gewünschten sozialen Arbeitsmarktes in Niedersachsen sind daher ergänzende Mittel des Landeshaushalts notwendig. Hierüber werden wir im Zusammenhang mit den anstehenden Haushaltsberatungen für die Jahre 2017 und 2018 entscheiden.