Protocol of the Session on September 16, 2016

Das Wort hat nun Herr Kollege Siebels zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung. Den Inhalt setze ich als bekannt voraus. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Verlauf dieser Debatte hat der Kollege Dammann-Tamke erwähnt, dass ich in Bezug auf das Jagdrecht, genau genommen in Bezug auf die Ermächtigungsgrundlage für die Intervallbejagung in Niedersachsen, die Äußerung gemacht hätte, dass diese Intervallbejagung in den Landkreisen freiwillig anzuordnen wäre. Es geht dabei um die Debatte in der Plenarsitzung vom 7. Juni 2016, wenn ich richtig informiert bin. Ich weise darauf hin, dass ich auch ausweislich des Protokolls vom 7. Juni 2016 keine solche Äußerung getätigt habe. Ich bitte Sie, das richtigzustellen, Herr Kollege Dammann-Tamke.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Siebels. - Ebenfalls nach § 76 unserer Geschäftsordnung hat nun Herr Kollege Dammann-Tamke das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Ausführungen des Kollegen Siebels stimmen. Sie sind zutreffend. Ich habe im Eifer des Gefechts den Kollegen Janßen mit dem Herrn Kollegen Siebels verwechselt. Ich nehme meine Äußerung gegenüber dem Kollegen Siebels mit Bedauern zurück.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Die beiden sehen sich aber auch ähnlich!)

Wunderbar, dann ist das auch geklärt.

Wir kommen nun zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe nun auf den

Tagesordnungspunkt 34: Erste Beratung: Kommune, Land und Bund an einem Strang: Sanierung und Digitalisierung von Niedersachsens Schulen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/6398

Zur Einbringung erteile ich Herrn Kollegen Försterling von der FDP-Fraktion das Wort. Bitte, Herr Kollege!

(Unruhe)

- Alle anderen bitte ich, der Debatte aufmerksam zu folgen und Gespräche und Beratungen einzustellen.

Frau Präsidentin - - -

(Anhaltende Unruhe)

Einen kleinen Moment noch! Wir haben Zeit, Herr Försterling. - Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele von uns kennen zahlreiche Schulen in Niedersachsen. Dort sieht man sie manchmal, die Schultoiletten aus dem 19. Jahrhundert und die PCs aus dem 20. Jahrhundert. Wir befinden uns im 21. Jahrhundert. Es ist Zeit, dass wir unsere Schulen auch ins 21. Jahrhundert holen.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Wir haben in den letzten Jahren schon viel auf den Weg gebracht. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung kann man der Landesinitiative n-21 sehr dankbar für das sein, was dort in den letzten Jahren passiert ist.

Aber seien wir einmal ehrlich: Die ganzen Modellversuche reichen nicht aus, um das gesteckte Ziel - die Schulen in Niedersachsen flächendeckend zu modernisieren und zu digitalisieren - zu erreichen. Modellversuche sind eben nicht für alle. Modellversuche sind immer nur für einige wenige. Ohne einen großen Wurf wird es nicht gelingen, das Ziel zu erreichen, die Schulen flächendeckend zu sanieren und flächendeckend zu digitalisieren.

Mitunter ist es auch eine Frage, wie Eltern das begleiten können. Wir haben Schulen, in denen für die Tablet-Klassen gilt, dass die Eltern 500 Euro oder auch einmal 780 Euro für das Tablet bezahlen sollen. Während es klare Regeln für sozial Schwächere gibt, wonach die Kosten für diese Tablets übernommen werden, so wissen wir doch alle, dass es für die Familie mit Durchschnittseinkommen nicht ganz einfach ist, mal so eben 780 Euro oder bei zwei Kindern 1 560 Euro in Tablets zu investieren. Dann ist die Urlaubsreise dahin, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Deswegen brauchen wir eine Regelung und müssen wir sagen: Wir sind bereit, die Schülerinnen und Schüler flächendeckend mit modernen Medien auszustatten.

(Beifall bei der FDP)

Ich bin auch ein glühender Verfechter des Bildungsföderalismus. Es ist Zeit zu sagen: Das kann nur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in der Bundesrepublik Deutschland sein. Deswegen brauchen wir einen Bildungsfinanzierungspakt zwischen den Bundesländern und dem Bund, der genau diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe aufnimmt und in einem Staatsvertrag regelt.

Uns als Freien Demokraten schwebt vor, mutig heranzugehen und zu sagen: Wir brauchen 1 000 Euro pro Jahr und Schüler für die Digitalisierung der Schulen in der Bundesrepublik Deutschland. Ja, das sind große Summen. Man fragt sich, wohin das ganze Geld gehen soll. Aber ich habe eben schon einmal gesagt, was die Tablets der aktuellen Modellversuche kosten. Hinzu kommen Smartboards in den Klassen. Hinzu kommen Breitbandanschlüsse für die Schulen, WLAN in den Schulen und Server in den Schulen. Hinzu kommt die Anschaffung der entsprechenden Programme. Dazu kommt natürlich auch die ganze Administration der Soft- und Hardware, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dann werden Sie feststellen, dass 1 000 Euro pro Schüler und Jahr zwar nach viel klingen, am Ende aber nur ein Anfang für die Digitalisierung sind.

(Beifall bei der FDP)

Wir werden uns hoffentlich im Zuge der Beratungen im Kultusausschuss auch intensiv mit der Frage beschäftigen können, welches Modell das Land Niedersachsen in den nächsten Jahren auf den Weg bringen möchte, ob es eher nach dem Prinzip „Bring your own device“ handelt, d. h. jeder Schüler bringt sein eigenes Endgerät mit bei all den Verwerfungen, die es durch unterschiedliche Endgeräte gibt. Es gibt Software, die auf den zahlreichen unterschiedlichen Endgeräten läuft. Das Problem ist immer, dass die Software bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Wenn Software auf allen möglichen Endgeräten laufen muss, führt das in der Regel dazu, dass sie eine geringere Leistungsanforderung hat als Software, die optimiert auf bestimmte Endgeräte zugeschnitten ist. Damit werden wir uns beschäftigen müssen.

Das gilt auch für die Frage, wie das Land Niedersachsen eigentlich seinen Teil dazu beitragen will. Wir müssen auch den einen oder anderen Lehrer ins 21. Jahrhundert mitnehmen, wenn es darum geht, die digitalen Medien einzusetzen. Das heißt, wir brauchen auch ein Konzept für die flächendeckende Fort- und Ausbildung.

(Beifall bei der FDP)

Wir müssen auch noch einmal über die Fragen der Administration sprechen. Seien wir einmal ehrlich: Uns geht es in der täglichen Anwendung neuer Medien ganz ähnlich. Wenn die Geräte nicht funktionieren, dann verzweifelt man sehr oft. Dann neigt man sehr oft dazu, alternative Lösungen zu suchen, anstatt mit den neuen Techniken zu arbeiten. Das heißt, wenn wir neue Medien erfolgreich

in den Schulen einführen wollen, dann wird das nur funktionieren, wenn diese Medien funktionieren, d. h. wenn die Administration geregelt ist und die Lehrer wissen: Wenn ich das Gerät einschalte, dann kann ich meinen Unterricht durchführen. - Wenn das nicht gewährleistet ist, ist es sehr verständlich, dass viele Lehrkräfte doch wieder zur Kreidetafel und zum Arbeitsblatt greifen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Ich will es noch einmal deutlich machen: Das ist keine Abkehr von der Schreibschrift. Das ist keine Abkehr vom Kopfrechnen. Das wird nach wie vor immer die Grundlage für das Lernen sein. Die neuen Medien werden keine Lehrkräfte ersetzen. Die neuen Medien werden nicht das Kopfrechnen, nicht das Schreiben mit der Hand in irgendeiner Art und Weise ersetzen. Die neuen Medien werden ein neues, zusätzliches Arbeitsmittel in der Schule sein.

Tatsächlich haben wir die Hoffnung, dass sich damit bei vielen jungen Menschen ein gewisser Wandel einstellt. Lassen Sie uns die Sache doch einmal näher betrachten! Wann lernen Kinder heutzutage Tablets, Laptops kennen? - In der Regel frühzeitig. Es heißt: Wir unterhalten uns gerade. Gucke mal hier auf dem Tablet einen Film oder mache dieses Spiel! - Das heißt, die Kinder lernen Tablets, solche neuen Medien als Freizeitbeschäftigung kennen.

Wir haben aus meiner Sicht bildungspolitisch auch die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass diese neuen Medien von den Kindern und Schülern als Arbeitsmittel wahrgenommen werden. Vielleicht erfüllt sich dann auch die Hoffnung, dass die neuen Medien von den Kindern dann, wenn sie schon den ganzen Tag in der Schule mit dem Arbeitsmittel gearbeitet haben, im Freizeitbereitbereich weniger genutzt werden und es dann tatsächlich attraktiver ist, hinauszugehen - auch ohne Pokémon GO, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Nun hat das Wort für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Dr. Lesemann.

(Unruhe)

- Ich darf nochmals um Ihre Aufmerksamkeit bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Dieser Antrag kommt eigentlich zu einem fragwürdigen Jubiläum. Vor zehn Jahren, am 1. September 2006, wurde das unsinnige Kooperationsverbot von der damaligen Großen Koalition im Rahmen der Föderalismusreform II verabschiedet. Sinngemäß verbirgt sich hinter diesem Verbot für den Bund, Geld in die Schulen der Länder zu investieren. Zugegebenermaßen ist das eine unsinnige Regelung, die zu vielen Missständen und Fehlentwicklungen im Bildungssystem führt. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in einem Bermudadreieck von Paragrafen irgendwo zwischen dem Artikel 30 - Allzuständigkeit der Länder -, dem Artikel 91 b - Gemeinschaftsaufgabe Wissenschaft - und dem Artikel 104 b über die Finanzbeziehungen. Dieser Artikel erlaubt es dem Bund, den Ländern Geld zu geben, aber nur - das ist der Schlüsselsatz -, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.

Im Jahre 2006 galt das Kooperationsverbot als tragende Säule der Föderalismusreform. Bund und Länder hatten ihre komplizierte Zusammenarbeit neu geregelt: Wer ist wofür zuständig? Wann kann der Bundesrat Nein sagen? - Die Bundesregierung hatte danach gejubelt, sie habe die Vetomacht der Länder gebrochen. Seit der Föderalismusreform dürfen die Ministerpräsidenten im Bundesrat viel weniger Gesetze des Bundes infrage stellen. Im Gegensatz hierzu mussten die Länder aber auch etwas bekommen: die alleinige Zuständigkeit für Bildung. Für die Praxis heißt das: Der Bund darf Schulen niemals Geld geben - und Hochschulen nur ausnahmsweise. Zum Glück, muss ich sagen.

Meine Damen, meine Herren, das Kooperationsverbot zählt zu den größten bildungspolitischen Fehlern des vergangenen Jahrzehnts.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD hat diesen Irrtum schon lange erkannt und dies mit diversen Parteitagsbeschlüssen dokumentiert.

(Vizepräsident Karl-Heinz Klare über- nimmt den Vorsitz)

Denn das Verbot zementiert regionale Bildungsungerechtigkeiten. Dass in einem Land wie Deutschland die Bildungschancen stark vom Wohnort abhängig sind, passte und passt nicht zu den Herausforderungen, die Land, Kommunen und Bund im Bildungsbereich zu bewältigen haben.

(Dr. Marco Genthe [FDP]: Von der Landesregierung ist es abhängig, nicht vom Bund!)

Dieses Verbot passt noch weniger in eine Zeit, in der wir mindestens auf drei verschiedenen Ebenen gefordert sind.

Erstens. Unsere Schulen sind in die Jahre gekommen. Der Sanierungsstau ist himmelschreiend. Dazu gibt es neue Anforderungen im Ganztagsausbau, bei der Inklusion.