Auch das Thema Personalkosten und Stellen kriegen Sie einfach nicht in den Griff. Der Kollege Thümler hat vorhin schon darauf hingewiesen: Von einer Aufgabenkritik ist nicht mehr die Rede. Fehlanzeige! Da passiert gar nichts mehr! Stattdessen gibt es Kosmetik.
Ihrer Mipla ist zu entnehmen, dass Sie in den Jahren 2016, 2017 und 2018 angeblich 806 Stellen abbauen wollen. Wenn man sich die Stellenentwicklung aber genau anschaut, stellt man im Vergleich von 2016 zu 2020 fest: 3 000 neue, zusätzliche Stellen!
Meine Damen und Herren, es ist nicht nur so, dass diese Politik falsch ist - Sie verkaufen die Menschen in diesem Land auch noch für dumm.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Auf Ihren Redebeitrag gibt es eine Kurzintervention der Kollegin Geuter. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Grascha, Ihr Versuch, unsere Finanzpolitik schlechtzureden, wird nicht gelingen.
„Äußerst bemerkenswert ist die Entwicklung Niedersachsens. Nach Platz sechs in der Studie 2012, Platz drei in der Studie 2013, jeweils Platz vier in den Studien 2014 und 2015 erreicht das relativ finanzschwache Land in der aktuellen Studie mit einem von 101,3 % auf 102,4 % gestiegenen Nachhaltigkeitsindex sogar den zweiten Platz.“
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ronald Schminke [SPD]: Hört, hört! - Christian Dürr [FDP]: 98 % durch die Kommunen!)
(Christian Dürr [FDP]: Das sind die Zahlen aus 2013! - Weitere Zurufe von der FDP - Glocke der Präsidentin)
Einen Moment, bitte, Frau Kollegin Geuter! Sie sind nicht zu verstehen. - Ich darf noch einmal um Ruhe bitten. Wir fahren erst fort, wenn Ruhe eingekehrt ist, Frau Geuter.
„Das nochmals verbesserte Ergebnis beruht darauf, dass die eingesetzte Finanzmasse nach Zinsen und Versorgung von 96,4 % im Jahr 2014 auf 92,0 % reduziert werden konnte.“
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Ihre Politik ist schlecht! Das Land ist su- per!)
(Ronald Schminke [SPD]: Muss er aber nicht! - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Macht er aber trotzdem!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Geuter, dass Sie nun ausgerechnet diese PwC-Studie nennen, finde ich wirklich witzig.
Denn dabei ist doch völlig klar - das haben wir an diesem Ort schon mehrmals diskutiert -: Die gute Finanzlage des Landes ist im Wesentlichen auf die gute Finanzlage der Kommunen zurückzuführen und nicht auf Ihre gute Haushaltspolitik - im Gegenteil, meine Damen und Herren!
Sie ruhen sich auf den guten Haushaltsergebnissen der Kommunen aus, und wenn Sie Umsatzsteueranteile vom Bund bekommen, dann verweigern Sie den Kommunen sogar, dass diese in den kommunalen Finanzausgleich fließen. Das ist doch wirklich skandalös, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Nun hat für die SPDFraktion noch einmal Frau Kollegin Geuter das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zentrales Ziel der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen ist es, den Landeshaushalt solide und gerecht zu konsolidieren, ohne die staatliche Handlungsfähigkeit zu gefährden. Dass dies gelungen ist, zeigt der vorliegende Haushaltsplanentwurf für 2017/2018. Niedersachsen erreicht erstmals in seiner Geschichte - und zwar bereits 2018 und damit zwei Jahre eher, als vom Grundgesetz gefordert - einen ausgeglichenen Haushalt ohne Nettoneuverschuldung. Sie können noch so viel versuchen, daran herumzuinterpretieren - der Fakt bleibt bestehen.
Gleichzeitig ist es gelungen, wichtige Zukunftsaufgaben, u. a. im Bereich der Bildung, zu finanzieren und auch die große Herausforderung der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen finanziell zu bewältigen. Dazu nutzen wir, wie andere Bundesländer auch, natürlich die Rücklagen; denn genau für solche Sondersituationen sind sie da.
Traditionsgemäß bringen die Fraktionen das Haushaltsbegleitgesetz ein, das die Rechtsvorschriften anpasst, die als Folge der Entscheidung zum Haushalt 2017/2018 notwendig werden. Auf einige Regelungen will ich an dieser Stelle hinweisen.
Besonders hervorzuheben ist die Errichtung des zweckgebundenen Sondervermögens zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung in Niedersachsen mit dem Ziel, den vorhandenen Investitionsstau abzubauen. Diese Regelung ermöglicht es den niedersächsischen Krankenhäusern, ihre Investitionsvorhaben zu realisieren. Auch der notwendige Strukturwandel im Krankenhauswesen wird mit diesem Förderprogramm deutlich erleichtert.
Wir bilden auch die Entscheidung der Landesregierung für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ab, und zwar den Anspruch auf Heilfürsorge, aber auch die Verbesserung der Kostenerstattung für den Dienst zu ungünstigen Zeiten. Damit gelingt es uns, die uns auch in dieser Frage von SchwarzGelb hinterlassene rote Laterne abzugeben. Wir befinden uns bei der Höhe dieser Zulage bundesweit jetzt auf einem guten Mittelplatz.
Um den durch den Glücksspielstaatsvertrag erteilten Auftrag, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und Alternativen zu nicht erlaubtem Glücksspiel attraktiver zu gestalten, zu erfüllen, wird die Absenkung der Glücksspielabgabe auf Rubbelloslotterien um weitere fünf Jahre verlängert. Weiterer rechtlicher Klärungsbedarf im Hinblick auf den derzeit geltenden Glücksspielstaatsvertrag wird derzeit bundesweit diskutiert.
In Artikel 6 des Haushaltsbegleitgesetzes wird die mit dem Bund vereinbarte Zielsetzung, gerade auch die Mehrbelastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern abzufedern, in Landesrecht umgesetzt.