Protocol of the Session on September 14, 2016

Ich muss erst einmal ein paar andere lobende Dinge erwähnen. Das war erst einmal das Lob für das strukturelle Defizit.

(Christian Dürr [FDP]: Sie loben Ihr strukturelles Defizit? - Christian Grascha [FDP]: Sonst lobt es ja kei- ner!)

Wir haben Ihnen mit dem Doppelhaushalt natürlich auch die neue Mipla vorgelegt. Ich darf in Erinnerung rufen, dass wir bereits mit unserer ersten Mipla nach der Regierungsübernahme einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben herbeigeführt haben. Anders als früher haben wir keine offenen Handlungsbedarfe ausgewiesen. Offene Handlungsbedarfe - Sie wissen das - sind nichts anderes als die Einsparrunden der Zukunft. Auch in der neuen Mipla führen wir das konsequent fort.

Also: Abbau des strukturellen Defizits, Verzicht auf Handlungsbedarfe, also auf Scheinausgleich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Detlef Tanke [SPD]: Bra- vo!)

Nun kommt als dritter und sicherlich wichtigster Baustein: die Nettokreditaufnahme. Der Verzicht hierauf ist das eigentliche Ziel. Sie, die Nettokreditaufnahme, steht im Fokus, während die Rückführung des strukturellen Defizits und der Verzicht auf Handlungsbedarfe in der Haushaltsplanung in

erster Linie Navigationshilfen sind, um dieses Ziel zu erreichen.

Es ist, meine Damen und Herren, nicht sinnvoll, ein illusorisches Ziel zu formulieren, wenn man es bei den bestehenden Rahmenbedingungen nicht erreichen kann. Bezogen auf die Nettokreditaufnahme ist dies von einigen hier wiederholt gemacht worden. Kurzerhand und ohne Blick auf Zusammenhänge und auf Notwendigkeiten, die sich z. B. durch die Flüchtlingsentwicklung ergeben haben, ist hier immer wieder der Verzicht auf die Nettokreditaufnahme gefordert worden; erst heute Vormittag wieder. Solche Zielbestimmungen, solche Forderungen liegen deutlich neben der Spur, wenn strukturelles Defizit und Handlungsbedarfe das zumindest dauerhaft gar nicht zulassen. Daher waren und sind solche Forderungen schlicht Augenwischerei.

Wir sind konsequent unseren Weg gegangen, und der Erfolg gibt uns recht. Wir haben, wie ich eben ausgeführt habe, zunächst das strukturelle Defizit angeschaut und uns um die Handlungsbedarfe gekümmert. Jetzt erreichen wir die schwarze Null bei der Nettokreditaufnahme, zwei Jahre eher als dies die Schuldenbremse fordert.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Insgesamt haben wir also einen finanzpolitischen Dreiklang:

(Christian Grascha [FDP]: Schulden, Schulden, Schulden!)

die schwarze Null, den Abbau des strukturellen Defizits und den Verzicht auf die Ausweisung von Handlungsbedarfen.

(Björn Thümler [CDU]: In Dur oder in Moll?)

- In Dur natürlich. So viel verstehe ich von Musik dann auch.

(Christian Grascha [FDP]: Ich kenne nur eine Tonlage bei Ihnen!)

Meine Damen und Herren, über die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingssituation und ihre Auswirkungen habe ich bereits berichtet. Weitere Themen sind sicherlich der Brexit und seine möglichen Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Die führenden Wirtschaftsforscher sind sich einig, dass nachteilige Effekte für die deutsche Wirtschaft eintreten werden und das Votum der Briten eine bremsende Wirkung auf das Wirtschaftswachstum

auch bei uns haben wird. Das hätte, wenn es denn nicht kompensierende Entwicklungen anderwärts geben würde, natürlich Folgen für die Steuereinnahmen, die zurückgehen oder jedenfalls weniger stark steigen würden. Das können wir nicht vorhersehen, aber wir müssen Vorsicht walten lassen und diese Entwicklung im Auge behalten.

Die Haushaltspolitik ist also keineswegs erledigt. Ganz im Gegenteil. Sie bleibt anspruchsvoll und herausfordernd, wenn wir das jetzt Erreichte nicht gefährden wollen.

Mit dem Doppelhaushalt gestaltet die Landesregierung weiterhin Reformpolitik. Dazu einige Beispiele, die dann auch in den Haushaltsberatungen in den Ausschüssen eine Rolle spielen werden:

Das erste Beispiel ist der Krankenhausbau. Über den Planungszeitraum bis 2020 werden wir insgesamt knapp 1,4 Milliarden Euro in die Krankenhäuser investieren. Dazu ist ein Sondervermögen mit einem zusätzlichen Investitionsvolumen von 663 Millionen Euro generiert worden. Das ist vernünftig, weil es notwendig ist, dort zu investieren. Aber es ist ebenso vernünftig, die Abfinanzierung des Sondervermögens über die Zeit der Nutzung der Investitionen zu verteilen. Das ist das normale Finanzieren von Investitionen, wie es die Wirtschaft auch tut. Das wird hier über den kameralistisch bedingten Weg des Sondervermögens realisiert. Aber wir verteilen die Kosten über die Nutzungsdauer.

Zweites Beispiel: Der Ganztagsschulbereich wird konsequent weiterentwickelt, das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung wird gestärkt und eine bedarfsgerechte Sprachförderung, insbesondere für Flüchtlingskinder und Jugendliche, wird angeboten.

2 160 neue Lehrerstellen an den allgemeinbildenden Schulen werden in den kommenden zwei Jahren geschaffen, davon allein 1 200 zu Verbesserung der Unterrichtsversorgung.

560 Millionen Euro werden bis zum Ende des Planungszeitraums für die Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt, allein 157 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren.

Und die Landesregierung macht erstmals schulische Sozialarbeit zur Landesaufgabe.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie setzt mit den dann insgesamt über 900 Beschäftigungsmöglichkeiten konsequent einen neuen Schwerpunkt und macht die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung zu einem festen Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen.

Im Bereich der frühkindlichen Bildung stellt die Landesregierung weitere Mittel für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und von Ganztagsplätzen in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

Im Bereich der dritten Betreuungskraft in Krippen geht der begonnene Aufbau der Finanzierung weiter.

Jeweils mehr als 50 Millionen Euro werden wir in den Jahren 2017 und 2018 für Geflüchtete in den Bereichen Erwachsenenbildung - sprich: Sprachkurse -, Hochschule und Kultur zur Verfügung stellen.

Umwelt-, Tier- und Naturschutz haben weiterhin hohe Priorität bei dieser Landesregierung. Für den Masterplan Ems wird für die Planungsjahre 2019 und 2020 ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 7 Millionen Euro berücksichtigt.

Insgesamt stehen damit 30,7 Millionen Euro zur Verfügung, um die ökologische Situation an der Ems zu verbessern.

Nennenswerte Mittel werden darüber hinaus für die Fließgewässerentwicklung, für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Naturschutz und auch für das Schulobstprogramm bereitgestellt.

Mit einer Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen werden die Polizei, die Akademie für Brand- und Katastrophenschutz und die Justiz gestärkt, um die Sicherheit für die Bevölkerung weiter zu erhöhen.

In der Finanzverwaltung werden wir mit 450 Nachwuchskräften jährlich die Funktionsfähigkeit auch angesichts eines erheblichen demografischen Wandels sicherstellen. Das ist übrigens eine Verdoppelung der Ausbildungszahlen gegenüber früher, die wir dort vorgenommen haben.

Zur nachhaltigen Stärkung der öffentlichen Infrastruktur hat die Landesregierung ein weiteres Bauunterhaltungspaket für den Zeitraum 2017 bis 2020 mit einem Volumen von 150 Millionen Euro beschlossen. Mit diesem Sondervermögen soll der bestehende Sanierungsstau weiter abgebaut und ein erheblicher Beitrag zur Sicherung des Landesvermögens geleistet werden.

Dazu gibt es erfreulicherweise eine Reihe Kleiner Anfragen zu einzelnen Polizeirevieren und Amtsgerichten. Das ist deswegen erfreulich, weil wir jeweils Gelegenheit haben, darzulegen, wie die Substanz des öffentlichen Vermögens von der Vorgängerregierung vernachlässigt worden ist und dass wir das jetzt nachholen und verbessern. Also schönen Dank für diese Anfragen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben eine letzte Rate für die Landesstraßen aus dem Sondervermögen, das wir vor vier Jahren gebildet haben. Ab 2018 wird das weitergeführt mit jährlich jeweils 10 Millionen Euro zusätzlich.

2017 bis 2020 werden jährlich 20 Millionen Euro zum nachhaltigen Abbau des Bauunterhaltungsstaus an landeseigenen Gebäuden sowie jährlich 10 Millionen Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand zusätzlich bereitgestellt.

Mit vielfältigen Maßnahmen wollen wir die Verkehrsinfrastruktur verbessern.

Außerdem stehen 134 Millionen Euro für diverse Hochbaumaßnahmen zur Verfügung.

In diesem Kontext sind auch die Baumaßnahmen für die Landesaufnahmebehörde zu nennen. Da kommen weitere 30 Millionen Euro dazu. Insgesamt haben wir damit 135 Millionen Euro, also eine beachtliche Summe, im Bereich der Landesaufnahmebehörde zur Verfügung.

Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur im Bereich Wissenschaft und Kultur. Das geht einher mit einem Ausbau von Studium und Lehre sowie Forschung an den Hochschulen. Insgesamt mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich für Lehre und Forschung in den Jahren 2017 bis 2020!

Meine Damen und Herren, mit dem Gesamtpaket aus Nachtragshaushalt 2016, Doppelhaushalt 2017/2018 und Mipla 2016 bis 2020 bildet Niedersachsen einen großen finanzpolitischen Erfolg ab. Trotz der aktuellen Herausforderungen erreichen wir erstmals in der Geschichte des Landes einen Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme, ohne strukturelles Defizit und ohne verbleibende Deckungslücken.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Johanne Modder [SPD]: Sehr gut!)

Der finanzpolitisch notwendige Dreiklang ist geschafft und die Einhaltung der Schuldenbremse gesichert - das alles ohne Verzicht auf notwendige Zukunftsinvestitionen und bei gleichzeitiger massiver Unterstützung für die Kommunen. Auch im Ländervergleich ist dies eine bemerkenswerte Leistung, auf die Niedersachsen zu Recht stolz sein kann.

Ich vertraue darauf, dass das auch in den Haushaltsberatungen der nächsten zwei Monate noch deutlich werden wird.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Finanzminister, für die Einbringung des Haushaltsgesetzes. - Auch wenn ich jetzt technisch die Einbringung des Tagesordnungspunktes 8 aufrufen könnte: Die Fraktionen sind übereingekommen, dass es beim üblichen Verfahren „Haushaltsdebatte, erste und zweite Lesung“ bleiben soll.