Protocol of the Session on August 19, 2016

Ich rufe den letzten Tagesordnungspunkt für diesen Tagungsabschnitt auf, den

Tagesordnungspunkt 34: Erste Beratung: Konsequent gegen gefährliches Verhalten im Straßenverkehr - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6247

Zur Einbringung hat der Herr Kollege Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir leben in Zeiten von Unsicherheit und Ängsten. Insbesondere islamistische Terrorangriffe und -anschläge werden in unseren Medien breit beleuchtet und erzeugen ein Unsicherheitsgefühl. Das ist natürlich verständlich.

Darüber darf aber nicht übersehen werden, wo real die größte Gefahr für unser aller Leib und Leben hier in Deutschland lauert: im Straßenverkehr. 3 459 Verkehrstote in Deutschland allein im Jahr 2015 sind eine traurige Bilanz.

Vor diesem Hintergrund ist es richtig, wichtig und sehr begrüßenswert, dass der niedersächsische Innenminister in diesem Sommer eine Debatte darüber angestoßen hat, ob die Sanktionen, die wir für gefährliches Verhalten im Straßenverkehr - das betrifft sowohl überhöhte Geschwindigkeit als auch Drängeln und ähnliche Delikte - vorsehen, eigentlich noch angemessen sind.

Meine Damen und Herren, Sanktionen sind natürlich nur ein Element von vielen, um für ein sicheres Fahrverhalten zu sorgen.

Es gibt daneben Informationskampagnen, Werbekampagnen. Es geht darum, schon in der Ausbildung ein großes Augenmerk auf die Sicherheit zu legen. Aber auch Sanktionen sind ein wichtiges Mittel, um die Bedeutung und Gefährlichkeit von überhöhter Geschwindigkeit und anderem vor Augen zu führen.

Wenn wir uns die Rechtslage anschauen, dann stellen wir fest, dass Deutschland gerade auch im europäischen Vergleich - innerhalb der Europäischen Union - eher am unteren Rand der Sanktionsgrenzen liegt. In Deutschland liegt die Geldbuße für Geschwindigkeitsübertretungen innerorts um bis zu 20 km/h bei lediglich 35 Euro, außerorts sogar bei lediglich 30 Euro. Erst dann, wenn wir in Bereiche kommen, dass das Limit um 30 bis 40 km/h übertreten wird, beträgt die Geldbuße 120 Euro. Und so geht es in langsamen Schritten nach oben.

Schauen wir uns hingegen Frankreich an! Dort ist man schon bei einer Überschreitung um 20 km/h bei 135 Euro. In Dänemark geht es bei 20 km/h zu viel mit 70 Euro los und geht bis 135 Euro. In Italien bedeuten 20 km/h zu viel 150 Euro. In Spanien sind mindestens 100 Euro für Übertretungen um 20 km/h zu zahlen. Auch im Bereich des Drängelns unterscheidet sich die Sanktionierung in Deutschland deutlich von der bei unseren europäischen Nachbarn.

Meine Damen und Herren, Geschwindigkeitsübertretungen, insbesondere signifikante Geschwindigkeitsübertretungen ab 20 km/h, Drängeln oder dichtes Auffahren sind keine einfach hinzunehmenden Nebenerscheinungen im Straßenverkehr, sondern sie sind höchst gefährlich. Geschwindigkeitsübertretungen und gefährliches Fahrverhalten sind die größten Verursacher von gefährlichen Unfällen mit Folgen bis hin zu Todesopfern. Wir haben in diesem Sommer leider auch z. B. hier in der Region Hannover wieder einige schreckliche Unfälle erleben müssen, meine Damen und Herren.

Das alles kann von der Politik so nicht hingenommen werden, und darum ist es richtig, dass die Landesregierung reagiert.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir dürfen aber natürlich auch nicht übersehen, dass jede Erhöhung der Bußgeldsätze die Menschen unterschiedlich trifft. Wir haben gerade unter dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt über Kinderarmut und über Armut insgesamt in Deutschland gesprochen. Eine pauschale Erhöhung von Bußgeldsätzen trifft natürlich Leute, je nachdem, wie hoch ihr Einkommen ist, sehr unterschiedlich.

Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir, einhergehend mit einer Erhöhung, auch in eine Debatte darüber einsteigen, ob man auch im Verkehrsbußgeldbereich zu einer Staffelung nach Einkommenssätzen kommen muss, damit nicht einzelne Menschen unverhältnismäßig hart bestraft werden, wohingegen andere de facto auch eine höhere Sanktionierung kaum merken.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das alles, meine Damen und Herren, ist gar nicht so leicht, weil man auch immer bedenken muss, dass der Aufwand zur Ermittlung von Einkommen bzw. von Tagessätzen nicht zu hoch werden darf. Auch das muss in die Abwägung eingehen.

Wir wollen mit diesem Entschließungsantrag einen Anstoß dafür geben, dass sich die Landesregierung in diesem Sinne weiter auf der Bundesebene einsetzt.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Limburg. - Der Antrag ist eingebracht.

Da keine Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Beratung.

(Zurufe)

- Wenn gepokert wird, wird gepokert. Da kann man auch verlieren.

Ich habe die Beratung geschlossen. Damit kommen wir zur Ausschussüberweisung.

(Unruhe - Widerspruch bei der CDU)

- Ja, es ist so, meine Damen und Herren. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Mit dem Antrag soll sich der Ausschuss für Inneres und Sport befassen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist ausreichend unterstützt.

(Zurufe)

- Das alles können wir anschließend noch gemütlich besprechen. Wir haben ja viel Zeit.

Ich werde Sie gleich in einen wunderschönen Sonnentag entlassen können. Das kann ich aber erst, wenn ich gesagt habe, dass der nächste - der 38. - Tagungsabschnitt für den 14. bis 16. September 2016 vorgesehen ist. Der Präsident wird

den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.

Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Heimweg.

(Beifall bei der SPD)

Schluss der Sitzung: 14.18 Uhr.