Außer allgemeinen Phrasen haben Sie hier wirklich keinen sinnvollen Beitrag geliefert. Ich würde von Ihnen gerne mal hören, wie Sie sich bei der gegenwärtigen Sicherheitslage die Politik hier in Niedersachsen vorstellen. Darauf bleiben Sie die Antworten schuldig. Sie wollen die Polizei vor dem Hintergrund einer abstrakt hohen Gefährdungslage einschränken und verkaufen das dann hier auch noch als Erfolg. Das nimmt Ihnen doch draußen kein Mensch ab - weder in der Bevölkerung noch in der Polizei!
Auch das will ich Ihnen noch mit auf den Weg geben: Wenn Sie hier die GdP zitieren, wir sollten parteiübergreifend an der inneren Sicherheit arbeiten, dann sage ich, dass wir sicherlich die Letzten sind, die dazu nicht bereit wären. Aber sagen Sie das mal Ihrer Grünen Jugend, die in Göttingen einen unglaublichen Feldzug gegen die Polizei führt!
Ein Letztes, weil hier über die Moscheekontrollen diskutiert wurde: Ich darf aus einer Stellungnahme des Bundes Deutscher Kriminalbeamter vom Januar 2016 - also aus diesem Jahr - zitieren:
„Diese Kontrollen wurden seinerzeit lediglich an und vor Moscheen vorgenommen, von denen bekannt war, dass dort auch relevante Personen des islamistischen Spektrums verkehren. Wie wichtig es ist, dass den Sicherheitsbehörden derartige Personen und deren Aufenthaltsorte bekannt sind, haben die verbrecherischen Anschläge in Frankreich aus der jüngsten Vergangenheit und die Aktivitäten der vorgenannten Szene in Deutschland gezeigt.“
Vielen Dank, Herr Kollege Adasch. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zur ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs vor.
Auch hier sollen sich federführend der Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit diesem Gesetzentwurf befassen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist auch nach der Geschäftsordnung ausreichend unterstützt und wird so geschehen.
Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/6233
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Versammlungsrecht gestärkt. Das Versammlungsrecht wird bürgerfreundlicher und transparenter. Es soll möglichst vielen Menschen Demonstrationen, Kundgebungen und sonstige Versammlungen ermöglichen.
Das Vermitteln von Gewaltbereitschaft durch paramilitärisches Auftreten wird dem Gesetzentwurf zufolge ausdrücklich verboten. Am Vermummungsverbot wird festgehalten. Verstöße dagegen werden künftig aber nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Bei den Maßnahmen zur Durchsetzung versammlungsrechtlicher Verbote wird die entsprechende Vorschrift übersichtlicher formuliert. Zur Klarstellung wird der Zusatz „Abwehr einer unmittelbaren Gefahr“ aufgenommen. Dadurch wird künftig für die Zulässigkeit von Maßnahmen gegen einzelne Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die gleiche Eingriffsschwelle gefordert wie für beschränkende Maßnahmen gegen die Versammlung als solche.
Die persönlichen Daten, die im Rahmen von Versammlungen anzugeben sind, werden dabei auf das wirklich Notwendige reduziert. Weitere Vornamen, der Geburtsname und die Anschrift müssen künftig nicht mehr mitgeteilt werden. Natürlich muss aber weiterhin die telefonische oder eine sonstige Erreichbarkeit der Versammlungsleitung angegeben werden, um eine jederzeitige Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat in dem Gesetzentwurf entsprechend den Verabredungen im Koalitionsvertrag eine Aufhebung der Bannmeilenregelung vorgesehen. Inwieweit die Bannmeilenregelung heute noch - oder gerade heute - als sinnvoll und notwendig erachtet wird, kann man sicherlich unterschiedlich beurteilen. Das geschieht in der Debatte ja auch.
Die Entscheidung darüber, ob es sich bei der Bannmeilenregelung um nicht mehr zeitgemäßes Recht handelt oder ob gute Gründe für eine Beibehaltung sprechen, liegt letztlich in den Händen derjenigen, die damit leben müssen: Das ist das Parlament; denn der Landtag kann am ehesten darüber entscheiden, welche Instrumentarien er zum Schutz seiner Funktionsfähigkeit braucht.
Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen sind insgesamt ein richtiges und notwendiges Signal, das Versammlungsrecht in Niedersachsen aufzuwerten und das Demonstrationsrecht zu stärken.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Es wäre schön gewesen, wenn Sie mit ein paar Worten begründet hätten, warum Sie das gemacht haben, z. B. mit der Ordnungswidrigkeit!)
Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten in die Beratung zu diesem von Ihnen eben eingebrachten Gesetzentwurf ein. Das Wort hat jetzt für die CDUFraktion Frau Kollegin Angelika Jahns.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsgesetzes ist ein weiterer Beweis und Baustein der rot-grünen Misstrauenskultur gegen
Dieser Gesetzentwurf ist ebenso Ausdruck eines falschen Bildes der Polizei und staatlichen Ordnung wie der eben beratene Gesetzentwurf zum Polizeirecht. Auch hier wird stur der rot-grüne Koalitionsvertrag abgearbeitet. Das hat der Minister ja auch sehr deutlich gesagt. Der Koalitionsvertrag von Anfang 2013 soll angeblich möglichst vielen Menschen ein bürgerfreundliches Versammlungsrecht einräumen. Er berücksichtigt allerdings nicht die Veränderung der sicherheitspolitischen Lage. Ganz konkret werden einige Punkte genannt, die hier trotz Ablehnung durch die Fachverbände umgesetzt werden.
Zunächst einmal steht dort die Behauptung, das bisherige Versammlungsrecht sei nicht bürgerfreundlich. Die Neue Presse schreibt dazu bereits am 8. Juni, dass, wer in Hannover gelegentlich spazieren geht, nicht den Eindruck habe, dass irgendjemand nicht demonstrieren dürfte. Die Neue Presse fragt konkret: Was muss da jetzt noch einfacher gemacht werden? Wer fehlt denn noch, weil er bislang nicht demonstrieren darf? - Recht hat die Neue Presse!
Zu dem Plan, einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot nur noch als Ordnungswidrigkeit einzuordnen, sagt die Neue Presse, dass dies ein Zeichen der Schwäche sei. Herr Minister Pistorius, warum dieses Zeichen der Schwäche?
Außerdem ist geplant, dass der Leiter einer Demonstration künftig nicht mehr seine Adresse und seinen Geburtsnamen angeben muss. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Welch ein Unsinn ist das - und wie weltfremd?
Wie man das ernsthaft als Fortschritt verkaufen kann, ist mir ein Rätsel. Damit wird die Nennung von Fantasienamen als Namen der Leiter von Demonstrationen deutlich erleichtert.
Den Umfang der bei der Anmeldung anzugebenden Daten zu reduzieren, stößt auf erheblichen Widerstand der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, des Bundes der Kriminalbeamten, der Deutschen Polizeigewerkschaft sowie des Beamtenbundes. In ihren Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf wird sehr deutlich, dass
Sie, meine Damen und Herren, nehmen diese Bedenken allerdings nicht ernst und erschweren damit wieder einmal die Arbeit von Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden. Sie erklären, dass die Genehmigungsbehörden auch aufgrund der neu legal definierten persönlichen Daten rechtzeitig und umfassend prüfen können, ob - und jetzt bitte ich Sie, genau zuzuhören - Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch den Anmelder oder die Versammlung bestehen. Soeben - unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt - haben Sie Ihren Entwurf des Gefahrenabwehrgesetzes eingebracht. Darin aber wollen Sie den Begriff der „öffentlichen Ordnung“ abschaffen. Haben Sie das schon vergessen? - Diesen Widerspruch müssen Sie erst einmal aufklären. Das hat der Kollege Nacke eben auch sehr deutlich gesagt.
Es betrifft aber nicht nur das Ordnungsrecht, sondern es betrifft auch unser Versammlungsgesetz. Diesen Widerspruch müssen Sie wirklich aufklären.
Dass ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot zukünftig nur noch als eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden soll, ist ebenfalls falsch. Zwar konnten wir in einer Pressemitteilung der Grünen lesen, dass damit der Polizei geholfen würde, weil sie dann nicht mehr jeden Verstoß gegen das Vermummungsgesetz verfolgen müsse. Tatsächlich geht es aber darum - das Thema hatten wir heute schon mehrfach -, dass manche Grüne z. B. in Göttingen, der Hochburg gewaltbereiter Demonstrationsteilnehmer, weiterhin eine Nähe zum autonomen Block haben, der sich um das Vermummungsverbot überhaupt nicht kümmert.
Sie beginnen mit der Abschaffung des Vermummungsverbotes in Raten. Sie wollen, dass es zu einer noch geringeren Verfolgung von entsprechenden Verstößen kommt.
Frau Kollegin Jahns, ich möchte auch Ihnen die angemessene Aufmerksamkeit verschaffen. Die Geräuschkulisse nimmt wieder sehr zu. Das gebietet sich nicht. Das ist eine wichtige Debatte. Wir sollten alle zu Wort kommen und auch verstanden werden.
Wenn es sich wieder beruhigt hat - und das scheint jetzt der Fall zu sein - dürfen Sie fortfahren. Bitte!
In politisch bewegten Zeiten, in denen der Extremismus auf den verschiedensten Seiten wächst, ist dies ein völlig falsches Signal.
Sie haben die Herausforderungen, vor denen wir im Bereich der inneren Sicherheit stehen, nicht verstanden. Sie beschäftigen sich ausschließlich mit der Frage, wie die Sicherheit vor der Polizei verbessert werden könne - und nicht die Sicherheit durch die Polizei.
Sie wollen immer noch die Rechte der Polizistinnen und Polizisten beschneiden. Immer noch schwebt die angekündigte Kennzeichnungspflicht über der Polizei. Während das Vermummungsverbot aufgeweicht wird, ignorieren Sie die Ängste der Polizeibeamtinnen und -beamten, dass sie zukünftig im Internet an den Pranger gestellt werden.
Eine weitere Bemerkung kann ich mir zum Schluss nicht verkneifen: Rot-Grün will Anmelder von Demonstrationen genau durchleuchten. Wie denn das, wenn Sie nicht einmal den Namen wissen? Hier sollen Polizei und Verfassungsschutz eingebunden werden - schon seltsam; denn den Verfassungsschutz wollten Sie ja sogar abschaffen, wenn ich mich recht erinnere.