Protocol of the Session on August 17, 2016

Zu der Unterstellung, dass auf politischen Druck keine Moscheekontrollen mehr stattfinden: Wo ermittelt werden muss, wird ermittelt! Diesen Druck wird es von der politischen Seite nicht geben. Da können Sie noch so viel reden.

(Jens Nacke [CDU]: Wir reden von Gefahrenabwehr, nicht von Ermittlun- gen! Bringen Sie nicht alles durchei- nander, Frau Kollegin!)

- Herr Nacke, halten Sie einfach Ihren Mund. Das funktioniert dann besser.

(Widerspruch bei der CDU)

Es ist schon erschreckend, wenn die FDP davon spricht, dass diese Regelung für die polizeiliche Praxis untauglich ist. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass nicht einfach eine verdachtsunabhängige Kontrolle durchgeführt wird, die zudem verfassungsrechtlich bedenklich ist.

(Christian Grascha [FDP]: Herr Oetjen hat doch gerade wirklich ganz klar dargestellt, wie da die Sachlage ist! Hören Sie überhaupt zu, oder verle- sen Sie nur Ihre vorbereitete Rede?)

Letztendlich wird so die Bekämpfung von Terrorismus, Banden- und Einbruchskriminalität erfolgreicher angegangen.

Wir schaffen auch klare Eingriffsvoraussetzungen für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Sie muss zukünftig für die Betroffenen erkennbar sein, und es muss eindeutige Hinweise geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die gesetzliche Regelung für den Einsatz von Bodycams dient dem Schutz der Polizeibeamten und der Demonstranten vor Übergriffen. Aber sie gilt für den öffentlichen Raum und nicht für Wohnraum. Ganz alleine könnte man auch mit einer Bodycam nicht in einen Wohnraum gehen. Das wäre praktisch gar nicht umsetzbar. Man braucht eine Begleitung.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Noch ein paar kurze Sätze: Wir reduzieren die Höchstdauer der Ingewahrsamnahme von bisher

zehn Tagen - Lex Gorleben - auf vier Tage. Das entspricht der polizeilichen Realität. Bei häuslicher Gewalt bleibt es bei einer Höchstdauer von zehn Tagen.

(Glocke des Präsidenten)

Das ist notwendig; das ist praktizierter Opferschutz.

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Ich finde, der Gesetzentwurf ist ausgewogen. Er ist ein Meilenstein für mehr Bürgerfreundlichkeit.

Einen Satz zum Schluss -

Aber wirklich der letzte, Frau Kollegin!

- ja -: Nehmen wir gemeinsam die Aufforderung der GdP ernst, betrachten wir die innere Sicherheit als Gemeinschaftsaufgabe, machen sie nicht zum Gegenstand parteipolitischer Auseinandersetzungen

(Angelika Jahns [CDU]: Gucken Sie mal in den Spiegel, Frau Kollegin! - Weitere Zurufe von der CDU)

und machen wir keinen Wahlkampf mit den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger!

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Janssen-Kucz. - Für eine Kurzintervention von 90 Sekunden hat der Abgeordnete Jens Nacke, CDU-Fraktion, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Janssen-Kucz, so wie Sie hier die Begriffe der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung durcheinanderwerfen, muss man wirklich Sorge haben, dass Sie wirklich verstanden haben, was in diesem Gesetzentwurf steht. Das muss man an der Stelle wirklich so sagen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch bei den GRÜNEN)

Ich habe mich aber wegen eines anderen Punktes gemeldet, weil Sie sich innerhalb Ihrer Rede selbst widersprochen haben.

Was denn nun, Frau Janssen-Kucz? Ist jetzt der Ordnungsbegriff, wie der Innenminister ihn versucht hat darzustellen, völlig unwichtig geworden, weil es ohnehin einen Auffangtatbestand gebe, nach dem alles geregelt sein könne, weswegen gegebenenfalls alle Maßnahmen ohnehin nach diesem Auffangtatbestand erfolgen könnten? Oder erspart die Abschaffung des Ordnungsbegriffs nun polizeiliche Aufgaben, und spart man dadurch jetzt notwendige polizeiliche Tätigkeit? - Das müssen Sie jetzt mal erklären! Entweder sparen Sie damit etwas ein, weil die Polizei bestimmte Maßnahmen nicht mehr ergreift, oder aber er ist unwichtig. Ich kenne ja die juristische Diskussion.

Ich will Ihnen sagen: Ich glaube, dass Sie recht gut verraten haben, was an der Geschichte eigentlich die Sache ist: Sie wollen bei diesem Gesetz nämlich genau das tun, was Sie auch beim Verfassungsschutzgesetz machen. Sie haben sich mit Ihrem Koalitionspartner darauf geeinigt, dass bestimmte Befugnisse im Gesetz bleiben, weil die SPD nicht weiter gehen konnte; denn das Gesetz fällt ja völlig aus der Zeit; das hat Thomas Adasch ja genau erklärt. Aber wahrscheinlich haben Sie längst die Verabredung getroffen, dass diese Befugnisse - genau wie beim Verfassungsschutzgesetz - überhaupt nicht angewendet werden sollen, dass insbesondere der Auffangtatbestand in ganz vielen Punkten wahrscheinlich nicht zur Anwendung kommen soll, damit Sie Ihr Misstrauen, das Sie gegen die Polizei hegen, zur Geltung bringen können, sodass Sie auf Ihren zukünftigen Parteitagen damit bestehen können, dass Sie einem solchen Gesetz zugestimmt haben.

Herr Kollege, das war’s. 90 Sekunden. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst einmal kann Frau Janssen-Kucz innerhalb von 90 Sekunden erwidern. - Sie möchten davon Gebrauch machen. Bitte schön!

Danach wird die CDU-Fraktion noch Restredezeit in Anspruch nehmen. Aber erst einmal sind Sie dran, Frau Kollegin.

Danke schön. - Das Gesetz ist definitiv nicht aus der Zeit gefallen. Damit werden wir das aktuellste Gesetz erhalten, das zurzeit vorliegt.

(Ulf Thiele [CDU]: Das aktuellste, aber nicht das beste!)

Alle anderen Bundesländer sind genauso gefordert, das BKA-Urteil umzusetzen. - Das ist das eine.

Zu Ihren sonstigen Unterstellungen und Ihren permanent vorgebrachten Schlagworten vom Misstrauen will ich nichts sagen. Ich habe es heute Morgen schon einmal gesagt, wer hier permanent Misstrauen schürt: Das sind Sie.

Zur öffentlichen Sicherheit habe ich deutlich gemacht, dass notwendige Maßnahmen - ich spreche von notwendigen Maßnahmen - mit der Generalklausel gemäß § 118 OWiG abgedeckt sind. Das hat in einem Polizeigesetz gar nichts mehr zu suchen, wenn man einen neuen Weg gehen will. Ich habe es Ihnen gesagt: Das wollen wir.

All das andere ist Begriffsklauberei. Ich glaube, ich verstehe es besser wie Sie, der alles nur versucht, politisch zu instrumentalisieren, Herr Nacke.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: „Besser als“ oder „so gut wie“! - Lachen bei der CDU)

Vielleicht gewöhnen Sie sich diese politische Instrumentalisierung ab. Dann können wir sehr intensiv über einzelne Punkte des neuen Gefahrenabwehrgesetzes im Ausschuss im Rahmen der Anhörung diskutieren.

(Beifall bei den GRÜNEN - Jens Na- cke [CDU]: Sie haben es wirklich nicht begriffen!)

Das waren Kurzintervention und Erwiderung.

Herr Kollege Adasch, ich muss Ihnen eine mündliche Korrektur der Redezeit, die gleich für Sie angezeigt wird, ankündigen. Vorhin hat die Uhr einmal technisch versagt. Da wird jetzt „4:35“ stehen. Es sind aber nur noch 2:35 Minuten Restredezeit. Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich brauche keine vier Minuten. Eigentlich wollte ich mich nicht mehr melden. Aber Frau Kollegin Janssen-Kucz, auch Ihr Wortbeitrag eben hat wieder gezeigt, dass Sie offenbar die Inhalte dieses Gesetzes überhaupt nicht verstanden haben und von polizeipraktischer Arbeit nun schon überhaupt keine Ahnung haben.

(Zustimmung bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Oh, Herr Adasch! Viele Jahre Erfahrung!)

Außer allgemeinen Phrasen - - -

(Widerspruch von Meta Janssen-Kucz [GRÜNE])

- Frau Janssen-Kucz, nun hören Sie mir doch mal zu! Ich habe Ihnen eben doch auch zugehört.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Außer allgemeinen Phrasen haben Sie hier wirklich keinen sinnvollen Beitrag geliefert. Ich würde von Ihnen gerne mal hören, wie Sie sich bei der gegenwärtigen Sicherheitslage die Politik hier in Niedersachsen vorstellen. Darauf bleiben Sie die Antworten schuldig. Sie wollen die Polizei vor dem Hintergrund einer abstrakt hohen Gefährdungslage einschränken und verkaufen das dann hier auch noch als Erfolg. Das nimmt Ihnen doch draußen kein Mensch ab - weder in der Bevölkerung noch in der Polizei!