Protocol of the Session on June 10, 2016

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Janssen-Kucz antwortet Ihnen. Bitte!

Herr Kollege Oetjen, ich denke, diese Frage können wir in der Anhörung mit der Bundesebene klären. Die Ausgestaltung obliegt ja dem Bundesjustizminister, Herrn Maas. Vielleicht gibt es bis dahin aber auch schon konkrete Vorschläge.

Wie gesagt, ich halte es für sinnvoll, dass es eine einheitliche Lösung aller Bundesländer gibt, damit das Ganze vergleichbar ist. Vielleicht können wir uns als Land Niedersachsen da ja auch offensiv einbringen. Aber ich glaube, es ist wichtiger, jetzt in einer Richtlinie konkrete Kriterien auf den Weg zu bringen, um nicht weiter in Grundrechte einzugreifen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Wir setzten die Beratung fort. Nun hat das Wort für die CDU-Fraktion Herr Kollege Adasch. Bitte, Herr Kollege!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Begeisterung der CDU-Fraktion für den Antrag der FDP-Fraktion, der die statistische Erfassung von nicht individualisierten Funkzellenabfragen fordert, um den Einsatz ebendieser Maßnahmen besser überblicken, kontrollieren und bewerten zu können, hält sich in Grenzen.

Zudem bedarf es aus unserer Sicht einiger Konkretisierungen.

So kann im Hinblick auf den ersten Spiegelstrich derzeit grundsätzlich jeder polizeiliche Sachbearbeiter eine Funkzellenabfrage anregen. Dieser Anregung muss die Staatsanwaltschaft jedoch nicht zwingend folgen. Sie muss somit auch nicht unbedingt die Abfrage beantragen. Im nächsten Schritt muss auch der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht folgen und die Abfrage somit auch nicht genehmigen. Die genehmigten Abfragen sind dann wiederum auch nicht zwingend deckungsgleich mit den durchgeführten Abfragen, da sich der Abfragegrund zwischenzeitlich auch erledigt haben kann. Eine automatisierte Erstellung könnte somit also ausschließlich für durchgeführte Funkzellenabfragen erfolgen, allerdings auch erst dann, wenn die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Gleiches gilt für die Spiegelstriche zwei bis vier. Auch fehlt es derzeit noch an den technischen Voraussetzungen.

Was die Erhebung von Daten im Hinblick auf die Anzahl der Verfahren, in denen Funkzellendaten verwendet bzw. eingebracht wurden, angeht, so wäre hier aus unserer Sicht lediglich eine Erfassung der Verfahren zu Beginn einer Abfrage denkbar. Die Systeme zur Abfrage der gespeicherten Daten haben nach meinem Kenntnisstand nämlich keine direkte Beziehung zu den Vorgangsbearbeitungssystemen der Polizei. Eine Erhebung wäre somit nach derzeitigem Stand technisch nicht realisierbar und könnte wenn, dann nur händisch durch den jeweiligen polizeilichen Sachbearbeiter erfolgen.

Im Hinblick auf die im Antrag angesprochene Dauer der Speicherung der jeweiligen Daten müsste auch noch einmal konkretisiert werden, welche Speicherdauer hier gemeint ist: die Speicherdauer beim Provider oder die Speicherdauer im Rahmen der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen bzw. gerichtlichen Ermittlungs- und Verfahrensführung.

Für die tatsächliche Einführung und Umsetzung dieser Statistikfunktion sind nach meinem Kenntnisstand jedoch umfangreiche Änderungen an der bereits betriebenen Systemtechnik nötig, die entsprechend personelle Ressourcen und vor allem auch Haushaltsmittel binden würde.

Eine durch polizeiliche Sachbearbeiter durchzuführende händische Erfassung zur Ermittlung statisti

scher Daten wäre im Übrigen nicht im Sinne meiner Fraktion und sicherlich auch nicht im Sinne des Antragstellers.

Sie hören aus meinem Wortbeitrag, dass wir diesem Antrag eher kritisch gegenüberstehen, weil wir auch den Sinn nicht so ganz erkennen. Aber wir verschließen uns natürlich nicht einer konstruktiven Beratung im zuständigen Ausschuss.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Adasch. - Es gibt den Wunsch nach Kurzinterventionen. Zunächst Frau Kollegin Janssen-Kucz. Bitte!

Herr Kollege Adasch, gut, dass es das Instrument der Anhörung gibt. Vielleicht wird sich dann auch Ihnen der Sinn dieses Antrags erschließen.

Ich habe eine grundsätzliche Frage: Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass Daten unter Umständen Tage, Wochen und Monate rückwirkend abgefragt werden können, obwohl es gesetzliche Vorschriften gibt, nach denen diese Daten, sofern sie nicht mehr benötigt werden, von der Staatsanwaltschaft und/oder von der Polizei gelöscht werden müssen? - Das hat zumindest der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin festgestellt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Auch Herr Oetjen hat den Wunsch auf eine Kurzintervention. Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Adasch, Sie haben darauf hingewiesen, wie schwierig es ist, die Daten statistisch zu erheben. Ich sage es einmal so: Das mag schwierig sein, aber um das Ganze beurteilen zu können, ist es ja vielleicht trotzdem notwendig.

Von daher hätte ich von Ihnen gerne gewusst, ob Sie denn - weil ab 2018 die Statistikpflicht sowieso kommen wird - der Meinung sind, dass eine Statistik generell sinnvoll kann, damit man besser beurteilen kann, ob beim Einsatz des Instruments der

Funkzellenabfrage die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Bitte, Herr Adasch!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Statistiken ist das ja immer so eine Sache. Ich frage mich wirklich, wobei uns diese Statistiken helfen sollen. Was soll uns das für unsere Arbeit bringen?

(Christian Grascha [FDP]: Wie soll die Verhältnismäßigkeit denn sonst über- prüft werden?)

Aber die Einzelheiten werden wir im Fachhausschuss sicherlich noch im Detail erörtern.

Wie gesagt, wir sehen das äußerst kritisch. Die Polizei erhebt Daten. Sie geht verantwortlich mit diesen Daten um. Dazu gibt es ja auch entsprechende Gesetze. Und wenn hier immer wieder suggeriert wird, hier würde mit Daten möglicherweise Missbrauch betrieben,

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Es ist gerichtlich festgestellt, dass das pas- siert!)

und wenn Frau Janssen-Kucz sagt, überall, wo man sich mit seinem Handy bewegt, wird man möglicherweise erfasst: Liebe Frau Kollegin, wenn Sie diese Sorge umtreibt, dann müssen Sie Ihr Handy in den betreffenden Bereichen eben ausschalten.

(Christian Grascha [FDP]: Was ist denn das für eine Argumentation? - Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Man weiß doch vorher nicht, wo das statt- findet! - Meta Janssen-Kucz [GRÜ- NE]: Irgendwie haben Sie das nicht ganz verstanden!)

Wie gesagt, wir werden das konstruktiv-kritisch begleiten. Aber wenn wir die Fachleute, die jeden Tag damit zu tun haben, hören, dann ist dieser Antrag wenig zielführend.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von Ulrich Watermann [SPD])

Vielen Dank. - Wir fahren fort. Nun hat das Wort für die SPD-Fraktion Herr Kollege Schmidt. Bitte! - Herr Watermann, ich darf auch Sie um Aufmerksamkeit bitten.

Geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eigentlich gleich da weitermachen, wo Herr Adasch aufgehört hat. Ich finde es ein bisschen merkwürdig, dann noch Ratschläge zur allgemeinen Lebensführung zu geben. Ein solcher kann in keinem Fall sein, dass man künftig, wenn man sein Demonstrationsrecht wahrnimmt, beispielsweise wenn man gegen Nazis demonstriert, sein Handy ausschalten muss, weil man Angst haben muss, verfolgt zu werden. Diese Angst soll niemand haben, der seine Grundrechte wahrnimmt - auf keinen Fall!

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich will in fünf kurzen Punkten zu diesem Entschließungsantrag Stellung nehmen.

Eingangs möchte ich gleich dazu sagen: Ich finde es gut, dass Sie ihn gestellt haben. Denn man muss dieses Thema hier durchaus besprechen und darüber diskutieren, wie dieses Ermittlungsinstrument angewandt wird. Insofern werden wir darüber sprechen. Ob der Antrag dann wirklich sachgerecht ist, wenn wir ihn beschließen würden, wird sich zeigen.

Die entscheidenden Punkte sind folgende:

Erstens. Wir müssen Rechtsstaatlichkeit durchsetzen. Dafür braucht die Polizei die entsprechenden Ermittlungsinstrumente. Dazu gehört heutzutage unzweifelhaft die Funkzellenabfrage. Das darf keineswegs bezweifelt werden. Sie ist notwendig, um bei besonderen Straftaten Ermittlungen überhaupt durchführen zu können, um Straftäter finden zu können.

Das hat aber zweitens zur Folge: Wo vieles möglich ist, sind Regeln nötig. Denn bei diesem Instrument der Funkzellenabfrage ist ja eine ganz besondere Abwägung erforderlich. Es funktioniert ja nicht so, dass man faktisch nur eine Angel ins Wasser wirft und dann guckt, dass man Straftäter findet, sondern man bringt ja ein ganzes Schleppnetz aus. Bei dem Datenbestand in diesem Schleppnetz ist - das hofft man bei der Ermittlung - ist dann hoffentlich auch der gesuchte oder die gesuchte Straftäterin dabei. Aber es sind auch

ganz viele unbescholtene Bürgerinnen und Bürger dabei, deren Daten an dieser Stelle erfasst werden.

In den Mittelpunkt der Debatte gerückt ist der Sachverhalt 2011 in Dresden, wo eine solche Demonstration gegen Rechtsextremisten stattgefunden hat und wo Hunderttausende Verbindungsdaten von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern erfasst worden sind. Dieses Instrument ist dort nicht richtig angewandt worden. Am Ende hat es dort zum Rücktritt des Polizeipräsidenten geführt. Insofern zeigt die praktische Anwendung, dass es durchaus Diskussionsbedarf gibt.

2009 sind Fälle in Berlin, wo auch über ein Dutzend Funkzellen parallel abgefragt worden sind, genannt worden. Auch der Sachverhalt 2015 in Osnabrück ist hier genannt worden. Allerdings will ich auch darauf hinweisen, was dort vorher entschieden worden ist: Dort ging es um Strafverfolgung wegen einer schweren Körperverletzung. Das ist genau das, was die Strafprozessordnung als besonders schweres Verbrechen vorsieht, um dann auch ein solches Instrument anzuwenden.

Deswegen drittens: Es gibt klare Regeln. Das hat die Kollegin Janssen-Kucz hier auch genannt. Nach § 100 g Abs. 3 StPO ist die Funkzellenabfrage nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung möglich. Seit 2008 ist ja die Anwendung von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen neu geregelt. Dort ist übrigens noch auf einen weiteren Satz hinzuweisen: Die Anwendung ist nur möglich, wenn eine Ermittlung auf eine andere Art und Weise „aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“. Dies zeigt, wie hoch die Hürden an dieser Stelle richtigerweise sind.

Deswegen viertens: Was ist der Kern Ihres Antrages? - Sie bezweifeln darin nicht, dass das Instrument der Funkzellenabfrage notwendig sein kann. Sie wollen aber wissen, über wie viele Abfragen wir reden. Das ist der Kern. Ich glaube, das ist auch der richtige Ansatz. Danach haben Sie eine Vielzahl von Kriterien aufgeschrieben. Sie machen quasi schon die Excel-Tabelle fertig, wie die Statistik dann gemacht wird. Ob das technisch, sachlich und rechtlich angemessen ist, wird man miteinander diskutieren müssen.

Die Frage ist übrigens auch: Wird man es dann überhaupt noch diskutieren müssen, wenn wir ab 2018 ohnehin eine bundesrechtliche Grundlage haben?

Fakt ist aber - das teile ich -: Auch ich möchte wissen, wie häufig dieses Instrument angewandt wird und in welchen Fällen es angewandt wird. Das ist für einen Gesetzgeber wichtig, wenn er beurteilen will, ob die Ermittlungsmaßnahmen, die er ermöglicht, richtig und gut sind.