Protocol of the Session on February 18, 2011

Mit den geschilderten Aktivitäten leistet der niedersächsische Verfassungsschutz im Rahmen seines präventiven Gesamtkonzeptes - auch im Landkreis Verden - einen wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus.

Auch der Landespräventionsrat Niedersachsen unterstützt und berät die Gemeinde Oyten bei der Planung und Umsetzung von zielgerichteten und nachhaltig orientierten Maßnahmen und Projekten durch seine Landeskoordinierungsstelle.

Am 24. August 2010 wurde auf Anregung der Landeskoordinierungsstelle der Runde Tisch für Demokratie Oyten eingerichtet. Dem vorausgegangen war eine Informationsveranstaltung durch das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus in Abstimmung mit der Landeskoordinierungsstelle im Rathaus Oyten. Das Beratungsnetzwerk Niedersachsen gegen Rechtsextremismus, dem eine Reihe sachkundiger Vertreterinnen und Vertreter fachlich kompetenter Dienststellen, Einrichtungen und Organisationen angehört, wurde im Jahr 2007 eingerichtet.

Der Runde Tisch wird auch in Zukunft durch die Landeskoordinierungsstelle beraten und unterstützt. In diesem Rahmen wurden bereits konkrete

Maßnahmen und Projekte abgestimmt. Diese sollen in den kommenden Monaten kontinuierlich umgesetzt werden.

Anlage 56

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 57 der Abg. Pia-Beate Zimmermann und Patrick-Marc Humke (LINKE)

Umsetzung der sogenannten Extremismusklausel für die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus

Die Umsetzung der sogenannten Extremismusklausel für die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus befindet sich gerade in der entscheidenden Umsetzungsphase. Die Bewilligungsbescheide des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind an die Länder gesendet worden. Diese müssen sie dann samt der sogenannten Extremismuserklärung an die Projekte weiterreichen. Geld vom Bund soll erst dann fließen, wenn die Projekte die Erklärungen unterschrieben haben. Mit der Erklärung sollen die Zuwendungsempfänger bestätigen, dass sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.

Der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis von der Humboldt-Universität zu Berlin hatte eine Extremismusklausel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als teilweise unangemessen und nicht vereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnet.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Umsetzung der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus insbesondere hinsichtlich der Praxis der geforderten Unterzeichnung der sogenannten Extremismuserklärung im Land Niedersachsen, und wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die kritische Position des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis?

2. Welche Projekte und damit verbundenen Träger im Land Niedersachsen sollen Fördermittel aus diesen Mitteln erhalten und sind somit von der genannten Erklärung betroffen?

3. Worin sieht die Landesregierung den Anlass für die Einführung einer solchen Erklärung, und welche bisherigen Fördermittelempfänger würden nach derzeitiger Auffassung der Landesregierung unter Extremismusverdacht stehen?

Bei der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seinen Zuwendungsbescheiden verwendeten Klausel handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung um eine

Auflage (vgl. BT-Drs. 17/4269, S. 2), mit der sichergestellt werden soll, dass sich die Träger von Maßnahmen in Programmen zur Extremismusprävention und deren Partner zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Diese Zielsetzung wird von der Landesregierung nachdrücklich begrüßt. Die Landesregierung verfolgt die Auseinandersetzung über die rechtliche Bewertung dieser Klausel. Über die Verwendung und die Fassung der Klausel hat allerdings allein das die Zuwendung gewährende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu entscheiden. Die Landesregierung sieht keinen Anlass, zu rechtlichen Bedenken Stellung zu nehmen, die gegen das Verwaltungshandeln eines Bundesministeriums erhoben worden sind.

Dies vorausgeschickt, beantwortete ich die Mündliche Anfrage namens der Niedersächsischen Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Umsetzung des Bundesprogramms „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ erfolgt in Niedersachsen durch den Landespräventionsrat Niedersachsen (LPR). Dieser hat die betreffende Erklärung abgegeben.

Zu 2: Projekte anderer Träger erhalten in Niedersachsen keine Fördermittel aus den dem LPR bewilligten Bundesmitteln.

Zu 3: Über den Anlass der Einführung einer zusätzlichen Erklärung durch das BMFSFJ liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ gibt es in Niedersachsen keine anderen Fördermittelempfänger außer dem Landespräventionsrat Niedersachsen.

Anlage 57

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 58 der Abg. Gabriela König und Christian Grascha (FDP)

Einsatzmöglichkeiten neuartiger Asphaltvarianten

Nach dem Tauwetter der letzten Kälteperiode wurden wie schon im vergangenen Jahr unübersehbaren Frostschäden sichtbar. Aufgrund der hohen Kosten, die mit der Beseitigung der Schäden verbunden sind, wird oft nicht die beste, sondern die billigste Reparaturmethode gewählt, sodass die Füllung der Schlaglöcher bereits nach einem Jahr erneut schadhaft ist.

Um dieses zu vermeiden, wurde durch eine Münchener Firma ein Asphalt namens NanoterraSoil entwickelt. Seine Mixtur enthält ein Bindemittel auf Latexbasis. Dieses soll nach Presseberichten auch in kleine Poren eindringen, was die Gefahr von schadensfördernden Hohlräumen vermindert und das Mittel nicht nur für den Neubau, sondern auch für Reparaturen geeignet erscheinen lässt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Kann bereits eine Auskunft zur Tragfähigkeit, Belastbarkeit und Frostbeständigkeit dieses Materials getroffen werden und, wenn ja, welche?

2. Ist die Verwendung des Straßenbelags Nanoterra-Soil beim Bau teurer, und, wenn ja, sind hier in Zukunft Preisreduzierungen zu erwarten?

3. Existieren weitere neuartige Asphaltarten mit ähnlichen Eigenschafen und, wenn ja, welche?

Bei den angesprochenen unübersehbaren Frostschäden handelt es sich um Fahrbahnschäden im bituminösen Straßenoberbau.

Die Firma nanoSky aus München vertreibt ein Produkt namens NanoterraSoil, bei dem es sich nach Angaben des Herstellers um ein wasserlösliches, umweltneutrales und ungiftiges Hightechpolymeradditiv handelt. Als mögliche Anwendungsgebiete werden die Verbesserung, Verfestigung und Stabilisierung von Böden im Straßenunterbau oder von Frostschutz- und Tragschichten im Straßenoberbau genannt.

NanoterraSoil soll zusammen mit hydraulischen Bindemitteln - das sind z. B. Kalk, Gips oder Zement - in Böden des Straßenunterbaus oder in die Frostschutz-/Tragschichten eingefräst werden und so die Tragfähigkeit, die Wasserunempfindlichkeit und die Frostbeständigkeit erhöhen.

Ein Einsatz zur Verfüllung von Schlaglöchern im bituminösen Straßenoberbau ist nicht vorgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Für das Produkt NanoterraSoil liegen keine Angaben zur Tragfähigkeit, Belastbarkeit und Frostbeständigkeit vor. Des Weiteren fehlen Angaben bezüglich der Wiederverwendung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (mögliche Belastung durch Asbest, Feinstaub oder Quarzsand). Auch der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) liegen keine Ergebnisse vor.

Zu 2 und 3: Bei dem Produkt NanoterraSoil handelt es sich nicht um einen Straßenbelag. Angaben zu Kosten, möglichen Kostenreduzierungen und

weiteren Produkten mit ähnlichen Eigenschaften können nicht gemacht werden.

Anlage 58

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 59 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Auswanderung von Fachkräften aus Niedersachsen

Einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge hatte im Jahr 2009 jede achte Bundesbürgerin/jeder achte Bundesbürger den Gedanken, Deutschland befristet oder für immer zu verlassen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes sind mehr Menschen aus Deutschland fortgezogen als zugewandert; rund 721 000 Menschen kamen hierher, aber etwa 734 000 verließen gleichzeitig das Land. So ziehen seit 2008 mehr Menschen aus Deutschland weg, als im gleichen Zeitraum zuziehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Menschen mit deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit haben Niedersachsen seit dem Jahr 2000 verlassen, und wie hoch ist hierbei der Anteil der Menschen, die eine akademische Berufsausbildung bzw. Hochschulqualifikation besaßen (aufgeschlüs- selt nach deutscher und ausländischer Staats- angehörigkeit)?

2. Wie viele Menschen mit deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit sind seit dem Jahr 2000 aus dem Ausland nach Niedersachsen zugewandert, und wie hoch ist der Anteil der Menschen, die zu Studienzwecken zugewandert sind?

3. Wie hoch ist der Anteil der Menschen mit deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit dem Jahr 2000 aus dem Ausland nach Niedersachsen zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zugewandert sind?

Die Zuzüge nach und die Fortzüge aus Niedersachsen werden zahlenmäßig erfasst, wobei dann nach Lebensaltersgruppen getrennt wird. Statistisch erhoben werden weder die berufliche Qualifikation noch die jeweilige Motivation der Wanderung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die erfragten Daten ergeben sich aus der beigefügten Anlage. Danach betrug der Wanderungsüberschuss für Niedersachsen bei Deutschen im Jahr 2000 22 156 Personen und im Jahr