Protocol of the Session on February 18, 2011

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 48 der Abg. Hans-Henning Adler, Christa Reichwaldt und Victor Perli (LINKE)

Das sogenannte Deutschlandstipendium geht an den Start

Am 1. Februar 2011 hat Bundesbildungsministerin Annette Schavan den Startschuss zum Deutschlandstipendium gegeben. Sie wolle eine neue Stipendienkultur aufbauen und bis zum Jahresende 10 000 Studierende aus dem Stipendienprogramm fördern. Dieses Programm

sieht vor, dass „begabte und leistungsstarke“ Studierende monatlich 300 Euro zusätzlich erhalten. Das Geld kommt zur Hälfte vom Staat, zur Hälfte aus der Wirtschaft. Die Hochschulen seien in der Verantwortung, Stipendiengeber zu akquirieren und die Stipendiatinnen und Stipendiaten auszuwählen. Zusätzliche Mittel für diesen Mehraufwand erhalten sie nicht.

Ausweislich der Internetseite www.deutschlandstipendium.de beteiligen sich mit der TU Braunschweig und der Leibniz Universität Hannover zwei der niedersächsischen Hochschulen an dem Stipendienprogramm. Darüber hinaus haben mit der Ostfalia und der Universität Vechta mindestens zwei weitere Hochschulen ihre Teilnahme bekannt gegeben.

In den vorangegangenen Diskussionen um das Stipendienprogramm haben Experten moniert, dass die Hochschulen die Umsetzung des Stipendienprogramms ohne zusätzliche Mittel leisten müssten, dass es deutliche regionale und fächerbezogene Unterschiede bezüglich der Attraktivität von Stipendien aus der Wirtschaft gebe und dass von einem solchen Stipendienprogramm hauptsächlich reichere Studierende profitieren würden, wie die Statistiken aus den bisherigen, ähnlich gelagerten Programmen zeigten. Das Geld, das in das Stipendienprogramm investiert werde, möge daher in die Verbesserung des BAföG gesteckt werden, weil durch das BAföG Studierende aus finanziell schwächeren Verhältnissen gefördert werden und die soziale Schere an den Hochschulen nach wie vor groß sei.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Zusagen aus der Wirtschaft für ein Deutschlandstipendium sind bislang bei welchen Hochschulen für welche Studienfächer eingegangen?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Anlaufphase des Stipendiums, insbesondere in Bezug auf regionale und fächerspezifische Unterschiede bei der Bereitstellung der Stipendien?

3. Teilt die Landesregierung das von Bundesministerin Schavan ausgegebene Ziel, bis zum Jahresende 10 000 Deutschlandstipendien zu vergeben, und welchen Anteil werden bzw. sollten die niedersächsischen Hochschulen dabei erbringen?

Nach § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes vom 20. Dezember 2010 können die Hochschulen erstmals zum Beginn des Sommersemesters 2011 sogenannte Deutschlandstipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz vergeben. Die Landesregierung begrüßt, dass neben Stipendien aus Mitteln des Landes Niedersachsen, für die den niedersächsischen Hochschulen seit 2009 bereits 2 Millionen Euro bereitgestellt worden sind, mit dem nationalen Stipendienprogramm bundesweit die

Studierendenförderung über BAföG und Bildungsdarlehen hinaus erweitert worden ist.

Das Deutschlandstipendium fördert gezielt begabte und leistungsstarke Studierende. Im Rahmen von Begabung und Leistung als Förderkriterien sollen auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden. Vom Deutschlandstipendium profitieren daher nicht nur die sogenannten bildungsnahen Schichten, sondern - wie es das Gesetz vorsieht - vor allem auch in der Begabtenförderung bisher unterrepräsentierte Gruppen, namentlich Studierende mit Migrationshintergrund und aus sogenannten bildungsfernen Schichten sowie Studierende an Fachhochschulen, an denen traditionell ein größerer Prozentsatz von Studierenden aus einem nicht akademischen Elternhaus stammt als an den Universitäten. Ferner kommen BAföG-Empfänger in den Genuss einer doppelten Förderung, da das Deutschlandstipendium nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet wird.

Die niedersächsischen Hochschulen sind sich ihrer Verantwortung für die verstärkte Förderung ihrer begabten Studierenden bewusst. Der private Mittelanteil von 150 Euro je Stipendium ist von den Hochschulen einzuwerben. Entgegen der Darstellung der Fragesteller beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der den Hochschulen bei der Einwerbung der Stipendienmittel entstehenden Kosten in Form einer erfolgsunabhängigen Pauschale von 7 % der privaten Stipendienmittel. Wegen des im Rahmen der Stipendienvergabe notwendigen Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens, in Abhängigkeit von der zuvor erfolgten Einwerbung der privaten Stipendienmittel, werden die Hochschulen in Niedersachsen wie auch in den anderen Ländern gegebenenfalls erst nach dem Beginn des Sommersemesters 2011 Stipendien nach dem Stipendienprogamm-Gesetz vergeben.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Da sich die niedersächsischen Hochschulen derzeit in der Phase der Mittelakquise noch vor Beginn des Sommersemesters 2011 befinden, liegen der Landesregierung noch keine Erkenntnisse bezüglich der Höhe konkreter Zusagen der privaten Mittelgeber (Wirtschaft, Stiftungen, Verei- ne, Privatpersonen etc.) und des eventuellen Anteils zweckgebundener Stipendien für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge vor.

Zu 2: Auch insoweit liegen derzeit noch keine Erkenntnisse vor. Gravierende fächerspezifische Unterschiede bei der Bereitstellung der Stipendien sind aus Sicht der Landesregierung nicht zu erwarten. Eine Begrenzung enthält die Regelung in § 11 Abs. 3 des Stipendienprogramm-Gesetzes, wonach maximal zwei Drittel der Stipendien mit einer Zweckbindung der privaten Mittelgeber für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge versehen werden dürfen. Zudem lassen die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen mit dem dortigen Landesstipendienprogramm erwarten, dass auch die Studierenden von Hochschulen in strukturschwächeren Regionen vom Deutschlandstipendium profitieren können.

Zu 3: Die Landesregierung hält das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, bis zum Jahresende 10 000 Deutschlandstipendien zu vergeben, für realisierbar. Dabei ist nicht auszuschließen, dass einzelne Hochschulen eine Vergabe von Stipendien nach dem Stpendienprogramm-Gesetz erst zum Wintersemester 2011/2012 realisieren können. Die Bundesregierung hat den Ländern am 13. Januar 2011 die Höchstgrenze der auf die Hochschulen entfallenden Stipendien mitgeteilt. Auf die niedersächsischen Hochschulen entfallen danach für das Jahr 2011 insgesamt 647 Stipendien.

Anlage 48

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 49 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)

Wurden beim Gaseinsatz während des Castortransports 2010 im Wendland schwere gesundheitliche Schäden von Demonstrantinnen und Demonstranten riskiert?

7. November 2010 im Wendland: Bereits auf dem Weg zu Sammelpunkten und Camps durchsuchte die Polizei Demonstrantinnen und Demonstranten, nahm Personalien auf und verteilte Platzverweise. Demonstrantinnen und Demonstranten sahen sich bereits Kilometer von der Versammlungsverbotszone entfernt polizeilichen Attacken ausgesetzt.

2 200 Reizstoffsprühgeräte wurden laut Polizeiauskunft benutzt. In der Nähe von Leitstade wurden von Einsatzkräften auch „flächenwirksame“ CS-Gaspatronen verschossen. Reizgasnebel hüllte die Menschen ein. Diese Gaspatronen mit einer Reichweite von 60 bis 90 m wurden massenhaft im Wald gefunden und liegen als Beweisstücke vor.

In der Antwort der Bundesregierung (Drs. 17/4163) auf die Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE.), Drs. 17/3942, heißt es: „Der Einsatz von Pfefferspray wird vorher angedroht. Personen, die den Einsatz von Zwangsmitteln gegen sich vermeiden wollen, haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, den Anordnungen der Polizeikräfte Folge zu leisten und den Wirkbereich von Reizstoffen zu verlassen.“ Weder der Einsatz von Pfefferspray noch der Einsatz von CS-Gas wurde vorher angedroht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Einheit befand sich am 7. November 2010 in Leitstade am Bahngleis, und wer hat die Patronen mit CS-Gas mit der Bezeichnung „5 Stück/5 pieces, Reizstoffpatrone Kal. 40 mm Irritant Cartridge Cal. 40 mm, RP 721 - 8CS Reichweite/Range 60 bis 90 m Art.-No.: 43124800 PSH 0409001“ von der Firma Rheinmetall Waffen Munition GmbH, NL Pyrotechnik Silberhütte, Kreisstr. 2, 06793 Silberhütte oder welche anderen Gas“produkte“ auf welcher rechts- und situationsbedingter Grundlage verschossen, und wie wird der in § 4 Nds. SOG vorgeschriebene Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt?

2. Inwieweit werden Polizeibeamte des Bundes und der Länder in ihrer Ausbildung auf mögliche Risiken und Gefährlichkeit durch den Einsatz von Reizstoffen hingewiesen, wie wird das „praktische Training“ genau durchgeführt?

3. In der Anlage zum Runderlass „Reizstoffe in der Polizei des Landes Niedersachsen“ vom 3. Februar 2009 werden medizinische Symptome und gesundheitliche Folgen umfänglich beschrieben. Auch wird unter „Nachsorge“ erklärt, bei welchen Symptomen das Hinzuziehen von Rettungskräften erforderlich ist. Wie kann beim Verschießen von Gaspatronen mit einer Reichweite von 90 m gewährleistet werden, dass insbesondere im Wald durch Abpraller etc. keine Menschen direkt getroffen werden, und wie wird oder wurde eine Nachsorge bei den massenhaft Betroffenen, unter denen auch Allergiker oder unter Medikamenten stehende Personen sein können, praktisch durchgeführt?

Reizstoffe können als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Sinne des § 69 Abs. 3 Nds. SOG beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen über die Anwendung des unmittelbaren Zwangs unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Polizei eingesetzt werden. Als Distanzeinsatzmittel haben sie sich u. a. zur Vermeidung des Schlagstockeinsatzes oder anderer Waffen bewährt.

Gegen Menschenmengen werden sie nur eingesetzt, wenn von ihr Gewalttaten ausgehen oder unmittelbar bevorstehen. In jedem Falle, außer zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr, wird die Anwendung von unmittelbarem Zwang durch den

Einsatz von Reizstoffen angekündigt und ausreichend Gegelegenheit gegeben, sich durch Erfüllung der geforderten gesetzlichen Verpflichtung den Auswirkungen von Reizstoffen zu entziehen.

Die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beruht in wesentlichen Teilen auf einer Stellungnahme der Polizeidirektion Lüneburg.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Während des polizeilichen Einsatzes aus Anlass des Castortransportes 2010 befanden sich an den Bahngleisen im Bereich Leitstade die dort zuständigen Einsatzeinheiten der Bundespolizei.

Am Morgen des 7. November 2010 überschütteten Demonstranten bei Leitstade einen Sonderwagen der Polizei mit einer brennbaren Flüssigkeit und zündeten diese an. Das mit mehreren Polizeibeamten besetzte Fahrzeug fing Feuer. Darüber hinaus wurden im Bereich Leitstade Einsatzkräfte mit Klebstoffen und Reizstoffen angegriffen. Dabei wurden acht Beamte durch Reizstoffe und fünf Beamte durch Tritte und Stöße verletzt.

Zu diesem Zeitpunkt befanden sich Einsatzeinheiten aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen im Bereich Leitstade. Im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen aus den geschilderten Anlässen wurden Reizstoffe eingesetzt. Es kamen dabei elf CS-Reizstoffpatronen (RP-721-8 CS Kal. 40mm) zum Einsatz. Darüber hinaus wurden insgesamt drei Wurfkörper (RW 78 CN DM 39) aus dem betroffenen und einem weiteren Sonderwagen im Nahbereich aus einer Wurfanlage geworfen.

Dieser Reizstoffeinsatz war, auch nach einer vorläufigen - auf Bitten der Polizeidirektion Lüneburg auf der Grundlage vorhandenen Bildmaterials - abgegebenen strafrechtlichen Bewertung durch den zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft Lüneburg, zumindest durch Notwehr bzw. Nothilfe gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang werden gegen die Störer Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch, versuchter schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes (zum Nachteil der Polizeibeam- ten, die im Sonderwagen saßen) geführt.

Weiteren Stellungnahmen dazu können in den noch laufenden Ermittlungsverfahren nicht abgegeben werden.

Zu 2: Jedem Angehörigen der Polizei des Landes Niedersachsen sind die Anwendungsmöglichkeiten

und Wirkungsweisen von Reizstoffen und damit die zu beachtenden möglichen Reaktionen, Sicherheitsbestimmungen und eventuell erforderlichen Folgemaßnahmen, wie Nachversorgung betroffener Personen und Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen, bekannt.

Neben dem polizeilichen Studium erfolgt die Vermittlung dieser Inhalte grundsätzlich im Rahmen des regelmäßigen systemischen Einsatztrainings (SET) und der Ausbildung geschlossener Einsatzeinheiten. In wiederkehrenden Situationstrainings werden Polizeibeamte am Reizstoffsprühgerät fortgebildet. Das Thema Pfefferspray wird z. B. im Rahmen eines mehrtägigen Basistrainings des SET behandelt. Die Teilnehmer bekommen u. a. einen Lehrfilm gezeigt, in dem die Zusammensetzung des Reizstoffes sowie die Wirkungsweise erläutert und in praktischen Beispielen vorgeführt werden.

Über die Trainingsmethoden der Bundespolizei und der anderer Bundesländern liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

Zu 3: Werden beim Werfen von Reizstoffpatronen Menschen z. B. durch Abpraller getroffen, ist dies wegen einer weichen Styroporummantelung der Wurfkörper ungefährlich. Andere, zu verschießende Reizstoffpatronen müssen für ein Teilen in Subkörper im steilem Winkel in die Höhe abgeschossen werden, welches eine direkte Verletzungsmöglichkeit verhindert.

Den Polizeieinheiten sind grundsätzlich Rettungssanitäter zugeordnet. Sollten diese im Einsatz auf verletzte Demonstranten treffen, leisten sie selbstverständlich Erste Hilfe. Im Castoreinsatz 2010 wurde zusätzlich ein privater Rettungsdienst von der Polizei zur Versorgung der Demonstranten bei Ingewahrsamnahmen und Notfällen verpflichtet. Auch die Landkreise haben über das DRK mit einem hohen Aufgebot die medizinische Versorgung/Nachsorge gewährleistet.

Anlage 49

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 50 der Abg. Christa Reichwaldt und PiaBeate Zimmermann (LINKE)

Geplante Zusammenlegung von Bundeskriminalamt und Bundespolizei - Teil 1

Die jetzigen Vorschläge der sogenannten Werthebach-Kommission führen bisherige Tenden

zen der Zentralisierung auf Kosten der Länderkompetenzen, Kooperation und Zusammenfügung der Sicherheitsaufgaben und -behörden fort. Im Kern geht es um die „Fusion“ von Bundespolizei und BKA als zwei Säulen einer neuen Bundespolizei, die - so die favorisierte Konstruktion - von einer neu zu schaffenden Abteilung im Bundesinnenministerium geführt werden soll. Intensiviert werden soll die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Zudem ist vorgesehen, den Zoll umzuorganisieren und seine Sondereinheit - Zentrale Unterstützungseinheit Zoll (ZUZ) - der GSG 9 zuzuordnen.