Zu 1: Da es keine wissenschaftlich fundierten Untersuchungen über das Dunkelfeld von Korruption im deutschen Gesundheitswe Niedersächsischen Landesregierung keine belastbaren Daten über das Ausmaß der Ko Gesundheitswesen vor.
Zu 2: Der Gesetzgeber hat die Prüfungs-, Kontroll- und Unterrichtungsverpflichtungen der Selbstverwaltung bei den Krankenkassen und den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen zugewiesen. Gleichwohl unterstützt Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. So arbeitet beispielsweise der Unternehmensbereich „Überwachung der abrechnenden Vertragspartner - ÜdaV - der AOK Niedersachsen“ seit rund zwei Jahren erfolgreich mit den Zentralstellen zur Bekämpfung der Korruption bei den Staatsanwaltschaften zusammen.
Zu 3: Ein Verhaltenskodex gegen Korruption bildet ein sinnvolles Instrument. Allerdings fällt es in die Organisationshoheit des einzelnen Krankenhausträgers, sich einen entsprechenden Verhaltenskodex zu geben. Die L geltendem Recht keine Regelungsbefugnis in der Hinsicht. Gleichwohl wird die Landesregierung mit den unmittelbar Beteiligten des Planungsausschusses auf einen solchen Verhaltenskodex hinwirken.
sächsischen Küste einen wichtigen Stellenwert zur Bewahrung maritimen Kulturgutes und zur Förderung des Tourismus ein. Die Zahl zugelassener Traditionsschiffe nimmt jedoch bundesweit ab, weil immer mehr von einst zugelassenen Fahrzeu als Traditionsschiff verweigert wird. Da sich in den Zulassungsverfahren seit vielen Jahren formell nichts geändert hat, erfolgt die Praxis der zunehmenden Ablehnungen offenbar inner
halb des Handlungsspielraumes der zuständigen Behörde BG Verkehr, Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft.
Exemplarisch dafür steht der Krabbenkutter „Heike“ aus Ditzum, der vom Verein Ostfriesische Krabbenkutter e. V. unterstützt wird. Der Verein hat als einzige Aufgabe die Erhaltung des Schiffes; die Mitglieder sind Freunde und Förderer der traditionellen Krabbenfischerei.
Fahrten auf der Ems angeboten, um den Gästen die Natur und die Tradition der Krabbenfischer im Dollart näher zu bringen. Ein anderer Fall ist der Krabbenkutter „Nordstern“, der dem Verein zur Förderung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer e. V. in Dorum gehört.
Die GSHW (Gemeinsame Kommission für his- torische Wasserfahrzeuge e. V.) vergibt seit vielen Jahren die für die Zulassung durch die BG Verkehr erforderlichen befürwortenden Stellungnahmen für Traditionsschiffe. Sie steht hinter de konzept und setzt sich für dessen Zulassung als Traditionsschiff ein, zumal es für dieses spezielle Traditionsschiff wohl keine realistische Alternative für den Betrieb gäbe. Die BG Verkehr jedoch verweigert dem Schiff trotz befürwortender Stellungnahme der GSHW und vorliegender Gutachten plötzlich eine weitere Zulassung, weshalb der Kutter voraussichtlich stillgelegt werden muss.
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die „Heike“ in ihrer Eigenschaft als Fischkutter zu einer Gruppe von Fahrzeugen innerhalb der Traditionsschiffe zählt, bei der die BG Verkehr für ihre Beurteilung offensichtlich wesentlich strengere Kriterien zur ideellen Pra chen an die Authentizität des Fahrzeuges stellt, als dies bei vielen andersgearteten Fahrzeugen der Fall ist. Über die Gründe dafür kann bisher nur spekuliert werden.
1. Was beabsichtigt sie, gegen diese Entwicklung zu unternehmen, damit der Erhalt dieser Traditionsschiffe, die in vielerlei Zusammenhängen mittelbar den T befördern und lokale Strukture währleistet bleibt?
2. Traditionsschiffe, die ihre Zulassung verlieren, haben in Deutschland derzeit keine alternativen Zulassungsmöglichkeiten, die ihr weiteres Bestehen realistisch erscheinen lassen. Setzt sich die Lan
3. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Praxis der BG Verkehr, wonach offensichtlich besonders strenge Maßstäbe für die Kategorie der Fischkutter angelegt werden, und welche Gründe vermutet sie
eit ein Schiff als Traditionsschiff zu be t, richtet sich nach der Sicherheitsric aditionsschiffe und wird von der Beru nschaft Verkehr entschieden.
Traditionsschiffe sind historische Wasserfahrzeuge, deren Betrieb ausschließlich ideellen Zwecken dient und die zur maritimen Traditionspflege, zu sozialen oder vergleichbaren Zwec schiffe eingesetzt werden.
Die Traditionsrichtlinie soll die Bewahrung historisch erhaltenswerter Wasserfahrzeuge als „fahrende Zeitzeugen“ ermöglichen. Diesen Schiffen wird deshalb unter bestim ein Betrieb mit deutlich geringerem Sicherheitsstandard erlaubt, als er für andere Schiffe gefordert wird, die Personen befördern.
In der Vergangenheit wurde aufgrund einer positiven Stellungnahme der Gemeinsamen Kommission für Historische Wasserfahrzeuge (GSHW) vielen Antragstellern, insbesonde mitgliedschaftlich verbundenen, der Status eines Traditionsschiffes verliehen, gleichgültig, ob das Schiff tatsächlich historischen Wert hat. Diese Praxis hat sich seit ca. fünf Jahren geändert. Im Unterschied zu früher prüft die BG Verkehr heute, ob sie dem Votum der GSHW folgen kann oder nicht. Dieses hat dazu geführt, dass vielen Antragstellern die Verlängerung oder Neuausstellung eines Sicherheitszeugnisses, das für den Betrieb als Traditionsschiff erforderlich ist, verweigert wurde, so auch im Fall des Krabbenkutters „Heike“.
Die „Heike“ ist ein typischer Krabbenkutter, wie er in großer Anzahl an der Nordsee in diversen Häfen anzutreffen ist. Fahrzeuge dieser Art sind nach wie vor aktiv in der Krabbenfischerei tätig. Ande Schiffe, die sich im Erscheinungsbild auch nicht wesentlich von der „Heike“ unterscheiden, werden gewerblich zu touristischen Zwecken genutzt.
Gerade Letzteres führt besonders deutlich vor Augen, dass die Anerkennung dieses und ähnlicher Schiffe als Traditionsschiffe eine ungerechtfertigte Privilegierung darstellen würde. Denn n nur der Schiffstyp, sondern auch die Art des Einsatzes unterscheidet sich durch nichts von dem, was die zu regulären Bedingungen fahrende Konkurrenz mit erheblich höherem Aufwand für die Sicherheit der Fahrgäste anbietet.