Daher hat Minister Uwe Schünemann die Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern der Gemeindefinanzkommission am 28. Januar 2011 genutzt, um das Niedersachsenmodell vorzustellen und dessen Einbringung in die Kommissionsarbeit zu beantragen. Die Arbeitsgruppe ist dem Vorschlag gefolgt und hat einhellig beschlossen, das Niedersachsenmodell in die weiteren Prüfungen und Berechnungen der Gemeindefinanzkommission auf Bundesebene einzubeziehen.
Demzufolge gibt es jetzt sehr wohl - im Gegensatz zur Darstellung der Fragesteller - eine klare Beschlusslage in der Kommission, wonach erwartet
Zu 1: Die Entwicklung des kassenmäßigen Aufkommens der angesprochenen Steuerarten ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
dienresonanz kommt der Vielzahl direkter konstruktiver und persönlicher Gespräche mit Bürgermeistern, Landräten, Abgeordneten und Verbänden eine besondere Bedeutung zu.
Festzuhalten ist aber noch einmal: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht es nur um die - erfolgreiche - Einbeziehung des Niedersachsenmodells in die Tätigkeit der Gemeindefinanzkommission. Hiermit sind keine Entscheidungen zur Umsetzung des Modells verbunden. Eine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Modell oder die bedingungslose Beibehaltung der Gewerbesteuer zielführend. Dies gilt auch für eine unzulässige Fokussierung der Debatte auf mögliche oder unterstellte negative Auswirkungen in interkommunaler oder steuerlicher Hinsicht.
Ohne Frage ist zu beachten, dass die bisher vorliegenden Ergebnisse durch eine bundesweite Quantifizierung, eine Struk Untersuchung der Administrierbarkeit zu vervollständigen sind. Dies wird im Rahmen der nun beschlossenen Aufträge, Berechnungen und Untersuchungen zügig erfolgen.
Im Übrigen wird auf die umfassende Un des Ausschusses für Inneres und Sport durch die Landesregierung am 10. Februar 2011 verwiesen.