Protocol of the Session on February 18, 2011

- Duderstadt - Erlebnisstationen einer mittelalterlichen Stadt

- Erweiterung der großen Kunstschau in Worpswede

- Neuausrichtung und Umgestaltung der vorhandenen Wrack- und Fischereimuseen als „Windstärke X“

- ZeitOrte - Expedition ins Zeitreiseland

- Schaffung eines Natur- und Kulturzentrums in Westerstede

- Errichtung eines Besucherzentrums mit Dauerausstellung „Grüne Schatztruhe“ in Bad Zwischenahn

Weitere seitens der Landesregierung unterstützte und initiierte Maßnahmen zur Stärkung des Städte- und Kulturtourismus sind Kampagnen der TourismusMarketing Niedersachsen GmbH (TMN), wie

z. B. aktuell „Stadtlandschaften - Entdecken, erleben und einkaufen in Niedersachsen“ und „Wann ist Ihr Leibgericht? Kulinarische Zeitreisen durch Niedersachsens Städte“.

Eine andere erfolgreiche kulturtouristische Initiative ist das auf drei Jahre angelegte Netzwerkprojekt „PartiTourenNiedersachsen“, das von der TMN umgesetzt wird. Es wird mit Landesmitteln der Niedersächsischen Ministerien für Wissenschaft und Kultur sowie Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union gefördert. Ziel ist es, hochwertige musikalische Momente auf innovative und kreative Weise mit dem Erlebnis regionaler Vielfalt in Niedersachsen zu verbinden. Fachliche Unterstützung erhalten die „PartiTouren Niedersachsen“ durch die Geschäftsstelle MusiklandNiedersachsen, die Niedersächsische Sparkassenstiftung und die Stiftung Niedersachsen.

Zur Unterstützung des ländlichen Tourismus werden seitens des Landes Niedersachsen im Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013 (PROFIL) für die gesamte Laufzeit über 7 Millionen Euro allein über die ZILE-Richtlinie zur Verfügung gestellt. Dazu kommen weitere Mittel aus dem LeaderBereich, über deren Einsatz aber vor Ort entschieden wird. Seit Programmbeginn konnten bisher über 250 Projekte gefördert werden, davon allein über 170 Projekte in den Leader-Regionen. Fördergegenstand waren dabei auch Projekte, die für den Kulturtouristen von Interesse sind, so z. B. insbesondere das Projekt Niedersächsische Mühlenstraße.

Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung, vertreten durch Initiative des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, die Deutsche Stiftung Kulturlandschaft bei ihrem Projekt „Kunst fürs Dorf - Dörfer für Kunst“.

Zu 3: Die 20 ausgewählten Städte vereinigen rund 30 % des statistisch erfassten Gästeaufkommens und ca. 18 % des Übernachtungsvolumens in Niedersachsen auf sich (Quelle: LSKN 2003 bis 2010).

Insbesondere für ausländische Gäste sind die Städte wichtige Reiseziele. So reisen rund 46 % der ausländischen Besucher in eine der 20 ausgewählten Städte. Der Anteil der Städte an den Übernachtungen von Ausländern beträgt 42 % (Quelle: LSKN 2003 bis 2010).

Im Inlandstourismus, bezogen auf die Urlaubsreisen, stellt sich die Herkunftsstruktur der Gäste wie folgt dar:

Tabelle 1: Herkunft der Urlaubsreisenden nach Niedersachsen (05/06 bis 08/09)

Alle Urlaubs- arten

Städtereise

Nord (NI, HH, HB, SH) 34,0 % 33,5%

NRW 34,6 % 33,8%

MITTE (HE, RP, SL) 10,7 % 10,5%

OST inkl. Berlin (MV, ST, SN, TH, BE)

11,2 % 13,9%

SÜD (BY, BW) 9,4 % 8,3%

Quelle: TMN/GfK TravelScope 2005-2010

Für ein effektives Marketing im Städtetourismus empfiehlt das Tourismusbarometer 2010 im Bereich Städtetourismus u. a. das Eingehen kommunaler Kooperationen, um die Wahrnehmbarkeit und Positionierung im touristischen Wettbewerb zu stärken (Quelle: Sparkassen Tourismusbarometer 2010).

Niedersachsen hat diese Anregung bereits umgesetzt. Die TMN hat gemeinsam mit den städtetouristisch aktiven Städten eine Städtekampagne entwickelt und diese im Herbst 2010 gestartet. Im Fokus steht hier die Konzentration auf die Wünsche, Lebenswelten und Werte der für Niedersachsen definierten Zielgruppe der „multioptionalen Städtereisenden“.

Mit diesem Ansatz wird das Ziel verfolgt, Niedersachsens Städte und ihr Angebotsspektrum im Segment „Kulinarik & Kultur“ bei der benannten Zielgruppe zu etablieren. Mittelfristig soll eine kontinuierliche Steigerung der Tagesgäste- und Übernachtungszahlen bei gleichzeitiger optimaler Ausschöpfung der Wachstumspotenziale erreicht werden.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 30 der Abg. Dirk Toepffer und Martin Bäumer (CDU)

Neues Pkw-Label: Gütesiegel oder Irreführung?

Die Bundesregierung plant, im Sommer 2011 eine neue Energieverbrauchskennzeichnung für Pkw einzuführen. Die Aufmachung des Labels ist aus dem Bereich der Elektrogeräte bereits allgemein bekannt. Bei Pkw werden das Gewicht des Fahrzeugs und das ausgestoßene CO2 ins Verhältnis gesetzt und so die Energieeffizienzklasse errechnet. Durch die Berücksichtigung des Gewichts soll erreicht werden, dass es nicht nur auf den absoluten CO2-Ausstoß ankommt, da ansonsten nur Kleinstwagen die Energieeffizienzklasse A erhalten würden. Durch die Berechnungsmethode wird darüber hinaus der persönliche Bedarf des Kunden berücksichtigt, der seine Kaufentscheidung von seinen persönlichen Verhältnissen abhängig macht. Ein Siegel, welches ausschließlich den absoluten CO2-Ausstoß zugrunde legt, würde den individuellen Bedürfnissen der Verbraucher nicht gerecht. Ein Energieeffizienzsiegel im Bereich der Automobilwirtschaft sorgt darüber hinaus für Umweltbewusstsein bei den Verbrauchern und gibt diesen verlässliche Vergleichsmöglichkeiten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie steht die Landesregierung zur geplanten Energieverbrauchskennzeichnung für Pkw?

2. Sieht die Landesregierung Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Berechnungsmethode der Energieeffizienzklassen?

3. Steht die Landesregierung auf dem Standpunkt, dass größere Pkw generell eine schlechtere Energieeffizienzklasse als kleinere Pkw erhalten sollten?

Das Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 nennt als eine wichtige Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz die Verbesserung der Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Pkw. Dieses Ziel soll mit der geplanten Novellierung der Pkw-Energiekennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) umgesetzt werden. Die geplante Änderung der Pkw-EnVKV schafft hierzu eine verbraucherfreundliche und übersichtliche Kennzeichnung, die eine differenzierte Auskunft über die Energieeffizienz des Fahrzeugs gibt. Ergänzend zu den bereits seit dem Jahr 2004 existierenden Angaben zum absoluten Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen soll künftig eine farbige Energieeffizienzskala mit den Klassen A+ bis G aufgenommen werden. Diese Form der

Kennzeichnung hat sich bei Haushaltsgeräten bereits als erfolgreiche Form der Verbraucherinformation erwiesen und hier zu einer Verlagerung der Kaufentscheidung hin zu effizienten Geräten beigetragen.

Im Kern sollen mit der Novellierung der PkwEnVKV drei wichtige Anpassungen vorgenommen werden:

- Einführung einer farbigen Energieeffizienzskala und Vorgabe der Bestimmung der Energieeffizienz individueller Pkw auf der Grundlage einer fahrzeugmasseabhängigen Funktion der spezifischen CO2-Emissionen der deutschen PkwNeuwagenflotte im Jahre 2008,

- Einbeziehung von Elektrofahrzeugen durch Aufnahme der Angabe des absoluten Stromverbrauchs für reine Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge,

- Ausweisung der Jahressteuer sowie der jährlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom).

Die zukünftige farbige Energieeffizienzskala soll Auskunft darüber geben, wie CO2-effizient ein Fahrzeug im Verhältnis zu seiner Fahrzeugmasse und zum Gesamtmarkt aller in Deutschland im Jahr 2008 zugelassenen neuen Pkw ist. Dabei wird die spezifische CO2-Effizienz des einzelnen Fahrzeugs mittels einer Skala von A+ (grün = sehr effizient) bis G (rot = wenig effizient) gekennzeichnet. Fahrzeuge, die deutlich besser sind als der Durchschnitt werden grün gekennzeichnet, Fahrzeuge, die schlechter sind als der Durchschnitt fallen in eine rote Klasse. Fahrzeuge im durchschnittlichen Bereich werden gelb eingestuft.

Das neue Kennzeichnungssystem stellt dabei auf die Fahrzeugmasse als Vergleichsgröße ab. Damit wird den Kunden ermöglicht, Fahrzeuge des Größenspektrums miteinander zu vergleichen, das dem jeweiligen Nutzungswunsch entspricht. Wer ein Familienfahrzeug kaufen will, interessiert sich bei seiner konkreten Kaufentscheidung nicht für die Verbrauchswerte eines Kleinwagens. Die Berücksichtigung der Fahrzeugmasse korreliert weitgehend mit der Fahrzeuggröße und macht damit Verbrauchsunterschiede zwischen größeren Fahrzeugen ebenso deutlich wie Effizienzunterschiede zwischen kleineren Fahrzeugen. Der Kunde kennt diesen relativen Vergleichsansatz zudem bereits aus dem Haushaltsgerätebereich. Es befördert auch den Wettbewerb zwischen den Herstellern auch innerhalb der jeweiligen Fahrzeuggrößenklassen.

Ein relatives System der Energieverbrauchskennzeichnung führt zu größeren CO2-Einsparungen als ein absolutes System der Verbrauchskennzeichnung. Absolute Betrachtungen ordnen leichte Fahrzeuge tendenziell pauschal in grüne Effizienzklassen, große Pkw tendenziell pauschal in rote Effizienzklassen ein und führen damit zu einer einseitigen Bevorzugung des Kleinwagensegments. Gerade diese einseitige Bevorzugung ist effizienzpolitisch problematisch, da hierdurch der Optimierungsdruck von einzelnen Fahrzeugsegmenten genommen wird, obgleich diese wegen ihrer zahlenmäßigen Bedeutung wesentlichen Anteil am Gesamt-CO2-Ausstoß des PkwAufkommens haben. Ein mit einem relativen System der Verbrauchskennzeichnung sichergestellter Optimierungsdruck in allen Fahrzeugsegmenten beschleunigt hingegen die Entwicklung effizienterer Fahrzeuge.

Hiervon profitiert das Land Niedersachsen in besonderem Maße. Wie die zuständige Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) in ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 ausführt, wurden allein rund 215 Millionen Euro für Investitionen im Bereich der Bundesfernstraßen in Niedersachsen bereitgestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung begrüßt die angestrebte Neufassung der Pkw-Energiekennzeichnungsverordnung. Sie unterstützt dabei ausdrücklich den gewählten Ansatz der relativen Vergleichsberechnung. Sie ist klimapolitisch sinnvoll, dient der besseren Orientierung der Verbraucher und erhöht den Optimierungsdruck in den jeweiligen Fahrzeugsegmenten.

Zu 2: Der von der Bundesregierung gewählte Berechnungsansatz ist sinnvoll und zweckmäßig und wird daher von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Ein Nachbesserungsbedarf ist nicht gegeben.

Zu 3: Nein.

Anlage 30