Protocol of the Session on February 18, 2011

Während die Einführung von fünf Abiturprüfungsfächern am Gymnasium, an der Gesamtschule, am beruflichen Gymnasium sowie am Abendgymnasium und Kolleg bereits im Jahre 2005 erfolgte, sollen nunmehr folgende Neuregelungen für die Schulen des zweiten Bildungswegs umgesetzt werden.

Erstens. Angesichts der sich fortlaufend ändernden und flexibler werdenden Anforderungen bezüglich der beruflichen Ausbildung sowie der Berufstätigkeit soll zum Besuch eines Abendgymnasiums oder eines Kollegs berechtigt sein, wer eine mindestens zwei- statt bisher dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit nachweist.

Zweitens. Den für die allgemeine Studierfähigkeit grundlegenden Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik soll auch am Abendgymnasium und am Kolleg dieselbe Bedeutung zukommen wie an den anderen genannten Schulformen, indem alle Schulhalbjahresergebnisse aus der Qualifikationsphase in diesen drei Fächern in die Gesamtqualifikation zur Ermittlung der Abiturnote eingebracht werden.

Drittens. Am Abendgymnasium und am Kolleg soll die Anzahl der möglichen Unterkurse, die in die Gesamtqualifikation eingebracht werden können, prozentual nicht höher sein als bei den anderen genannten Schulformen, d. h. maximal 20 % aller einzubringenden Kurse.

Zur Umsetzung der KMK-Vorgaben hat die Landesregierung die Entwürfe der entsprechenden untergesetzlichen Regelungen in das vorgeschriebene und im Dezember 2010 beendete Anhörungsverfahren gegeben. Während die Änderungsvorschläge für das Kolleg überwiegend begrüßt wurden, forderte der Ring der Abendgymnasien, der die fünf Abendgymnasien des Landes als Interessensvertretung repräsentiert, eine Rückkehr auf vier Abiturprüfungsfächer in der Abiturprüfung, um die Unterrichtsbelastung am Abendgymnasium nicht zu groß werden zu lassen und Abiturprüfungsfachkombinationen mit zwei Naturwissen

schaften oder zwei Fremdsprachen als Prüfungsfächer weiterhin zu ermöglichen.

Nach Auswertung aller Stellungnahmen wird das Kultusministerium die Vorgaben für die in die Gesamtqualifikation einzubringenden Schulhalbjahresergebnisse für das Abendgymnasium so ändern, dass weiterhin zwei Naturwissenschaften oder zwei Fremdsprachen als Abiturprüfungsfächer belegt werden können. In die Gesamtqualifikation zur Errechnung der Abiturnote sind zukünftig je nach Abiturprüfungsfachwahl 22 bis 24 Schulhalbjahresergebnisse einzubringen, sodass die genannte Schwerpunktbildung in der Abiturprüfung weiterhin erhalten bleibt.

Um der Vergleichbarkeit und Qualität willen ist es aber nicht angebracht, dass die Abiturprüfung am Gymnasium, am beruflichen Gymnasium, an der Gesamtschule und am Kolleg weiterhin mit fünf Abiturprüfungsfächern durchgeführt wird, am Abendgymnasium - wie gefordert - jedoch wieder mit vier Prüfungsfächern. Die Abiturprüfungsbedingungen an den verschiedenen Schulformen sind analog zu gestalten. Zwar eröffnen die o. a. KMKVereinbarungen den Ländern die Möglichkeit, die Abiturprüfung mit vier oder fünf Prüfungsfächern durchzuführen, die Mehrzahl der Länder hat sich aber inzwischen für fünf Abiturprüfungsfächer entschieden. Dies gilt auch für die Mehrzahl der Länder, die die KMK-Vorgaben für das Abendgymnasium bereits umgesetzt haben.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Zugangsvoraussetzungen zum Besuch des Abendgymnasiums oder Kollegs werden nicht erleichtert, sondern tragen den sich fortlaufend ändernden Verhältnissen bei der beruflichen Ausbildung und bei der Berufstätigkeit Rechnung. Ein Widerspruch zwischen Eingangsvoraussetzung und Prüfungsverpflichtung besteht also nicht.

Zu 2: Die Abiturprüfung am Abendgymnasium hat unter vergleichbaren Voraussetzungen stattzufinden wie am Gymnasium, an der Gesamtschule, am beruflichen Gymnasium und am Kolleg. Eine abweichende Regelung für das Abendgymnasium würde Fragen nach der Vergleichbarkeit und Qualität aufwerfen. Die durchschnittliche Wochenstundenverpflichtung am Abendgymnasium von 22 Wochenstunden, die bisher schon gilt, wird nicht geändert.

Zu 3: Nein. Die Abiturprüfung wird in den Ländern überwiegend mit fünf Abiturprüfungsfächern am Abendgymnasium durchgeführt.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 der Abg. Johanne Modder (SPD)

Kürzungen bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt - Welche Zukunft sieht die Landesregierung für das Programm „Arbeit durch Qualifizierung“ in Niedersachsen?

Mit dem Programm „Arbeit durch Qualifizierung“ (AdQ) sollen Arbeitslose in Niedersachsen durch berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.

Förderfähig sind laut NBank, die mit der Programmabwicklung betraut ist, z. B. Maßnahmen für Geringqualifizierte, innovative technologische Qualifizierungen und arbeitsmarktliche Modellprojekte. Die Maßnahmen sollen einen hohen betrieblichen Anteil aufweisen und mit einem am Arbeitsmarkt anerkannten Zertifikat abschließen.

Gefördert wird bislang mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss aus ESF-Mitteln zu den zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers. Die Kofinanzierungsmittel des Bundes, die bisher nach Trägerangaben aus der Höhe des ALG-II-Regelsatzes plus Sozialversicherungsbeitrag plus Fahrtkosten für die Teilnehmer plus Lehrgangskosten durch das Zentrum für Arbeit berechnet wurden, sollen künftig nach Auskunft der NBank auf den Bundesdurchschnitt pauschaliert werden. Dies würde nach Einschätzung von Trägern das Aus für viele Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose bedeuten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen zur Vermittlung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen werden in Niedersachsen durch das AdQ-Programm mit welchen Vermittlungsergebnissen gefördert?

2. Welche Konsequenzen hat die vorgesehene Pauschalierung bzw. Kürzung der Bundesmittel für AdQ-Maßnahmen für die in Niedersachsen laufenden Qualifizierungs- und Vermittlungsanstrengungen für Langzeitarbeitslose, und wie bewertet die Landesregierung diese Konsequenzen?

3. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bislang entwickelt bzw. welche plant sie, um die angemessene Kofinanzierung von AdQ-Mitteln für Niedersachsen sicherzustellen?

Das Programm „Arbeit durch Qualifizierung“ (AdQ) stellt einen wesentlichen Schwerpunkt in der Arbeitsmarktsmarktförderung des Landes dar. Im Rahmen von AdQ fördert das Land Maßnahmen zur Qualifizierung von Arbeitslosen.

Seit Mitte 2007 konnten bereits rund 400 Qualifizierungsprojekte über 57 Millionen Euro bewilligt werden. Mit den Maßnahmen konnten insgesamt 18 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht werden, überwiegend Langzeitarbeitslose aus dem Rechtskreis SGB II.

Das Programm erfreut sich reger Nachfrage, sodass das zur Verfügung stehende Programmbudget durch Umschichtungen von ESF-Mitteln nochmals erheblich aufgestockt werden soll. Insgesamt sollen im Zeitraum 2007 bis 2013 mehr als 100 Millionen Euro an Landes- und ESF-Mitteln für AdQMaßnahmen zur Verfügung stehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen der AdQ-Richtlinie fördert das Land Maßnahmen zur Qualifizierung von Arbeitslosen mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Das Besondere an AdQ ist die enge Verknüpfung von Qualifizierung und betrieblicher Praxis. So können die arbeitslosen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Kenntnisse praxisnah erproben und lernen den betrieblichen Alltag kennen. Weitere wesentliche Bestandteile der AdQFörderung sind Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesinitiative Bürgerarbeit und die Unterstützung von Existenzgründungsprojekten von Arbeitslosen im Konvergenzgebiet.

Laut der aktuellen ESF-Halbzeitbewertung, die den Förderzeitraum Zeitraum 2007 bis 2009 untersucht hat, haben 43 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer innerhalb von sechs Monaten eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden.

Die ESF-Halbzeitbewertung steht auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums (www.eu- foerdert.niedersachsen.de) zum Download bereit.

Zu 2: Ende 2010 wurde beim Programm AdQ sowie bei einigen anderen ESF-Programmen eine Pauschale für das Arbeitslosengeld II (ALG II) und die Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) eingeführt. ALG II und SV-Beiträge werden zur Kofinanzierung der ESF-Mittel herangezogen. Die Höhe der Pauschale bemisst sich an den Durchschnittswerten des in Deutschland gezahlten ALG II und den in diesem Zusammenhang abgeführten SV-Beiträgen.

Durch die Einführung der Pauschale können sowohl die NBank als auch die Träger erheblich von Verwaltungsaufwand entlastet werden. Bisher mussten die Träger das ALG II und die SV-Beiträge centgenau nachweisen. Dazu wurden die Bewilligungsbescheide von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingesammelt und alle Einzelbeträge in umfangreiche Listen eingetragen. Künftig reicht eine Bestätigung des Jobcenters aus, dass ALG II gezahlt wurde. Da die NBank keine umfangreichen Listen mehr prüfen muss, wird sie ebenfalls entlastet. Somit ist die neue Regelung ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau bei der ESF-Förderung.

Eine Kürzung von Mitteln hat die Pauschalierung nicht zur Folge, weil die Pauschale dem Durchschnitt der gezahlten Beträge entspricht.

Nicht im Zusammenhang mit der Pauschalierung steht die Kürzung der Eingliederungsmittel der Jobcenter im SGB II durch den Bund. Im Rahmen der angestrebten Konsolidierung des Bundeshaushalts hat der Bund diese Mittel in 2011 um rund 25 % gekürzt. Der Bund geht davon aus, dass aufgrund der guten Wirtschaftslage dennoch mehr Arbeitslose ohne Förderung durch die Jobcenter in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können als in 2010. Darüber hinaus soll die Effektivität der Förderprogramme im Rahmen der anstehenden Instrumentenreform verbessert werden.

Aufgrund der Mittelkürzungen ist damit zu rechnen, dass die Jobcenter in 2011 weniger Qualifizierungsmaßnahmen bewilligen werden. Da es sich aber um Mittel des Bundes handelt, hat das Land kaum Möglichkeiten, auf die Planungen des Bundes einzuwirken.

Das Land wird versuchen, durch die angestrebte Mittelumschichtung zugunsten von AdQ das hohe Qualifizierungsvolumen für Arbeitslose durch Landesprogramme auch weiterhin beizubehalten.

Zu 3: Aus jetziger Sicht gibt es keinen Anlass, die bestehende Regelung zu ändern. Die Kofinanzierung von AdQ-Maßnahmen ist weiterhin sichergestellt, da neben dem ALG II und den SV-Beiträgen auch andere Mittel der Jobcenter zur Kofinanzierung herangezogen werden können.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 22 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Wolfgang Jüttner und Wolfgang Wulf (SPD)

Wie viele Hochschulberechtigte in Niedersachsen entscheiden sich gegen ein Studium?

Bereits jetzt spüren Unternehmen in Niedersachsen in vielen Branchen, wie z. B. in der Automobil- und Metallindustrie, einen gravierenden Fachkräftemangel, insbesondere bei der Besetzung hoch qualifizierter Arbeitsplätze. Eine Ursache ist, dass es der Landesregierung nicht gelingt, Potenziale im eigenen Land besser auszuschöpfen. Niedersachsen weist im Bundesvergleich eine unterdurchschnittliche Studierquote auf und ist das Land mit den meisten Abwanderungen seiner Abiturienten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Studienanfängerquote in Niedersachsen im Vergleich der Bundesländer seit dem Jahr 2000 entwickelt?

2. Wie viele junge Menschen mit Hochschulreife in Niedersachsen entscheiden sich gegen ein Studium, differenziert nach Absolventen mit Abitur und Fachhochschulreife sowie Geschlecht?

3. Wie hat sich der Wanderungssaldo im Ländervergleich seit dem Jahr 2000 entwickelt?

In einer Gesellschaft, in der es immer weniger Jüngere und immer mehr Ältere gibt, muss das Humanvermögen der Älteren stärker als bisher genutzt werden. Auch und gerade im Hochschulbereich wurde eine Reihe von Instrumenten und Initiativen gestartet, die dieser Anforderung gerecht werden. Erfolgreiche Beispiele hierfür sind die Offene Hochschule, die Förderung der wissenschaftlichen Weiterbildung, die bedarfsgerechte Ausweitung des Studienangebots der Hochschulen im Rahmen des Hochschulpakts und die Seniorprofessur - Maßnahmen die zu einer Ausnutzung der Potenziale im Land Niedersachsen beitragen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Eine Übersicht über die Studienanfängerquoten nach Ländern ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Studienanfängerquote in Niedersachsen betrug im Jahr 2008 30,9 % und ist damit seit dem Jahr 2000 um 3,7 Prozentpunkte angestiegen.

Zu 2: Aus den allgemeinbildenden Schulen haben am Ende des Schuljahres 2008/2009 22 549 Schülerinnen und Schüler die Schule mit der Hochschulreife verlassen, darunter 1 050 mit einer Fachhochschulreife.

Schüler nach Abschlüssen am Ende des Schuljahres 2008/2009 nach Art und Schulform