Auf Strecken ab 150 km bietet sich die HGÜTechnik geradezu an. Deshalb muss sie hier auch komplett durchgesetzt werden.
Deshalb sind eine Änderung des EnLAG und die Ausschöpfung aller Landesmöglichkeiten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der beste Weg für unser Ziel der schnellen und vollständigen Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Das, was die Bundesregierung vorgelegt hat, reicht dafür bei Weitem nicht aus.
Danke schön, Herr Meyer. - Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Kollegin König zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Niedersachsen macht den Weg frei für den Netzausbau - mit Erdverkabelung für mehr Akzeptanz beim Bürger“:
Schon in der Formulierung des Themas zeigt sich das eigentliche Dilemma. Niedersachsen will ungeprüft den Netzausbau mit den neuen Höchstspannungsleitungen durchsetzen. Dagegen gibt es viel Widerstand in der Bevölkerung. Ich gebrauche bewusst das Wort „gibt“; denn ich glaube, dass die Diskussion mit der beschlossenen Gesetzesänderung und der heutigen Debatte nicht zu Ende ist.
Die Option heißt jetzt Erdverkabelung. Als Grund für diese Erdverkabelung wird der Bevölkerung immer verkauft, die Offshoreenergie müsse durch Niedersachsen transportiert werden. Verschwiegen wird aber das wahre Ziel, nämlich die Interessen der Energiekonzerne zu bedienen. Kohle- und Atomstrom sollen auf sehr lukrative Weise an den Mann oder an die Frau gebracht werden.
Selbst die Deutsche Umwelthilfe sagt dazu in ihrer Beurteilung, dass „Netzoptimierung vor Netzverstärkung vor Netzausbau“ hier nicht verbindlich angewendet wird.
Meine Damen und Herren, Stromerzeugung und -transport liegen nicht in einer Hand. Öffentliche Daseinsvorsorge für Energiebedarf ist nicht vorhanden. Die Anbieter verschiedenster Stromarten können ihren Strom durch diese geplanten Leitungen fließen lassen. Der Betreiber erzielt damit einen hohen Gewinn. Betriebswirtschaftliches Kalkül ist also wieder einmal wichtiger als volkswirtschaftliche und ökologische Interessen.
Die Linke hat das Ziel, dass bis zum Jahr 2050 der gesamte Energiebedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Natürlich sind dabei Einsparung und Effizienzsteigerung notwendig.
Als Befürworter von dezentralen Wirtschaftskreisläufen sagen wir aber ganz klar: Regionale Stromerzeugung tut not.
Bei einer Bedarfsplanung sind für die Linke volkswirtschaftliche, ökologische und klimaschutzpolitische Kriterien vorrangig.
Sollte wirklich der Bedarf einer Höchstspannungsleitung bestehen, so ist auch für die Linke die Erdverkabelung unumstritten. Trotzdem weise ich noch einmal auf Folgendes hin: Die Erdverkabelung ist kein Allheilmittel. Sie erzwingt Nutzungsbeschränkungen für die Landwirtschaft. Massive Eingriffe in Landschaftsschutzgebiete werden nicht zu verhindern sein. Während man den einzelnen Bauern noch entschädigen kann oder muss, sieht es für eine zerstörte Landschaft viel schlechter aus.
Das heutige Abfeiern der CDU, weil das EnLAG verabschiedet ist, greift aus unserer Sicht also viel zu kurz. Die Linke sagt klar und deutlich: Ohne
- Ohne Bedarfsnachweis keine Planung einer neuen Stromtrasse! Ich habe hier nicht „keine Stromtrasse“ gesagt. Wir fordern aber einen Bedarfsnachweis ein.
Weiterhin bleibt abzuwarten, ob Bürgerinnen und Bürger mit der Umsetzung des EnLAG zufrieden sind. 400 m Abstand ist wahrlich nicht viel.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Es bleibt vieles abzuwarten, vor allen Dingen die Expertenanhörung im Ausschuss.
Danke schön, Frau Kollegin König. - Für die Landesregierung hat Herr Ministerpräsident McAllister das Wort. Bitte schön!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktionen haben ihre Standpunkte ausgetauscht. Ich möchte noch einmal auf den Kern der Debatte zurückkommen. Es ging ja um das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen - kurz: Energieleitungsausbaugesetz -, das am Freitag im Bundesrat beschlossen worden ist.
Die Schwierigkeit war, dass das Energieleitungsausbaugesetz die Möglichkeit der Erdverkabelung in bestimmten Teilabschnitten vorsah, bei der Formulierung damals allerdings unklar blieb, wer diese im Falle eines Falles anordnen kann. Deshalb war eine Präzisierung des Gesetzestextes erforderlich. Diese ist am letzten Freitag im Bundesrat beschlossen worden.
Die Formulierung in § 2 Abs. 2 des Gesetzes lautet nun: „Im Falle des Neubaus ist auf Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde“ eine entsprechende Erdverkabelung anzuordnen.
Das heißt, dass das Landwirtschaftsministerium, das in Niedersachsen die zuständige Behörde ist, jetzt eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage hat.
Ich bin sehr dankbar, dass diese Klarstellung erfolgt ist, weil wir erst jetzt wirklich eindeutig bestimmen können, wer im Falle eines Falles in Teilabschnitten Erdverkabelungen anordnen kann.
Dieses Gesetz hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD zuzeiten der Großen Koalition gemeinsam beschlossen. Es war Ihr niedersächsischer Parteigenosse und damalige Umweltminister Sigmar Gabriel, der die Federführung für dieses Gesetz hatte. Wenn diese Kritik, die Sie heute vorgetragen haben, so zutreffend ist, frage ich mich: Warum haben Sie damals geschwiegen? Wie konnten Sie es zulassen, dass Ihr eigener Parteigenosse solch ein Gesetz auf den Weg bringt?
Frau Schröder-Ehlers, ich bemühe mich, Sie ernst zu nehmen. Ich kann das nach solchen Debattenbeiträgen aber nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Jetzt will ich dem Hohen Haus die Ausgangssituation schildern und mitteilen, wie es vor der Bundesratssitzung war.
Einige Länder haben beantragt, bei diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das hätte zu einer deutlichen Verzögerung des Gesetzgebungsvorhabens geführt. Wer einmal mit dem Bundesrat zu tun hatte, der weiß, wovon ich rede.
Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen der Erdverkabelung hatten Bayern, Hessen, Sachsen, Brandenburg und Berlin gestimmt. Die Länder Baden-Württemberg, MecklenburgVorpommern und Schleswig-Holstein hatten sich für freie Hand entschieden, sich also noch nicht festgelegt.
Jetzt noch eine Anmerkung zu der Kollegin der Linken: Wenn Ihr Engagement für die Erdverkabelung so aufrichtig ist, wie Sie hier vorgegeben haben, frage ich Sie: Warum haben dann ausgerechnet die beiden Landesregierungen, an denen die Linken beteiligt sind - nämlich die Landesregierun
gen von Berlin und Brandenburg -, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt? - Wenn Sie zunächst einmal in Ihren eigenen Reihen für die Unterstützung Ihrer Position sorgen würden, wäre Ihre Position auch hier im Hause glaubwürdiger.
Wir haben am Donnerstagabend in einer langen Sitzung im Kreise der B-Ministerpräsidenten dafür gesorgt, dass es keine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses gibt. Das war in der Tat ein großer Verhandlungserfolg Niedersachsens. Das war aber nicht nur ein Erfolg meiner Person, sondern ich möchte mich ganz ausdrücklich auch bei meinen Ministerkollegen HansHeinrich Sander und Jörg Bode bedanken, die für eine entsprechende Zustimmung aufseiten der F-Länder gesorgt haben. Insofern gilt es, hier auch ein großes Dankeschön an die beiden genannten Ministerkollegen zu sagen.