Protocol of the Session on February 16, 2011

„Weitere Bausteine...

Diese Aufzählung ist nicht als abschließend zu betrachten.“

(Björn Thümler [CDU]: Aha!)

„Je nach Prioritätensetzung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln können diese Maßnahmen beplant und durchgeführt werden.“

(Hans-Christian Biallas [CDU]: Hört, hört!)

„Wie bereits unter Punkt Allgemeines erwähnt, bestehen zwischen den Einzelmaßnahmen verschiedene Abhän

gigkeiten, die bei der Ausführung jeweils näher betrachtet werden müssen...

Eine Durchführung der Sanierungsmaßnahmen (Stufe 1 bis Stufe 3) bis 2010 sichert bis dahin den Bestandserhalt. Die Ansprüche an zeitgemäße Arbeits- und Nutzungsmöglichkeiten, die zum Zeitpunkt der Wettbewerbsdurchführung an das Parlamentsgebäude gestellt wurden, werden hiermit allerdings nicht erreicht.“

(Ulf Thiele [CDU]: Aha!)

Noch vorsichtiger kann sich das Staatliche Baumanagement nun wirklich nicht ausdrücken.

Sie aber nehmen nun diese ca. 23 Millionen Euro - die, wie das Staatliche Baumanagement hier geschrieben hat, nun wirklich ganz breiter Daumen sind - und sagen: Diese Ermittlung ist zu 100 % richtig. Jetzt setze ich noch den Baupreissteigerungsindex drauf, komme zu einer völlig korrekten Zahl und garantiere Ihnen als studierter Architekt, dass eine Sanierung soundso viel kostet! - Das ist völlig unseriös.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Minister, gestatten Sie eine Frage des Kollegen Hagenah?

Wenn ich zunächst noch einen Satz sagen darf! Danach gerne.

Das Staatliche Baumanagement steht nicht als Zeuge für solche unseriösen Zahlen zur Verfügung. Ich bitte, das außen vorzulassen.

Bitte schön!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Minister Möllring, ich möchte Sie fragen, ob Sie mir zustimmen, dass Sie sich eben, als Sie zitiert haben, auf den Teil der Tabellen bezogen haben, der die Sanierungskosten betrifft - die deutlich weniger als 23 Millionen Euro betragen; ich glaube, es sind überschlägig 9 Millionen Euro -, und dass die 23 Millionen Euro die Addition der Kosten aus der Umsetzung des Wettbewerbs 2002 inklusive der Sanierungs- und der zusätzlichen

Maßnahmen ist, die der Tabelle zu entnehmen sind - sodass sich das von Ihnen gewählte Zitat darauf also nicht beziehen kann -, und dass diese Kostenschätzung der des Vorschlags von Herrn Yi entspricht: also etwa das gleiche Kostenermittlungsniveau, mit plus/minus 25 %, so wie es das Staatliche Baumanagement auch jetzt darstellt?

Nein, das kann ich nicht bestätigen.

In der Anlage zu dem Bericht steht: „Realisierung Wettbewerbsentwurf 20 Millionen Euro“. Allein die Zahl 20 Millionen zeigt schon, dass die Zahl nicht ermittelt worden ist, sondern eine Größenordnung darstellt.

Darunter steht dann in gestrichelten Kästchen: „Sanierungsmaßnahmen plus Bausteine plus Umzugsmanagement“. Das sind die gestrichelten Kästchen, die aus den vorherigen Sanierungsmaßnahmen dorthin gezogen worden sind, die also die Kosten der Maßnahme erhöhen. Auf diese Bausteine hat sich dieses Schreiben ebenso bezogen wie auf das Wettbewerbsergebnis.

Es noch deutlicher zu formulieren als mit „kann“, „ist noch nicht abschließend“, „kann nicht beurteilt werden“, „muss noch ermittelt werden“, geht nicht. Was soll das Staatliche Baumanagement denn da noch hineinschreiben? Soll es sagen, „wir schreiben Ihnen überhaupt nichts“, wenn der Landtagspräsident die Anforderung erstellt, das einmal zu überschlagen? Das Staatliche Baumanagement hat das gemacht, hat aber alle Vorsichtsmaßnahmen ergriffen und deutlich hineingeschrieben, dass Weiteres noch nicht ermittelt werden kann, dass kein Brandschutz dabei ist usw. usf. Das steht alles in dem Schreiben drin.

Es wäre seriös gewesen, wenn Sie nicht an die Presse gegangen wären und gesagt hätten: Es gibt eine Kostenermittlung des Staatlichen Baumanagements; die endet mit 23 Millionen Euro; seitdem sind fünf Jahre ins Land gegangen; den Baukostensteigerungsindex kann ich hochrechnen. - Selbstverständlich erhalten Sie aus dem Computer dann eine exakte Zahl. Aber Sie müssen den Computer vorher mit den richtigen Grundlagen füttern! Sonst bekommen Sie immer ein falsches Ergebnis.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wenn das hier nicht so eine seriöse Veranstaltung wäre und wir nicht im Interesse des Landes handeln würden, dann würde ich sagen: Machen wir doch einmal die Probe aufs Exempel: Sie legen Ihr Landtagsmandat nieder, übernehmen das Mandat und sanieren das hier für 23 Millionen Euro!

(Lang anhaltender Beifall bei CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Eine per- sönliche Erklärung!)

Meine Damen und Herren, Herr Hagenah möchte eine persönliche Erklärung abgeben. Das machen wir am Ende der Aktuellen Stunde.

Ich schließe jetzt erst einmal die Beratung zu diesem Punkt, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hatte.

Bevor ich den nächsten Punkt der Aktuellen Stunde aufrufe, möchte ich mich an Frau Staudte wenden. Frau Staudte hat in einer Erwiderung als Zwischenruf auf den Kollegen Nacke geäußert: „Halbe Wahrheiten sind ganze Lügen.“ - Frau Staudte, Sie wissen, dass wir das Thema „Lügen“ umfassend und mehrmals im Ältestenrat besprochen haben. Ich erteile Ihnen dafür einen Ordnungsruf.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 d auf:

Tauziehen um die Mindestsicherung - Viel Wahlkampfgetöse und kein verfassungskonformes Ergebnis in Sicht - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3338

Dazu erteile ich dem Kollegen Humke von der Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte schön!

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, wenn Sie sich weiter unterhalten wollen, dann tun Sie das bitte außerhalb des Plenarsaals, damit der Kollege Humke mit seiner Rede beginnen kann. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte daran erinnern, dass der Kern des Urteils der Karlsruher Richter in der Ziel

beschreibung die Sicherung der Teilhabe für Leistungsbezieher des SGB II, sprich Hartz IV, am gesellschaftlichen und sozialen Leben ist, die letztlich auch eine Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Bildung ausschließt. Bei dem Schauspiel allerdings, das sich in den letzten Tagen und Wochen zwischen den Hartz IV befürwortenden Parteien von CDU, SPD, FDP und Grünen abspielt, läuft es nicht nur uns Linken eiskalt den Rücken herunter, sondern wahrscheinlich gerade auch den betroffenen Leistungsbezieherinnen und -beziehern.

(Beifall bei der LINKEN)

Was haben die Betroffenen jetzt tatsächlich zu erwarten, und welche Punkte sind z. B. unter Ihnen allen hier unstrittig? - Das hat Heribert Prantl in der gestrigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung gut zusammengefasst: Unstrittig unter Ihnen, der Mehrheit der vier anwesenden Hartz-IV-Parteien, ist z. B., dass für die Bildung bei Erwachsenen ein Betrag von 1,39 Euro monatlich angesetzt wird. Unstrittig ist auch, dass der Bedarf, was die Nahrungsmittel angeht, bei Kindern und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr mit 96,55 Euro und gestaffelt bei den Kindern bis zum 6. Lebensjahr mit 78,67 Euro festgelegt worden ist.

Hier haben Sie die Erhöhung des Sockelbetrags von knapp 68 Euro hinbekommen. Herausgerechnet haben Sie dabei einen fiktiven Betrag, den die Erwachsenen - und dann auch die Kinder - für den Konsum von Alkohol und Tabak ausgeben würden. Das eine haben Sie also herausgerechnet, das andere haben Sie erhöht, und unter dem Strich heißt das: Sie haben nicht einen Cent mehr für die Ausgaben für Ernährung zur Verfügung gestellt.

(Beifall bei der LINKEN)

Das heißt konkret - ich muss es so drastisch ausdrücken -, die Hartz-IV-Empfänger sollen weiterhin Produkte aus der industriellen Massentierhaltung, Aldi-Toastbrot und verstrahltes Gemüse fressen, während sich die Hartz-IV-Befürworter gütlich ernähren können.

(Zuruf von der CDU: Wo gibt es denn verstrahltes Gemüse?)

Bildung ist im Regelsatz für Kinder und Jugendliche nur marginal enthalten, nämlich mit nur 29 bis 98 Cent pro Monat.

Sie sagen, das würde mit dem Bildungspaket aufgefangen. Das ist mitnichten so; denn in den Regelsätzen sind künftig nicht mehr die Ausgaben

enthalten, die beispielsweise für Zeichenmaterial und Schreibmaterial entstehen. Auch das überlassen Sie künftig den Hartz-IV-Empfängern. Das ist also ein Betrug auf der ganzen Linie. Vergessen wir dabei auch nicht, dass das Mittagessen in den Schulen künftig nicht umsonst sein wird; denn das wird angerechnet.

(Beifall bei der LINKEN)

Besonders verwerflich ist, dass Sie die Regelsätze der nichterwerbsfähigen Menschen mit Behinderung um 25 % kürzen wollen. Auch das ist relativ unstrittig unter Ihnen. Nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderungen erhalten also 73 Euro pro Monat weniger, und das vor dem Hintergrund der geltenden UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung.