Protocol of the Session on January 21, 2011

Die Arbeitsgruppe soll die Einrichtung eines Instituts für Islamische Studien an der Universität Osnabrück unterstützen und begleiten. Die konstituierende Sitzung findet im Februar 2011 statt.

Regelmäßige Gespräche im Bereich der Polizei mit den muslimischen Verbänden, Federführung MI

In Niedersachsen besteht im Bereich der Polizei ein institutionalisierter Dialog mit den muslimischen Verbänden/Organisationen auf Landesebene, der federführend durch das Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPPBK) gestaltet wird. Themen, die bisher behandelt wurden sind:

- Gewaltprävention (Ausbildung von Referentinnen und Referenten in Zusammenarbeit mit der Poli- zei)

- Sicherheitslage und Bedrohung Deutschlands durch den internationalen Terrorismus

- Zugang von Migrantinnen und Migranten zum Polizeiberuf

- Diskriminierung (gefühlte und erlebte Diskriminie- rung von Frauen, Ausländern, Muslimen erfassen und entgegenwirken) und

darüber hinaus verfolgt die Polizei auf örtlicher Ebene die Ansätze:

- „Führen von Kooperationsgesprächen mit Einflusspersonen islamischer Einrichtungen“ mit dem Ziel einer Kooperation mit Verantwortlichen islamischer Einrichtungen

- „Vertrauensbildende Maßnahmen - Gemeinsamer Dialog zwischen den muslimischen Organisationen und der Polizei in Niedersachsen“

Zu 2 und 3: Auf Landesebene besteht ein formalisiertes Verfahren zwecks Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII). In der Vergangenheit wurden auf Landesebene seitens islamischer Organisationen keine entsprechenden Anträge gestellt und auch keine entsprechenden Organisationen als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt. Das Land Niedersachsen hat gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) den Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet. Mitglied des Landesbeirats für Kinder- und Jugendhilfe ist u. a. eine Vertreterin einer muslimischen Glaubensgemeinschaft, die von der Integrationsbeauftragten des Landes Niedersachsen benannt wurde.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport unterstützt und fördert den organisierten Sport und seine bestehenden Strukturen im Land u. a. über die Richtlinie Integration im und durch Sport. Dieses Integrationsangebot macht auch Kooperationen von islamischen Organisationen mit dem organisierten Sport möglich.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 46 der Abg. Elke Twesten (GRÜNE)

Zukunft der Frauennotrufe in Niedersachsen

Die derzeit durch das Komitee des Europarates auszuhandelnde geplante europäische Konvention gegen Gewalt gegen Frauen (Convention on preventing and combating violence against women and against domestic violence) sieht u. a. vor, dass die unterzeichnenden Länder einheitliche Notrufhotlines für Frauen einrichten, die von Gewalt betroffen sind. Die Konvention wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 ratifiziert. Die Bundesregierung Deutschland plant, bundesweit eine solche Notrufnummer für Frauen einzurichten. Dafür sollen zehn Stellen geschaffen und die Einrichtung mit 5 Millionen Euro jährlich gefördert werden. Der nationale Frauennotruf soll die in vielen Bundesländern mühsam aufgebauten und gut funktionierenden Strukturen der regionalen Frauennotrufe ersetzen. Niedersachsen verfügt über ein gut gewachsenes Netz an regionalen Frauennotrufen mit kompetenten Mitarbeiterinnen, die vor Ort alle Beratungsstellen und andere Anlaufstellen kennen und die schnell und direkt Hilfe vermitteln können.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe fördert sie aktuell wie viele regionale Frauennotrufe in Niedersachsen, und in welcher Höhe wird die Landesregierung nach Freischaltung der bundesweiten Rufnummer wie viele regionale niedersächsische Einrichtungen weiterfördern?

2. Falls die Landesregierung Kürzungen oder Schließungen von Einrichtungen vorsieht, wie begründet die Landesregierung diese?

3. In welcher Rolle und Funktion sieht die Landesregierung die bundesweite Hotline und die regionalen Angebote, und in welcher Weise plant die Landesregierung die Bundeshotline mit den regionalen Frauennotrufen zu verbinden, um sinnvolle Ergänzungen herzustellen?

Die Bundesregierung nimmt seit 2009 an internationalen Verhandlungen zu einem Übereinkommen des Europarates gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt teil. Zwischen den Staaten wird u. a. auch darüber verhandelt, auf nationaler Ebene eine „Helpline“ einzurichten, die eine 24-stündige Erreichbarkeit gewährleisten und für die Anruferinnen kostenfrei sein soll.

Parallel dazu plant und entwickelt die Bundesregierung gegenwärtig ein Konzept über einen bundesweiten Notruf angesichts der Häufigkeit von Gewalt gegen Frauen in Deutschland.

Das Hilfetelefon soll als zentrales, gut erreichbares Erstberatungs- und Weitervermittlungsangebot ausgestaltet werden. Dabei baut das geplante Hilfetelefon konzeptionell auf dem bereits bestehenden Hilfesystem auf und setzt ein gutes Netz von Unterstützungseinrichtungen vor Ort voraus. Der anvisierte bundesweite Notruf soll eine Lotsen- bzw. Brückenfunktion haben und das bestehende Unterstützungssystem vervollständigen mit der Funktion, von Gewalt betroffene Frauen, die bislang nicht oder sehr spät die Unterstützungseinrichtungen nutzen, dorthin zu führen. Seitens der Bundesregierung ist eine 24-stündige Erreichbarkeit, auch an Wochenenden und Feiertagen geplant. Der Bund beabsichtigt, das Projekt zu gegebener Zeit mit den Bundesländern, kommunalen Spitzenverbänden, Verbänden der Wohlfahrtspflege, Nichtregierungsorganisationen und anderen abzustimmen, damit es durch eine gute Kooperation aller notwendigen Ebenen und Akteure zum Erfolg geführt werden kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In Niedersachsen werden zurzeit 34 Gewaltberatungsstellen und Notrufe gefördert. Hierfür stehen in 2011 Haushaltsmittel in Höhe von rund 721 100 Euro zur Verfügung. Daneben werden in Niedersachsen 40 Frauenhäuser, 29 Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS) und 3 Mädchenhäuser gefördert. Zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, werden in Niedersachsen insgesamt jährlich über 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Niedersachsen verfügt damit über ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Unterstützungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen.

Zu 2: Bei dem geplanten bundesweiten Hilfetelefon handelt es sich um eine ergänzende Maßnahme. Aufgrund der Einführung der bundesweiten Notrufnummer sind deshalb Kürzungen oder Schließungen von regionalen Einrichtungen nicht vorgesehen.

Zu 3: Das in Niedersachsen flächendeckend vorhandene und qualitativ hochwertige Unterstützungsangebot wird durch das geplante bundesweite Hilfetelefon ergänzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Anlage 45

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 47 der Abg. Johann-Heinrich Ahlers, Hans-Christian Biallas, Uwe Biester, Helmut Dammann-Tamke, Hermann Dinkla, Ansgar-Bernhard Focke, Karsten Heineking, Bernd-Carsten Hiebing, Axel Miesner, Jens Nacke, Heiner Schönecke, Kai Seefried, Ulf Thiele, Björn Thümler, Dirk Toepffer und Astrid Vocker (CDU)

Port-Package III gefährdet Investitionen und Arbeitsplätze in niedersächsischen Häfen

Die EU-Kommission hat in ihrem Arbeitsprogramm jüngst eine erneute Initiative zu Konzessionen angekündigt, von der auch die niedersächsische Hafenwirtschaft betroffen wäre. Diese kann als erneuter Versuch interpretiert werden, alte Liberalisierungspläne wiederzubeleben, womit die EU-Kommission bereits in der Vergangenheit mehrfach am Widerstand der norddeutschen Küstenländer gescheitert ist.

Es steht zu befürchten, dass eine Regulierung des Wettbewerbs in den niedersächsischen Seehäfen in der EU Auswirkungen auf Produktivität und Effizienz, Investitionen in technischen Fortschritt, Arbeitssicherheit, intelligentes Flächenmanagement und Lohnstruktur haben wird. Wirtschaftswachstum, Investitionsbereitschaft von Banken und anderen Kreditgebern sowie Arbeitsplätze geraten hierdurch in Gefahr. Auf deutscher Seite gab es daher in der Vergangenheit einen breiten Konsens zwischen den Küstenländern, der betroffenen Hafenwirtschaft sowie den Gewerkschaften, welcher besagt, dass die Häfen keiner weiteren Liberalisierung bedürfen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitigen Pläne der EU-Kommission hinsichtlich einer Änderung bzw. einer Erweiterung der bestehenden Konzessionsregelung im Hafengewerbe?

2. Inwieweit wären die niedersächsischen Seehäfen von einer Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie im Bereich Konzessionen betroffen?

3. Welche Schritte plant die Landesregierung, um negative Folgen für die Investitionsbereitschaft in Hafenanlagen sowie die Arbeitnehmer in den niedersächsischen Seehäfen zu vermeiden?

In ihren Arbeitsprogrammen für 2010 und 2011 hat die Kommission eine Initiative zu Konzessionen in Form einer Legislativmaßnahme angekündigt und mit der Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Vorschriften über Konzessionsverträge begründet.

Um ihre Meinungsbildung zu Bedarf und möglichen Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf eine breite Basis zu stellen, hatte die Kommission vom 12. Mai bis 9. Juli 2010 eine allgemeine Onlinekonsultation durchgeführt. Diese bezog sich auf Konzessionsverträge im weitesten Sinne, z. B. in den Bereichen Wasser- und Energieversorgung, Müllabfuhr, Schienenwege, Flughäfen, Gesundheitswesen, Schulen und auch Häfen. Ihr folgte eine weitere Onlinekonsultation vom 5. August bis zum 30. September 2010, die sich mit umfangreichen Fragebögen gezielter an Vertreter der potenziell betroffenen Sektoren (privater Sektor, öffentli- che Verwaltung, soziale Institutionen) richtete.

In der deutschen Hafenwirtschaft haben die Aktivitäten der Kommission erhebliches Aufsehen erregt; denn mit ihren Vorstellungen, Dienstleistungskonzessionen in einer Richtlinie europaweit zu regeln, greift die Kommission die Grundidee eines früheren Vorhabens, mit dem der Marktzugang zu Hafendiensten in den europäischen Seehäfen liberalisiert werden sollte (sogenannte Port Package I und II), wieder auf. Damit war die Kommission zweimal, zuletzt im Januar 2006, im Europaparlament gescheitert. Daraufhin hatte sie unter Einbindung der Hafenwirtschaft in verschiedenen Workshops die Eckdaten ihrer Hafenpolitik neu entwickelt und in ihrer Mitteilung über eine europäische Hafenpolitik vom 10. Oktober 2007 im Einzelnen dargestellt.

Die genauen Vorstellungen der Kommission und das weitere Vorgehen sind derzeit unklar. Aus den Konsultationsdokumenten ergibt sich, dass an eine horizontale, sektorübergreifende Regelung gedacht ist, die auch die Häfen einbezieht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auf deutscher Seite gibt es einen übergreifenden Konsens zwischen Küstenländern, Hafenwirtschaft und Gewerkschaften, dass die Häfen keiner weiteren Regulierungen bedürfen. Die Küstenländer haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 5. Juli 2010 auf der Basis eines Beschlusses der CdS-AG der norddeutschen Länder auf Initiative Niedersachsens darauf hingewiesen, dass für den Bereich der Bereitstellung von Häfen im See- oder Binnenschiffsverkehr bereits rechtliche Vorgaben in einschlägigen Richtlinien enthalten sind, die zusammen mit der europäischen und nationalen Rechtsprechung zu Gleichbehandlung, Transparenz und Nichtdiskriminierung einen ausreichenden Rechtsrahmen bieten. Es ist kein

Grund erkennbar, dass darüber hinausgehende, strengere rechtliche Regelungen getroffen werden müssen. Im Übrigen funktioniert der Wettbewerb innerhalb und zwischen den Häfen, sodass nicht erkennbar ist, welchen wettbewerblichen Zusatznutzen eine Regelung zu Konzessionen haben soll.

Darauf hinzuweisen ist, dass auch das Europaparlament in seiner Initiativentschließung vom 18. Mai 2010 zu neuen Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen betont hat, dass Dienstleistungskonzessionen von den Richtlinien über öffentliche Aufträge ausgenommen wurden, um Auftraggebern und Auftragnehmern mehr Flexibilität zu ermöglichen. Ein Vorschlag für einen Rechtsakt über Dienstleistungskonzessionen sei nur dann gerechtfertigt, wenn durch ihn Verzerrungen beim Funktionieren des Binnenmarktes abgestellt werden sollen.

Zu 2: Die Betroffenheit kann natürlich erst beurteilt werden, wenn die Kommission eine Regelung vorgelegt hat. Bereits jetzt ist aber erkennbar, dass es zu veränderten Verfahren bei den Vergaben von Hafenflächen kommen kann.

Zu 3: Ende September 2010 haben die Fachreferenten der norddeutschen Länderbüros die Position der Länder in einem Gespräch mit der Leiterin der zuständigen Abteilung der Kommission verdeutlicht und auch im Europaparlament dafür geworben. Weiterhin wurde in Brüssel Kontakt zu den einschlägigen europäischen Verbänden aufgenommen, um mit ihnen ein gemeinsames Vorgehen zu entwickeln. Dieser Weg wird weiterbeschritten. Die Landesregierung wird das weitere Verfahren auch weiterhin aufmerksam verfolgen und sich mit ihrer Position einbringen.

Anlage 46

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 48 der Abg. Axel Miesner (CDU)