Protocol of the Session on January 21, 2011

Finanzierung der zusätzlichen Nachfrage nach Studienplätzen nach Aussetzen der Wehrpflicht

Die Bundesregierung hat am 15. Dezember die Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2010 beschlossen und auf den Weg durch das Parlament gebracht. Die Aussetzung wird Experten zufolge zu einer einmaligen Erhöhung der Nachfrage nach Studienplätzen in Höhe von etwa 60 000 im gesamten Bundesgebiet führen. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern taxiert den finanziellen Mehrbedarf auf 900 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe entstehen Mehrkosten für das Land Niedersachsen, und welche Gegenfinanzierung plant die Landesregierung?

2. Gelten dieselben Konditionen im Hinblick auf Finanzierung und Ausbauprioritäten wie für den Hochschulpakt II (sowohl im Verhältnis Bund : Land als auch Land : Hochschulen) ? Falls nicht, welche Änderungen gibt es?

3. Welche Anstrengungen hat das Land unternommen, um den Verursacher dieser Situation - also den Bund - stärker als bisher in die (fi- nanzielle) Pflicht zu nehmen?

Die Bundesregierung hat am 15. Dezember 2010 den Entwurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 beschlossen. Der Entwurf sieht vor, dass die allgemeine Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und ein neuer freiwilliger Wehrdienst geschaffen wird. Dies könnte dazu führen, dass ein größerer Teil des Schulabsolventenjahrgangs 2011 ab dem Wintersemester 2011 ohne zeitliche Verzögerung und zusätzlich zu den bisherigen Annahmen ein Studium aufnehmen oder einen Ausbildungsplatz nachfragen wird. Entsprechend erster Modellrechnungen ist davon auszugehen, dass die zusätzliche potenzielle Nachfrage nach Studienplätzen im Jahr 2011 und in den vier Folgejahren bis 2015 bei etwa 60 000 für Deutschland insgesamt liegt. Davon entfallen in den Jahren ab 2011 etwa 4 350 auf Niedersachsen. Auf Initiative des Landes Niedersachsen wurde bereits am 15. Dezember 2010 länderübergreifend eine Lösung mit der Bundesregierung beschlossen, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierenden zusätzlichen Studienanfänger im System des bestehenden Hochschulpaktes wie bislang hälftig

durch Bund und Länder (jeweils 13 000 Euro je Studienplatz) zu finanzieren.

Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass für diejenigen, die die von der Bundesregierung geplanten Freiwilligendienste leisten, der mit dem Aussetzen der Pflichtdienste entstehende Vorzieheffekt entfällt und die Gesamtgröße von etwa 60 000 entsprechend nach unten zu korrigieren ist.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Mehrkosten für das Land lassen sich derzeit noch nicht exakt beziffern. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat entsprechend dem Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern - ebenfalls bereits im Dezember 2010 - die Staatssekretärsarbeitsgruppe „Hochschulpakt“ beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie damit im System des Hochschulpakts verantwortungsvoll umzugehen ist. Die nächste Sitzung der Staatssekretärsarbeitsgruppe findet am 28. Januar 2011 statt.

Zu 2: Die durch eine Aussetzung von Wehr- und Zivildienst sich ergebenden zusätzlichen Studienanfänger sollen im System des bestehenden Hochschulpakts finanziert werden.

Zu 3: Auf die Vorbemerkung sowie die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 33 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Findet das alljährliche „Zulassungschaos“ an den Hochschulen gar kein Ende?

Ein „dialogorientiertes“ Bewerbungsverfahren via Internet soll ab Herbst 2011 dabei helfen, das alljährliche, von zahlreichen Wissenschaftsvertretern so bezeichnete „Zulassungschaos“ an den Hochschulen zu beenden. Doch derzeit stockt die Umsetzung, weil die Finanzierung zwischen Land und Hochschulen nicht geklärt ist. Nach Auskunft von Professor Micha Teuscher, dem Vorsitzenden der Stiftung für Hochschulzulassung, sei das System technisch einsatzbereit, seine Einführung aber durch die Unklarheit der Finanzierung gefährdet. Er führt aus, dass der Bund die Kosten für Entwicklung vereinbarungsgemäß übernommen habe und die Weiterfinanzierung - wie in Artikel 15 des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung festgelegt - den Ländern bzw. Hochschulen obliegt. In den Zielvereinbarungen des Lan

des mit den Hochschulen für den Zeitraum 2010 bis 2012 hingegen wird von einer „Anschubfinanzierung des Bundes“ gesprochen, nach deren Auslaufen die Übernahme der Folgekosten „geprüft“ werde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel Geld wird jährlich für den Einsatz des entwickelten „dialogorientierten Bewerbungsverfahrens“ pro Hochschule benötigt, und welche Kostenaufteilung zwischen Land und Hochschule und Dritten (Bund/Bewerberin/Be- werber) gibt es?

2. Für welche Leistungen über welchen Zeitraum übernimmt der Bund auf Basis welcher Vereinbarung in welcher Höhe die Anschubfinanzierung für das Projekt?

3. Welche Hochschulen in Niedersachsen haben sich zur Teilnahme an dem neuen Bewerbungsverfahren unter welchen Bedingungen (Übernahme der Kosten) bereit erklärt?

Angesichts der kommenden doppelten Abiturjahrgänge sollen ab dem Wintersemester 2011/12 die örtlich zulassungsbeschränkten Studienplätze bundesweit in einem zentral von der künftigen Servicestelle für Hochschulzulassung unterstützten Datenverarbeitungsverfahren zügig, passgenau und erschöpfend besetzt werden. Mit dem Verfahren soll für die Studienbewerberinnen und -bewerber die jeweils beste Zulassungsmöglichkeit ermittelt werden. Ein Mehrfachzulassungsabgleich vermeidet langwierige Nachrückverfahren an den Hochschulen. Das wiederum zitierte „Zulassungschaos“ gibt es an den niedersächsischen Hochschulen nicht. Die Zulassungsverfahren werden dort hoch professionell und ohne größere Probleme abgewickelt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Der Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung, der paritätisch mit Hochschulvertretern und Ländervertretern besetzt ist, überprüft derzeit die Kostenkalkulation für die Beauftragung der Servicestelle durch die Hochschulen und berücksichtigt dabei die Aufgaben der Stiftung für Hochschulzulassung insgesamt sowie ihre Personalausstattung. Diese Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Aufseiten der Hochschulen ist spätestens mittelfristig durch Synergieeffekte von Einsparungen auszugehen. Eine Aussage über eine Kostenaufteilung ist angesichts der laufenden Prüfung noch nicht möglich.

Zu 2: Der Bund hat sich mit Schreiben von Frau Bundesministerin Schavan vom 27. Mai 2009 bereit erklärt, für den Aufbau des Serviceangebots

der Stiftung für Hochschulzulassung Mittel in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro bereitzustellen. Davon wurden für 2009 5 Millionen Euro und für die Jahre 2010 bis 2013 jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro zugesagt. Erstattungsfähig sind die über die bisherige Länderfinanzierung der ZVS hinausgehenden Mehrkosten des neuen Serviceverfahrens einschließlich seiner Entwicklung und Implementierung, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Die KMK hat in ihrer 326. Sitzung am 18. Juni 2009 das konkretisierte Angebot des Bundes begrüßt und den gesetzten Rahmenbedingungen zugestimmt. Die KMK hat den Beschluss bekräftigt, dass sich die Länder gegenüber den Hochschulen dafür einsetzen werden, dass das dialogorientierte Serviceverfahren ab seiner Verfügbarkeit für Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen flächendeckend und substanziell genutzt wird. Die Bundesmittel decken die Implementierung des Verfahrens zum Wintersemester 2011/2012 ab, sodass die Beauftragung der Stiftung für die Hochschulen erst ab dem Sommersemester 2012 kostenpflichtig sein wird.

Zu 3: Die niedersächsischen Hochschulen und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur haben in den Zielvereinbarungen 2010 bis 2012 vereinbart, dass die Hochschulen ab dem Wintersemester 2011/12 mit den örtlich zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen am Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung teilnehmen. Gespräche mit den Hochschulen über die Kosten der Beauftragung der Stiftung für Hochschulzulassung werden kontinuierlich geführt.

Anlage 32

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 34 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

„Flucht aus dem doppelten Abiturjahrgang“

An vielen Gymnasien des Landes findet Medienberichten zufolge eine Flucht aus dem doppelten Abiturjahrgang statt. Viele Schülerinnen und Schüler des ersten Jahres mit „Turboabitur“ hätten freiwillig ein Schuljahr wiederholt und würden somit aus eigener Überzeugung und Entscheidung heraus das Abitur nach 13 Jahren ablegen. Die Landesregierung hat u. a. in der Antwort auf meine Mündliche Anfrage aus dem September 2010 geäußert, dass ihr dazu keine Daten vorlägen, weil diese nicht erhoben würden. Aus den in den Medien bekannt gewordenen Zahlen und Einschätzungen der Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler wird jedoch deutlich, dass diese Flucht aus dem

Turboabitur in der Tat stattfindet bzw. bereits stattgefunden hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den Schülerschwund im derzeitigen 12. Jahrgang? Wie kommt die Landesregierung zu ihrer Einschätzung?

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus?

3. Erwartet die Landesregierung ein ähnliches Verhalten der Schülerinnen und Schüler auch in den Folgejahren?

Die positive Grundhaltung zum achtjährigen gymnasialen Bildungsweg bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, die etwa von maßgeblichen Lehrerverbänden, dem Landeselternrat und dem Landesschülerrat bei seiner Einführung im Jahre 2004 zum Ausdruck gebracht worden ist, gilt bis heute - unbeschadet der einen oder anderen Forderung nach einer besseren Umsetzung im Detail. So verlangt der Landeselternrat laut Stellungnahme vom 11. August 2010 z. B. eine Überprüfung der G-8-Kerncurricula und eine Absenkung der Klassengrößen, lehnt aber eine Rückkehr zu G 9 ab. Diesen Forderungen kommt die Landesregierung nach: Die Kerncurricula werden überprüft und die Klassenfrequenzen an den Gymnasien ab dem nächsten Schuljahr schrittweise abgesenkt.

Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte lehnen ein ständiges Problematisieren der Schulzeitfrage ab. Sie wollen verlässliche Rahmenbedingungen von Schule und in Ruhe arbeiten! Deshalb sollte es zu denken geben, was der Sprecher des Landesschülerrats in der Braunschweiger Zeitung am 7. Januar 2011 erklärte:

„Unter etlichen Schülern herrscht Angst vor dem Turbo-Abi - die wird aber nur durch die Medien geschürt. Dabei wollen wir nur endlich in Ruhe lernen.“

Dem kann nur zugestimmt werden!

Und noch eines sollte zu denken geben: Die Medienberichte sind sehr unterschiedlich. Berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 6. Januar 2011, dass „in ganz Niedersachsen der AbiJahrgang schrumpft“, so titelt für Lüneburg die dortige Zeitung mit Datum vom 8. Januar 2011: „Keine Fluchtgedanken - Schüler in Stadt und Kreis bleiben doppeltem Abiturjahrgang treu“, meldet Radio Bremen für den Großraum Oldenburg am 11. Januar 2011: „Niedersachsen ohne Prob

leme mit Turboabitur“ und schreibt die Hildesheimer Allgemeine Zeitung am 12. Januar 2011: „Doppel-Abi: Keine Flucht aus dem Jahrgang.“ Die Dinge sind also viel differenzierter als in der Anfrage angenommen.

Bis zum Ende des Schuljahres 2008/09 verlaufen die Zahlen für die Schülerinnen und Schüler, die zum 1. August 2004 in den 5., 6. und 7. Schuljahrgang der Gymnasien und Gymnasialzweige der Kooperativen Gesamtschulen eingetreten sind, relativ parallel. Die Schülerinnen und Schüler des damaligen 6. und 7. Schuljahrgangs haben im Schuljahr 2008/09 die Voraussetzungen für den gemeinsamen Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erlangt.

Bei einer rein summarischen Betrachtung lässt sich heute zwar feststellen, dass die Schülerzahlen des ersten G-8-Schuljahrgangs in der Qualifikationsphase deutlicher abgenommen haben als die Schülerzahlen des letzten G-9-Schuljahrgangs, während die Schülerzahlen des zweiten G-8-Schuljahrgangs wiederum deutlich höher liegen. Eine genauere Bewertung der Zahlen setzt allerdings eine differenzierte Einzelabfrage bei den Schulen voraus, weil die Ursachen für den feststellbaren Rückgang sehr unterschiedlich und in Teilen standortbedingt sind.

Dennoch lassen sich allgemein folgende Gründe für den festgestellten Sachverhalt im ersten G-8Schuljahrgang benennen:

- Schülerinnen und Schüler traten nach der Einführungsphase einen einjährigen Auslandsaufenthalt an und setzten nach der Rückkehr aus dem Ausland den Schulbesuch im zweiten G-8-Schuljahrgang fort.

- Schülerinnen und Schüler machten nach Abschluss des 10. Schuljahrgangs von der Möglichkeit des Wechsels in ein Fachgymnasium Gebrauch, um dort die allgemeine Hochschulreife nach 13 Schuljahren zu erwerben.

- Schülerinnen und Schüler verließen nach dem ersten Schuljahr der Qualifikationsphase die Schule mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife, um nach einer beruflichen Qualifikation die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben.