Ziel dieser grundlegenden Untersuchungen ist es, den Zusammenhang zwischen den Standortgegebenheiten und der Menge des entstehenden Treib
sels zu verstehen und die Reaktionen der Pflanzen- und Vogelwelt auf unterschiedliche Nutzungen zu dokumentieren und statistisch so zu bearbeiten, dass Vorhersagen über die Auswirkungen von Nutzungsänderungen möglich werden. Diese Untersuchungen bilden damit die Grundlage für die Beurteilung konkreter Maßnahmen zur Reduzierung des Treibselanfalls in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten.
Unter Berücksichtigung des offiziellen Projektbeginns im September 2006 war der Abschluss des auf vier Jahre angelegten Forschungsvorhabens ursprünglich für Anfang Herbst 2010 vorgesehen. Aufgrund eines mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes eines Kooperationspartners musste er zwischenzeitlich bis Ende Januar 2011 verlängert werden.
Das Deichvorland hat einen hohen naturschutzfachlichen Stellenwert als besonders schützenswertes Biotop und Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Mit europäischem und nationalem Naturschutzrecht wurden Regelungen zum Schutz entsprechender Gebiete definiert. Entwicklung, Schutz, Nutzung und Pflege der Vorländer sind seither verstärkt unter Beachtung naturschutzfachlicher Interessen durchzuführen. Alle Maßnahmen zur Reduzierung des Treibselanfalls haben sich hieran zu orientieren. Eine Reduzierung des von den Deichverbänden im Rahmen der Deicherhaltung zu entsorgenden Treibsels wird damit auch zukünftig nur in begrenztem Umfang und nach eingehender Betrachtung der jeweiligen örtlichen Situation möglich sein.
Zu 1: Zu den im Rahmen des Forschungsvorhabens gewonnenen Erkenntnissen wird gegenwärtig der Abschlussbericht gefertigt. Abschließende Ergebnisse stehen somit noch aus. Nach Vorliegen des Berichts ist beabsichtigt, den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz im Niedersächsischen Landtag über die Ergebnisse umfassend zu unterrichten. Den zuständigen Behörden wird der Bericht als Beurteilungsgrundlage für mögliche Managementstrategien zur Treibselreduzierung zur Verfügung gestellt.
Zu 2: Die vollständigen Ergebnisse des Forschungsvorhabens sind für Ende Februar/Anfang März dieses Jahres zugesagt. Wie in den Vorbemerkungen dargelegt, wird das Forschungsvorhaben ständig von einem Expertengremium begleitet. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Ergebnisse im
Zu 3: Konkrete Handlungsempfehlungen wird die Landesregierung nicht vorgeben können, da, wie in den Vorbemerkungen ausgeführt, der jeweilige Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der naturschutzrechtlichen Regelungen separat beurteilt werden muss. Die aus dem Forschungsvorhaben gewonnen Erkenntnisse werden hierfür eine wertvolle fachliche Grundlage bilden. Die Umsetzung der Erkenntnisse zur Reduzierung des Treibselanfalls hat durch die zuständigen Behörden vor Ort zu erfolgen. Dies kann im Rahmen der Vorlandmanagementpläne bzw. Deichvorlandverordnungen erfolgen.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 20 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Wolfgang Jüttner, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke und Wolfgang Wulf (SPD)
Bund und Länder haben versprochen, dass ab Herbst 2011 mit der Einführung eines bundesweit koordinierten „dialogorientierten“ Bewerbungssystems das alljährliche „Zulassungschaos“ an den Hochschulen beendet wird. In der Vergangenheit hatte die Praxis der Mehrfachbewerbungen und -zulassungen an verschiedenen Hochschulen dazu geführt, dass trotz aufwändiger Nachrückverfahren am Ende begehrte Studienplätze in NC-Fächern unbesetzt blieben.
Der für April geplante Start des neuen Programms ist jetzt vom Stiftungsrat der Stiftung hochschulstart.de - Nachfolgeorganisation der Dortmunder Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) - gestoppt worden. Zwar soll ab Herbst ein Datenabgleich durchgeführt werden, nicht aber die angestrebte zentrale Überprüfung von Bewerberunterlagen. Laut der Süddeutschen Zeitung vom 5. Januar 2011 ist der Auslöser des Stopps der Streit zwischen Ländern und Hochschulen über die laufenden Kosten für das neue Verfahren. Die Länder wollen die Hochschulen für die Vermittlung zahlen lassen, die dazu aber aufgrund ursprünglicher Zusagen zur Kostenfreiheit der Teilnahme an dem neuen System nicht bereit seien. Der hierzu abgeschlossene Länderstaatsvertrag über die Stiftung hochschulstart.de sieht keine Teilnahmeverpflichtung der einzelnen Hochschule vor.
1. Wie stellt sie sicher, dass alle niedersächsischen Hochschulen am neuen zentralen Zulassungssystem teilnehmen?
3. Wie viele Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen konnten an Niedersachsens Hochschulen auch im Wintersemester 2010/2011 trotz Nachrückverfahren nicht besetzt werden?
Angesichts der kommenden doppelten Abiturjahrgänge sollen ab dem Wintersemester 2011/12 die örtlich zulassungsbeschränkten Studienplätze bundesweit in einem zentral von der künftigen Servicestelle für Hochschulzulassung unterstützten Datenverarbeitungsverfahren zügig, passgenau und erschöpfend besetzt werden. Mit dem Verfahren soll für die Studienbewerberinnen und -bewerber die jeweils beste Zulassungsmöglichkeit ermittelt werden. Ein Mehrfachzulassungsabgleich vermeidet langwierige Nachrückverfahren an den Hochschulen. Das zitierte „Zulassungschaos“ gibt es an den niedersächsischen Hochschulen nicht. Die Zulassungsverfahren werden dort hoch professionell und ohne größere Probleme abgewickelt.
Entgegen der in der Anfrage gemachten Aussage, der Start des neuen Programms sei jetzt vom Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung gestoppt worden, ist festzustellen, dass die Vorbereitungen für den Start des Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung auf Hochtouren laufen. Am 1. April 2011 soll die hierzu entwickelte Software der Stiftung für Hochschulzulassung übergeben werden. Der Stiftungsrat, der paritätisch mit Hochschulvertretern und Ländervertretern besetzt ist, hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2010 beschlossen, dass zum Wintersemester 2011/12 neben den Basisfunktionen, insbesondere dem Mehrfachabgleich, keine weiteren Serviceleistungen von der Stiftung angeboten werden, damit das bei der Stiftung vorhandene Personal für die Einführung der Grundfunktionen des Dialogorientierten Serviceverfahrens im vollen Umfang zur Verfügung steht, soweit es nicht mit der Einführung des zentralen Verfahrens befasst ist.
Zu 1: Alle niedersächsischen Hochschulen und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur haben in der Zielvereinbarung 2010 bis 2012 vereinbart, dass die Hochschulen ab dem Wintersemester 2011/12 mit den örtlich zulassungsbeschränkten
Zu 2: Die Bundesmittel decken die Implementierung des Verfahrens zum Wintersemester 2011/12 ab, sodass die Beauftragung der Stiftung für die Hochschulen erst ab dem Sommersemester 2012 kostenpflichtig sein wird. Darüber hinaus überprüft der Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung die Kostenkalkulation für die Beauftragung der Servicestelle durch die Hochschulen unter Berücksichtigung der Aufgaben der Stiftung für Hochschulzulassung insgesamt und ihrer Personalausstattung. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Hochschulen werden kontinuierlich informiert.
Zu 3: Die Frage nach frei gebliebenen Studienplätzen in Studiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen war und ist auch Gegenstand entsprechender KMK-Umfragen. Für das Wintersemester 2009/10 hat eine Umfrage unter den niedersächsischen Hochschulen 1 395 frei gebliebene Studienplätze in grundständigen Studiengängen ergeben. Die aktuelle KMK-Umfrage im Wintersemester 2010/11 ergibt für Niedersachsen insgesamt 877 unbesetzte Studienplätze in grundständigen Studiengängen mit örtlichen NC (davon 738 unbesetzte Plätze an Universitäten). Der Rückgang unbesetzter Studienplätze um mehr als ein Drittel zeigt, dass die Bemühungen, die Studienanfängerplätze auch tatsächlich zu besetzen, greifen. Dennoch wird angesichts der Vielfachbewerbungen bei jeweils örtlichen Zulassungsbeschränkungen eine vollständige Auslastung kaum erreichbar sein.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Schon zur Halbzeitbilanz des Winters 2010/2011 alarmieren die Kommunen die Öffentlichkeit mit Horrorzahlen über den Instandhaltungsstau bei der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur. Auf 25 Milliarden Euro hat sich laut Pressemeldungen nach Recherche des Gemeindebundes das Schadensvolumen bereits auf den kommunalen Straßen in Deutschland summiert. Allein die Schäden aus dem laufenden Winter betragen danach bereits
3,5 Milliarden Euro. Zu derart hohen Infrastrukturerhaltungsmaßnahmen sehen sich die Kommunen wirtschaftlich nicht in der Lage und fordern zusätzliche Unterstützung.
Gleichzeitig ist aufgrund aktueller Zustandsberichte auch hinsichtlich der Landesstraßen ein erheblicher Instandhaltungsstau zu verzeichnen, der mit den bisher eingestellten Haushaltsmitteln nicht ausreichend abgebaut werden kann. Zudem machen die aktuellen reparaturbedingten Autobahnsperrungen deutlich, dass selbst die im Vergleich noch gut erhaltenen Bundesverkehrswege durch den zunehmenden Lkw-Verkehr und die Wintereinflüsse an ihre Grenzen stoßen.
Offen bleibt in der bisherigen öffentlichen Debatte, woher die Mittel für zusätzliche Infrastrukturinstandhaltung kommen können und wie eine gerechtere Verteilung der Lasten aus der zunehmenden Abnutzung der Straßen bewerkstelligt werden kann. Vertreter des niedersächsischen Verkehrsministeriums sprechen z. B. von der 10 000-fachen Abnutzungswirkung eines beladenen Lkw gegenüber der eines Pkw. Mauteinnahmen durch Lkw-Nutzung der Straßen, abgesehen von der Frage, ob sie für die Behebung aller von Lkw verursachten Belastungen auskömmlich sind, erzielt bisher aber nur der Bund und weder die Länder noch die Gemeinden.
1. Unterstützt und teilt sie den Notruf der kommunalen Ebene nach zusätzlichen Mitteln zur Infrastrukturerhaltung, und welche Vorschläge zur Lösung des Problems kann sie beitragen?
2. Welche zusätzlichen Möglichkeiten zur Mitfinanzierung der Behebung der Schäden auf Landes- und Gemeindestraßen insbesondere durch den Lkw-Verkehr hält die Landesregierung für möglich und sinnvoll?
3. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Neuverschuldungsverbotes der öffentlichen Hände sind auch Umfinanzierungsmöglichkeiten innerhalb der vorhandenen Haushalte zur Erhöhung der Erhaltungsbudgets zu prüfen. In wieweit hält die Landesregierung es für sinnvoll, die bisher für Straßenneubau vorgehaltenen Mittel zukünftig auch für die bedarfsgerechte Substanzerhaltung zu verwenden?
Zweifellos lässt der bisherige Verlauf des Winters 2010/2011 erkennen, dass auch in diesem Jahr wieder erhebliche Schäden an der Straßeninfrastruktur zu erwarten sind. Der Umfang dieser Schäden kann derzeit noch nicht abschließend bilanziert werden. Bilanz wird nach dem Ende des Winters gezogen.
Zu 2: Sofern der Fragesteller in seiner Frage auf die Erhebung einer Lkw-Maut auf den Landesstraßen und kommunalen Straßen zielt, entspricht dies nicht der Position der Landesregierung.
Bundesfernstraßen: Die Länder können sowohl im Straßenneubaubereich als auch bei der Substanzerhaltung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit flexibel agieren.
Landesstraßen: Der Straßenneubau wurde bereits Mitte der 80er-Jahre eingestellt. Insofern können auch keine Mittel zur Substanzerhaltung verlagert werden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 22 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)