Protocol of the Session on January 21, 2011

1. Was wird die Landesregierung zukünftig tun, um Nitrate über den Luftpfad einzudämmen?

2. Wie viele Betriebe haben in den Jahren 2003 bis 2010 Sondergenehmigungen für das Ausbringen von mehr Gesamtstickstoff pro Hektar beantragt (aufgelistet nach Region und Größe der Fläche)?

3. Sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund wachsender Zahlen an Massentierhaltungs- und Biogasanlagen eine effiziente und zielführende Reduzierung der Nitratwerte im Grund- und Oberflächenwasser gewährleistet, und aufgrund welcher Versäumnisse wird es die Landesregierung nicht schaffen, den „guten Zustand“ bis 2015 herzustellen?

Es wird zunächst auf die Antwort der Landesregierung zu der Mündlichen Anfrage der Abg. Tanke, Rakow, Meyer, Bosse, Somfleth, Stief-Kreihe, Geuter, Möhrmann (SPD), „Werden niedersächsische Wasserkörper zu „Nitratkloaken“ degradiert? (Teil 1) “, LT-Drs. 16/3225, Frage 16, verwiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Niedersachsen hat durch Norm konkretisierende Erlasse dazu beigetragen, dass im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Anforderungen zur Ammoniakreduzierung auf Basis der 2002 verabschiedeten TA Luft gelegt wird.

Darüber hinaus haben das Ministerium für Umwelt- und Klimaschutz (MU) und das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) eine Arbeitsgruppe zur Minderung der Ammoniakemissionen in Niedersachsen eingerichtet, die die niedersächsischen Tierhaltungsbetriebe bei der Realisierung von Emissionsminderungsmaßnahmen unterstützen soll und auch im Hinblick auf eine zukünftige Novellierung der NEC-Richtlinie für die Betriebe weitere Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen soll.

Ferner hat das MU das Messprojekt PASSAMONI (Passivsammler-Messungen zur Erfassung der Ammoniakbelastung in Niedersachsen) begonnen, um belastbare Erkenntnisse über die Höhe und räumliche Verteilung der Ammoniakimmissionen in Niedersachsen zu erhalten.

Parallel dazu werden vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung an verschiedenen Standorten in Niedersachsen Untersuchungen des Staubniederschlages (Deposition) und deren Analyse auf einige Schwermetalle sowie des Gehaltes an Sulfat und Nitrat durchgeführt.

Zu 2: Am 22. Dezember 2006 hat die Kommission die Entscheidung 2006/1013/EG - Derogationsregelung - erlassen und im Rahmen des deutschen Aktionsprogramms 2006 bis 2009 die Ausbringung von 230 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft für Intensivgrünland gestattet. Auf Ackerkulturen dieser Betriebe darf die Düngung mit Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft weiterhin 170 kg Gesamtstickstoff nicht überschreiten. Die Bewirtschaftung ist umfassend zu dokumentieren. So hat jeder Betrieb einen Düngeplan zu führen. Die im vorangegangenen Düngejahr vorgegebenen Stickstoff- und Phosphorsalden sind einzuhalten, und für die Dungausbringung sind immissionsarme Techniken zu verwenden. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2013 verlängert worden. Die Zahl der Antragsteller hat sich wie folgt entwickelt:

Tabelle 1: Anzahl Antragstellungen nach Derogationsregelung

(Die in der Antwort verwendeten Abbildungen werden zur besseren Lesbarkeit im Anhang zum Stenografi- schen Bericht zur Verfügung gestellt.)

Damit haben 144 der insgesamt rund 50 000 landwirtschaftlichen Betriebe einen Antrag gestellt (sie- he auch Vorbemerkungen zur Antwort der Landes- regierung auf die Mündliche Anfrage der Abg. Tan- ke, Rakow, Meyer, Bosse, Somfleth, Stief-Kreihe, Geuter, Möhrmann (SPD), „Werden niedersächsische Wasserkörper zu „Nitratkloaken“ degradiert? (Teil 1) “, LT-Drs. 16/3225, Frage 16).

Die durchschnittlich ausgebrachte Stickstoffmenge hat sich nach Auswertungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in den o. g. Betrieben wie folgt entwickelt:

Tabelle 2: maximal zulässige und durchschnittlich ausgebrachte Stickstoffmenge

Zu 3: Die Landesregierung sieht in der konsequenten Umsetzung der Bestimmungen der Düngeverordnung nach wie vor eine wesentliche Möglichkeit zur Trendumkehr belasteter Grundwasserkörper. Hierzu können insbesondere die mit der Düngeverordnung eingeführten Vorgaben zu maximalen Nährstoffsalden für Stickstoff und Phosphat beitragen. Diese wurden mit der Bekanntmachung der Neufassung der Düngeverordnung vom 27. Februar 2007 eingeführt und sollen im Durchschnitt der Düngejahre 2009 bis 2011 ihre derzeitige Endstufe von 60 kg Stickstoff je Hektar und Jahr erreicht haben.

Weitere Beratungsinitiativen zum effektiven Einsatz der Stickstoffdünger unterstützen diese Maßnahme, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Ermittlung des Düngebedarfs gelegt wird. Daneben werden die Stickstoffdüngungsempfehlungen

kontinuierlich den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.

Die Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung, die auch alle gewerblichen Inverkehrbringer von Wirtschaftsdüngern und Gärresten erfasst, gibt weiterhin die Möglichkeit, Anfall, Transport und Aufbringung der Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft besser darzustellen, zu dokumentieren und zu überwachen.

Ferner bieten die Agrarumweltmaßnahmen Möglichkeiten zur Reduzierung der Düngung bzw. der besseren Stickstoffverwertung im Boden.

Das Maßnahmenkonzept nach EG-WRRL mit ordnungsrechtlichen und freiwilligen Maßnahmen zur Verminderung des Nährstoffeintrags in das Grundwasser ist Grundlage für die erforderliche Zielerreichung. Die tatsächliche Zielerreichung hängt jedoch ab von zahlreichen weiteren Faktoren wie Entwicklung des Weltagrarmarktes, Veränderungen in der gemeinsamen Agrarpolitik der EU bis hin zu klimatischen Veränderungen. Aufgrund der langjährigen Fließzeiten von der Bodenoberfläche bis zur Messstelle im Grundwasser kann der Grenzwert für Nitrat im Grundwasser von 50 mg/l nicht überall fristgerecht erreicht werden. Im Hinblick auf diese natürlichen Randbedingungen hat Niedersachsen wie alle anderen Bundesländer gegenüber der EU-Kommission eine Fristverlängerung für die Erreichung des guten chemischen Zustands im Grundwasser angemeldet.

Für den Bereich Oberflächengewässer ist diese Fristverlängerung bisher nicht beantragt worden. Auch hier wird die erforderliche Reduktion des Nitratgehaltes für die Gebiete, in denen der Nitrateintrag durch den Zustrom von Grundwasser geprägt ist, aufgrund der oben genannten Gründe voraussichtlich nicht bis 2015 erreicht werden können.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 18 des Abg. Ralf Borngräber (SPD)

Spielt Exxon-Mobil mit der Volksgesundheit? - Was weiß die Landesregierung über den Chemieunfall in Visselhövede?

Niedersachsen ist Erdgasförderland. Seit Anfang der 80er-Jahre sind RWE-Dea, ExxonMobil und andere Gesellschaften in der Förderung von Erdgas im Raum Söhlingen (Land- kreis Rotenburg) tätig. Schon früh haben sich

die Unternehmen dabei der sogenannten FracTechnologie bedient. Dabei werden teilweise hoch toxische Spezialwässer unter hohem Druck in das tiefe Gestein gepresst, um die Erdgaslagerstätten profitabel auszubeuten. Die Rotenburger Kreiszeitung (8. Januar 2011) berichtet nun von einem Chemieunfall in einer Zuleitung von einer Förderstätte zwischen Moordorf und Rosebruch zur Exxon-Betriebsstätte Söhlingen Z 3 in 2008. Dabei seien auf einer Länge von 2 km mit unbekannten Chemikalien verunreinigte „Lagerstättenwässer“ aus einer defekten Rohrleitung ausgetreten. Die eingetragenen Chemikalien stammen aus Rückständen des Frac-Verfahrens. Die Fernsehsendung „Monitor“ vom 18. November 2010 (http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2010/ -1118/wasser.php5) berichtet über Geheimrezepturen, die im Rahmen des „Fracing“ Verwendung finden. Darin erklärt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie: „Die FracFlüssigkeit insgesamt ist nach Chemikalienrecht nicht kennzeichnungspflichtig, d h. auch nicht giftig und nach Wasserrecht nicht Wasser gefährdend.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Chemikalien wurden und werden in den Bohrlöchern des Erdgasfeldes Söhlingen verwendet (detaillierte Liste mit Mengenanga- ben je Bohrloch!), und welche Stellen wurden wie darüber informiert und gegebenenfalls beteiligt (Wasserrecht)?

2. Welches Institut wurde zu welchem Zeitpunkt mit dem Grundwassermonitoring im Umfeld der leckagen Leitung beauftragt, und wann wird die Öffentlichkeit über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt?

3. Wie beurteilt die Landesregierung nach diversen Vorfällen im Land Niedersachsen (www.gegen-gasbohren.de) die Genehmigungspraxis für Bohrungen nach dem Bergrecht, das öffentliche Informationspflichten nur unzureichend vorsieht?

Bei dem in der Anfrage benannten Ereignis handelt es sich um einen Schaden an einer von der ExxonMobil Production Deutschland GmbH betriebenen Rohrleitung, die dem Transport von Lagerstättenwasser dient. Dieses Lagerstättenwasser fällt zwangsweise bei der Erdgasproduktion an und ist ein Gemisch aus Wasser, Salzen, Kohlenwasserstoffen und weiteren Stoffen, die im tiefen Untergrund natürlich vorkommen. Das in der Rohrleitung transportierte Lagerstättenwasser stammt u. a. aus zwei hydraulisch behandelten Erdgasbohrungen. Allerdings liegt der Zeitraum dieser Behandlung über zehn Jahre zurück, sodass kein Zusammenhang zwischen dem Ereignis und den Bohrlochbehandlungen erkennbar ist. Es handelt sich somit nicht um Frac-Flüssigkeit.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In dem Erdgasfeld Söhlingen befinden sich insgesamt 16 Bohrungen, von denen 14 Bohrungen hydraulisch behandelt wurden. Da die erste Bohrlochbehandlung nahezu 30 Jahre zurückliegt, erfordert die Beantwortung der Frage eine umfangreiche Aktenrecherche, die noch nicht abgeschlossen ist. Nach Abschluss der Recherche werden die Informationen nachgereicht.

Zu 2: Als unabhängiger Sachverständiger wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des Schadensereignisses das chemisch-technische Laboratorium Luers KG hinzugezogen. Die gesamte Sanierung hat das Gutachterbüro Dr. Köhler & Dr. Pommerening (Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelt) begleitet. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat die Informationen zu dem Schadensereignis erhalten und ist in die laufende Sanierung eingebunden.

Zu 3: Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1 310) die Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Tiefbohrungen sowie die dabei gebotene Einbindung der Öffentlichkeit definiert. Danach ist nur bei der Überschreitung bestimmter, vom Bundesgesetzgeber vorgegebener Grenzwerte, die Durchführung von Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung obligatorisch. Der Landesregierung ist kein Fall bekannt, bei dem diese gesetzliche Vorgabe in Niedersachsen nicht beachtet wurde.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 19 der Abg. Daniela Behrens (SPD)

Problemfall Treibsel: Wann findet die unendliche Geschichte ein positives Ende?

Jährlich werden bis zu 200 000 m³ Treibsel an die niedersächsische Küste gespült. Das starke Aufkommen von Treibsel, einem Mix aus Reet, Staudengewächsen, Gräsern etc., ist ein bekanntes Problem, das in Niedersachsen jährlich Kosten von rund 1,4 Millionen Euro verursacht. Vor allem der Landkreis Cuxhaven ist hier besonders betroffen.

Im Mai 2005 wurde im Landtag ein Modellversuch zur Treibselminimierung beschlossen, der Ende 2005 starten sollte und auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt war. Darin sollten in Modellversuchen drei unterschiedliche

Formen der Bewirtschaftung des Deichvorlandes erprobt werden: die einmalige Mahd, die extensive Bewirtschaftung durch Rinder sowie die extensive Bewirtschaftung durch Schafe.

Im März des vergangenen Jahres hatte ich bereits gefragt, ab wann mit ersten Ergebnissen gerechnet werden könne (Drs. 16/1155). Die Antwort: „Zu Beginn des Forschungsvorhabens sind zunächst überwiegend wissenschaftliche Grundlagenermittlungen durchgeführt worden. Mit der Entwicklung erster Ansätze zur Treibselreduzierung wird gemäß dem Projektzeitplan im dritten Quartal 2009 begonnen. Ergebnisse werden sich insofern frühestens Ende 2009 abzeichnen.“ Und weiter: „Das Forschungsvorhaben ‚Ökologische Grundlagen und naturschutzfachliche Bewertung von Strategien zur Treibselreduzierung’ mit einer Laufzeit von vier Jahren wird im September 2010, gemäß dem Zeitplan des Förderantrages und unter Berücksichtigung des offiziellen Projektbeginns im September 2006, abgeschlossen sein.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse konnte die Landesregierung aus dem Modellversuch gewinnen, bzw. welche Konsequenzen zieht sie/will sie ziehen?

2. Wann werden die vollständigen Ergebnisse des Modellversuchs vorliegen, und wann plant die Landesregierung diese mit den Deichverbänden und Experten zu diskutieren?

3. Wann wird es Handlungsempfehlungen geben, um vor Ort in den betroffenen Kommunen eine Lösung der Problematik herbeizuführen?

Auf Beschluss des Landtages vom 28. Oktober 2004 (Drs. 15/1391) werden die Zusammenhänge zwischen Vorlandnutzung und Treibselanfall gegenwärtig im Rahmen des von der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung geförderten Forschungsvorhabens „Ökologische Grundlagen und naturschutzfachliche Bewertung von Strategien zur Treibselreduzierung“ durch den II. Oldenburgischen Deichband als Vorhabenträger untersucht. Der II. Oldenburgische Deichband ist dabei stellvertretend Antragsteller für die niedersächsischen Hauptdeichverbände, die sich gemeinschaftlich an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen. Fachlich wird das Forschungsvorhaben von einem Projektausschuss begleitet, in dem der Wasserverbandstag sowie Experten der Deichverbände, der unteren Naturschutz- und Deichbehörden, der Nationalparkverwaltung, der Domänenverwaltung, der Naturschutzverbände und des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vertreten sind.

Ziel dieser grundlegenden Untersuchungen ist es, den Zusammenhang zwischen den Standortgegebenheiten und der Menge des entstehenden Treib