Zu 2: Grundsätzlich ist der Sedimenteintrag aus dem Küstenvorfeld in Tidebecken und Ästuare eine natürliche Systemreaktion, den durch den Meeresspiegelanstieg verstärkten „Sedimenthunger“ auszugleichen. In dem Mitte 2008 von Hamburg und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vorgelegten Strombau- und Sedimentmanagementkonzept für die Tideelbe zwischen Hamburg und Cuxhaven wird festgestellt, dass die Sediment- und damit die Baggermengen in Hamburg und im oberen Bereich der Bundeswasserstraße aufgrund der 1999 genehmigten Fahrrinnenanpassung erheblich angestiegen sind, obwohl die Gesamtmenge in der Tideelbe nahezu unverändert blieb und eine deutliche Verringerung der Gesamtbaggermengen an der Tideelbe auch bei Umsetzung des derzeit entstehenden Sedimentmanagementkonzeptes kurzfristig nicht realisierbar sein wird. Eine Unterbringung der anfallenden Sedimentmengen an Land über das gegenwärtige Maß hinaus ist nach Auffassung des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg praktisch nicht möglich. Die dauerhafte Verbringung in die Meeresgewässer der Nordsee war nicht als nachhaltige Strategie einzustufen, zudem hat Schleswig-Holstein sein Einvernehmen zur Verbringung von Elbesedimenten in die Nordsee zur Tonne E3 südlich von Helgoland aus Gründen des Meeresschutzes nur als zeitlich klar befristete Ausweichlösung erklärt.
- Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterstützen das gemeinsame Strombau- und Sedimentmanagementkonzept für die Tideelbe von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und der Hamburg Port Authority (HPA).
- WSV und HPA werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um die zu baggernden Sedimentmengen in Hamburg und im oberen Bereich der Tideelbe so bald wie möglich deutlich zu reduzieren.
- WSV und HPA werden wasserbauliche Maßnahmen umsetzen, mit denen sichergestellt wird, dass sich stromauf wandernde unbelastete Nord
- Hamburg verpflichtet sich, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange, Strombaumaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Hydrodynamik der Tideelbe nach Kräften zu entwickeln und umzusetzen.
Die Sedimente, die auch zukünftig zur Sicherung schiffbarer Wassertiefen gebaggert werden müssen, sollen grundsätzlich im Gewässersystem der Tideelbe umgelagert werden.
- Die Tideelbeländer und der Bund verpflichten sich, entsprechende Lösungsansätze zu unterstützen und dies auch in nationalen und internationalen Gremien zu vertreten.
Das Strombau- und Sedimentmanagementkonzept für die Tideelbe soll ausschließlich zur Lösung von Sedimentproblemen der Tideelbe beitragen, auch vor dem Hintergrund von Anforderungen des Meeresschutzes.
Zu 3: Die zuständigen Abteilungsleitungen des Bundes und der Tideelbeländer tauschen sich regelmäßig über Fortschritte bei der Umsetzung des Strombau- und Sedimentmanagementkonzeptes aus. Eine weitere Zusammenarbeit erfolgt über die Gremien der Flussgebietsgemeinschaft Elbe.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 9 des Abg. Grant Hendrik Tonne (SPD)
Einschränkung der freien Heimplatzwahl von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern nach § 9 SGB XII durch die örtlichen Sozialhilfeträger?
Zunehmend gelangt an die Öffentlichkeit, dass die Träger der Sozialhilfe in immer mehr Kommunen, u. a. in Baden-Württemberg und Niedersachsen, die sogenannte Hilfe zur Pflege nach SGB XII nur noch unter der Maßgabe gewähren, dass die Leistungsempfänger in ein möglichst kostengünstiges Heim ziehen. Die Betroffenen dürfen in der Folge bei der Wahl eines Heimes nicht mehr frei wählen, sondern haben nur noch die Auswahl zwischen den kostengünstigsten Heimen. In einigen Fällen soll es gar dazu gekommen sein, dass bereits in einem Pflegeheim lebende Menschen dazu genötigt werden, in ein kostengünstigeres Heim umzuziehen. Die Sozialhilfeträger berufen sich auf den sogenannten Mehrkostenvorbehalt nach § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII, wonach die Sozial
hilfeträger den Wünschen eines Leistungsempfängers nicht entsprechen müssen, wenn „deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre“. Die Kommunen begründen ihr Vorgehen mit der schwierigen finanziellen Situation, in der sie sich befänden.
Demgegenüber haben die Sozialhilfeträger als Verhandlungspartner mit allen Heimen, aus denen Sozialhilfeempfänger per Gesetz frei wählen können, in Pflegesatzvereinbarungen Heimentgelte ausgehandelt. Zum anderen - und das ist neben der rechtlichen eine ethisch-moralische Komponente - ist es höchst zweifelhaft, hilfebedürftige Menschen ausschließlich in den billigsten Heimen unterzubringen und das Wunsch- und Wahlrecht der ohnehin benachteiligten Menschen unserer Gesellschaft in dieser Art einzuschränken. Es kommt hinzu, dass man mit einer Orientierung am „billigsten“ Heim womöglich die falschen Anreize für die Pflegebranche setzt, indem man solche Einrichtungen fördert, die den Wettbewerb weniger über Pflegequalität, sondern eher über niedrige Personalkosten führen.
3. Was unternimmt die Landesregierung konkret, um die oben genannten Missstände zu beheben und zukünftige Missstände zu verhindern?
Für pflegebedürftige Menschen, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen, übernimmt der Träger der Sozialhilfe die Kosten eines Pflegeheims, soweit diese die Leistungsbeträge der Pflegekassen nach § 43 des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SBG XI) übersteigen, nach Maßgabe der Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch (SGB XII). Es handelt sich dabei um Einzelfallentscheidungen, für die für über 60-jährige pflegebedürftige Menschen die örtlichen Träger der Sozialhilfe im eigenen Wirkungskreis zuständig sind.
Wünschen der Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistung richten, soll nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB XII entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Der Träger der Sozialhilfe soll in der Regel jedoch Wünschen nicht entsprechen, deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre (§ 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII).
Der Träger der Sozialhilfe ist daher gehalten, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Hilfe im sozialhilferechtlich erforderlichen Umfang (nur) in einem Einzelzimmer oder (auch) in einem Doppel- oder
Zu 1: Die Unterbringung in preisgünstigen Pflegeeinrichtungen und in Mehrbettzimmern ist im Rahmen der parlamentarischen Beratung zur Dringlichen Anfrage vom 15. Juni 2009 der Fraktion der SPD „Kürzen, Ignorieren, Lavieren: Warum verschärft die Landesregierung den Pflegenotstand in Niedersachsen“ (LT-Drs. 16/1369) behandelt worden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration hat mit dem in diesem Zusammenhang genannten Landkreis Hildesheim die von dort geübte Verwaltungspraxis erörtert. Ausgangspunkt dieser Verwaltungspraxis ist eine eingehende Einzelfallprüfung des Bedarfs der oder des Leistungsberechtigten, die oder der sich für eine Pflegeeinrichtung entschieden hat, die eine besonders hohe Pflegevergütung in Rechnung stellt. Nur in den Fällen, in denen die Einzelfallprüfung ergibt, dass dem Bedarf der oder des Leistungsberechtigten in einer anderen kostengünstigeren Pflegeeinrichtung entsprochen werden kann, wird auf diese andere Einrichtung verwiesen.
Bei der Entscheidung über das auszuwählende Heim wird auch berücksichtigt, dass Pflegebedürftige möglichst ortsnah in Bezug auf das bisherige soziale Umfeld versorgt werden können und eine gute Erreichbarkeit durch nahe Angehörige gesichert ist.
In den vergangenen Jahren hat es im Übrigen keine Eingaben gegeben, in denen eine Einschränkung der freien Heimplatzwahl oder die Forderung, in ein günstigeres Heim umzuziehen, thematisiert worden ist.
Zu 2 und 3: Die Landesregierung sieht keinen Ansatzpunkt für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten. Die von den Kommunen - als örtliche Träger der Sozialhilfe - entwickelte Verfahrensweise steht mit der geschilderten Rechtslage des § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII im Einklang.
Experimente im niederländischen Hengelo haben ergeben, dass sogenannte photokatalytische Straßenbeläge einen großen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten können. Es hat sich gezeigt, dass Stickoxide durch einen dem Straßenbelag beigesetzten Katalysator - besonders im Bereich bis zu 3 m über der Oberfläche - erheblich reduziert werden können.
Konkret wird dem Belag Titandioxid, ein Mineral, das sich beispielsweise auch in Hustenbonbons, Zahnpasta oder Sonnenschutzmitteln findet, als Katalysator beigefügt. Das Titandioxid absorbiert Sonnenlicht und wirkt als Katalysator, der einen Teil der gefährlichen Stickoxide oxidiert, die anderenfalls zur Anreicherung bodennahen Ozons beitrügen.
1. Existieren weitere Studien über das Experiment in Hengelo hinaus über photokatalytische Straßenbeläge, und, wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen sie?
2. Ist die Verwendung photokatalytischer Straßenbeläge beim Bau teurer, und, wenn ja, sind hier in Zukunft Preisreduzierungen zu erwarten?
3. Inwieweit würden durch photokatalytische Straßenbeläge besondere Ansprüche an Pflege und Unterhalt der jeweiligen Streckenabschnitte entstehen?
Der Einsatz von luftreinigenden Straßenbelägen wurde in Holland mit der Verwendung von katalysatorgespickten Pflastersteinen vorgenommen. Der Belag wird dabei mit Titandioxid (TIO2) versetzt und kann Stickoxide aus der Luft filtern. Ergebnisse liegen hier nicht vor.
Im Bereich der niedersächsischen Straßenbauverwaltung kommen die durch die Bundesländer abgestimmten technischen Regelwerke zur Anwendung, in denen Bauweisen mit dem Einsatz von Titandioxid bisher weder als Regelbauweise noch als Sonderbauweise aufgeführt sind.
Der Einsatz von TIO2 zur Reduzierung der Stickoxidbelastung an Verkehrswegen soll aber auch in Niedersachsen erprobt werden: Unter Leitung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wird als Forschungsvorhaben zusammen mit dem regionalen Geschäftsbereich (rGB) Osnabrück an einer Lärmschutzwand im Zuge der BAB A 1 zwischen Anschlussstellen (AS) Osnabrück-Hafen und Os
nabrück-Nord im kommenden Jahr eine Titandioxidbeschichtung vorgenommen. Dies ist nach Rücksprache mit dem BMVBS das erste Vorhaben dieser Art auf bzw. an Bundesfernstraßen.
Zu 1: Weitere Maßnahmen wurden nach Rücksprache mit dem BMVBS von der Firma Eurovia in Ballungsgebieten (vorwiegend innerstädtischer Bereich) in Frankreich durchgeführt; weiter Informationen liegen nicht vor.
Zu 2: Nach Veröffentlichungen aus Holland sollen die Kosten der Pflastersteine etwa um die Hälfte teurer als herkömmlicher Pflasterstein sein.
Zu 3: Über die Pflege und Unterhaltung von photokatalytischen Straßenbelägen liegen bisher keine Erkenntnisse vor. Diese sollen durch geplante Versuche bei der BASt noch erforscht werden, wie auch u. a. Griffigkeits- und Abriebsfestigkeitsuntersuchungen, chemische Untersuchungen, Umwelteinwirkungen des Nitrats auf Böden und Gewässer, Auswirkungen auf akustische Eigenschaften von Oberflächen und Auswirkungen auf Straßenausstattung.