Konstruktive Politik sieht anders aus. Konstruktive Politik wird heute in Berlin gemacht. Unsere Vertreter befinden sich gerade jetzt im Vermittlungsausschuss, die Vertreter der A-Länder, die übrigen Vertreter aus dem Bundestag und eben auch die Vertreter der B-Länder. Da geht es nicht darum, zu kommentieren, wer dort in wessen Auftrag sitzt.
Im Vermittlungsausschuss in Berlin sitzt Minister Bode mit am Verhandlungstisch und verhandelt für Niedersachsen mit. Die Argumente, die wir vorhin ausgetauscht haben, die Verhandlungspositionen sind im Vermittlungsausschuss in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen eingebracht.
Menschen und insbesondere im Interesse der Kinder zu einer raschen Entscheidung und zu einem guten Ergebnis kommt. Denn wenn ich mir die Zahlen und Meldungen aus den Landkreisen und Jobcentern angucke, dann sehe ich, dass die Anträge fleißig eingehen und sich die Jobcenter vorbereiten.
(Hans-Henning Adler [LINKE]: Die meisten wissen ja noch nicht einmal, wie sie das ausfüllen sollen! - Patrick- Marc Humke [LINKE]: Sechs Seiten lang! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Wie sollen die es mit den ganzen An- trägen schaffen?)
Also kann ich nur an alle Beteiligten im Vermittlungsausschuss appellieren, zu einem raschen Ergebnis zu kommen, weil die Menschen dieses Bildungspaket, dieses Teilhabepaket wollen. Sie stellen die Anträge. Deswegen kann ich nur hoffen, dass alle einsichtig sind und letztendlich zu einem Ergebnis kommen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Johanne Modder [SPD]: Was will uns die Ministerin damit sagen?)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr zu diesem Punkt vor. Ich stelle fest, dass der Tagesordnungspunkt 3 e abgeschlossen ist und damit auch die Aktuelle Stunde für beendet erklärt werden kann.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie darauf aufbauender nationaler Förderprogramme - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3035 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/3227 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3240
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.
Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich sehe, das ist ein einstimmiger Beschluss. Dem Gesetzentwurf wurde zugestimmt.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3156 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/3228 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3239
Auch hier waren sich die Fraktionen im Ältestenrat einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe dazu keinen Widerspruch.
Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist ein einstimmiger Beschluss.
Damit sind wir am Ende der Tagesordnung für den heutigen Vormittag. Wir treffen uns um 14.45 Uhr wieder und setzen dann die Tagesordnung fort. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere Tagesordnung mit dem Tagesordnungspunkt 6 fort:
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung und Änderung des Beamtenversorgungsrechts sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3207
Zur Einbringung erteile ich seitens der Landesregierung Herrn Minister Schünemann das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf jetzt einen der wichtigsten Gesetzentwürfe dieser Legislaturperiode einbringen.
(Daniela Behrens [SPD]: Ansichtssa- che! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Die wichtigsten Abgeordneten sind ja auch alle da!)
Die Föderalismusreform I hat die Länder in die Lage versetzt, im Bereich des Beamtenrechts eigene Vorschriften zu erlassen. Wir haben von dieser Ermächtigung auch schon Gebrauch gemacht. Bereits im März 2009 hatte der Niedersächsische Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur grundlegenden Novellierung des Niedersächsischen Beamtengesetzes beschlossen. Jetzt geht es um den Bereich der Versorgung.
entsprechenden Regelungen im Rentenrecht an. Wir schaffen einen Korridor von zehn Jahren für den Eintritt in den Ruhestand und ergänzen dies durch Neuregelungen zur Altersteilzeit.
Ich muss Ihnen nicht darstellen, wie sich die demografische Entwicklung in Deutschland und in Niedersachsen gestaltet. Gott sei Dank werden wir immer älter und bleiben dabei in der Regel auch immer gesünder. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag das Rentenrecht angepasst. Jetzt geht es darum, dies auch für die Beamtinnen und Beamten umzusetzen. Für uns als Landesregierung war es wichtig, dies nicht einfach eins zu eins zu tun, sondern es mit anderen Maßnahmen begleiten.
Genauso wie im Rentenrecht soll der Übergang bis zum Jahr 2029 stattfinden. In dieser Zeit soll die Pensionsgrenze systematisch angehoben werden. Anders als im Rentenrecht wollen wir aber einen Korridor schaffen, und zwar bei den Beamtinnen und Beamten von 60 bis 70 Jahren und bei den Richterinnen und Richtern von 60 bis 68 Jahren. Damit sind einerseits Abschläge, andererseits aber auch Zuschläge - wenn man über 67 Jahre hinaus arbeiten möchte - verbunden. Dieser Korridor bietet aus meiner Sicht eine gute Möglichkeit, seine Lebensplanung flexibel umzusetzen. Ich glaube, dass wir im Vergleich mit dem Bundesrecht für das Land Niedersachsen eine vernünftige Lösung gefunden haben.
Wir ergänzen dies noch um eine Neuregelung zur Altersteilzeit, und zwar im Bereich der Teilzeitbeschäftigung.
Natürlich ist es insgesamt nicht einfach, wenn man die Pensionsgrenze peu à peu von 65 auf 67 Jahre erhöht. Aber aufgrund der demografischen Entwicklung und mit den flankierenden Maßnahmen ist das aus meiner Sicht hier im Land Niedersachsen richtig geregelt.
Darüber hinaus geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf um die Überleitung des Beamtenversorgungsrechts in Landesrecht.
Hier ist wichtig, dass wir die neueste Rechtsprechung und auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts mit im Auge haben. Für mich ist der entscheidende Punkt, dass alles anwenderfreundlich und klar gegliedert formuliert wird. Ich glaube, dass dies gelungen ist und dass wir einen anwenderfreundlichen Gesetzentwurf vorgelegt haben.