Das heißt, die Kommunen haben alle Freiheiten, sich in diesem Bereich zu betätigen und ihre Aufgaben sachgerecht wahrzunehmen.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit, an diesem Punkt herumzufummeln! Sie stehen nicht einmal zu dem, was Sie machen!)
Außerdem, Herr Kollege Wenzel, schreiben wir in das Kommunalverfassungsgesetz auch hinein, dass das, was Sie als gewachsene Entwicklung darstellen, überhaupt nicht angetastet wird. Wir schreiben heute einen Status quo fest, und dieser Status quo unterliegt überhaupt keiner Überprüfung. Vielmehr können Kommunen das, was sie heute machen, auch in Zukunft machen.
Das ist die Wahrheit zu dem, was heute in diesem Hause beschlossen wird, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Zu Wort gemeldet hat sich der zuständige Ressortminister. Herr Minister Schünemann, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Bachmann hat immer wieder durch Zwischenrufe dazu aufgefordert, auch die kommunalen Spitzenverbände zu zitieren. Das will ich gerne tun: Mit dem neuen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz erhält das Land ein kommunales Verfassungsrecht aus einem Guss - Dr. Meyer, Niedersächsischer Landkreistag -,
beginnt eine neue Phase der Entwicklung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts - Professor Dr. Ipsen, Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes -
und - nun das dritte Zitat - bekommen wir ein Gesetz mit historischer Dimension - Ministerialdirigent
Meine Damen und Herren, Herrn Thiele zitiere ich in der Tat besonders gerne. Denn er gilt als derjenige, der die Kommentare zur NGO geschrieben hat und natürlich - das will ich gern einräumen - durchaus besondere Probleme mit der Reform hat.
Deshalb will ich eines eindeutig feststellen: Gerade die verfassungsrechtliche Herausstellung der Gemeinden wird durch den direkten Vergleich im NKomVG ganz besonders herausgestellt und betont. Das ist richtig; das ist angemessen.
Weil immer etwas anderes behauptet wird, möchte ich auch noch einmal eindeutig feststellen: Bürgermeister bleibt Bürgermeister, Verwaltungsausschuss bleibt Verwaltungsausschuss, und Ratsmitglied bleibt Ratsmitglied. Meine Damen und Herren, wer hier etwas anderes darstellt und vielleicht auch in Kommentaren schreibt, der hat diesen Gesetzentwurf, diese neue Verfassung nicht gelesen.
Manchmal ist es ganz schön, ein Urteil von außen zu bekommen. Deshalb fand ich sehr interessant, dass bei den Osnabrücker Gesprächen - das waren sie diesmal; eigentlich sind es die Bad Iburger Gespräche - Professor Dr. Oebbecke, ein nordrhein-westfälischer Kommunalrechtler, Folgendes prophezeit hat: Würde in Niedersachsen zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen Kommunalverfassungsgesetzes die Frage aufgeworfen, ob man nicht wieder zum alten Rechtszustand zurückkehren sollte, entstünde allseits nur ungläubiges Staunen, wie man überhaupt auf einen solchen Gedanken kommen könnte. - Meine Damen und Herren, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Für uns waren zwei Ziele ganz besonders wichtig: erstens ein anwenderfreundliches Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz aus einem Guss vorzulegen, zweitens die Möglichkeiten ehrenamtlicher Mitwirkung auf kommunaler Ebene zu stärken. Beide Ziele haben wir mit dem NKomVG erreicht.
Welchen Weg haben wir beschritten? - Das ist mir wichtig, weil hier immer wieder dargestellt wird, das sei irgendwo im Schweinsgalopp beraten worden.
Wir haben ganz intensive Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt, und zwar sehr frühzeitig.
- Die fühlen sich nicht veralbert, überhaupt nicht. Ich habe eben Herrn Dr. Meyer zitiert, und die anderen haben mich schon eingeladen, auf Veranstaltungen im ersten Quartal nächsten Jahres das neue NKomVG vorzustellen und dies gemeinsam darzustellen. Das zeigt doch, dass sie wissen, dass wir genau die richtige Verfassung vorlegen.
Meine Damen und Herren, wir haben bei der Erstellung des Gesetzentwurfs sehr frühzeitig die Gesellschaft für deutsche Sprache eingebunden. Zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands überhaupt haben wir bei einer solchen Verfassung darauf Wert gelegt, dass sie anwenderfreundlich ist, dass sie lesbar ist. Ich glaube, dass das wirklich beispielgebend sein sollte. Auch das ist eine Stärkung des Ehrenamtes. Wir brauchen eine Verfassung, die nicht nur Juristen lesen können. Vielmehr muss damit jeder Bürger umgehen können. Das haben wir erreicht.
Das Symposium in der AWD-Arena ist angesprochen worden. 400 Vertreter waren im Jahr 2009 da. Wir haben dort schon ganz eindeutig die Eckpunkte dargelegt. Es waren Wissenschaftler da, es waren Praktiker da. Wir haben eben nicht im eigenen Saft geschmort, als wir das Ganze umgesetzt haben, sondern haben ganz breit diskutiert. Deshalb ist das solch ein gutes Gesetz geworden.
Meine Damen und Herren, auf die inhaltlichen Punkte will ich nur ganz kurz eingehen, weil sie hier diskutiert worden sind.
Für mich ist wichtig, dass man auch in den Fachausschüssen mitentscheiden kann, zumindest die Möglichkeit hat. Es ist doch wichtig, dass die Fach
Für mich ist wichtig, dass die direkte Demokratie im Ortsrat sich lohnt, dass man dort nicht nur empfiehlt, sondern auch entscheiden kann, dass man ihm ein Budget zur Verfügung stellen kann, wenn man dies will. Das ist für mich ein ganz entscheidender Faktor.
Auf die anderen Dinge brauche ich nicht einzugehen, weil sie diskutiert worden sind. Aber abschließend will ich doch noch einmal auf den § 136 - wirtschaftliche Betätigung - eingehen.
Das finde ich schon wirklich höchst interessant. Wir stärken insgesamt die Stellung der Kommunen - das wird von den kommunalen Spitzenverbänden auch noch ausdrücklich gelobt - dadurch, dass wir ganz klar sagen: Bei der Daseinsvorsorge soll kein Vergleich mit der Wirtschaft stattfinden.
Wir werden gelobt, und das wird hier von Ihnen kritisiert. Herr Wenzel, ein Fraktionsvorsitzender kann sich nicht überall im Detail auskennen; das kann durchaus sein. Aber wenn man sich hier hinstellt, muss man sich wenigstens von den Fachleuten beraten lassen. Was Sie gesagt haben, war komplett falsch.
Dann wird hier immer das Stichwort „Abfall“ genannt. Was ist damit? - Das Bundesabfallgesetz ist ein Spezialgesetz. Dort ist es geregelt. Dort gibt es überhaupt keinen Regelungsbedarf. Sie haben doch gestern nun wirklich eine Vorstellung des Finanzministers erlebt, der Ihnen gesagt hat, was nun los ist.
Wenn es darum geht, dass man vielleicht auch noch eine gerichtliche Überprüfung vornehmen will, klatschen die Grünen sonst immer. Verbandsklage und alles Mögliche soll stattfinden. Hier wird materiell nichts geändert; nur soll eine gerichtliche Überprüfung möglich sein. Ich, der ich für Kommunalaufsicht zuständig bin, habe vor einer gerichtlichen Überprüfung überhaupt keine Angst, weil die
Kommunalaufsicht hervorragende Arbeit leistet. Aber die Grünen haben Angst vorm Gericht. Wenn es nach ihnen geht, soll nicht mehr gerichtlich überprüft werden können. Das ist ja völlig neu. Dann kommen Sie nicht mit Verbandsklage und anderen Dingen! Was Sie hier in diesem Zusammenhang veranstalten, ist schlichtweg nicht glaubwürdig.