Protocol of the Session on December 7, 2010

30. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/3102 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3141

einbezogen.

Zweite Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/2771 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/3103 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3115

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme mit Änderungen.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/3115 zielt auf eine Änderung in Artikel 7 und die Einfügung eines neuen Artikels 7/1.

Meine Damen und Herren, zum Ablauf der Beratungen: Zunächst wird der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht über die Ausschussberatungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz geben. Zu der anschließenden Beratung der beiden Gesetzentwürfe und der darin einbezogenen Anträge weise ich auf Folgendes hin: Nachdem die Fraktionen von der Möglichkeit des Umverteilens von Redezeiten gemäß § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Gebrauch gemacht haben, entnehmen Sie die jeweils geplanten

Zeitkontingente bitte der Ihnen vorliegenden Redezeittabelle.

Wir kommen jetzt zur

Berichterstattung zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2011 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011

Ich erteile dem Kollegen Aller das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den soeben genannten Drucksachen empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Vertreter der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen, die Gesetzentwürfe mit Änderungen anzunehmen.

In diesem Jahr standen die Beratungen des Haushaltsentwurfes, des Haushaltsbegleitgesetzes und der mittelfristigen Finanzplanung ganz unter den Auswirkungen der Finanzkrise, den Konsequenzen aus der Schuldenbremse und den für November erwarteten neuen Eckdaten aus der Steuerschätzung. In der Schlussphase der Beratungen haben sich dabei Mehreinnahmen von 915 Millionen Euro für das Jahr 2010 und 645 Millionen Euro für das Jahr 2011 ergeben. Auf diese Änderungen haben sich alle im federführenden Ausschuss vertretenen Fraktionen eingestellt: sowohl die Regierungskoalition in ihrem zum letzten Beratungsdurchgang vorgelegten Änderungsvorschlag als auch die Oppositionsfraktionen bei ihren Ankündigungen, für die Schlussabstimmung im Plenum Änderungsanträge vorzulegen.

Bevor ich Ihnen die Änderungsvorschläge des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den beiden Gesetzentwürfen erläutere, möchte ich noch kurz auf die Veränderungen eingehen, die Ihnen der Haushaltsausschuss zu den Einzelplänen und zum Zahlenwerk des Haushalts empfiehlt.

Zur abschließenden Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen legten die Ausschussmitglieder der Regierungsfraktionen einen Änderungsvorschlag vor. Dieser bestand aus einer sogenannten technischen und einer sogenannten politischen Liste.

Die Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen legten bei den Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen Wert auf die Feststellung,

dass eine solide Haushaltspolitik ein Markenzeichen von CDU und FDP sei. Ziel bleibe es, die weiteren Kreditaufnahmen des Landes jährlich um 350 Millionen Euro abzubauen und damit den Konsolidierungskurs fortzusetzen. Die diesjährige Novembersteuerschätzung zeige zwar eine positive Entwicklung der Steuereinnahmen. Trotzdem lägen die Einnahmeerwartungen weiterhin deutlich unter dem Niveau der Vorjahre. Die Fraktionen von CDU und FDP sähen das Land aber weiter auf einem guten Weg aus der Krise. Möglichst zum Ende der nächsten Wahlperiode solle ein Haushalt ohne neue Schulden vorgelegt werden.

Schwerpunkte der politischen Liste, also des Antrages der Fraktionen der CDU und der FDP, sind:

- finanzielle Ausstattung der niedersächsischen Oberschule plus 10 Millionen Euro,

- neue Ganztagsschulen plus 1,95 Millionen Euro,

- Inklusion in der Schule plus 925 000 Euro,

- gemeinsame Betreuung von Kindern, mit und ohne Behinderung in Kindertagesstätten plus 700 000 Euro,

- Sprachförderung von Kindern unter drei Jahren plus 800 000 Euro,

- lebenslanges Lernen plus 1,2 Millionen Euro,

- Förderung des Landesprogramms „Familie mit Zukunft“ plus 4 Millionen Euro,

- Sanierung von Landesstraßen plus 10,5 Millionen Euro,

- Änderung der Mipla für den Landesstraßenbauplafond plus 15,5 Millionen Euro,

- Castoreinsatz-Überstundenausgleich der Polizei plus 500 000 Euro,

- Stellenhebungen bei der niedersächsischen Polizei plus 1,47 Millionen Euro,

- Modernisierung der Polizeihubschrauberstaffel plus 14 Millionen Euro.

Ich gehe davon aus, dass die Regierungsfraktionen weitere Details ihres Änderungsantrags in der Debatte erläutern.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits zu den Beratungen der jeweiligen Einzelpläne im Haushaltsausschuss Alternativvorschläge vorgelegt. Ihr Ausschussvertreter legte Wert darauf, dass die Änderungen solide - u. a. auch durch Umschichtungen - finanziert seien. Für die Abstimmung im Plenum kündigte er wegen der Ergebnisse der Steuerschätzungen Veränderungen

gegenüber den Entwürfen seiner eigenen Fraktion an. Die ursprünglichen Vorschläge der Fraktion zu den Einzelplänen hatten im Ausschuss keine Mehrheit gefunden.

Bei der anschließenden Beratung im federführenden Ausschuss bezeichnete der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Änderungsanträge der Regierungskoalition als hilfreich und erfreulich. Seine Fraktion habe feststellen können, dass die Koalitionsfraktionen in gleichen Handlungsfeldern Akzente gesetzt hätten. Das helfe seiner eigenen Fraktion bei der Gegenfinanzierung einiger Punkte. Die Änderungsanträge sollten aber endgültig zur Plenarberatung vorgelegt werden.

Der Vertreter der Fraktion DIE LINKE erklärte, dass die von CDU und FDP als Fraktionen vorgeschlagenen Änderungen aus der Sicht seiner Fraktion den unsozialen Haushalt nicht sozialer machen würden. Deshalb lehne seine Fraktion diese Änderungen ab. Er kündigte für seine Fraktion an, rund 100 bis 200 solide gegenfinanzierte Änderungsanträge zur abschließenden Beratung einzubringen.

(Dr. Manfred Sohn [LINKE] lacht)

- Herr Dr. Sohn lacht über die eigene Ankündigung. Aber so ist das nun einmal.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Nein, wir haben das gemacht!)

Die Vertreter der SPD-Fraktion kritisierten, dass es im Haushaltsplanentwurf einige Positionen gebe, die eher nach dem Prinzip Hoffnung eingestellt worden seien und eine seriöse Planung vermissen ließen. Zum Beispiel seien die Einnahmen aus der Veräußerung von Landesvermögen mit 300 Millionen Euro angesetzt und durch die Regierungskoalition auf 100 Millionen Euro reduziert worden, ohne dass bisher gesagt werden könne, woher diese Einnahmen denn kommen sollten.

Die Vertreter der SPD-Fraktion mahnten an, dass man in den nächsten Jahren den Haushaltsplanentwurf deutlich seriöser aufstellen müsse. Sie wiesen darauf hin, dass beispielsweise im Landesstraßenbau die Ansätze nach wie vor nicht ausreichten, um die Substanz von Landesstraßen zu erhalten. Die SPD-Fraktion sei auch der Auffassung, dass einige Positionen überwiegend Symbolcharakter hätten und nicht durchtrügen. Wenn beispielsweise das Familienservicebüro für ein Jahr weiterfinanziert werde, dann lasse das eine nachhaltige Finanzierung vermissen.

Abschließend zu den Beratungen kündigten auch die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion einen eigenen Änderungsantrag für die Schlussabstimmung an.

Bei der Beratung des Einzelplanes 03 wurde im Ausschuss sehr ausführlich darüber diskutiert, wie künftig der Datenschutzbeauftragte in Niedersachsen in die Landesverwaltung eingebaut werden solle. Aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses entnehmen Sie, dass dieser Bereich vorläufig im Einzelplan 03 veranschlagt sein wird. Gleichzeitig hat der Ausschuss aber empfohlen, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Datenschutzbeauftragte zu einer obersten Landesbehörde aufgestockt werde und der Datenschutzbeauftragte künftig einen eigenen Einzelplan bekommen solle.

Ich komme nun zu den beiden Gesetzentwürfen, die bereits im Plenum angesprochen worden sind. Der Ausschuss hat zu beiden Gesetzentwürfen die kommunalen Spitzenverbände und den Landesrechnungshof angehört.

Den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen im Wesentlichen unverändert anzunehmen. Die Beschlussempfehlung zum Gesetz enthält zu § 1 die übliche Maßgabe und zu § 8 Abs. 3 eine unwesentliche sprachliche Veränderung.

Ich verzichte auf Hinweise auf weitere Veränderungen in den beiden Gesetzen und konzentriere mich auf die Darstellung der Einfügung des Artikels 7/1, nämlich die Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Dieser Änderungsvorschlag ist von den Regierungsfraktionen eingebracht worden. Mit dieser Änderung wird die Verteilung des Aufkommens aus der Feuerschutzsteuer zwischen den Kommunen und dem Land neu geregelt. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Rahmen einer Anhörung gegen diese Änderung ausgesprochen, weil sie zu ihren Lasten gehe. Dieser Kritik haben sich die Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen angeschlossen und die geplante Änderung abgelehnt.

Mit dem neu eingefügten Artikel 7/2, der Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes, werden die Fraktionszuschüsse um 1,5 % erhöht. Die Erhöhung dient überwiegend der Deckung der Kosten, die sich aus Tarifveränderungen ergeben. Alle Fraktionsvertreter - bis auf die Grünen, die nicht anwesend waren - haben dieser Empfehlung ihre Zustimmung gegeben.

Die Änderung in Artikel 8 zu dem Termin des Inkrafttretens des Artikels 7/1 geht auf eine Änderung der Regierungskoalition zurück. Durch dieses spätere Inkrafttreten sollen die Verhandlungsmöglichkeiten mit dem Land besser gestaltet werden können. Es ist vorgesehen, die Regelungen zum 1. Dezember 2011 in Kraft treten zu lassen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke auch in diesem Jahr allen am Haushalt Beteiligten in den Ministerien, aber vor allen Dingen auch in der Landtagsverwaltung, die die Abgeordneten bei ihrer Arbeit seit der Sommerpause unterstützt haben. Das war deshalb nicht einfach, weil wir durch die Veränderungen auch im Zusammenhang mit der Steuerschätzung auf der Zielgeraden noch einige interessante Debatten haben führen können.

Damit beende ich meine Darstellung dessen, was der Ausschuss beraten und Ihnen vorzuschlagen hat, und bitte nun im Namen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, den vorgelegten Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen und zu den Einzelplänen zuzustimmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. - Wir beginnen jetzt die Haushaltsberatungen für das Jahr 2011. Ich eröffne die