Protocol of the Session on November 11, 2010

Die Landesstraße 321, in der Verbindung zwischen der Gemeinde Meine im Landkreis Gifhorn und der Stadt Wolfsburg, gehört zu den am stärksten frequentierten Landesstraßen in Niedersachsen. Eine Bürgerinitiative der Gemeinde Wettmershagen kämpft seit Jahren dafür, dass der innerörtliche Verkehr auf der L 321 durch die Einrichtung von Tempo 30 zu einer Art verkehrsberuhigter Zone umgewandelt wird. Der Landkreis Gifhorn hat als untere Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 für ein Jahr zur Probe angeordnet. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung der Anordnung des Landkreises und eine dauerhafte Einrichtung liegt beim niedersächsischen Verkehrsministerium bzw. der nachgeordneten Behörde, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV). Nach meinen Erkenntnissen wird die Stellungnahme der NLSTBV bezüglich der Einrichtung von Tempo 30 auf der L 321 negativ ausfallen.

In Wettmershagen kommen allerdings zwei Faktoren zusammen, die die Einrichtung von Tempo 30 meiner Meinung nach rechtfertigen. Die Ortschaft liegt in einer Senke, sodass der Verkehr aus beiden Richtungen über eine abschüssige Straße in den Ort hineinführt. Zudem ist die Ortsdurchfahrt von zahlreichen Kurven geprägt, was eine weite Sicht und damit eine Einschätzung des Straßenverkehrs innerhalb einer geschlossenen Ortschaft erheblich erschwert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Die Faktoren abschüssige und kurvenreiche Ortsdurchfahrt einer Landesstraße sind in Niedersachsen wohl einmalig. Inwieweit ist das Landesverkehrsministerium aus diesem Grund bereit, seinen Handlungs- und Ermessensspielraum im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zur Einrichtung von Tempo 30 auf der L 321 in Wettmershagen zu nutzen?

2. Der Landkreis Gifhorn hat einen Probebetrieb für ein Jahr angeordnet. Inwieweit ist dem Landesverkehrsministerium an einem Erkenntnisgewinn durch einen solchen Probebetrieb oder Feldversuch gelegen?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Folgen und Wirkungen einer Ablehnung des berechtigten Bürgerinteresses eines Probebetriebes, der nach gesundem Menschenverstand sinnvoll erscheint, angesichts der aktuellen Diskussion zur Akzeptanz von politischen Entscheidungen (beispielsweise Gorleben oder Stuttgart 21) ein?

Der Landkreis Gifhorn hat mit verkehrsbehördlicher Anordnung vom 19. September 2010 in der Ortsdurchfahrt der Gemeinde Wettmershagen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h verfügt.

Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der L 321 ist mit 9 000 Kfz/d für eine Landesstraße normal. Der Lkw-Anteil von ca. 5 bis 7,5 % ist sogar als unterdurchschnittlich zu bewerten und ist in den vergangenen Jahren auch nicht angestiegen. Die Straße verläuft in der Ortsdurchfahrt zwar kurvig, befindet sich aber in einem guten bis sehr guten Ausbauzustand ohne offensichtliche Engpässe oder unübersichtliche Stellen. Es gibt keine Auffälligkeiten im Unfallgeschehen oder anderweitige Besonderheiten im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist bundeseinheitlich durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Es steht somit nicht im freien Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, eine andere Höchstgeschwindigkeit festzusetzen.

Vor der Anordnung einer Verkehrsbeschränkung sind die Verkehrsbehörden daher gehalten, das Erfordernis, die Eignung und die Verhältnismäßigkeit festzustellen. Nach den Vorschriften der StVO dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder anderer in der StVO genannter Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Die Verkehrsbehörde hat im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens die Belange der Wohnbevölkerung mit den Belangen des fließenden Verkehrs und der Verkehrsteilnehmer abzuwägen. Auf Bun

des- und Landesstraßen hat das Interesse des fließenden Verkehrs besonderes Gewicht, weil diese Straßen ihre Aufgabe, dichten Verkehr auch über längere Entfernungen zügig zu ermöglichen und das übrige Straßennetz zu entlasten, nur erfüllen können, wenn möglichst wenig Verkehrsbeschränkungen vorhanden sind. Nach ihrem Widmungszweck dienen gerade die klassifizierten Straßen der Aufnahme der überregionalen Verkehrsströme.

Die NLStBV - als Straßenbaulastträger - und die Polizei haben sich bisher gegen die Beschränkung ausgesprochen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Weder aufgrund des individuellen Verlaufs der L 321 im Ort noch der vorhandenen Verkehrsverhältnisse und insbesondere der Unfalllage drängt sich die Einrichtung von Tempo 30 auf. Der Landkreis Gifhorn ist zum Bericht aufgefordert. Im Rahmen der Fachaufsicht wird die Landesregierung die Sach- und Rechtslage prüfen.

Zu 2: Wie bereits in der Anfrage aufgeführt, ist die L 321 im Verlauf der Ortsdurchfahrt ungewöhnlich abschüssig und kurvenreich. Insoweit sind aus einem Probebetrieb keine Erkenntnisse zu erwarten, die sich für Tempo 30 in Ortsdurchfahrten verallgemeinern ließen.

Zu 3: Die Landesregierung orientiert sich in ihren Entscheidungen an den Rechtsgrundsätzen, wie sie u. a. auch in der Niedersächsische Verfassung (Artikel 2 NV) und dem Grundgesetz (Artikel 20 Abs. 3 GG) niedergelegt sind. Rechtssicherheit, politische Akzeptanz und Vertrauen in staatliches Handeln sind mithin am besten zu gewährleisten, wenn die nach diesen Grundsätzen einzuhaltenden Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Anlage 54

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 57 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Renate Geuter und Rolf Meyer (SPD)

Sind bei einem Ausbruch der Geflügelpest ausreichende Tötungs- und Entsorgungskapazitäten vorhanden?

Die latente Gefahr eines erneuten Ausbruchs der Geflügelpest ist nach wie vor vorhanden.

Bei dem Seuchenzug 2005 wurden Krisenmanagement- und Notfallpläne erstellt. Die Funktionsfähigkeit und die Aktualität der Ablaufpläne sind mindestens einmal jährlich zu überprüfen. „Wenn die Krankheit in Nutztierbeständen ausbricht, hängt viel von einer gewissenhaften und schnellen Tötung erkrankter Tiere ab“, erklärte DBV-Präsident Sonnleitner (2006), „entscheidend sei eine gute Vorbereitung auf den Ernstfall“.

Unserer Kenntnis nach wurde im Oktober 2005 letztmalig die Hochschule Vechta, Institut für Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten - ISPA -, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der notwendigen Tötungs- und Entsorgungskapazitäten in Niedersachsen unter Berücksichtigung des Tierbestandes und der Schlachtzahlen vor dem Hintergrund des Ausbruchs hochkontagiöser Tierseuchen beauftragt (Große Anfrage der Frakti- on der SPD, Drs. 15/1930).

In den folgenden Jahren sind die Tierzahlen im Bereich der Geflügelwirtschaft um ein Vielfaches gestiegen. Mit Blick auf die Gefahr von Tierseuchen hat der Landkreis Emsland die Emsländische Geflügelseuchenvorsorge GmbH (GSV) , die im Falle einer Seuche die Räumung von Ställen und die Entsorgung der Tierkörper vornehmen würde, aufgefordert nachzuweisen, dass unter Berücksichtigung der erheblich angewachsenen Tierplatzzahlen im Falle des zeitgleichen Ausbruchs einer Tierseuche in Niedersachsen die Tötung der Bestände innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes von 24 Stunden sichergestellt werden könne. In Seuchenregionen haben kurze Entsorgungswege oberste Priorität, um eine Ausbreitung der Seuche durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen zu verhindern.

Zusätzlich zu den Tötungs- und Entsorgungsengpässen gab es beim Ausbruch der Geflügelpest im Jahr 2005 zusätzliche Probleme bei den vorhandenen Laborkapazitäten. Zügige Untersuchungsergebnisse sind aber Voraussetzung für die Festlegung von notwendigen Maßnahmen im Krisenfall.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Auf welcher Basis der Tierzahlen (Geflügel- wirtschaft) wurden die im Ernstfall notwendigen Tötungs- und Entsorgungskapazitäten festgelegt, und entsprechen die vorgehaltenen Kapazitäten dem heutigen Tierbestand?

2. Auf welche Art und Weise überprüft die Landesregierung, dass die notwendigen Tötungs- und Entsorgungskapazitäten fortlaufend dem aktuellen Tierbestand angepasst werden und somit Sicherheitsvorkehrungen für den Katastrophenfall getroffen werden?

3. Welche Handlungsnotwendigkeiten ergeben sich für die Landesregierung aus der extrem steigenden Anzahl von Geflügelmastplätzen für ein sach- und fachgerechtes Krisenmanagement im Seuchenfall unter Berücksichtigung der Tierzahlen, der Tötungs-, Entsorgungs- und La

borkapazitäten, und ergeben sich daraus nicht notwendige Rückschlüsse auf eine maximale Tierdichte in einer Region/in einem Landkreis zur Verhinderung eines stark ansteigenden Seuchenrisikos?

Die Tierhalter von Geflügel haben gemäß § 6 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 26. November 2004 Vorsorge zu treffen, dass tierseuchenbehördlich angeordnete Tötungsmaßnahmen unverzüglich vollzogen werden können. Damit die Tierhalter dieser Verpflichtung nachkommen können, wurden die GESEVO (Geflügelseuchenvorsorge GmbH) von den Kreislandvolkverbänden Cloppenburg, Oldenburg, Vechta und Osnabrück sowie der NGW und die GSV (Emsländische Geflügelvorsorge GmbH) von der Vereinigung des Emsländischen Landvolkes gegründet. GSV ist in den Bereichen der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim tätig, während GESEVO den Tierhaltern in den restlichen Landkreisen Niedersachsens zur Verfügung steht. Beide Gesellschaften haben die Aufgabe, im Seuchenfall bei amtlicher Anordnung die Tötung des Geflügels, die Räumung des Bestandes und die anschließende Desinfektion im Auftrag der Tierhalter durchzuführen.

Für die Entsorgung anfallender Tierkörper gemäß Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 29. Januar 2004 sind die kommunalen Verwaltungsbehörden zuständig. In Niedersachsen haben die Kommunen die Beseitigungspflicht auf beliehene Unternehmer (VTN = Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte) übertragen.

Entgegen der Behauptung in der Einleitung zu der Kleinen Anfrage standen in Niedersachsen sowohl während der Ausbrüche 2008/2009 (niedrig patho- gene aviäre Influenza im Landkreis Cloppenburg) als auch im Winter 2005/2006 (Geflügelpestvirus H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland) jederzeit ausreichend Laborkapazitäten für eine schnelle Untersuchung - auch über Nacht - zur Verfügung.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Tötungs- und Entsorgungskapazitäten werden nicht durch die Landesregierung festgelegt. Nach Einschätzung der Landesregierung sind die vorgehaltenen Kapazitäten angemessen.

Zu 2: Es wird auf die Einleitung verwiesen. Im Rahmen der Koordinierung des Tierseuchenkrisenmanagements werden GESEVO und GSV beratend durch die zuständigen Behörden unterstützt.

Zu 3: Es ergeben sich keine Handlungsnotwendigkeiten, da das Tierseuchenkrisenmanagement einer laufenden Anpassung an die aktuellen Tierzahlen unterliegt. Eine Begrenzung der Tierdichte auf einen theoretischen Maximalwert kann nicht aus einem aktuellen Bekämpfungsstand abgeleitet werden.

Anlage 55

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 58 des Abg. Jan Christoph Oetjen (FDP)

Fleischverzicht - Gefahr oder Plus für die Gesundheit?

Fleisch ist ein Lebensmittel von hoher Qualität und auf dem Speiseplan heute gleichbedeutend mit Getreide, Obst, Gemüse und Milchprodukten. Waren ernährungsphysiologisch die Anforderungen an unsere Nahrung früher durch den Fettgehalt und eine hohe Eiweißwertigkeit geprägt, hat sich der Fokus heute in Richtung Spurenelemente, B-Vitamine und sekundäre Wirkstoffe entwickelt. Fleisch enthält zwar viele wertgebende Inhaltstoffe wie z. B. Eisen, Zink und wichtige Spurenelemente sowie Vitamin A und B-Vitamine und verfügt dazu auch noch über eine hohe Bioverfügbarkeit der selbigen, kämpft aber andererseits gegen ernährungsphysiologische, ökologische und hygienische Vorbehalte und ein unzureichendes Image. Neben den positiven Eigenschaften zählt der Anteil an gesättigten Fettsäuren, Cholesterin und Purinen zu den kritischen Nährstoffen. Ein neuer und am Verbraucherverhalten orientierter Weg bei der Vermarktung von Fleischprodukten kann die Beigabe von pflanzlichen Eiweißen oder Fetten, z. B. bei Hack oder Wurstwaren, darstellen. Erste Produkte dieser Art, die sich durch eine Reduzierung der gesättigten Fettsäuren, des Cholesterins und der Beigaben von pflanzlichen Nährstoffen auszeichnen, sind am Markt platziert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Bedeutung von Fleisch in der modernen Ernährung?

2. Wie hat sich der Fleischkonsum, insbesondere die Bereitschaft zum generellen Verzicht auf Fleisch, in der täglichen Ernährung entwickelt?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung von innovativen Fleischprodukten mit pflanzlichen Zusätzen, um eine gesundheitsfördernde Wirkung zu erzielen?

Über die Ernährungsentwicklung und das Ernährungsverhalten in Deutschland liegt eine große Anzahl von wissenschaftlichen Erhebungen und

Berichten vor. Ihnen allen ist zu entnehmen, dass Fleisch eine grundlegende Quelle für lebenswichtige Nährstoffe ist. Einige dieser Nährstoffe sind für den menschlichen Organismus aus Fleisch und Fleischprodukten sogar besser verfügbar als aus anderen Nahrungsquellen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Hinsichtlich der Bedeutung von Fleisch in der modernen Ernährung liegt der Landesregierung eine Fülle an Erkenntnissen vor. Grundlage für entsprechende Daten sind z. B. die Ernährungsberichte der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., die Agrarstatistik im Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die wissenschaftliche Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung, z. B. Studie zu Fleischverzehr und Sterblichkeit Nr. 023/2009 vom 29. Mai 2009, und die „Marktbilanz Vieh und Fleisch 2010“ der Agrarmarkt-Informationsgesellschaft mbH (AMI). Demnach spielt Fleisch in der modernen Ernährung eine große, aber tendenziell eher rückläufige Bedeutung.