(Drs. 16/2430). Die im August 2010 an den Landtag übersandte und hier diskutierte Expertise ist darüber hinaus der erste weitere wichtige Schritt zur Umsetzung der Landtagsentschließung. Als nächster wichtiger Schritt ist die Vorlage des in der Landtagsentschließung gewünschten Vorschlags für ein fünfjähriges Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen vorgesehen. Dazu ist inzwischen von der im o. g. Zwischenbericht dargestellten Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen und Studienseminare ein Konzeptvorschlag entwickelt worden, zu dem derzeit eine Stellungnahme innerhalb des Verbundes der lehrerbildenden niedersächsischen Hochschulen abgestimmt wird. Die weiteren Punkte des Entschließungsantrages werden ebenfalls beantwortet. Anlage 42 Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 45 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)
Die Kommunen hätten ihr wirtschaftliches Engagement in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet, beklagte der Niedersächsische Industrie- und Handelkammertag (NIHK) in einer Presseerklärung vom 14. Oktober 2010. Insgesamt seien die Umsätze kommunaler Unternehmen in Niedersachsen zwischen den Jahren 2000 und 2007 um 62 % gestiegen. Die Kommunen sollten sich lieber auf ihr Kerngeschäft zurückziehen, statt immer neue Aufgaben an sich zu ziehen, kritisierte der NIHK. Mit diesen Aussagen will der NIHK die Absicht der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen stützen, das Gemeindewirtschaftsrecht zulasten der kommunalen Daseinsvorsorge zu verschärfen.
Ein Blick in die vom NIHK als Quelle benannte Studie „Kommunale Unternehmen auf Expansionskurs“ des Instituts der deutschen Wirtschaft (3/2010) ergibt jedoch ein anderes Bild. Demnach ist die positive Umsatzentwicklung der kommunalen Unternehmen weit überwiegend auf den Energiebereich zurückzuführen. In anderen Bereichen wie Abfallwirtschaft, Wohnungs- und Verkehrswesen sind die Umsätze zwischen den Jahren 2000 und 2007 nur geringfügig gestiegen; preisbereinigt zum Teil sogar gesunken. Im Gesundheitsbereich - nach dem Energiesektor das zweitwichtigste Betätigungsfeld kommunaler Unternehmen - sind die Umsätze sogar auch nominal zurückgegangen. Auch die positive Umsatzentwicklung im Energiesektor ist weniger auf eine tatsächliche Aus
weitung wirtschaftlicher Aktivitäten als vielmehr auf drastische Preissteigerungen bei Strom und Erdgas im genannten Zeitraum zurückzuführen. Immerhin sind die Verbraucherpreise für Strom um 48 % und für Erdgas um 72 % gestiegen (Datenbasis: Statistisches Bundesamt).
Auch für die vonseiten der Wirtschaft vor allem aufgrund steuerlicher Besserstellungen beklagte Ausweitung der Quersubventionierung defizitärer städtischer Einrichtungen wie Kultureinrichtungen, Sportstätten, Verkehrsbetriebe, Schwimmbäder etc. liefert die genannte Studie keinen Beleg. Im Gegenteil: Preisbereinigt sind diese - mit deutlichen Schwankungen - in den Flächenländern rückläufig.
1. Welche Neugründungen kommunaler Unternehmen hat es seit dem Jahr 2000 tatsächlich in Niedersachsen gegeben, die nicht auf bloße Auslagerung zuvor von der Kommune selbst wahrgenommener Aufgaben zurückzuführen sind?
2. Wie haben sich die Erträge und die Gewinnabführungen der niedersächsischen kommunalen Unternehmen an ihre Eigentümer in den Jahren 2000 bis 2007 im Vergleich zu den kommunalen Steuern im selben Zeitraum entwickelt?
3. Aus welchen sachlichen Gründen plant die Landesregierung, das Gemeindewirtschaftsrecht zulasten der kommunalen Daseinsvorsorge zu verschärfen und der privaten Wirtschaft sogar Klagemöglichkeiten gegen kommunale Unternehmen bzw. ihre Eigentümer zu eröffnen?
Zum 1. Januar 2006 sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die unternehmerische Betätigung von Gemeinden und Landkreisen letztmals geändert worden (Gesetz zur Neuordnung des Ge- meindehaushaltsrechts und zur Änderung gemein- dewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15. No- vember 2005, Nds.GVBl S. 342). Seither ist die wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden und Landkreisen nur unter der Voraussetzung zulässig, dass
b) die Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinden und zum voraussichtlichen Bedarf stehen und
c) der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.
mune in Konkurrenz zu privaten Unternehmen zu, wenn diese die Angelegenheiten ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen können (Leistungsparität). Zu beachten ist, dass diese Bestimmungen sich nicht auf diejenigen Einrichtungen in den Kommunen erstrecken, die zum wesentlichen Kern der kommunalen Daseinsvorsorge gehören. Dazu zählen all jene Einrichtungen, zu denen die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, und dazu noch die Einrichtungen im Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungswesen, des Sports und der Erholung, für den Umweltschutz sowie im Gesundheits- und Sozialwesen.
Ob die genannten Voraussetzungen erfüllt werden, überprüfen die Landkreise und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport im Rahmen der jeweiligen Kommunalaufsicht in dem dazu bestimmten Anzeigeverfahren. Diese finden bei Neugründungen und Betriebsübernahmen statt. Außerdem müssen Erweiterungsvorhaben der Kommunalaufsicht zur Kenntnis gebracht werden, wenn diese den Unternehmenszweck wesentlichen verändern.
Eine starke Ausweitung des wirtschaftlichen Engagements der Kommunen, wie sie in der Presseinformation des NIHK dargestellt wird, kann aus eigenen Erkenntnissen der Landesregierung nicht bestätigt werden. Den Kommunalaufsichtsbehörden liegen keine Informationen über die Veränderungen in der Geschäftsintensität von Unternehmen in kommunaler Hand oder mit kommunaler Beteiligung vor. Jedoch ist seit Kurzem vermehrt feststellbar, dass es zu Neugründungen gemeinsamer kommunaler Unternehmen kommt, vornehmlich in der Rechtsform von gemeinsamen kommunalen Anstalten. Dies ist Ausdruck einer zunehmenden interkommunalen Zusammenarbeit. Dies geschieht vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und flankiert die damit in Zusammenhang stehenden und auch aus anderen Gründen zwingend vorzunehmenden Konsolidierungsschritte in den kommunalen Haushalten.
Eine Ausweitung unternehmerischer Tätigkeiten ist darin jedoch nicht zu sehen. Es handelt sich lediglich um die Wahrnehmung der gleichen, bislang schon wahrgenommenen Aufgaben der beteiligten Kommunen, für die nunmehr wegen des beabsichtigten gemeinsamen Zusammenwirkens eine veränderte Organisationsform gewählt werden muss.
Die genannte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft liegt dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport nicht vor. Ob und inwie
Zu 1 und 2: Der Landesregierung liegen keine umfassenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.
Zu 3: Die Landesregierung plant keine Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts. Demgegenüber haben die Koalitionsfraktionen im Zuge der Beratungen zur Novelle des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts im September 2010 neben anderem auch Modifizierungen im Bereich des Gemeindewirtschaftsrechts eingebracht (Vor- lage 16 zu Drs. 16/2510). Dies betrifft die Einführung einer Sektorenfreigabe für die Bereiche Energieversorgung, Wasserversorgung, öffentlicher Personennahverkehr und Telekommunikation sowie eines Drittschutzes für private Wettbewerber.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 46 der Abg. Hans-Heinrich Ehlen, Carsten Heineking, Jens Nacke, Kai Seefried, Björn Thümler, Ulf Thiele, Dirk Toepffer und Astrid Vockert (CDU)
Die derzeit in Planung befindliche Küstenautobahn A 20 in Niedersachsen wird mit einer Länge von rund 121 km neben der A 39, der A 14 in Sachsen-Anhalt und der A 94 in Bayern zu den größten deutschen Neubauvorhaben im Straßenbereich gehören. Das Bauvolumen selbst bewegt sich nach derzeitiger Schätzung in einer Größenordnung von weit mehr als 1 Milliarde Euro.
Die A 20 wird nach Fertigstellung ein entscheidendes Bindeglied einer notwendigen NordWest-Verbindung im innereuropäischen Güterverkehr sein. Sie verbindet Skandinavien, Polen und das Baltikum mit Norddeutschland und dient über die A 31 zugleich als Anbindung an das westliche Ruhrgebiet. Warenströme werden auf ihr schnell ins Hinterland befördert. Auch die niedersächsischen Metropolen werden durch eine verbesserte Anbindung im Bereich des Tourismus von der Küstenautobahn profitieren.
Die A 20 trägt zugleich zur Sicherung der mehr als 300 000 Arbeitsplätze in der norddeutschen Hafenwirtschaft sowie in der Luftfahrtindustrie bei. Produktionsstandorte werden erhalten, und
1. Welche Vorteile werden sich für Niedersachsen unter Berücksichtigung des derzeitigen Planungsstands aus der Realisierung der Küstenautobahn A 20 ergeben?
3. Welche Folgen wird die Küstenautobahn unter Berücksichtigung der wachsenden Warenströme im internationalen Güterverkehr für das Verkehrsaufkommen in Niedersachsen haben?
Die Küstenautobahn ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fernstraßenaus- baugesetz des Bundes) im „weiteren Bedarf mit Planungsrecht und mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“ ausgewiesen. Die Kosten für das Projekt mit einer Länge von rund 121 km (Neubaulänge rund 114 km) werden auf ca. 1,27 Milliarden Euro geschätzt. Die Baukosten sind vom Bund zu tragen.
Zu 1: Die Anforderungen an ein funktionierendes Verkehrssystem sind in einem Flächenland wie Niedersachsen wegen seiner zentralen Lage in Deutschland und des sehr hohen Transportverkehrs besonders hoch. Die Anbindung aller Wirtschaftsräume durch verkehrsgerechte Bundesfernstraßen - insbesondere der Bundesautobahnen - ist für die wirtschaftliche Entwicklung in Niedersachsen dringend erforderlich. Neben dem Neubau der A 39 gehört der Neubau der A 20 (früher A 22) zu den wichtigsten Infrastrukturvorhaben in Niedersachsen. Hierzu wurde am 25. Juni 2010 ein bedeutender Meilenstein erreicht, als das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Linienbestimmungsverfahren für die Küstenautobahn A 20 abgeschlossen und die Linie gemäß § 16 FStG förmlich bestimmt hat. Damit konnte nunmehr mit der detaillierten Entwurfsplanung begonnen werden, um die Planung zügig bis zur Baureife voranzubringen.
Zu 2: Einerseits werden den Planungsprozess begleitend die Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange im Rahmen von verschiedenen Arbeitskreisen beteiligt. Andererseits können Anwohner und Kritiker die verschiedensten Kommunikationsebenen mit den Planungsbehörden nutzen, um ihre Bedenken oder Anregungen einzubringen. Zudem erfolgt im Rahmen des gesetzli
chen Planfeststellungsverfahrens nach erfolgter Anhörung und Erörterung eine Abwägung aller von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange.
Zu 3: Mit der Schaffung einer leistungsfähigen OstWest-Achse wird das transeuropäische Netz im Hinblick auf die dynamische Entwicklung des Güterverkehrs 2025 zukunftsgerecht ergänzt. Bereits heute vorhandene Engpässe im Zuge der A 1 im Raum Osnabrück, Bremen und Hamburg werden entschärft und das regionale Straßennetz verkehrlich entlastet. Die Qualitätssteigerung durch diese Bündelung der Verkehre ist zugleich mit einem Gewinn an Verkehrssicherheit verbunden.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 47 der Abg. Martin Bäumer, Helmut Dammann-Tamke, Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Clemens Große Macke, Ingrid Klopp, Karl-Heinrich Langspecht und Frank Oesterhelweg (CDU)
Da eine gesunde Ernährung für die Entwicklung von Kindern elementar ist, haben der Kreislandvolkverband und der Kreisfrauenverband Oldenburg an 80 Grundschulen für die 3 500 Erstklässler im Landkreis und den Städten Oldenburg und Delmenhorst gefüllte Brotboxen verteilt.
Der Geschäftsführer des Kreisverbandes, Bernhard Wolff, begründet diese Aktion mit der Förderung der Lern- und Leistungsfähigkeit durch ein gesundes Frühstück. Durch zahlreiche Sponsoren und Helfer konnten die Boxen kostenlos bereitgestellt werden. Ebenfalls wurde ein Lehrfilm mit dem Titel „Zum Reinbeißen - der Weg vom Korn zum Brot“ gezeigt. Dieser Film soll bewirken, dass die Verteilaktion nachhaltig dazu führt, dass die Kinder Brotboxen mit in die Schulen nehmen. Ergänzend wurde auch eine Hofbesichtigung für die Schüler durchgeführt.
Ein weiteres Projekt, das gesunde Ernährung bei Kindern fördern soll, stellt die Idee einer Initiative von Obstbauern aus dem Alten Land dar: Diese will Schüler aus der Region regelmäßig mit Äpfeln versorgen. So gingen 7 000 Äpfel an die Hamburger Tafel. Siebtklässler der Schule Hermannstal erhalten ein „Apfelabo“.
1. Welche Aktivitäten zur Unterstützung der Aufklärung der Kinder über gesunde Nahrungsmittel hat die Landesregierung entwickelt, und welche sind geplant?