Protocol of the Session on November 11, 2010

den sollte. Allerdings sind im Hinblick auf die Umsetzung der HWRM-RL zukünftig verstärkt die nicht baulichen Maßnahmen zur Risikovorsorge zu betrachten und umzusetzen. Aus der Sicht der Landesregierung sind, wie die Umsetzung des Aller-Leine-Oker-Planes deutlich gemacht hat, landesweite Maßnahmenplanungen zur Reduzierung des örtlichen Hochwasserrisikos nicht zielführend. Vielmehr bieten die gemäß § 75 WHG bis zum 22. Dezember 2015 zu erstellenden Risikomanagementpläne die Grundlage dafür, die Hochwassergefährdung in den Risikogebieten zu erkennen und mit den für den Hochwasserschutz zuständigen Gemeinden und Verbänden Handlungsalternativen in den unterschiedlichen Handlungsbereichen zu entwickeln.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 29 der Abg. Ronald Schminke, Andrea Schröder-Ehlers, Wiard Siebels, Renate Geuter, Rolf Meyer und Karl-Heinz Hausmann (SPD)

Steigender Antibiotikaeinsatz in der Massentierhaltung in Niedersachsen und die Folgen

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat gegenüber dem NDR bestätigt, dass der Einsatz von Antibiotika in der konventionellen Hähnchenhaltung gestiegen ist.

Während noch vor zehn Jahren im Schnitt ein Hähnchen, in den 32 Tagen, die es lebt, 1,7-mal behandelt wurde, sind es heute rund 2,3 Behandlungen pro Mastdurchgang. Dabei dauere eine Behandlung immer mehrere Tage.

Ohne den Einsatz von Antibiotika würden es die Tiere in den großen Ställen oft nicht schaffen, die gut vier Wochen Mastzeit mit rund 24 Tieren pro Quadratmeter zu überleben.

Seit 2006 ist es verboten, Antibiotika als Wachstumsförderer zu verfüttern. Die Medikamente dürfen nur noch gegeben werden, wenn Tiere krank seien. Trotzdem habe der Verbrauch zugenommen; denn wenn ein Tier krank sei, bekämen alle, oftmals mehrere Zehntausend Tiere, die Mittel - mit erheblichen Folgen auch für die Menschen, die Resistenzen gegen Antibiotika ausbilden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich der Einsatz von Antibiotika und anderer Medikamente in den letzten 20 Jahren in der Intensivtierhaltung, insbesondere bei Geflügel und Schweinen, entwickelt, und zwar bezogen auf die Häufigkeit, Dauer und gegebenen

Gesamtmengen, und welche Untersuchungen gibt es über die Auswirkungen auf den Menschen?

2. Warum soll die Geflügelwirtschaft von der Bundesverordnung, die erfassen soll, in welche Postleitzahlenbereiche wie viele Medikamente geliefert werden, ausgenommen werden, und welche Anstrengungen hat das Ministerium unternommen, um eine entsprechende Ausnahme zu verhindern?

3. Welche weiteren Auswirkungen hat die Antibiotikabehandlung in der Intensivtierhaltung für Menschen, Tiere und Umwelt?

Wie bei den Ausschussunterrichtungen in dieser Angelegenheit zwischenzeitlich klargestellt wurde, handelte es sich bei der Äußerung gegenüber dem NDR nicht um eine allgemeingültige Feststellung, sondern lediglich um den Hinweis auf eine sich andeutende Tendenz. Dieser ergab sich aus einer lokal und zeitlich begrenzten Erhebung.

Auch wenn also die im Titel der Anfrage enthaltene Pauschalaussage so nicht zutrifft, ist es auch aus meiner Sicht gleichwohl erforderlich, diesem und anderen Hinweisen auf einen Anstieg der Antibiotikaverwendung in Nutztierhaltungen gezielt nachzugehen.

Die in Verbindung mit dieser Pauschalannahme zusätzlich gezogenen Schlüsse sind wegen der unsicheren Primäraussage ebenfalls mehr Spekulation als bewiesene Realität und in dieser pauschalen Form nicht unproblematisch. Aus der Beantwortung der Fragen dürften sich hierzu Klärungen ergeben.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zur Entwicklung des Einsatzes von Antibiotika und anderen Medikamenten in der Intensivtierhaltung in den letzten 20 Jahren stehen der Landesregierung - wie auch zur aktuellen Situation im Vorspann angemerkt - keine die Gesamtsituation schlüssig beschreibenden Zahlen zur Verfügung.

Als positiver Schritt ist die erstmals 2008 erfolgte Zusammenstellung im Antibiotikaresistenz- und -verbrauchsatlas „GERMAP 2008“ anzusehen, der Informationen zur bakteriellen Resistenzentwicklung und zum Antibiotikaverbrauch im Human- und Veterinärbereich enthält. Wegen der unterschiedlichen Datenherkunft und des insofern nicht möglichen Abgleichs untereinander ist allerdings eine differenzierte Zuordnung auf dieser Basis noch nicht möglich.

Um zu weiterführenden Erkenntnissen zu gelangen, ist mit Unterstützung meines Hauses in einer Machbarkeitsstudie an den Veterinärfakultäten in Hannover und Leipzig ein Konzept erarbeitet worden, das die zentrale Erfassung der Daten zum Antibiotikaeinsatz ermöglicht. Dieses Konzept basiert auf den im Rahmen von Behandlungen vorgegebenen Dokumentationspflichten von Tierärzten und Landwirten. Die praktische Umsetzung dieses Konzepts ist bisher noch nicht erfolgt, wird von mir aber angestrebt.

Aussagefähige Untersuchungen zur Auswirkung des Antibiotikaeinsatzes in den Nutztierhaltungen auf den Menschen existieren bisher ebenfalls nicht und sind unter Beachtung der biologischen Einflussfaktoren und deren Variabilität auch nur begrenzt möglich. Zu einer entsprechenden Schlussfolgerung gelangt auch das Wissenschaftliche Gremium für biologische Gefahren der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde in einem im Juli 2008 vorgelegten Gutachten, das sich insbesondere mit der Möglichkeit der Übertragung antibiotikaresistenter Krankheitserreger durch Lebensmittel befasst.

Unstrittig ist allerdings, dass die Zunahme resistenter Stämme bei Bakterienarten, die insbesondere sowohl beim Kontakt mit Nutztieren als auch im Rahmen des Umgangs mit Lebensmitteln tierischer Herkunft auf Menschen übertragen werden können, das Risiko des Auftretens schwer bzw. nicht therapierbarer Erkrankungen steigert.

Zu 2: Die Frage bezieht sich auf die in diesem Jahr in Kraft getretene sogenannte DIMDI-Arzneimittelverordnung (= Verordnung über das datenbankge- stützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentati- on und Information). Der Zielansatz der Länder, eine bis auf die Ebene der Tierarztpraxen ausgerichtete Erfassung der Arzneimittelströme zu ermöglichen, konnte in dieser Verordnung infolge der grundrechtlichen Problematik der Datenerhebung bzw. des Datenschutzrechts nicht realisiert werden. Im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens hat der Bund klargestellt, dass für eine hinreichende Rechtfertigung für die von den Ländern angestrebte detaillierte Datenerhebung und -verwendung eine Konkretisierung der Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung als Folge eines illegalen Einsatzes mit Tierarzneimitteln erforderlich sei.

Dies führte zu der in der Frage angesprochenen Postleitzahlenregelung. Da die Betreuung der Geflügelbestände nur von einer relativ kleinen Anzahl

von Tierarztpraxen wahrgenommen wird, bestanden zusätzliche Bedenken bezüglich der relativ leichten Zuordnung von Lieferungen an bestimmte Praxen innerhalb eines Postleitzahlengebiets. Diese Bedenken führten zu der betreffenden Herausnahme des Geflügelbereichs.

Niedersachsen hat die Länderauffassung nachdrücklich mit vertreten. Die verfassungs- bzw. datenschutzrechtlichen Bedenken der Bundesregierung haben sich durchgesetzt.

Zu 3: Bei der Beantwortung der Frage 1 ist bezüglich der Gefährdung von Menschen auf die Übertragung resistenter Bakterienstämme eingegangen worden. Die Entstehung resistenter Stämme bei für die betreffende Tierart pathogenen Bakterien ist ebenso bei Nutztieren - und dies nicht nur bei der Intensivtierhaltung, sondern generell - das relevante Problem. Als potenzielle Gefährdung ist in der Vergangenheit bereits der Eintrag von Antibiotika aus Nutztierbeständen in die Umwelt in Verbindung mit der Ausbringung tierischer Ausscheidungen in Form von Gülle bzw. mit Abwässern erkannt worden. Hierzu ist zwar eine Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen und Modellstudien durchgeführt worden, belastbare Ergebnisse zu einer dadurch bedingten Resistenzinduktion bei Bakterien wurden jedoch bisher nicht ermittelt.

Anlage 28

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 30 der Abg. Wiard Siebels, Rolf Meyer, Andrea Schröder-Ehlers, Renate Geuter, Karl-Heinz Hausmann, Ronald Schminke und Sabine Tippelt (SPD)

Zur Situation der durch Saatgutverunreinigungen mit NK603 geschädigten Landwirte

Das Gentechnikgesetz verpflichtet zum Schutz von Mensch und Umwelt und zur Gewährleistung der Möglichkeit zur gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung (§ 1 GentG). So darf Saatgut, das mit nicht für den Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt ist, nicht ausgesät, sondern muss vernichtet werden. Sollte es dennoch zur Aussaat gekommen sein, werden die Felder in der Regel umgebrochen, um das Risiko einer weiteren Verbreitung von nicht zugelassenen GVO zu minimieren.

Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, bis Ende März eines jeden Jahres alle Untersuchungsergebnisse ihrer Saatgutanalysen zu

melden, um eine Aussaat von verunreinigtem Saatgut zu verhindern. Im Fall des NK603-Mais hat das Land Niedersachsen diese Frist in diesem Jahr nicht eingehalten.

Im April 2010 wurde bekannt, dass das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bei einer Untersuchung von Saatgut der Firma Pioneer, welches von einem Unternehmen in Buxtehude vertrieben wurde, bereits im Februar 2010 Verunreinigungen mit dem nicht zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Mais NK603 festgestellt hatte. Das Saatgut wurde in Ungarn erzeugt, wo Pioneer Versuche mit dem Gentechnikmais durchgeführt hatte.

Nach Auskunft der Bundesregierung (BT- Drs. 17/2511) mit Stand vom 8. Juli 2010 war in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz das verunreinigte Saatgut bereits auf fast 2 000 ha ausgebracht worden. Die Landesregierungen ordneten die Beseitigung an und forderten die betroffenen Landwirte auf, ihre Flächen innerhalb einer Woche umzubrechen und Auskunft über Herkunft, Menge, Aussaat, Flächen und etwaiges Restsaatgut zu geben.

Den 228 betroffenen Landwirten sind durch den Umbruch ihrer Maisfelder, Ernteausfall, Neuansaat, Düngemittel, Pflanzenschutz u. Ä. enorme Kosten entstanden (bis zu 2 000 Euro pro Hek- tar). Bis heute sind sie dafür nicht entschädigt worden. Die Firma Pioneer als Verursacherin der Verunreinigung verweigert Schadenersatz und sieht die Landesbehörden in der Pflicht: „Allein aus Gründen der verspäteten Mitteilung der niedersächsischen Behörden haben diese den Schaden verursacht und sind aus unserer Sicht gehalten, den Schaden zu regulieren.“ (Schreiben vom 22. Juni 2010 an Vertriebspart- ner und Landwirte).

In seiner Antwort auf die Mündliche Anfrage von SPD-Abgeordneten am 10. Juni 2010 ging das Ministerium davon aus, dass Schadenersatzansprüche lediglich zwischen den Landwirten und der Saatgutfirma zu klären seien.

Pioneer erklärt daraufhin, einen Rechtsstreit gegen das Land Niedersachsen führen zu wollen, welches wegen „fehlerhafter Probenahmen und der verspäteten Ergebnismitteilung als Schadensverursacher und Ersatzpflichtiger“ gesehen werde (Pressemitteilung des LBV vom 30. Juni 2010). Statt Schadenersatzzahlungen werden den betroffenen Landwirten zinslose Darlehen angeboten. Zudem ist diese sogenannte freiwillige Soforthilfe verknüpft mit der Bedingung zur Mitwirkung der Landwirte an der Einleitung eines Amtshaftungsverfahrens gegen das Land Niedersachsen, d. h. sie müssen mit einer Unterschrift ihr Interesse an der Durchführung eines Musterverfahrens erklären. Das Angebot von Darlehen in Höhe von 1 182 bis 1 500 Euro pro Hektar wurde Anfang September auf 1 800 Euro pro Hektar erhöht. Dies ist weder ausreichend in Hinsicht auf die Höhe des

Schadens, noch kann hingenommen werden, dass statt Schadenersatz Darlehen angeboten werden, die abhängig vom Ausgang eines gerichtlichen Musterverfahrens von den Landwirten zurückgezahlt werden müssen.

Deshalb kritisiert der Deutsche Bauernverband dies als „Lösungsvorschlag mit Pferdefuß“. Das Angebot des Verbandes, dass die betroffenen Landwirte im Gegenzug zu einer Schadenersatzleistung der Firma Pioneer ihre möglichen Ansprüche gegenüber den Landesbehörden abtreten würden, ist von Pioneer abgelehnt worden.

Die im Gentechnikgesetz festgeschriebene Haftungsregelung verpflichtet die Verursacher von Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen zum Ersatz des für die Betroffenen entstandenen wirtschaftlichen Verlusts. Aber bis heute warten die betroffenen Landwirte bundesweit auf ihre Entschädigung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Auseinandersetzungen, und wie bewertet die Landesregierung die tatsächliche und rechtliche Lage, auch bezogen auf die Höhe möglicher Schadenersatzansprüche und die Konsequenzen der Auseinandersetzungen zwischen Pioneer, den Landwirten und der Landesregierung?

2. Vor dem Hintergrund der großen öffentlichen Empörung über solche GVO-Verunreinigungsfälle: Wie bewertet die Landesregierung die von Pioneer und anderen Saatgutunternehmen erhobene Forderung nach einem Toleranzwert von 0,1 % auch für nicht in der EU zugelassene GVO im Saatgut, auch vor dem Hintergrund der neuesten Verhandlungsergebnisse der fünften UN-Konferenz zur Biologischen Sicherheit in Cartagena?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr ein, dass nach der Einführung solcher Toleranzwerte im Laufe der Zeit Überschreitungen dieser Toleranzwerte von den Anbietern wiederum genutzt werden, um neue, noch höhere Toleranzwerte einzufordern usw., und wie verträgt sich dies mit Vorsorgeprinzip, Schutzgedanken und Koexistenzgrundsatz?

Weltweit steigt der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Aufgrund der globalen Handelsströme von Agrarprodukten steigt auch die Möglichkeit, dass konventionelle mit transgenen Produkten in Berührung kommen.

Konventionelles Saatgut war in den vergangenen Jahren in einigen Fällen mit Spuren gentechnisch veränderter Bestandteile verunreinigt. Die routinemäßige Saatgutüberwachung der Länder auf GVO dient dazu, diese Verunreinigungen zu erkennen und das betroffene Saatgut vom Markt zu nehmen. In diesem Jahr wurden im Rahmen dieser Überwachung von konventionellem Saatgut auf GVO

beispielsweise in 23 von fast 400 der in Deutschland untersuchten Maissaatgutproben gentechnisch veränderte Bestandteile gefunden.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: