Protocol of the Session on November 10, 2010

(Beifall bei der FDP - Kreszentia Flauger [LINKE]: Anständig bezahlen müssen Sie sie auch! Sonst ist das unsexy!)

Das geht kurzfristig. Wir müssen die Mindestverdienstgrenzen auf 40 000 Euro absenken. Außerdem brauchen wir eine passgenaue Steuerung der Zuwanderung der ausländischen Fachkräfte durch transparente Systeme nach internationalem Vorbild. Ich nenne hier ganz klar Kanada, wo man das seit Jahren erfolgreich praktiziert. Kanada wäre mit dem Punktesystem ein gutes Vorbild - genau so, wie es die Süssmuth-Kommission vorgeschlagen hat, und genau so, wie es der CDU-Bundesparteitag in Dresden beschlossen hat.

Es ist mir aber egal, ob man das am Ende Punktesystem oder Kriterienkatalog nennt. Wichtig ist das Ergebnis, dass wir entsprechend die Chancen für den Wohlstand und die Arbeitskräfte in Deutschland tatsächlich schaffen.

Wir müssen aber auch weitermachen. Wir müssen den Einstieg schneller ermöglichen. Die Verkürzung der Schulzeit am Gymnasium auf acht Jahre bis zum Abitur war ein wichtiger Schritt, damit man früher in den Beruf hineinkommt.

Wir haben bei den Beamten beispielsweise flexiblere Ausstiegsmöglichkeiten geschaffen und eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit ermöglicht. Auch das wird natürlich helfen.

Ferner müssen wir über Gesundheitsvorsorge - als Landesregierung gehen wir auch entsprechend vor - die Dauer der Arbeitsfähigkeit erhöhen. Es ist immer noch besser, mit 65 bei bester Gesundheit zu sein, als mit 61 krank zu Hause gepflegt werden zu müssen.

Deshalb müssen wir tatsächlich alle Chancen nutzen. Es ist ebenfalls ein Schlüssel, dass wir durch Bildung und Qualifizierung diejenigen, die noch nicht einsteigen konnten, mitnehmen können, indem wir sie ausbilden und qualifizieren, damit sie berufstätig werden können. Das sind die Handlungsinstrumente, die wir brauchen.

Wir werden jetzt gemeinsam mit unseren Partnern aus der Qualifizierungsoffensive und dem Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs daran arbeiten, bei den Instrumenten nachzusteuern, damit

das, was wir mit unserer Initiative „Auf eigenen Beinen stehen“ machen, noch erfolgreicher wird.

Ich kann Sie alle nur bitten: Machen Sie mit!

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit stelle ich fest: Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Wenn wir jetzt durchmachen würden, würden wir die eine Stunde, die wir im Verzug sind, wieder reinholen. Das ist aber nicht im Sinne aller Beteiligten.

Wir machen jetzt eine Stunde Mittagspause und setzen die Tagesordnung um 15.30 Uhr fort.

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung von 14.28 Uhr bis 15.30 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Beratung wieder auf und kommen zu Tagesordnungspunkt 15:

Einzige (abschließende) Beratung: Doppelte Staatsbürgerschaft statt Optionszwang! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2502 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/2938

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Wir treten in die Beratung ein. Ich erteile dem Kollegen Poppe von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten, am Thema interessierten Damen und Herren! Unser Entschließungsantrag „Doppelte Staatsbürgerschaft statt Optionszwang!“ müsste unter einigermaßen normalen Umständen in diesem Parlament eigentlich einstimmig verabschiedet werden.

(Zuruf von der CDU: Warum?)

- Ich erkläre Ihnen das sofort. - Denn die mit dem Modell des Optierens verbundenen Probleme sind

inzwischen offenbar fast überall erkannt worden. Das sogenannte Optionsmodell, das im Kompromisswege 1999 in das Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt wurde und jungen Menschen die Pflicht auferlegt, sich mit 18 Jahren für die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils zu entscheiden - also zu optieren -, hat sich nicht bewährt. Es hat sich als übermäßig bürokratisch und als Integrationshemmnis erwiesen. Diese Einsicht ist drei Fraktionen in diesem Hause gemeinsam und hat bereits zu mehreren Anträgen sowohl hier als auch im Bundestag und im Bundesrat geführt.

Aber befürwortende Äußerungen hat es auch bereits aus der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag gegeben. Auch die Integrationsbeauftragte der Bundsregierung, Maria Böhmer, hat eine Überprüfung des Optionsmodells angekündigt. Eine ähnliche Ankündigung findet sich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung.

(Christian Dürr [FDP]: Ein guter Koali- tionsvertrag!)

Frau Deihimi, die Integrationsbeauftragte dieser Landesregierung, geht sogar noch weiter. Sie findet die Optionsregelung äußerst unglücklich und spricht sich für eine generelle Erleichterung von doppelten Staatsbürgerschaften aus.

(Beifall bei der SPD)

Nichts anderes steht in unserem Antrag. Er fordert die Landesregierung auf, über eine Bundesratsinitiative die Anträge verschiedener Parteien aufzugreifen und zu unterstützen und sich für eine generelle Erleichterung der doppelten Staatsbürgerschaft einzusetzen. Die Details sind im Antrag und in den Ausschussberatungen eingehend dargestellt worden. Widerlegt wurden sie nie. Dennoch haben die Regierungsfraktionen im Ausschuss nun zum wiederholten Male dagegen gestimmt.

Aber wir sind ja geduldig. Daher noch einmal in Ruhe: Das Modell, sagte ich, ist integrationspolitisch nicht sinnvoll; denn es schafft neue Barrieren, statt sie abzubauen. Wenn Elternteile aus Griechenland, Italien oder Großbritannien kommen, müssen die Jugendlichen das Verfahren ebenfalls durchlaufen, aber sie können beide Staatsangehörigkeiten behalten. Nicht-EU-Staatlern aber ist das verwehrt, mögen sie noch so gut integriert sein.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Wo ist denn die Integrationsministerin?)

Der allergrößte Teil der zum Optieren gezwungenen Jugendlichen ist vollständig integriert und wird unabhängig von der gewählten Entscheidung in Deutschland bleiben. Für sie ist diese Unterscheidung nicht nachvollziehbar.

Das Modell ist übermäßig bürokratisch. Hierzu sind ganz besonders schlagende Beispiele in der Integrationskommission vorgestellt worden. Aber auch der Bericht der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration belegt eindrucksvoll die Handhabungsschwierigkeiten. Sie beginnen bei fehlenden Angaben aus dem Herkunftsland. Es geht weiter, wenn sich Jugendliche für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden, im Herkunftsland aber gar nicht registriert sind. Dann müssen sie sich dort nachregistrieren lassen und zunächst z. B. die türkische Staatsangehörigkeit annehmen, nur um sich im nächsten Moment wieder ausbürgern zu lassen. Damit sind die Schwierigkeiten noch längst nicht erschöpfend beschrieben.

Meine Damen und Herren, gegenwärtig sind von diesem Modell jährlich 3 000 bis 4 000 Menschen in Niedersachsen betroffen. Die bürokratischen Probleme sind bereits gut erkennbar.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Nun ist der Innenminister auch noch weg!)

Ab 2017 wird diese Zahl auf 30 000 bis 40 000 anwachsen. - Noch Fragen?

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ja, ich habe eine Frage!)

- Herr Jüttner! - Pardon, ich habe das nicht zu entscheiden. Herr Präsident?

(Heiterkeit - Wolfgang Jüttner [SPD]: Kommen die Sozialministerin und der Innenminister wieder? - Gegenruf von Björn Thümler [CDU]: Sie kommen schon! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Ich wollte Herrn Poppe fragen, wie er fin- det, dass die Sozialministerin und der Innenminister bei dem Thema abwe- send sind. - Gegenruf von der CDU: Die Sozialministerin ist da! - Gegenruf von Christian Meyer [GRÜNE]: Gera- de wieder!)

- Es war an der Zeit, völlig richtig.

Man fragt sich also, worin der Grund für die Ablehnung unseres Antrages liegt. Das Beharren auf

dem Prinzip des Vermeidens von Doppel- und Mehrstaatigkeit zieht nicht; denn dieses Prinzip ist aus den verschiedensten Gründen in der Bundesrepublik schon sehr weit ausgehöhlt, und zwar ohne dass sich daraus rechtliche Probleme ergeben hätten. Wir haben in Deutschland bereits mehr als 2,5 Millionen Mehrstaatler. Zum Beispiel bei Spitzensportlern scheint es nie Schwierigkeiten zu geben.

(Dörthe Weddige-Degenhard [SPD]: Auch nicht bei Ministerpräsidenten!)

- Auch bei Ministerpräsidenten nicht.

Der Zeitfaktor bis zu einer angemessenen Evaluation, der bei einem ähnlichen Antrag der GrünenFraktion angeführt wurde, kann es auch nicht mehr sein. Denn die Zeit zur Evaluation war inzwischen völlig ausreichend.

Der Abgeordnete Bode sagte in der Sitzung vom 14. Januar 2009 - damals war er noch nicht Minister - zu diesem Thema:

„Der richtige Zeitpunkt dafür ist, meine ich, der Herbst dieses Jahres.“

- Gemeint war 2009.

„Die Innenministerkonferenz hat ja entsprechende Prüfaufträge erteilt und Arbeitsgruppen eingesetzt. Nach den Ergebnissen und den konkreten Erfahrungen sollten wir in einem neuen Dialog zu einem neuen, parteiübergreifenden Konsens finden.“

Herr Bode, stehen Sie auch heute als Minister zu diesem Wort!

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)