Protocol of the Session on October 7, 2010

Obwohl sich also Niedersachsen seit dem Terroranschlag vom 11. September 2001 einer anderen, neuen und nach Angaben des Innenministers höheren Bedrohungslage gegenübersieht und das Landesamt daher eigentlich ausgelastet sein müsste, scheinen doch noch einige Kapazitäten für neue Aufgaben frei zu sein. Die neuen Aufgaben des niedersächsischen Verfassungsschutzes überraschen und verwundern die Öffentlichkeit auch insofern, als die Landesregierung als politisches Credo stets verkündet hat, der Staat solle sich auf seine Kernaufgaben zurückziehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum können Demokratie, Extremismusprävention und Grundrechte nicht ausreichend professionell von niedersächsischen Lehrkräften vermittelt werden oder wahlweise zumindest von den politisch unabhängigen Richterinnen und Richtern?

2. Welche pädagogischen Qualifikationen haben Mitarbeiter des niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz?

3. Gehört es zum Kernaufgabenbereich eines Verfassungsschutzes, Aufklärung in Schulen zu machen, und, wenn ja, wo findet sich diese Aufgabe im Schulgesetz?

Unsere freiheitliche Verfassung zu schützen, bedeutet nicht nur, extremistische Aktivitäten zu beobachten. Wie in Niedersachsen wird auch im Verbund der Verfassungsschutzbehörden die Aufklärungsarbeit als eine der Kernaufgaben des Verfassungsschutzes verstanden. In Niedersachsen gesetzlich geregelt in § 3 Abs. 4 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfSchG), umfasst die Präventionsarbeit der Verfassungs

schutzbehörde neben der Informationssteuerung an die Landesregierung und zuständige Stellen auch, die Öffentlichkeit auf der Grundlage ihrer Auswertungsergebnisse durch zusammenfassende Berichte und andere Maßnahmen über Bestrebungen und Tätigkeiten extremistischer Bestrebungen aufzuklären.

Im Rahmen der Aufgabenstellung des Verfassungsschutzes nach § 3 NVerfSchG sind Informationsgewinnung, Analysekompetenz und Präventionsarbeit des Verfassungsschutzes untrennbar miteinander verbunden.

Ziel der präventiven Arbeit der Verfassungsschutzbehörden ist dabei in einem umfassenden Sinne, die Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, extremistische Ideologien als verfassungsfeindlich zu erkennen.

Bundesweit haben die Verfassungsschutzbehörden Präventionsarbeit in allen Präventionsbereichen kontinuierlich vorangetrieben. Hierunter fällt z. B. Aufklärung über Aktivitäten zur Werbung und Bindung Jugendlicher durch extremistische Gruppierungen. Dies erfolgt durch Pressearbeit, Vorträge und Publikationen bis hin zu öffentlichen Fachtagungen, pädagogisch aufbereiteten Ansätzen wie Planspielen zum Extremismus und Teilnahme an Jugendkongressen. Verfassungsschutzbehörden nehmen zudem an bundes- oder landesweiten bzw. kommunalen Foren und Veranstaltungen teil und vernetzen sich mit Behörden, Institutionen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Einen Überblick über diese Aktivitäten der Verfassungsschutzbehörden in den Ländern gibt der Sammelband „Offener Demokratieschutz in einer offenen Gesellschaft. Öffentlichkeitsarbeit und Prävention als Instrumente des Verfassungsschutzes“, herausgegeben von Thomas Grumke und Armin PfahlTraughber, Opladen 2010.

Auch Niedersachsen erfüllt die Aufgabe der Prävention schon seit Jahren zunehmend mit vielfältigen Maßnahmen, die seit 2009 im Rahmen der Niedersächsischen Extremismus-InformationsStelle NEIS durchgeführt werden. Die Wanderausstellung „Verfassungsschutz gegen Extremismus - Demokratie schützen vor Rechts- und Linksextremismus“ ist bislang an 48 Orten gezeigt worden. Über 28 000 Besucherinnen und Besucher, vor allem Schülerinnen und Schüler, wurden durch die Ausstellung geführt. In Zusammenhang mit der Ausstellung bietet der Verfassungsschutz zusammen mit dem Kultusministerium (MK) Lehrerfortbildungen zum Extremismus an. Es sind gerade die

Lehrerinnen und Lehrer, die immer wieder nach weiteren Informations- und Unterrichtsmaterialien fragen. So hat der Verfassungsschutz eine Multiplikatoren-CD für die Behandlung des Rechtsextremismus im Unterricht entwickelt. Hinzu kommt eine Reihe von Broschüren, die auch von Schulen nachgefragt werden. Seit vielen Jahren wird der Verfassungsschutz in Schulen eingeladen, um Vorträge über Extremismus zu halten und z. B. Projekttage zu begleiten. Mit Schulen werden seit 2008 auch Jugendkongresse durchgeführt, auf denen es darum geht, wie dem Extremismus begegnet werden kann. Auch bei zahlreichen andere Institutionen und Organisationen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorträge gehalten.

Weil Demokratie alle angeht, beginnt NEIS über die beispielhaft genannten Aktivitäten hinaus eine Reihe von neuen Projekten, mit denen Menschen in den verschiedenen Altersgruppen angesprochen werden sollen und die als ein Beitrag zur Demokratieerziehung und der politischen Bildung gesehen werden.

Weil Demokratieerziehung schon früh anfangen muss, erarbeitet NEIS in Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg eine sogenannte Grundrechtefibel. Diese Fibel kann nach Abstimmung mit dem MK in 4. Klassen im Unterricht Verwendung finden. In altersgerechter Weise werden darin die Grundrechteartikel des Grundgesetzes vorgestellt. Zwei „Tiere“ - Dachs und Rabe - führen durch die Grundrechte, erläutern ihre Bedeutung auf kindgerechte Weise und erklären, wie die Grundrechte auch im Alltag der Kinder erfahrbar sind. Es werden Geschichten erzählt und Spiele angeboten, die helfen, die Bedeutung dieser Rechte den Kindern zu erläutern. Art und Umfang der Inanspruchnahme dieses Angebotes liegt in der pädagogischen Verantwortung der Schulen.

Damit steht den Schulen ein Angebot zur Verfügung, das sie dabei unterstützen kann, ihren Auftrag zur Förderung des Bewusstseins für demokratische Werte zu erfüllen.

Besonders anfällig für Deutungsangebote, Handlungsstile und Organisationsformen von Extremisten sind Jugendliche. Sie sind zunehmend im Visier von Extremisten. Erinnert sei nur an die Verteilung von sogenannten Schulhof-CDs und die Publikation „Der Bock“ durch Rechtsextremisten. Insbesondere über das Internet versuchen Rechtsextremisten, aber auch islamistische Extremisten und Linksextremisten, Jugendliche anzuwerben und für ihre Weltsicht zu gewinnen. Auf diese Wei

se reicht die Wirkung extremistischer Ideologie weit über den Kreis der Angehörigen der extremistischen Szene hinaus.

Es ist auch festzustellen, dass das Einstiegsalter in die extremistische Szene niedriger geworden ist. Deshalb muss ein Schwerpunkt der Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit des Verfassungsschutzes auch auf diesem Bereich liegen.

Speziell an Jugendliche richten sich die „AndiComics“. Sie wurden in Nordrhein-Westfalen entwickelt. In Abstimmung mit dem Innenministerium NRW wurden die drei Andi-Comics so überarbeitet, dass sie zu den niedersächsischen Verhältnissen passen. Es handelt sich um Comichefte zu den Themen Islamismus, Rechts- und Linksextremismus. In ihnen werden Alltagssituationen dargestellt, in denen Jugendliche mit unterschiedlichsten politischen Überzeugungen und verschiedener Herkunft interagieren.

Für die Zielgruppe der etwas älteren Jugendlichen ab Klasse 10 bietet NEIS ab sofort das Planspiel „Demokratie und Extremismus“ an. Es ist ein ca. fünfstündiges Planspiel für Schulen ab Klasse 10. Anhand einer konkreten Situation - Anmeldung eines „Trauermarsches“ oder einer „Heldengedenkfeier“ von Rechtsextremisten - arbeiten sich die Teilnehmer in die Argumentation unterschiedlicher Interessengruppen ein und tragen ihre Positionen in einer öffentlichen Bürgerversammlung aus. Das Planspiel wird von einem erfahrenen Experten moderiert. Auch hier entscheiden die Schulen in eigener Verantwortung über den unterrichtlichen Einsatz des Planspiels.

Für engagierte Ehrenamtliche bietet NEIS das Qualifizierungsprogramm „Demokratielotsen“ an. Es will einen Beitrag zur Förderung der Zivilgesellschaft und des demokratischen Engagements leisten. „Demokratielotsen“ können Menschen werden, die sich bereits ehrenamtlich engagieren, die in der Lage sind, andere mitzunehmen und zu motivieren. Sie sollen gewonnen werden, vor Ort Ideen und Projekte umzusetzen, die helfen, demokratisches Bewusstsein zu stärken, Teilnahme zu fördern und Extremisten entgegenzutreten.

NEIS kann seine Arbeit nur in der engen Kooperation mit dem MK und vielen anderen behördlichen und nicht behördlichen Partnern durchführen. Es geht darum, Kompetenzen zusammenzuführen. Öffentlichkeitsarbeit von NEIS bedeutet in diesem Zusammenhang, Netzwerke von Demokraten zu fördern, die überzeugt sind, dass die Demokratie offensiv für ihre Werte eintreten und sich gegen

ihre Feinde wehren muss. Es ist nicht die Frage, ob der Verfassungsschutz diese Aufgabe hat, sondern, wie er diese Aufgabe wirksam erfüllt.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der niedersächsische Verfassungsschutz macht über die Niedersächsische ExtremismusInformations-Stelle NEIS mit seinen Präventionsprojekten schulischen und außerschulischen Bildungsträgern ein Angebot, ihre Arbeit gegen Extremismus und zur Demokratieerziehung zu unterstützen. Schon seit vielen Jahren wird dieses Angebot in vielfacher Weise angenommen und nachgefragt. Mit neuen Projekten erweitert der Verfassungsschutz sein Angebot.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NEIS im niedersächsischen Verfassungsschutz haben seit vielen Jahren Erfahrungen im Umgang mit Jungendlichen durch ihre Arbeit mit der Extremismusausstellung und durch Vorträge und Diskussionen in Schulen und auf Jugendkongressen. Es ist allerdings nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, Demokratie im Alleingang zu schützen. Vielmehr ist es Ziel, sich mit anderen zu vernetzen, die Angebote und Informationen für die jeweilige Arbeit nutzen zu können. Dazu gehört ganz wesentlich die Lehrerschaft mit ihrer pädagogischen Kompetenz. Auch die Zusammenarbeit mit den Experten der Jugendarbeit ist unerlässlich. Es geht also vor allem darum, dass die Multiplikatoren Angebote der Unterstützung für ihren Unterricht erhalten. Nach wie vor bleibt es stets den Lehrkräften und Schulen selbst überlassen, ob und wie sie diese Angebote zur Prävention durch Aufklärung nutzen und einsetzen.

Zu 3: Der Kernaufgabenbereich des Verfassungsschutzes ist im NVerfSchG festgeschrieben.

Zur Aufgabe der Information gehört auch die Präventionsarbeit unter dem Motto „Verfassungsschutz durch Aufklärung“. Sie gehört seit Langem zum anerkannten Selbstverständnis aller Verfassungsschutzbehörden in Deutschland. Diese Präventionsarbeit findet ebenso lange in Schulen statt und wird dort als Angebot in großem Umfang angenommen.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Anlage 48

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 50 des Abg. Ralf Briese (GRÜNE)

Erneut tragischer Amoklauf einer Sportschützin mit legaler Waffe: Wie viele Waffenkontrollen hat es in Niedersachsen gegeben?

In Deutschland wird erneut über das Waffenrecht diskutiert, nachdem eine Frau in Lörrach mit ihrer legalen Waffe mehrere Personen erschossen und weitere schwer verletzt hat. Die Anwältin besaß mehrere Waffen, darunter eine Kleinkaliberpistole und mehrere Langwaffen. Damit hat sich die Zahl der Toten und Verletzten durch Amokläufe in Deutschland weiter erhöht.

Verschiedene Medien und Opferverbände, aber auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordern seit Langem strengere Waffenregeln in Deutschland, um die Gefahr durch Waffen zu reduzieren. Der Gesetzgeber hat nach dem schweren Amoklauf von Winnenden stärkere Kontrollen über die sachgerechte Lagerung von Waffen bei den Waffenbesitzern festgelegt. Allerdings stellt sich die Frage, wie viele Kontrollen die unteren Waffenbehörden bei einem vermuteten Gesamtbestand von 10 Millionen Waffen in Deutschland überhaupt durchführen können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Waffenkontrollen hat es in Niedersachsen in den letzten 15 Monaten gegeben?

2. Wie viele falsch gelagerte Waffen haben die Behörden dabei aufgefunden?

3. Wie hat sich der Bestand der legalen Waffen in Niedersachsen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

Infolge der Ereignisse von Winnenden im März 2009 hat der Bundesgesetzgeber das Waffenrecht erneut verschärft und insbesondere die Vorschriften für die Durchführung von Aufbewahrungskontrollen geändert. Der Amoklauf hatte deutlich gemacht, wie wichtig die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition ist und dass nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Waffen ein erhebliches Risiko darstellen. Die schreckliche Gewalttat in Lörrach, bei der eine Frau als Täterin Erlaubnisinhaberin mehrerer Schusswaffen war, steht nicht in einem Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition. Die Täterin war selbst zugriffsberechtigt auf die in ihrer Privatwohnung lagernden Waffen.

Mit der am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Änderung des Waffengesetzes wurden die Waffenbehörden berechtigt, verdachtsunabhängige Kontrol

len der Aufbewahrung durchzuführen. Bis dahin konnte nur kontrolliert werden, wenn Zweifel an der sicheren Aufbewahrung vorlagen. Die Landesregierung hat diese Verschärfung des Waffenrechts und ihre Umsetzung aktiv unterstützt. Ziel ist es, das Bewusstsein der Waffenbesitzer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und Munition zu schärfen und dadurch den Zugriff Nichtberechtigter zu verhindern. Dazu ist es nicht erforderlich, flächendeckende Kontrollen bei allen Waffenbesitzern durchzuführen, zumal die Waffenbesitzer seit der Gesetzesänderung auch zum schriftlichen Nachweis verpflichtet sind, dass sie Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung getroffen haben. Die Wirksamkeit der Regelung und die entsprechende Bewusstseinsschärfung hängen gleichwohl davon ab, dass tatsächlich - stichprobenartig - Kontrollen vor Ort erfolgen.

Eine Evaluierung der Neuregelung ist im Frühjahr dieses Jahres erfolgt. Sie hat gezeigt, dass die durch das Ministerium für Inneres und Sport gegenüber den Waffenbehörden hervorgehobene Bedeutung der Aufbewahrungskontrollen erfolgreich war. Niedersachsen hat damit im Vergleich zu anderen Ländern eine sehr hohe Kontrolldichte vorzuweisen. Die Stichprobenkontrollen werden intensiv fortgesetzt, um die Waffenbesitzer hinsichtlich ihrer Aufbewahrungspflichten zu sensibilisieren. Eine weitere Evaluation ist für das Frühjahr 2011 geplant.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Insgesamt wurden in Niedersachsen in dem bisherigen Evaluationszeitraum vom 25. Juni 2009 bis 15. März 2010 von den Waffenbehörden 4 426 Kontrollgänge durchgeführt. Zu diesen Überprüfungen der tatsächlichen Aufbewahrung zählt jede Form der Inaugenscheinnahme, d. h. sowohl die unangemeldete Kontrolle, die Kontrolle nach vorangegangener Terminabsprache mit dem jeweiligen Waffenbesitzer sowie Beratungen vor Ort zu den Aufbewahrungsmöglichkeiten auf Initiative des Waffenbesitzers als auch die Prüfung der Aufbewahrung auf einer Schießstätte.

Die Anzahl der Kontrollen nach § 36 Abs. 3 Satz 2 des Waffengesetzes, die von den Waffenbehörden unangemeldet oder nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt wurden einschließlich der Kontrollversuche, beträgt 3 021 (Kontrollen: 2 248; Kontrollversuche: 773). Von den durchgeführten Kontrollen erfolgten 1 513 unangemeldet und 735 angemeldet. Bei den 773 Kontrollversuchen waren

749 Waffenbesitzer nicht anwesend, und es gab 24 Zutrittsverweigerungen.

Zu 2: Die Ergebnisse der Überprüfung belegen insgesamt, dass sich der ganz überwiegende Teil der Waffenbesitzer der Bedeutung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen und Munition bewusst ist. Im Zuge der durchgeführten Kontrollen wurden von den Waffenbehörden 432 Beanstandungen gemeldet, d. h. in diesen Fällen wurde gegen Aufbewahrungsvorschriften verstoßen. Eine gesonderte Abfrage zu nicht ordnungsgemäß gelagerten Waffen wurde in diesem Zusammenhang nicht durchgeführt, da bei einem Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften die Anzahl der gelagerten Waffen zunächst nicht relevant ist. Im Regelfall bezogen sich die Beanstandungen allerdings auf kleinere Mängel bei der Aufbewahrung von Waffen. In diesen Fällen wurden die entsprechenden Beanstandungen in der Akte festgehalten und die Waffenbesitzer aufgefordert, den Mangel innerhalb einer gesetzten Frist zu beheben oder die Mängel sogar noch während der Kontrolle vor Ort zu beheben. Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden bei groben oder wiederholten Verstößen gegen waffenrechtliche Aufbewahrungsvorschriften eingeleitet. Die festgestellten Beanstandungen führten zur Einleitung von 67 Ordnungswidrigkeitenverfahren und zu 8 Strafverfahren wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Aufbewahrungsvorschriften.

Zu 3: Die Entwicklung des legalen Waffenbestandes, bezogen auf die letzten fünf Jahre, kann nicht dargestellt werden, da hierüber in Niedersachsen - wie auch in anderen Ländern - keine Landesstatistik geführt wird. Maßgeblich hierfür ist, dass eine landesweite Zusammenführung der Daten wegen der Unterschiedlichkeit der Erfassung und Speicherung in den 109 örtlichen Waffenbehörden nur mit einem aus Sicht der Landesregierung nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand möglich wäre. Im Interesse der Sicherheit ist einer Prüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Waffen der Vorrang gegenüber der Ermittlung von Zahlenmaterial durch die Waffenbehörden einzuräumen. Gleichwohl hat jede Waffenbehörde in Niedersachsen für ihren Zuständigkeitsbereich einen Überblick über den vorhandenen legalen Waffenbestand.