Protocol of the Session on October 7, 2010

Im Zuge des Raumordnungsverfahrens für das NORGER-Projekt (Seekabelverbindung von Nor- wegen nach Deutschland) wurde dem Vorhabenträger aufgegeben, eine Kabelverlegung in der Weser (von der Außenweser auf Höhe der Insel Memmert bis zum KKW-Unterweser und südlich des Kraftwerks bis nördlich Elsfleth) zu untersuchen.

Zu 2: Die Fließgewässer in Niedersachsen haben neben dem Schiffverkehr und dem Hochwasserschutz weitere wichtige Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die ökologische Bedeutung von Fliessgewässern als Lebensraum für Flora und Fauna. Durch Kabelverlegung bzw. Kabeltrassen würde der an Bundeswasserstraßen ohnehin geringe Spielraum für gewässerstrukturverbessernde Maßnahmen weiter eingeschränkt oder gar vollständig reduziert. Dies kollidiert mit den Inhalten der EG-Wasserrahmenrichtlinie bzw. denen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).

Darüber hinaus ist die ökologische Bedeutung eines mäandrierenden Fließgewässers als Biotop zu benennen. Außerdem ist zu beachten, dass die Ästuare von Weser und Ems als Natura-2000-Gebiete gemeldet sind. Durch die Kabelverlegung in diesen Bereichen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beeinträchtigungen kommt.

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest (WSD Nordwest) hat in ihrer Stellungnahme zur Antragskonferenz vom 8. Mai 2009 ausgeführt:

„Eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung für alle Trassenvarianten im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen Ems, Jade und Weser kann derzeit nicht für eine Kabelverlegung in Aussicht gestellt werden. Dies betrifft auch eine etwaige Parallelverlegung der Kabel in den Übergangsbereichen unmittelbar außerhalb der Fahrwasser.“

Dass Vorhabenträger und Genehmigungsbehörden es im Bereich der Bundeswasserstrassen nur mit einem Eigentümer, dem Bund, zu tun hätten, würde das Verfahren nicht unbedingt vereinfachen. Wie die Erfahrungen bei dem aktuellen Änderungsverfahren zum LROP gezeigt haben, hat die zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) grundsätzliche Vorbehalte gegen die Verlegung von Leitungen in den Fahrrinnen der Bundeswasserstrassen. Aus Sicht der WSV gibt es einen Zielkonflikt mit der von ihr zu gewährleistenden Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie dem Ausbau und der Unterhaltung der Bundeswasserstrassen.

Zu 3: Die Landesregierung hat sich bereits im Zusammenhang mit der Entwicklung des Niedersächsischen Erdkabelgesetzes intensiv mit der Frage von alternativen Technologieformen und Trassenführungsräumen befasst. Dabei wurde deutlich, dass reine Erdkabeltechnologien im Höchstspannungsnetz derzeit noch von einer wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeit entfernt sind. Bei der Kabelverlegung in Flüssen würden diese Kosten weiter ansteigen. Aus Sicht der Landesregierung ist nicht erkennbar, dass die mit der Kabelverlegung in Flüssen verbundenen Probleme mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand gelöst werden können. Es ist daher davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme von Flüssen zur Energiekabelverlegung auch in Zukunft auf Querungen und kleinere Teilabschnitte beschränkt bleiben wird.

Anlage 43

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 45 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Beschluss der Landesregierung zum „Volksbegehren für gute Schulen“

Die Landesregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung am 21. September 2010 entschieden, das Volksbegehren nicht in der ursprünglichen Fassung zu genehmigen, sondern eine Änderung des § 3, der die Vollen Halbtagsschulen betrifft, zu verlangen. Da das Anliegen des Volksbegehrens aber im Wesentlichen rechtlich nicht zu beanstanden sei, würden die bisher gesammelten Unterschriften weiterhin ihre Gültigkeit haben.

Der Landeswahlleiter teilt in einer Presseerklärung vom selben Tag mit: „Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Fortführung sogenannter Voller Halbtagsschulen in Fällen, in denen die betroffenen Schulen zwischenzeitlich aufgehoben oder mit anderen zusammengelegt wurden, eines Antrages des jeweiligen Schulträgers bedürfe. Diese Voraussetzung sei in den zur Abstimmung gestellten Gesetzesentwurf aufzunehmen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Schulen, die zum 1. August 2002 als Volle Halbtagsschulen geführt wurden, wurden zwischenzeitlich aufgehoben (bitte unter Anga- be des Datums der Aufhebung)?

2. Welche Schulen, die zum 1. August 2002 als Volle Halbtagsschulen geführt wurden, wurden mit welcher anderen Schule wann zusammengelegt und haben dabei ihren Status als Volle Halbtagsschule verloren?

Volle Halbtagsschulen als „besondere Organisation der Grundschule“ sieht das Niedersächsische Schulgesetz seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens vom 25. Juni 2002 nicht mehr vor. Am 1. August 2002 bestehende Volle Halbtagsschulen durften allerdings nach dem Änderungsgesetz von 2003 zunächst unbefristet fortgeführt werden, über eine vorzeitige Aufhebung konnte der Schulträger entscheiden (§ 189 NSchG a. F.).

Durch das Änderungsgesetz vom 18. Juni 2009 wurde § 189 NSchG ersatzlos gestrichen; er trat zum 1. August 2010 außer Kraft. Durch die Aufhebung der Bestandsgarantie haben die am 31. Juli 2010 noch bestehenden Vollen Halbtagsschulen bei Fortführung im laufenden Schuljahr nunmehr den Status einer Verlässlichen Grundschule.

Der Gesetzentwurf der Initiative „Volksbegehren für gute Schulen“ berücksichtigt nicht, dass seit

dem 1. August 2002 Volle Halbtagsschulen durch ihre Schulträger aufgehoben oder mit anderen Schulen unter Verlust ihres Status zusammengelegt worden sein können.

Daher ist bei der Entscheidung der Landesregierung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens eine Maßgabe erteilt worden, damit der Gesetzentwurf der Vertreterinnen und Vertreter der Initiative den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Nachfolgend aufgeführte Schulen, die am 1. August 2002 als Volle Halbtagsschulen geführt wurden, wurden zwischenzeitlich aufgehoben:

- Die Grundschule Allerstraße in Wilhelmshaven wurde zum 1. August 2004 in eine Verlässliche Grundschule umgewandelt und mit Ablauf des 31. Juli 2008 aufgehoben.

- Die Grund- und Hauptschule Waldschule Eichelkamp in Wolfsburg wurde zur Hauptschule Waldschule Eichelkamp eingeschränkt, der Grundschulzweig ist mit Ablauf des 31. Juli 2007 entfallen.

Zu 2: Nachfolgend aufgeführte Schule, die am 1. August 2002 als Volle Halbtagsschule geführt wurde, wurde mit einer anderen Schule zusammengelegt und hat dabei ihren Status als Volle Halbtagsschule verloren:

- Die Grundschule St. Jürgen-Frankenburg in Lilienthal ist zum 1. Februar 2010 mit der Grundschule Worphausen zur neuen Grundschule Worphausen zusammengelegt worden und damit seit diesem Zeitpunkt nicht mehr Volle Halbtagsschule.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 46 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Auswirkungen der möglichen Abschaffung bzw. Aussetzung der Wehrpflicht auf die Hochschulen in Niedersachsen

Diverse Medien haben in den vergangenen Wochen berichtet, dass die geplante Abschaffung bzw. Aussetzung der Wehrpflicht zu deutlich erhöhten Bewerberzahlen an den Hochschulen führen würde. Nach dem Inkrafttreten der Aussetzung bzw. Abschaffung wird sich

dann einmalig der erste Jahrgang ohne Wehr-/Ersatzdienst gemeinsam mit dem letzten Jahrgang der Wehrdienst- bzw. Zivildienstleistenden um einen Platz an einer Hochschule bewerben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen zusätzlichen Bewerberinnen- und Bewerberzahlen rechnet sie in den kommenden Jahren an den niedersächsischen Hochschulen, wenn die Wehrpflicht wie geplant ausgesetzt wird? Wie viele junge Menschen aus Niedersachsen mit Hochschulzugangsberechtigung sind in den letzten Jahren von der Bundeswehr für den Wehrdienst eingezogen worden?

2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung oder planen die einzelnen Hochschulen, um die Zulassungschancen der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber infolge einer kurzfristigen Aussetzung der Wehrpflicht nicht zusätzlich zu verschlechtern?

3. Wie positioniert sich die Landesregierung im Einzelnen zu den diskutierten Plänen zur Reform der Wehrpflicht in Deutschland?

Der Bundesminister der Verteidigung hat aufgrund des Prüfauftrags der Bundesregierung aus der Sitzung vom 7. Juni 2010 den Generalinspekteur einen Bericht anfertigen lassen, den dieser am 30. August 2010 vorgelegt hat. Auf der Grundlage dieses Berichts hat der Bundesminister das Reformmodell 4 vorgeschlagen, was eine Aussetzung der Wehrpflicht vorsieht. Dieser Vorschlag scheint in der politischen Diskussion allmählich an Akzeptanz zu gewinnen. Bei der Diskussion über die möglichen Auswirkungen auf andere Bereiche ist aber zu berücksichtigen, dass eine Entscheidung über die Aussetzung der Wehrpflicht und die Ausgestaltung etwaiger alternativer Angebote derzeit nicht getroffen ist und sich darüber hinaus nicht im Regelungsbereich des Landes Niedersachsen befindet.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Aussetzung oder die Abschaffung der Wehrpflicht und des Ersatzdienstes hätten nicht unerhebliche Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt und die Hochschulen des Landes. Die Erhöhung der Nachfrage entsteht dadurch, dass der letzte Jahrgang der Grundwehrdienstleistenden nach Abschluss seiner Dienstzeit auf den ersten Jahrgang derjenigen, die nicht mehr zur Wehrpflicht herangezogen werden, trifft und beide Jahrgänge gleichzeitig Studienplätze nachfragen. Es handelt sich dabei um einen Einmaleffekt, der nicht durch einen weiteren anders gerichteten Effekt der gleichen Maßnahme kompensiert wird. Eine quan

titative Abschätzung dieses Effekts wird erst möglich sein, nachdem bekannt ist, wie die Reform des Wehrdienstes ausfallen wird.

Laut Auskunft der Wehrbereichsverwaltung Nord wurden in den vergangenen Jahren folgende Anzahl Wehrpflichtiger aus Niedersachsen mit Hochschulzugangsberechtigung zum Wehrdienst eingezogen: Im Jahr 2006 2 426, im Jahr 2007 2 662, im Jahr 2008 2 482 und im Jahr 2009 2 825. Für das Jahr 2010 werden bis zum Einberufungstermin am 1. Oktober 2010 in Niedersachsen 2 230 Wehrpflichtige mit Hochschulzugangsberechtigung eingezogen.

Zu 2: Die Landesregierung wird rechtzeitig die geeigneten Maßnahmen treffen und weist darauf hin, dass infolge der Vereinbarungen zum Hochschulpakt 2020 Vorsorge getroffen wurde, um eine bedarfsgerechte Ausweitung der Studienanfängerplätze zu erreichen.

Insofern ist nicht nachvollziehbar, weshalb in der Anfrage von einer „zusätzlichen Verschlechterung“ die Rede ist.

Zu 3: Die Landesregierung sieht unabhängig davon, wie die Reform der Wehrpflicht auch ausfallen mag, die Notwendigkeit eines wirksamen Zivil- und Katastrophenschutzes. Ein abschließendes Konzept zur Reform der Wehrpflicht liegt noch nicht vor, die politische Willensbildung ist noch nicht abgeschlossen. Damit ist eine abschließende Positionierung der Landesregierung zu einer wie auch immer gearteten Reform noch nicht möglich.

Anlage 45

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 47 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Aktenbestand der Landesregierung zur staatlichen Förderung der politischen Jugendorganisationen in Niedersachsen

In Niedersachsen werden einige politische Jugendverbände seit Jahrzehnten mit finanziellen Mitteln des Landes gefördert. Alleine vom Amtsantritt der schwarz-gelben Landesregierung im Jahr 2003 bis Ende 2009 wurden den Jugendorganisationen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie der parteiunabhängigen Jugendorganisation Junge Linke (Nachfolgeorganisation der ehemaligen FDP- Jugendorganisation „Jungdemokraten“) rund 1,3 Millionen Euro für die politische Bildungsarbeit zur Verfügung gestellt, die sie als Mit

gliedsverbände der „Vereinigung Politischer Jugend“ (VPJ) erhalten haben. Die Mittelverteilung haben die Verbände selbst ausgehandelt.