Protocol of the Session on October 7, 2010

Auch in Deutschland wurden vereinzelt derartige Kennzeichnungssysteme für die Gastronomie eingeführt, so z.B. im LK Osnabrück. Das System verleiht einen lächelnden Smiley für Betriebe, die nach dreimaliger Kontrolle die festgelegten Hygieneanforderungen einhalten. Eine negative Kennzeichnung findet nicht statt. Bei schweren Verstößen gegen die Kriterien kann der Smiley entzogen werden, bei wiederholten Verstößen ebenfalls. Nahezu alle bisherigen Ansätze beruhen auf der freiwilligen Teilnahme der Betriebe, verwenden unterschiedliche Kriterien und haben einen regional begrenzten Geltungsbereich. Insgesamt bieten diese Systeme nach Ansicht der Landesregierung nicht die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern gewünschten zuverlässigen und vergleichbaren Informationen.

Die Landesregierung sieht Transparenz in der amtlichen Lebensmittelüberwachung als einen wichtigen Beitrag zur Information der Verbraucher. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung,

Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat deshalb bei der Verbraucherschutzministerkonferenz am 17. September 2010 gemeinsam mit Hamburg eine Initiative zur Entwicklung eines bundeseinheitlichen Modells zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen eingebracht. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat einstimmig beschlossen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, auf der die Einrichtung eines bundesweit verbindlichen Modells zur Veröffentlichung von betriebsbezogenen Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben und in allgemein verständlicher Form möglich ist. Dabei sollen die betroffenen Wirtschaftsvertreter und die Verbraucherverbände einbezogen werden. Möglichst bis Ende 2010 soll ein Durchführungskonzept zur inhaltlichen Ausgestaltung für ein bundeseinheitliches System erarbeitet werden, das auf den Ergebnissen der planmäßigen amtlichen Kontrollen beruht, um den Aufwand für die kommunalen Überwachungsbehörden so gering wie möglich zu halten. Neben einer Verbesserung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher wird damit auch die Erwartung verbunden, dass sich die Anstrengungen der Betriebe zur Einhaltung der Vorschriften erhöhen.

Zu 3: Die amtlichen Kontrollen in den Betrieben werden durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und Region Hannover) durchgeführt. Bei den Kontrollen werden auch Proben entnommen, die im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht und bewertet werden.

Die Landesregierung hat für eine effektive Zusammenarbeit aller am gesundheitlichen Verbraucherschutz beteiligten Behörden in Niedersachsen eine Reihe von Maßnahmen mit dem Aktionsplan Sichere Lebensmittel eingeleitet. Mit der fortschreitenden Realisierung der sich aus dem Europäischen Recht ergebenden systematischen Ansätze für die amtlichen Kontrollen wird die Lebensmittelsicherheit in Niedersachsen weiter verbessert.

- Das einheitliche Qualitätsmanagement in niedersächsischen Organisationen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes (EQUINO) etabliert landesweit dokumentierte Verfahren bei allen Behörden. Der Aufbau eines effizienten QM-Systems ist weit fortgeschritten und steigert die Zuverlässigkeit, Verständlichkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit der Überwachungstätigkeit. Das System wird im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses und durch laufende Be

ratung vor Ort sowie durch systematische Prüfungen durch unabhängige Audit-Teams ständig optimiert.

- Das Gemeinsame Verbraucherschutzinformationssystem (GeViN) wurde in Zusammenarbeit von ML und LAVES mit den Kommunen entwickelt und ermöglicht ein landesweites Datenmanagement als Grundlage für die Planung, Steuerung und Dokumentation der amtlichen Kontrollen. Aktuell wird an der Fortschreibung der Standardisierung der Datenerfassung in Form von elektronischen Betriebsakten gearbeitet. Dies ist erforderlich, um für die Wirksamkeitsanalyse der amtlichen Kontrollen über eine valide Basis zu verfügen. Die Ergebnisse sollen auch übergreifenden Auswertungen unter wechselnden Gesichtspunkten zugänglich gemacht werden. Hier engagiert sich Niedersachsen federführend in einem vierjährigen Pilotprojekt zum Aufbau einer bundesweiten Datenbank der Länder, um ein Früherkennungssystem im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zu erproben und zu etablieren.

- Der mehrjährige Kontrollplan ist als Steuerungsinstrument im europäischen Lebensmittelrecht zur Umsetzung der strategischen Ziele vorgesehen. Die operationellen Ziele werden jährlich angepasst und dabei Schwerpunkte gesetzt. Durch die Analyse der Ergebnisse der Kontrollaktivitäten im Jahresbericht sollen die Wirksamkeit der Überwachung in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit überprüft und gegebenenfalls die Ziele angepasst werden. Voraussetzung sind eine einheitliche Datenerfassung und die Entwicklung von Leistungsindikatoren sowie Auswertungsformaten, die derzeit mit den Kommunen und den anderen Bundesländern erstellt werden.

- Der risikobasierte Ansatz bei den amtlichen Kontrollen in Betrieben wird durch Anwendung eines risikoorientierten Beurteilungssystems erreicht. Dabei sind die Betriebe in Risikokategorien einzustufen und die Kontrollhäufigkeit (Risikoklasse) dieser Betriebe zu bestimmen. Die Behörden werden bei der Ermittlung der Kontrollfrequenz effizient durch das GeViN unterstützt. Zur Umsetzung des risikoorientierten Ansatzes bei der Entnahme von amtlichen Proben wurde in Niedersachsen eine Probenbörse auf der Basis von Internettechnologie entwickelt, um risikoorientiert Untersuchungsprojekte zwischen den kommunalen Überwachungsbehörden und dem LAVES

abzustimmen und einen effizienten Einsatz der Laborkapazitäten steuern zu können. Das System wird auch im Rahmen der norddeutschen Kooperation der Laboratorien im Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung genutzt.

- Des Weiteren wurde in dem Aktionsplan die Einrichtung eines Aktionsstabes vorgesehen. Ein Aktionsstab wird in Fällen mit besonderer Bedeutung für den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit anlassbezogen eingerichtet, insbesondere dann, wenn der Zuständigkeitsbereich mehrerer Gebietskörperschaften betroffen ist. Der Aktionsstab setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des ML und der betroffenen Landkreise, des LAVES und der für landwirtschaftliche Strafsachen zuständigen Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg zusammen. Dieser Stab trifft unter Einbeziehung aller vorliegenden Erkenntnisse Entscheidungen über das weitere Vorgehen und legt die Aufgaben für die Beteiligten fest. Aufgrund des einheitlichen Datensystems GeVIN werden ein effizienter Informationsaustausch und ein koordiniertes Vorgehen erreicht.

Weitere Beispiele für die enge Zusammenarbeit der Behörden gibt es u. a. bei der Ausbildung des Kontrollpersonals sowie der Durchführung von bundesweiten Überwachungsprogrammen.

Die für die Lebensmittelsicherheit in Niedersachsen zuständigen Behörden arbeiten auch eng mit den Justizbehörden zusammen, sowohl mit den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften als auch mit der Zentralstelle für landwirtschaftliche Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Diese Zusammenarbeit ist durch einen gemeinsamen Erlass des ML, des MJ und des MI im Einzelnen geregelt, der auch eine gemeinsame, jährliche Besprechung aktueller Themen vorsieht.

Anlage 29

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 31 der Abg. Claus Peter Poppe, Frauke Heiligenstadt, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler, Dörthe Weddige-Degenhard und Matthias Möhle (SPD)

Entwicklung der „Erfolgsquote“

Nach Informationen aus Salzgitter sind am dortigen Gymnasium Salzgitter-Bad in großem Umfang zum Schuljahr 2010/2011 Schülerinnen

und Schüler freiwillig in den vorherigen Schuljahrgang zurückgetreten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind am Gymnasium Salzgitter-Bad in den einzelnen Schuljahrgängen zum Schuljahr 2010/2011 freiwillig in den vorherigen Schuljahrgang zurückgetreten, und wie viele Schülerinnen und Schüler sind nicht in den nächsthöheren Schuljahrgang versetzt worden (Zahlen bitte absolut und prozentual und für die einzelnen Schuljahr- gänge getrennt angeben)?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das freiwillige Zurücktreten an den übrigen Gymnasien des Landes (bitte gegebe- nenfalls eine Umfrage durchführen, falls keine Daten erhoben wurden)?

3. Wie hat sich in den Schuljahren 2006/2007 bis 2009/2010 die „Erfolgsquote“ (Anteil der Schülerinnen und Schüler des ehemaligen 7. Schuljahrgangs der Gymnasien, die die Hochschulreife erworben haben) entwickelt?

Im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen wird u. a. auch die Anzahl der Wiederholerinnen und Wiederholer eines jeden Schuljahrgangs und einer jeden Schulform abgefragt. Die Zahl der freiwilligen Wiederholerinnen und Wiederholer sowie die Zahl der nicht in den nächsten Schuljahrgang versetzten Schülerinnen und Schüler je Schuljahrgang werden statistisch nicht erhoben.

Stichtag der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen ist für das erste Schulhalbjahr 2010/2011 der 19. August 2010. Die Zahlen dieser Erhebung werden zurzeit noch geprüft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen werden diese Daten nicht erhoben. Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen werden diese Daten nicht erhoben, insofern liegen keine Erkenntnisse über das freiwillige Zurücktreten vor.

Eine spezielle Umfrage kann nur mit besonderem Aufwand für die Schulen, die Landesschulbehörde und das Kultusministerium durchgeführt werden. Auf die Erhebung der Daten wird aufgrund des Aufwandes für die Schulen und der zusätzlich entstehenden Kosten verzichtet.

Zu 3: Die Erfolgsquote des Anteils der Schülerinnen und Schüler des ehemaligen 7. Schuljahrgangs der Gymnasien, die die Hochschulreife erworben haben, hat sich wie folgt entwickelt:

2006/2007 67,7 %

2007/2008 60,9 %

2008/2009 61,1 %

2009/2010 –––

Die Absolventinnen und Absolventen des Schuljahres 2009/2010 werden auch im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung ermittelt und liegen zurzeit noch nicht vor. Siehe Vorbemerkungen.

Anlage 30

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 32 der Abg. Claus Peter Poppe, Frauke Heiligenstadt, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Bestand an Vollen Halbtagsschulen 2002 bis 2010

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens für gute Schulen in Niedersachsen hat die Landesregierung Änderungen der Textpassage verfügt, die die Vollen Halbtagsschulen betrifft.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Volle Halbtagsschulen (Grundschu- len und Primarbereiche von Förderschulen) hatten am 1. August 2002 den Status einer Vollen Halbtagsschule?

2. Wie viele der am 1. August 2002 bestehenden Vollen Halbtagsschulen (Grundschulen und Primarbereiche von Förderschulen) sind bis zum Jahre 2010 aufgehoben oder mit anderen Schulen unter Verlust ihres Status zusammengelegt worden?

3. Wie viele der am 1. August 2002 bestehenden Grundschulen mit dem Status „Volle Halbtagsschule“ sind bis zum Jahre 2010 in „Verlässliche“ Grundschulen umgewandelt worden?

Volle Halbtagsschulen als „besondere Organisation der Grundschule“ sieht das Niedersächsische Schulgesetz seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens vom 25. Juni 2002 nicht mehr vor. Am 1. August 2002 bestehende Volle Halbtagsschulen durften allerdings nach dem Änderungsgesetz von 2003 zunächst

unbefristet fortgeführt werden, über eine vorzeitige Aufhebung konnte der Schulträger entscheiden (§ 189 NSchG a. F.).

Durch das Änderungsgesetz vom 18. Juni 2009 wurde § 189 NSchG ersatzlos gestrichen, er trat zum 1. August 2010 außer Kraft. Durch die Aufhebung der Bestandsgarantie haben die am 31. Juli 2010 noch bestehenden Vollen Halbtagsschulen bei Fortführung im laufenden Schuljahr nunmehr den Status einer Verlässlichen Grundschule.

Der Gesetzentwurf der Initiative „Volksbegehren für gute Schulen“ berücksichtigt nicht, dass seit dem 1. August 2002 Volle Halbtagsschulen durch ihre Schulträger aufgehoben oder mit anderen Schulen unter Verlust ihres Status zusammengelegt worden sein können.

Daher ist bei der Entscheidung der Landesregierung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens eine Maßgabe erteilt worden, damit der Gesetzentwurf der Vertreterinnen und Vertreter der Initiative den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: