Protocol of the Session on October 7, 2010

3. Vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Niedersachsentarifes: Wenn die neuen Fahrzeuge zur Verfügung stehen, wird es dann auch Tagestickets für den Hamburger Verkehrsverbund zwischen Soltau und Hamburg Hauptbahnhof und für den Großraum Hannover zwischen Soltau und Hannover Hauptbahnhof auf der Heidebahn geben, und mit welchen Durchtarifierungskosten zu wessen Lasten ist zu rechnen?

Der Ausbau der Heidebahn (KBS 123 Buchholz– Soltau–Bennemühlen) von derzeit 80 km/h auf künftig 120 km/h soll in drei Abschnitten erfolgen. Die beiden Abschnitte zwischen Bennemühlen und Walsrode sowie Soltau und Buchholz werden Ende 2011 in Betrieb gehen. Bezüglich des mittleren Abschnitts steht die Landesregierung in intensiven Gesprächen mit der DB AG über die zu schließenden Planungs- und Finanzierungsverträge einschließlich des Zeitplans. Ziel der Landesregierung

ist eine Fertigstellung des Abschnittes zwischen Walsrode und Soltau bis 2015.

Im Vorfeld zum Ausbau der Heidebahn wurde ein Musterfahrplan erstellt, der, ausgehend von den geplanten infrastrukturellen Maßnahmen auf der Heidebahn, den Nutzen des Ausbaus für den Kunden aufzeigt. Dieses Fahrplankonzept aus dem Jahr 2005, das vom Infrastrukturbetreiber DB Netz AG erarbeitet wurde, steht mit den verkehrlichen Zielen der LNVG, wie beispielsweise die Verkürzung der Fahrzeit, im Einklang.

Danach ergeben sich nach Ausbau der gesamten Strecke Reisezeiten:

- von Hannover nach Soltau von 69 Minuten (statt heute 90 Minuten),

- von Soltau nach Buchholz von 41 Minuten (statt heute 52 Minuten).

Die Umsteige- bzw. Haltezeit in Soltau beträgt nach diesem Musterfahrplan 3 Minuten.

Dieses Fahrplankonzept wurde auf Grundlage der damaligen Randbedingungen erstellt. Schon im Jahr 2005 gab es nur zwei um jeweils 30 Minuten versetzte Zeitfenster im Hauptbahnhof in Hannover, in denen die Züge der Heidebahn beginnen und enden konnten. Grund hierfür war die dichte Belegung der Bahnsteige durch die Züge der S-Bahn Hannover und die eingeschränkte Wendemöglichkeit für die Züge der Heidebahn. So müssen die Züge der Heidebahn in Hannover zwischen Ankunft und Abfahrt im einzig zur Verfügung stehenden östlichen Wendegleis abgestellt werden. Dieses Wendegleis wird zeitgleich auch von den in Hannover endenden Zügen der S-Bahn-Linie Bennemühlen–Hannover Hbf beansprucht.

Im Rahmen der Ausschreibung der Heidebahn musste dieser Musterfahrplan an die konkreten Rahmenbedingungen nach Ausbau des ersten und dritten Abschnitts Ende 2011 angepasst werden. Diese haben sich durch die Erweiterung der S-Bahn Hannover im Jahr 2008 verändert. Da die Züge der S-Bahn-Linie Bennemühlen–Hannover Hbf mit zwei Triebwagen verkehren, können in den Zeiten, in denen diese Züge in Hannover enden, die Züge der Heidebahn aufgrund der eingeschränkten Nutzlänge des Wendegleises nicht mehr wenden. Im Ergebnis müssen die Züge der Heidebahn nun das einzig verbleibende Zeitfenster nutzen und damit im Vergleich zum Musterfahrplan um 30 Minuten versetzt in Hannover abfahren bzw. ankommen.

Durch diese nachträgliche Verschiebung der Züge zwischen Hannover und Soltau um 30 Minuten ergeben sich längere Standzeiten in Soltau. Aus diesem Grund hat die LNVG eine weitere Variante entwickelt, die zwischen Soltau und Buchholz ebenfalls eine Verschiebung des Fahrplans um ca. 30 Minuten vorsieht. Die Züge würden dann in Buchholz Anschluss an den Metronom (regional) aufweisen. Voraussetzung für diese Variante wäre eine noch kürzere Fahrzeit als die ohnehin schon geplante verkürzte Fahrzeit von 41 Minuten nach Ausbau der Strecke. Dies wäre nur durch Auflassung der schwach nachgefragten Haltepunkte Suerhop, Büsenbachtal und Wintermoor möglich.

Diese Variante wurde mit den betroffenen Kommunen erörtert und dabei ein gemeinsames Vorgehen verabredet. Eine Schließung der Haltepunkte wird danach vorerst nicht weiterverfolgt. Im neuen Fahrplanjahr 2011 werden die drei Haltepunkte Wintermoor, Suerhop und Büsenbachtal also weiterhin bedient. Eine erneute Überprüfung erfolgt frühestens nach Fertigstellung aller Ausbauabschnitte der Heidebahn, d. h. 2015.

Unabhängig von der Wahl der Varianten wird sich die Reisezeit nach Ausbau der Strecke, wie oben dargestellt, um fast 25 % verkürzen. Durch den Einsatz neuer Fahrzeuge, die Führung aller Züge bis zum Hauptbahnhof in Hannover sowie einen Stundentakt über den ganzen Tag wird die Attraktivität des Angebots erheblich gesteigert. Die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten zeigen, dass ein solches Maßnahmenpaket zu einem erheblichen Fahrgastzuwachs führt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Beschleunigung und Attraktivitätssteigerung für die Heidebahn werden wie geplant durch die dargestellten Maßnahmen erreicht.

Zu 2: Das weitere Vorgehen bezüglich der Haltepunkte Wintermoor, Büsenbachtal und Suerhop ist, wie dargestellt, mit den Kommunen abgestimmt. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 wird das neue Angebotskonzept des „Hanse-Netzes“ zwischen Bremen und Hamburg umgesetzt. Dieses sieht in der Relation Buchholz–Hamburg Hbf ein bis zu 50 % höheres Sitzplatzangebot in den Hauptverkehrszeiten vor. Damit kann auch die steigende Zahl der Fahrgäste der Heidebahn mit ausreichenden Platzkapazitäten rechnen.

Zu 3: Ungeachtet der neuen Fahrzeuge wird im Rahmen des Projektes Niedersachsentarif bei der Tarifgestaltung auch über Tageskarten nachgedacht. Mit Umsetzung des Tarifes soll auch der Vor- und Nachlauf in die Verbünde Hamburgs und Hannovers angeboten werden. Tagestickets für den Hamburger Verkehrsverbund zwischen Soltau und Hamburg Hauptbahnhof oder für den Großraum Hannover zwischen Soltau und Hannover Hauptbahnhof sind hingegen aktuell nicht im Gespräch. Über Durchtarifierungskosten kann gegenwärtig noch keine Aussage getroffen werden, da das Fahrkartensortiment noch nicht abschließend abgestimmt worden ist.

Anlage 26

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 28 der Abg. Stefan Klein, Marco Brunotte, Markus Brinkmann, Ulla Groskurt, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Ist die Kommunalisierung der Kinder- und Jugendhilfe schon beschlossene Sache?

Der „Zukunftsvertrag - Gemeinsame Erklärung der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Niedersächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen“ und die niedersächsische Verwaltungsreform Teil 3 befinden sich zurzeit innerhalb der Landesverwaltung in der Prüfung bzw. Umsetzung. Diverse Arbeitsgruppen wurden eingesetzt, u. a. um die Möglichkeit der Kommunalisierung von Landesaufgaben zu prüfen. Die im Fokus stehenden Aufgabenverlagerungen der Eingliederungshilfe (SGB XII) und des Schwerbehindertenrechts (SGB IX) scheinen zurzeit nicht umsetzbar zu sein. In den Vordergrund solle die Kommunalisierung der Kinder- und Jugendhilfe rücken. Hierbei ginge es um die beim Land befindliche Aufsicht und Beratung von Tageseinrichtungen für Kinder sowie für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der erzieherischen Hilfe (Heime und Tagesgruppen). Bereits bei der Auflösung des Landesjugendamtes und der Abschaffung des Landesjugendhilfeausschusses sprachen Akteure aus der Kinder- und Jugendhilfe von der Gefahr der darauffolgenden Kommunalisierung dieses Aufgabenfeldes und protestierten scharf gegen derartige Planungen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Diskussionen und Planungen gibt es aktuell innerhalb von Landesregierung und Landesverwaltung zur Kommunalisierung von beim Land befindlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Sorge von Fachleuten, dass die durch die Kommunalisierung zu erwartende Zusammenlegung von Kosten- und Aufsichtszuständigkeiten eine die Qualität berührende Problematik mit sich bringt?

3. Welche personellen und finanziellen Mehrbedarfe würden aus Sicht der Landesregierung bei den Kommunen durch eine solche Kommunalisierung der Kinder- und Jugendhilfe entstehen?

Am 17. Dezember 2009 ist die „Gemeinsame Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Niedersächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen“ (Zukunftsvertrag) unterzeichnet worden.

Entsprechend Ziffer 1 des Zukunftsvertrages „Die kommunale Ebene hat Vorrang bei der Durchführung öffentlicher Aufgaben“ prüfen die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam und ergebnisoffen eine weitere Kommunalisierung von Aufgaben unter Beachtung des Artikel 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung. Grundlage der Prüfungen bilden Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände.

Zur operativen Umsetzung ist eine Lenkungsgruppe aus Staatssekretären der betroffenen Ressorts und der Staatskanzlei sowie Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt worden. Die von der Lenkungsgruppe zur Prüfung vorgeschlagenen Aufgaben werden derzeit in einer Arbeitsgruppe von den betroffenen Ressorts und dem Innenministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ergebnisoffen auf eine Realisierung geprüft. Die zur Umsetzung der Prüfungsergebnisse notwendigen Gesetzgebungsverfahren sollen in der laufenden Wahlperiode durchgeführt werden.

Die Lenkungsgruppe hat sich im Juni dieses Jahres konstituiert und bisher zweimal getagt. Eine dritte Sitzung wird Ende Oktober stattfinden.

Aus 19 Aufgabenbündeln mit insgesamt 63 Einzelaufgaben hat die Lenkungsgruppe 58 Einzelaufgaben zur Prüfung der Realisierung an die gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der betroffenen Ressorts sowie der kommunalen Spitzenverbände, überwiesen. Die Aufgaben fallen in die Zuständigkeitsbereiche von MI, MK, ML, MS, MU, MW sowie MWK und beinhalten sowohl die Übertragung von Landesaufgaben auf die Ebene der Landkreise als auch Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, die heute auf

Ebene der Landkreise wahrgenommen werden und deren Übertragung auf die gemeindliche Ebene begehrt wird.

Die Lenkungsgruppe wird den Gesamtprozess begleiten, am Schluss eine Gesamtbewertung aller Vorschläge der Arbeitsgruppenergebnisse vornehmen und anschließend dem Kabinett einen Entscheidungsvorschlag vorlegen. Hierbei werden verschiedene Entscheidungskriterien, u. a. Bürger- und Ortsnähe, Leistungsfähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften, Effektivität und Effizienz, Kosten und nicht zuletzt das Subsidiaritätsprinzip und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, angemessen Berücksichtigung finden.

Die Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich 14 Sitzungen in unterschiedlichen personellen Zusammensetzungen durchgeführt. 13 weitere Sitzungen sind derzeit fest terminiert.

Inhaltlich geht es in der derzeitigen Phase der Arbeitsgruppenarbeit um die vorbehaltlose und vollständige Prüfung der von der Lenkungsgruppe zugewiesenen Aufgaben. Hierzu bedarf es zunächst einer kompletten und zweifelsfreien Erfassung/Beschreibung von Rechtsgrundlagen, Sachverhalten, explizit zu übertragenen Einzelaufgaben, Vor- und Nachteilen einer Übertragung einschließlich möglicher Bedenken der jeweils Beteiligten, Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit sowie Finanzfolgen, Konkretisierung der Konnexitätsfolgen im Einzellfall und die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Aus dem Aufgabenkomplex der Kinder- und Jugendhilfe sind derzeit folgende Aufgaben Gegenstand der Prüfungen in der Arbeitsgruppe:

- Aus dem Geschäftsbereich MK:

Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben von Kindertagesstätten und Aufsicht der Kindertagesstätten gemäß §§ 45 bis 48 SGB VIII,

Forderung einer gesetzlichen Regelung zur Wahrnehmung der Aufgaben zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege von Kommunen, die nicht örtlicher Träger nach AG-KJHG sind,

- Geschäftsbereich MS:

Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben von stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, Heimaufsicht nach §§ 45 bis 48 a SGB VIII,

Allgemeine Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII).

Da die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind, liegen auch noch keine konkreten Planungsergebnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2: Auf die Vorbemerkungen und die Ausführungen zu 1. wird verwiesen. In die Prüfungen fließen auch fachliche Gesichtspunkte wie mögliche Auswirkungen auf die Qualität der Aufgabenwahrnehmung ein.

Zu 3: Auf die Vorbemerkungen und die Ausführungen zu 1. wird verwiesen. Ergebnisse zu den Finanzfolgen liegen noch nicht vor.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 29 der Abg. Renate Geuter (SPD)

Zuchtbedingte Leistungssteigerung bei Geflügel an der Grenze? - Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Wahrung des Tierschutzes bei ständig steigenden zuchtbedingten Tierleistungen?

Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Geflügelfleischerzeugung hat es in den letzten Jahren eine ständige zuchtbedingte Leistungssteigerung im Bereich der Geflügelwirtschaft gegeben.