Protocol of the Session on October 7, 2010

Außerdem ist bedeutsam zu wissen, welchen Erfolg die Schülerinnen und Schüler an den Integrierten Gesamtschulen im Vergleich zu ihrer Schullaufbahnempfehlung hatten. So liegen Zahlen aus der IGS Wilhelmshaven vor, wonach 39 % der Schülerinnen und Schüler einen höheren Schulabschluss erlangt haben, als es ihrer Schullaufbahnempfehlung entsprach. So erlangten hier von 40 hauptschulempfohlenen Schülerinnen und Schülern 20 (50 %) einen Realschulabschluss und 7 (17,5 %) sogar einen erweiterten Sekundar-I-Abschluss und von 74 realschulempfohlenen Schülerinnen und Schülern 40 (54 %) einen erweiterten Sekundar-IAbschluss.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Prozentanteil der Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen, die trotz Hauptschulempfehlung eine Realschule bzw. trotz Realschulempfehlung ein Gymnasium besucht haben, hat jeweils zum Ende des Schuljahres 2009/2010 einen Realschulabschluss bzw. den erweiterten Sekundar-I-Abschluss des Gymnasiums und damit die Versetzung in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erreicht?

2. Welcher Prozentanteil der Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen, die eine Integrierte Gesamtschule besucht haben, hat jeweils zum Ende des Schuljahres 2009/2010 trotz Hauptschulempfehlung einen Realschulabschluss bzw. trotz Hauptschul- oder Realschulempfehlung den erweiterten Sekundar-I-Abschluss erlangt?

3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem kürzlich vorgelegten „Bildungsmonitoring 2010“ der Stadt Hannover, demzufolge je nach Stadtteil der Anteil der Hauptschulempfehlungen zwischen 4,3 % und 57,2 % und der Anteil der Gymnasialempfehlungen zwischen 14,3 % und 72,4 % schwankt?

Am Ende des 4. Schuljahrgangs gibt die Grundschule gemäß § 6 Abs. 5 NSchG eine Empfehlung über die geeignete weiterführende Schulform ab. Ziel des Verfahrens zur Schullaufbahnempfehlung ist es, die Erziehungsberechtigten durch umfassende Information und Beratung bei der Entscheidung einer geeigneten weiterführenden Schulform für ihr Kind zu unterstützen. Die Wahl zwischen den weiterführenden Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium ist eine wichtige Entscheidung; die Durchlässigkeit des Schulwesens in Niedersachsen garantiert aber, dass auch in späteren Schuljahrgängen ein Schulformwechsel möglich ist.

Neben den Zeugnissen, die die Leistungsentwicklung sowie das Arbeits- und Sozialverhalten dokumentieren, sind die Beratungsgespräche mit den Eltern von großer Bedeutung für den Entschei

dungsprozess. Je besser die Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule gelingt, desto eher ist davon auszugehen, dass eine für das Kind gute Wahl der weiterführenden Schule erfolgt und Über- oder Unterforderung vermieden werden.

Eine 2006 durchgeführte umfassende Erhebung zum Schulerfolg hat gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler, deren Eltern der Schullaufbahnempfehlung gefolgt sind, in der Regel auf der jeweiligen Schule auch erfolgreich waren.

Am Gymnasium wurden 92,8 % der Schülerinnen und Schüler mit einer Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium in den 7. Schuljahrgang versetzt.

An der Realschule wurden 87,0 % der Schülerinnen und Schüler mit einer Schullaufbahnempfehlung für diese Schulform in den 7. Schuljahrgang versetzt.

An der Hauptschule wurden 81,5 % der Schülerinnen und Schüler mit einer Schullaufbahnempfehlung für diese Schulform in den 7. Schuljahrgang versetzt.

Über alle Schulformen betrachtet, wurden 88,7 % der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern der Schullaufbahnempfehlung gefolgt sind, ohne Wiederholung eines Schuljahrgangs in den 7. Schuljahrgang ihrer jeweiligen Schulform versetzt. Die Prognosesicherheit der Schullaufbahnempfehlungen war somit bereits bei der erstmaligen Durchführung des Verfahrens durch die Grundschullehrkräfte sehr hoch. Die Landesregierung beabsichtigt deshalb keine Änderungen im Verfahren zur Schullaufbahnempfehlung.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1 und 2: Hierzu liegen keine statistischen Daten vor.

Zu 3: Die unterschiedliche Zusammensetzung der Schülerschaft an Grundschulen führt zu unterschiedlichen Prozentsätzen der Schullaufbahnempfehlungen für die weiterführenden Schulen. Die Landesregierung trägt durch vielfältige Maßnahmen dafür Sorge, Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Lernproblemen und sozialen Benachteiligungen zu unterstützen. Zu nennen sind hier die Sprachförderung vor der Einschulung, die Zuweisung von zusätzlichen Förderstunden, die Möglichkeit zur Genehmigung zusätzlicher Klassen, die Erhöhung des Bud

gets für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Genehmigung von Ganztagsschulen.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 26 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

Neue Widersprüche und Fragen im Fall Grotelüschen

Am 9. August 2010 zeigte die ARD-Sendung „Report Mainz“ tierschutzrelevante Bilder aus Putenmastställen in Mecklenburg-Vorpommern, die laut dem Magazin eng mit der Mastputenbrüterei Ahlhorn über eine Erzeugergemeinschaft verbunden sind. Die Zuordnung der Filmaufnahmen zu den Mästern wurde auch durch Vor-Ort-Recherchen des NDR-Magazins „Menschen und Schlagzeilen“ bestätigt.

Am 10. August 2010 sagte Ministerin Grotelüschen zur ARD, dass sie die am Vortag gezeigten Aufnahmen bezweifele, „weil uns eidesstattliche Erklärungen der betroffenen Landwirte vorliegen, dass die dort gezeigten Aufnahmen in Teilen nicht aus ihren Ställen stammen“.

Das Unterschreiben der Erklärungen der Mäster, die sich auf teilweise falsche Zeiträume und bis dahin ungesendete Filmaufnahmen beziehen, erfolgte offenbar auf Initiative des Unternehmens Grotelüschens und des persönlichen CDU-Büros der Ministerin, wie Spiegel-Online am 19. August 2010 berichtete: „Die Grotelüschens, die angeblich in keinerlei Verbindung zu den Qual-Mastanlagen stehen, haben sich also schon frühzeitig rührend um juristischen Beistand für ihre fragwürdigen Vertragsmäster gekümmert.“

Obwohl die Ministerin Grotelüschen zwei Tage zuvor noch ein Vorliegen der eidesstattlichen Erklärungen behauptet hatte, sagte die Ministerin auf einer Pressekonferenz am 12. August 2010 (laut ARD vom 30. August 2010): „Ich habe keine Kenntnis über diese eidesstattlichen Versicherungen. Sie liegt mir nicht vor.“

Zur Abwehr der Vorwürfe im Putenmastskandal bezog sich Ministerin Grotelüschen am 18. August 2010 im Parlament auf eine Pressemitteilung des Agrarministeriums in MecklenburgVorpommern. Dieses hatte am 10. August 2010 die Verstöße gegen den Tierschutz zunächst bestätigt: „Diese Bilder sind mit einer tierschutzgerechten Haltung von Puten nicht zu vereinbaren.“ Dann hatte das Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern jedoch die Zuordnung zu den Ställen u. a. mit der folgenden Angabe angezweifelt: „Zudem haben beide Betriebsinhaber eine eidesstattliche Erklärung ab

gegeben, dass diese Aufnahmen nicht in ihren Ställen gemacht wurden.“

Wie die Ostsee-Zeitung am 23. September 2010 nun berichtet, lagen diese eidesstattlichen Erklärungen aber dem zuständigen Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern gar nicht vor: „Im Schweriner Agrarministerium räumte Sprecherin Marion Zinke gestern ein: ‚Wir haben die eidesstattlichen Versicherungen nicht selbst gesehen.’ Die Behörde habe sich auf Aussagen des Agrarministeriums Niedersachsen verlassen.“

Ferner wurde auf einer Landespressekonferenz vom Vorsitzenden eine Unterstützung oder mögliche Weiterleitung von Medienadressen durch das Ministerium für die private Pressekonferenz von Herrn Garlich Grotelüschen am 31. August 2010 hinterfragt und moniert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Woher hatte das Agrarministerium die Originalfaxe mit den Faxkennungen der eidesstattlichen Erklärungen der betreffenden Mäster, um sie in dieser Form an „Report Mainz“ am 9. August 2010 zu senden?

2. Wieso und auf welcher rechtlichen Grundlage der Aufgaben eines Ministeriums wurden die eidesstattlichen Erklärungen der Mäster nicht den zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern überlassen, sondern den Medien weitergegeben, und geschah dies auf Wunsch oder in Absprache mit Herrn Grotelüschen und/oder den Mästern?

3. Welche direkte oder indirekte Unterstützung hat das Ministerium und insbesondere der Pressesprecher dem Unternehmen Grotelüschen etwa in der Vermittlung von Pressekontakten, der Weiterleitung von Erklärungen und dem Absprechen von Pressearbeit und Presseaussagen beider Seiten geleistet?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: „Report Mainz“ bat am 9. August vormittags mit Fristsetzung bis mittags um die Beantwortung von Fragen. Nicht alle lagen innerhalb der Zuständigkeit des Ministeriums. Daher kümmerte sich der Sprecher des Ministeriums um die Weiterleitung der Fragen an die Mastputenbrüterei Ahlhorn, die bis dato keinen Kontakt zu „Report Mainz“ hatte. Die Antwort der Mastputenbrüterei an die Redaktion Mainz wurde aufgrund der knappen Zeitvorgabe als „Serviceleistung unter Pressekolleginnen/kollegen“ durch den Sprecher weitergegeben, ebenso die mitgelieferten Erklärungen.

Zu 2: Die Mecklenburger Behörden hatten im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung nicht nach diesen Erklärungen gefragt und sind auch eigenzuständig in der Lage, sich direkt

bei den in ihrem Dienstgebiet liegenden Betrieben zu informieren. Die Weitergabe an die Medien durch den Pressesprecher geschah nach Rücksprache mit Herrn Grotelüschen, um den interessierten Medien unverzüglich Informationen zum Thema zukommen zu lassen.

Zu 3: Bis auf die in Punkt 2 genannten Hilfestellungen für die Presse, keine.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 27 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Kursbuchstrecke 123: Die geplante Fahrzeitverkürzung auf der Heidebahn wird nicht erreicht - Müssen zusätzlich aufgrund zu geringer Gleiskapazitäten im Hauptbahnhof Hannover Heidebahn-Bahnhöfe geschlossen werden?

Der Bahnverkehr auf der Kursbuchstrecke 123, Heidebahn, ist in seiner Vertaktung im Norden auf die Zugfolge des Metronom aus und in Richtung Hamburg abzustellen, im Süden ist er auf die Gleiskapazitäten des Hauptbahnhofes Hannover angewiesen. Nach einem Schreiben der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen an den Landtagsabgeordneten Dieter Möhrmann müssen die Züge der Heidebahn in Hannover zwischen Ankunft und Abfahrt im einzig zur Verfügung stehenden östlichen Wendegleis abgestellt werden. Dieses Wendegleis wird zeitgleich auch von den in Hannover endenden Zügen der S-Bahn-Linie S 4 Bennemühlen–Hannover beansprucht, die von Fahrgästen in Richtung Hannover genutzt werden, wenn die Heidebahn-Züge in Bennemühlen enden.

Bis Ende 2008 war dies uneingeschränkt möglich, da die Nutzlänge des Gleises für die Züge der Heidebahn und einen S-Bahn-Triebwagen ausreichend war. Seit Ende 2008 verkehren die Züge der S-Bahn-Linie 4 mit zwei Triebwagen, sodass in den Zeiten, in denen die Züge der S-Bahn in Hannover enden, die Züge aus der Heide aufgrund der eingeschränkten Nutzlänge des Wendegleises nicht mehr wenden können. Dies ist dann nur noch zur vollen Stunde möglich, wenn die S-Bahn-Züge der Linie 4 nach Hildesheim weiterfahren.

Daher wurde der Fahrplan der Heidebahn um 30 Minuten verschoben mit der Folge, dass in Buchholz die Züge des schnellen Metronom nicht erreicht werden, der ohne Halt bis Hamburg-Harburg fährt. Die Landesnahverkehrsgesellschaft schlägt zwei Varianten der Abhilfe vor: Entweder muss die Heidebahn durch Auflassung von Haltepunkten beschleunigt werden, oder es muss eine Standzeit in Soltau einkalkuliert werden.

Im Süden wurden an der Heidebahn-Strecke bereits die Haltepunkte Hademstorf und Eickeloh aufgegeben, im Norden der Halt in Hemsen. Nun stehen auch die Haltepunkte Wintermoor, Büsenbachtal und Suerhop zur Disposition, was bei Pendlern, die überwiegend die Heidebahn nutzen, auf wenig Gegenliebe stößt. Weniger Haltepunkte bedeuten auch weniger Mitreisende, da dann eher auf das Auto ausgewichen wird bzw. man sich von Wintermoor aufmacht zum Metronom nach Tostedt bzw. bei den anderen Haltepunkten mit dem Auto nach Buchholz zum Metronom fahren wird. Dadurch fehlen die Fahrgäste auf der Heidebahn. Die Haltestelle Wintermoor hat auch Bedeutung für den Tourismus als Zubringer zum Naturschutzgebiet Lüneburger Heide.

Grundlage für die Investitionsentscheidungen in Höhe von rund 100 Millionen Euro für die Heidebahn war die Beschleunigung und damit die Steigerung der Attraktivität. Diese Ziele können unter den oben genannten Voraussetzungen nicht erreicht werden. Eine weitere Attraktivitätssteigerung sollte durch die Einbeziehung in die Tarife des HVV und des Großraums Hannover erreicht werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung bei der Vorstellung der Ausbaupläne für die Heidebahn in 2005 Kenntnis gehabt von dem zu geringen Gleisangebot im Hauptbahnhof Hannover, und welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Ziele Beschleunigung und Attraktivitätssteigerung für die Heidebahn-Strecke doch noch zu erreichen?

2. Wird die Landesregierung die geplante Schließung der Bahnhöfe Wintermoor, Büsenbachtal und Suerhop akzeptieren, und wie soll eine ausreichende Platzkapazität in den Metronom-Zügen ab Buchholz für die aus der Heidebahn zusteigenden Fahrgäste erreicht werden?

3. Vor dem Hintergrund der Erarbeitung eines Niedersachsentarifes: Wenn die neuen Fahrzeuge zur Verfügung stehen, wird es dann auch Tagestickets für den Hamburger Verkehrsverbund zwischen Soltau und Hamburg Hauptbahnhof und für den Großraum Hannover zwischen Soltau und Hannover Hauptbahnhof auf der Heidebahn geben, und mit welchen Durchtarifierungskosten zu wessen Lasten ist zu rechnen?