Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen ist leider kein Einzelphänomen. Wie ich schon im letzten Jahr zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dargestellt habe, ist jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt durch einen Lebenspartner betroffen.
Aber auch andere Phänomene, die im Antrag der Fraktion der Linken dargestellt werden - Stichwort K.-o.-Tropfen -, sind ernst zu nehmende Bedrohungsumstände. Auch hier gilt, dass wir weiterhin Aufklärung und Unterstützung gewähren müssen. Dies zeigen auch mehrere umfangreiche Studien, die u. a. vom Bundessozialministerium in Auftrag gegeben wurden.
Das Land Niedersachsen hat bereits seit Jahren innovative Maßnahmen ergriffen, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Ich nenne beispielhaft die Aktionspläne gegen Gewalt I und II, das Programm „Wer schlägt, muss gehen!“, das Krisentelefon, die Beratungs- und Interventionsstellen, BISS, sowie die Förderung der Frauenhäuser und Beratungsstellen.
Gerade Gewalt im sozialen Nahbereich ist meist kein einmaliges Ereignis. Häufig wiederholt sie sich und eskaliert mit der Zeit mit Blick auf Häufigkeit und Intensität. Nach wie vor ist es Aufgabe von Staat und Gesellschaft, Gewalt vorzubeugen und betroffenen Frauen und ihren Kindern angemessen und ausreichend zu helfen.
Hierbei sind wir alle vollkommen d’accord: Das ist unser aller Anliegen über alle Parteigrenzen hinweg. Deswegen sind wir auch gemeinsam mit Vertreterinnen aus Beratungsstellen und Frauenhäusern immer wieder im Gespräch und werden solche Gespräche auch weiterhin führen.
„zur mittelfristigen finanziellen Absicherung der oben genannten Einrichtungen mindestens den Bestandsschutz in der aktuellen Höhe bis zur Neufestlegung der Förderrichtlinie zu gewähren,“
Herr Humke-Focks, die Haushaltsberatungen stehen an. Wir wissen um diese Problematik. Seien Sie gewiss, wir werden genauso wie im letzten Jahr eine Lösung finden, um die Frauenhäuser und ihre wertvolle Arbeit existenziell zu sichern.
„in die Entwicklung einer neuen Förderrichtlinie die Träger und Verbände dieser Einrichtungen vollständig einzubeziehen.“
Dazu sage ich nur: Wir haben bereits im Fachausschuss durch die Unterrichtung des Sozialministeriums am 25. August abgesprochen, dass wir Mitte 2011 die Förderrichtlinien überarbeiten werden. Dies sollten wir auch mit der gebotenen Sorgfalt tun, immer im Sinne der zu schützenden Frauen und ihrer Kinder und selbstverständlich auch unter Einbeziehung der Träger und Verbände.
Eines muss jedoch klar sein: Im Rahmen des Verwendungsnachweises, der seit vier Jahren vorgelegt wird, ist zu erkennen, dass hier nach wie vor ein Ungleichgewicht herrscht. Hierin sehen wir unsere zukünftige Aufgabe: das Ungleichgewicht zu minimieren und finanzielle Sicherheit zu bieten.
Zusammenfassend können wir als CDU sagen, dass bereits alles dafür getan wird, um gerade die Finanzierung der Frauenhäuser und der Beratungsstellen sicherzustellen. Wir sind bereits in den Beratungen. Lassen Sie uns dort konstruktiv miteinander arbeiten!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Alle Jahre wieder kommt das …“ Sie kennen dieses Lied. Jetzt geht es aber leider nicht so fröhlich weiter; denn das Landessozialministerium kehrt mit seinem Segen nicht ein in jedes Frauenhaus. Nein, ganz im Gegenteil: Alle Jahre wieder müssen die Frauenhäuser und die Opposition - in diesem Jahr durch den Antrag der Fraktion DIE LINKE - um den Bestandsschutz der Frauenhäuser kämpfen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, die SPD unterstützt die Forderungen in Ihrem Antrag.
Warum unterstützen wir die Forderungen? - Herr Böhlke, gerade für Sie müssen wir das, glaube ich, ein bisschen erklären, weil es nicht selbstverständlich ist. - Es können gar nicht genug Verbündete sein, die sich für die Sicherung der Frauenhäuser einsetzen. Denn sie müssen gegen eine Betonmauer des Desinteresses, die von der Landesregierung und der CDU/FDP sehr stabil gebaut wurde, Sturm laufen.
Alle Jahre wieder werden die Frauenhäuser damit vertröstet, dass die Frauenhaus-Richtlinien bis zum 31. Dezember 2011 gelten.
Für 2010 wurde dann auf erheblichen Druck der Opposition - Frau Twesten hat es schon angesprochen - vereinbart, dass die Übergangsregelung beibehalten wird, die den Bestand erst einmal sicherte.
In diesem Jahr ist es aber noch dramatischer. Es kann von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen nicht einmal zugesagt werden, dass diese Übergangsregelung für 2011 gilt.
Auf die Frage der Opposition wurde geantwortet, dass wir uns nicht sorgen sollten, alles werde gut. -
(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Norbert Böhlke [CDU]: Wir haben die Frage der Finanzen ernsthaft im Auge!)
Im Dezember 2009 haben wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diskutiert. Hier muss ich die Aussage von Herrn Riese wiederholen, dass er erwartet, dass die Landesregierung für den Haushalt 2011 höchstwahrscheinlich eine Finanzierung vorschlagen wird, die genauso ist wie für 2010. Ich frage die Landesregierung: Wo ist denn dieser Vorschlag? Wann gedenkt die Landesregierung einen Vorschlag zu machen?
Sehr geehrte Damen und Herren, stehen Sie zu Ihrem Wort und erfüllen die Forderung gemäß Punkt 1 des Antrags der Fraktion DIE LINKE, den Bestandsschutz in der derzeitigen Höhe bis zur Neufestlegung der Förderrichtlinie zu gewähren!
Auch zu Punkt 2 des Antrages muss ich feststellen, dass Sie bereits Ihr Wort gegeben haben, in die Entwicklung einer neuen Förderrichtlinie die Träger und Verbände der Frauenhäuser einzubeziehen. Ein ganzes Jahr lang ist hier nichts, aber auch gar nichts geschehen. Alle Fraktionen waren auf der Veranstaltung der Landesarbeitsgemeinschaft vertreten und haben dieses Versprechen gehört, das die Koalition gegeben hat. Zu Ihren Gunsten und zugunsten der Frauenhäuser nehme ich einmal an, dass Sie dieses Versprechen im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte gegeben haben und sich erinnern. Ich habe gerade mit Freude vernommen, dass Frau Pieper sich erinnert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bedauerlicherweise muss ich feststellen: Wir sind wieder genau da, wo wir vor einem Jahr waren.
Es kann doch nicht die Aufgabe eines Parlaments sein, alle Jahre wieder die gleichen Anträge beraten zu müssen.
Diese Landesregierung und die CDU/FDP zwingen durch ihr Nichthandeln die Opposition aber dazu. Das ist beschämend.
Besonders beschämend ist Ihr Verhalten, wenn man sich die Internetseite des Ministeriums ansieht. Man kann dort u. a. lesen: Gewalt in unserer Gesellschaft ist ein schwerwiegendes Problem, das Handeln erfordert.