Protocol of the Session on September 9, 2010

Die erfreuliche Entwicklung des Städtetourismus im bundesdeutschen Trend lässt sich auch in Niedersachsen ablesen. Der Sparkassenverband Niedersachsen weist in seinem aktuellen Tourismusbarometer Niedersachsen darauf hin, dass die Städte ein Wachstumsmotor im niedersächsischen Tourismus seien. In 21 untersuchten Städten ließ sich ein Wachstum von 29,7 % im gewerblichen Übernachtungstourismus feststellen. Das Bettenangebot stieg demnach um 22,7 %. Die jährlichen touristischen Aufenthaltstage lägen bei etwa 179 Millionen und generierten einen Bruttoumsatz von rund 6,185 Milliarden Euro für die niedersächsische Wirtschaft.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die Bedeutung der niedersächsischen Städte für die Tourismuswirtschaft im Land? Welche Umsatz-, Steuer- und Einkommenseffekte wurden durch den Städtetourismus in Niedersachsen im Jahr 2009 erzielt?

2. Welche Projekte hat die Landesregierung gefördert bzw. sind geplant, um den Bekanntheitsgrad von niedersächsischen Städten zu befördern und das Image Niedersachsens als Reiseland zu pflegen?

3. Welche Maßnahmen tragen aus Sicht der Landesregierung zur Optimierung der touristischen Stadt-Umland-Verflechtung bei?

Der Städtetourismus in Deutschland hat in den vergangenen Jahren stets an Bedeutung gewonnen und wurde von erfreulichen Wachstumsraten begleitet. Dieser Trend konnte auch in Niedersachsen beobachtet werden und belegt sich durch die in den letzten zehn Jahren konstant gestiegenen Übernachtungszahlen in den betrachteten Städten des Sparkassen-Tourismusbarometers Niedersachsen. Fast alle Städte konnten ihr Nachfragevolumen seit 1999 steigern. Auch im ersten Halbjahr 2010 lag der Städtetourismus sowohl bei den Ankünften mit einem Plus von 3,7 % als auch bei den Übernachtungen mit einem Plus von 3,9 % über dem Zuwachs von 2 % im Land insgesamt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Städtetourismus ist einer der zentralen Motoren des Tourismus in Niedersachsen und hat sich in den letzten Jahren konstant positiv entwickelt. Dabei sind die durch den Städtetourismus ausgelösten wirtschaftlichen Effekte beträchtlich.

So resultiert aus der touristischen Nachfrage in den vom Sparkassen-Tourismusbarometer betrachteten niedersächsischen Städten ein Bruttoumsatz von rund 6 185 Millionen Euro. Der touristische Beitrag zum Steueraufkommen in diesen Städten beläuft sich auf rund 134 Millionen Euro. Darin enthalten sind die anteilige Umsatzsteuer, die Gewerbe- und Grundsteuer der touristisch relevanten Betriebe sowie die anteilige Lohn- und Einkommensteuer der im Tourismus beschäftigten Personen. Die touristisch bedingten Einkommenseffekte belaufen sich auf 2 660,6 Millionen Euro. Das Einkommen aus der Tourismuswirtschaft liegt pro Jahr und Einwohner der betrachteten Städte bei rund 1 178 Euro.

Zu 2: Von besonderer städtetouristischer Bedeutung sind die im Rahmen der Tourismusförderung mitfinanzierten Projekte Zoo Hannover, Zoo Osnabrück, Varusschlacht Kalkriese, das Museumsprojekt „Maritime Lebenswelten“ in Cuxhaven, der Ausbau der Kunsthalle und des Ostfriesischen Landesmuseums in Emden sowie die touristische Attraktivierung bzw. Erschließung montanhistorischer Anlagen (Rammelsberg, Areal am Pulver- haus) in Goslar.

In wenigen Wochen startet die Tourismusmarketing Niedersachsen als zentrale Marketingorganisation mit den Partnern Braunschweig, Bremerhaven, Celle, Goslar, Göttingen, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Wilhelmshaven, Wolfenbüttel, Wolfsburg und der Autostadt Wolfsburg eine auf drei Jahre angelegte städtetouristische Kampagne mit dem Motte „Wann ist ihr Leibgericht? Kulinarische Zeitreisen durch Niedersachsens Städte“. Im ersten Jahr der Kampagne konzentrieren sich die Maßnahmen vorrangig auf den Quellmarkt Niedersachsen, dehnen sich danach auf die Metropolregion Hamburg sowie Nordrhein-Westfalen aus, die als weitere Märkte mit hohem Wachstumspotenzial gelten. Zum Thema „Kulinarik“, verknüpft mit dem Aspekt „Kultur“, wurden thematisch passende Themen-Arrangements entwickelt, die, unterstützt durch ein zielgruppenorientiertes Marketing, eine „kulinarische Zeitreise“ durch Niedersachsens Städte ermöglichen.

Zu 3: Im Interesse der Optimierung der touristischen Stadt-Umland-Verflechtung sind die Verbesserung der Kommunikation und Kooperation der beteiligten Akteure und die daraus entstehende Entwicklung attraktiver touristischer Angebote von entscheidender Bedeutung. Stadt und Umland verfügen über ein unterschiedliches Potenzial an

touristischer Attraktivität, welches in Kombination eine Ergänzung des jeweiligen anderen Angebots und im Ergebnis eine Win-win-Situation darstellt.

Durch das im Rahmen der Tourismusförderung des Landes unterstützte Netzwerkprojekt „Abenteuer Wirklichkeit“ auf der ostfriesischen Halbinsel wurde ein beispielgebender Beitrag zur Verknüpfung kulturtouristischer Angebote von Stadt und Umland geleistet.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 8 der Abg. Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)

Deponie Morgenstern - Augen zu und durch?

Die AöR Niedersächsische Landesforsten ist Eigentümerin von Grundstücken am Standort Grube Morgenstern in der Gemarkung Klein Döhren (Gemeinde Liebenburg, Landkreis Gos- lar). Auf den Grundstücken befindet sich die Altlast Florentz. Bei dem Gelände handelt es sich um einen ehemaligen Eisenerztagebau im Bereich des Salzgitter-Höhenzuges. Parallel zur Ausbeutung des Tagebaues wurden Stollen und Strecken aufgefahren, die sich über den gesamten Höhenzug bis nach Salzgitter-Bad erstrecken. Der Bergbau wurde 1963 stillgelegt. In der Folgezeit hat das Ehepaar Florentz im Bereich der Grubenanlagen einen Betrieb zur Aufarbeitung von Chemikalien geführt. In diesem Zusammenhang ist es in den Jahren 1963 bis 1968 zur illegalen Ablagerung und Einleitung von Chemikalien in den Tagebau und wahrscheinlich auch in die untertägigen Stollen und Schächte gekommen. Im November 1968 kam es im Bereich des Fasslagers im Tagebau zu einem Großbrand, der erst im Januar 1970 gelöscht werden konnte. In der Folgezeit wurden die noch erkennbar vorhandenen Fässer entsorgt. Auf der Grundlage einer vom Land Niedersachsen initiierten Planung entstand ab 1976 an diesem Ort eine Hausmülldeponie, deren Verfüllung bis 1993 andauerte. In welchem Umfang Chemikalien im Tagebau und in den Schachtanlagen verblieben sind, ist bis heute ungeklärt. Die Goslarsche Zeitung hat den Zustand der Altlast und die sich daraus ergebende Gefährdung für die Bevölkerung in den letzten Wochen in mehreren Berichten aufgegriffen, u. a. am 8. Mai 2010 unter der Überschrift „Die tödliche Zeitbombe tickt weiter“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Das Land Niedersachsen war seinerzeit maßgeblich an der Wahl dieses Deponiestandortes, der oberhalb eines früheren Bergwerkes mit unbekanntem Schadstoffpotenzial liegt, beteiligt. Wie sieht das Land seine Verantwortlich

keit in diesem Zusammenhang, und welche dauerhaften Maßnahmen hat das Land Niedersachsen zur Überwachung und Sicherung der Altlast bis heute ergriffen?

2. Was hat das Land Niedersachsen für die Altlast Florentz in den vergangenen Jahren unternommen, um das tatsächliche Schadstoffpotenzial zu ermitteln und die Bevölkerung vor den möglichen Gefahren der Altlast zu schützen?

3. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Altlast nach Bodenschutzrecht zu sanieren, und inwieweit hat das Land Niedersachsen bei den Niedersächsischen Landesforsten Rückstellungen für die Kosten der Sanierung gebildet?

Bei dem Gelände der Grube Morgenstern handelt es sich um einen ehemaligen Eisenerztagebau im Bereich des Salzgitter-Höhenzuges. Parallel zur Ausbeutung des Tagebaues wurden Stollen und Strecken aufgefahren, die sich über den gesamten Höhenzug bis nach Salzgitter Bad erstrecken. Über diese Strecken ist eine unterirdische Verbindung von der Grube Morgenstern bis zu den nördlich gelegenen Abbaugebieten „Fortuna“ bei Groß Döhren und „Anna Hoffnung“ bei Liebenburg gegeben. Dieser Bergbau wurde 1937 aufgenommen und 1963 aus betriebswirtschaftlichen Gründen stillgelegt.

In der Grube Morgenstern wurde 1955 durch den Müllabfuhrzweckverband Nordharz eine (ungeord- nete) Hausmülldeponie (HMD) eingerichtet. Parallel dazu betrieb das Ehepaar Florentz von 1965 bis 1968 im Bereich der ehemaligen Bergbauanlagen einen Entsorgungsbetrieb für Chemikalienabfälle. Dieser Betrieb wurde jedoch unsachgemäß geführt, und es kam im großen Stil zur Verkippung von Fässern, anderen Gebinden und der direkten Verklappung von flüssigen Chemieabfällen in den Tagebau. Die konkrete Situation blieb nach dem Selbstmord der Betreiber im Jahre 1968 ungeklärt. Im Juli 1970 wurde das ehemalige Betriebsgelände eingezäunt. Am 22. November 1970 kam es im Tagebau zum Großbrand des Fasslagers. Die Löscharbeiten dauerten bis zum Januar 1971 an. Die HMD wurde anschließend weiterbetrieben.

Im Rahmen von Überlegungen zur Errichtung einer geordneten Hausmülldeponie wurden Gutachten von Dr. Kolbe zur Geohydrologie Morgenstern (1. Januar 1972) und vom Leichtweiß-Institut zur Erkundung der Grube Morgenstern (1. Dezember 1972) erstellt. Danach wurde die Grube Morgenstern trotz der darin beschriebenen Altlast Florentz als grundsätzlich geeigneter Deponiestandort angesehen.

Der Landkreis Goslar als damals zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat mit Vertrag vom 23. August 1976 die zusätzlichen Flächen, die zur Errichtung der Deponie benötigt wurden, vom Land, hier vertreten durch das Staatliche Forstamt Liebenburg, gepachtet. Ein Teil der Flächen, u. a. das Betriebsgelände Florentz (ehemali- ge Bergwerksgebäude), befand sich bereits zuvor im Eigentum des Landkreises. Nach der Planfeststellung wurde darauf die Abfallentsorgungsanlage Morgenstern errichtet und von 1976 bis 1993 betrieben.

Nach Aktenlage sind sowohl vor der Planfeststellung als auch während des Betriebs der Hausmülldeponie bis 1986 alle noch in irgendeiner Form erreichbaren Fässer des Betriebes Florentz entfernt und ordnungsgemäß entsorgt worden. Nach derzeitiger Kenntnislage ist aber nicht vollständig auszuschließen, dass unterhalb der Basisabdichtung der Hausmülldeponie im Tagebau noch Fässer vorhanden sind oder durch unzulässige Manipulationen der Firma Florentz Chemikalien in loser Form in das Tagebautiefste verbracht wurden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Standort der ehemaligen Eisenerzgrube Morgenstern für eine Zentraldeponie im Landkreis Goslar wurde im Rahmen des vom Präsidenten des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Braunschweig durchgeführten Planfeststellungsverfahrens festgestellt. Die Grundlage bildete ein Generalplan „Abfallbeseitigung“ der Niedersächsischen Wasserwirtschaftsverwaltung. Die Entscheidung in Form des Planfeststellungsbeschlusses vom 30. Januar 1976 wurde auf Grundlage der vorgelegten Planunterlagen und der hierzu eingeholten Stellungnahmen getroffen. Dies bezog die Prüfung der möglichen Gefahrenmomente wegen der dort lagernden Sonderabfälle ein.

Die für das Abfallrecht zuständigen Landesbehörden haben demnach in den 1970er-Jahren, vor der Zulassung der Abfalldeponie, die Problematik „Altlast Florentz“ geprüft und auf Basis des damaligen Kenntnisstandes entschieden. Heute ist die Anstalt öffentlichen Rechts Niedersächsische Landesforsten (NLF) Eigentümer in diesbezüglicher Rechtsnachfolge der Landesforstverwaltung auf rund 88 % der Fläche (Fläche des ehemaligen Tage- baus). Hinsichtlich der getroffenen Maßnahmen wird auf die Antwort zu 2 und 3 verwiesen.

Zu 2 und 3: Das Land Niedersachsen (zunächst die NLF auf Grundlage des Landesforstanstaltsge

setzes) hat sich an der Erstellung einer Gefährdungsabschätzung des Sachverständigenbüros Professor Hartung und Partner und an der Überprüfung dieses Berichts durch das Sachverständigenbüro herrmann & partner beteiligt auf Grundlage eines öffentlich rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Goslar, dem Kreiswirtschaftsbetrieb Goslar und der NLF. Hintergrund für diese finanzielle Beteiligung des Landes sind, wie oben dargestellt, die Eigentumsverhältnisse.

Das Sachverständigenbüro Professor Hartung und Partner hatte im Jahr 1993 festgestellt, dass keine Gefährdung des Grundwassers infolge der Hausmülldeponie und der Altlast gegeben ist. Anfang 2006 wurde bei der Prüfung durch die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Goslar, ob weiterer Handlungsbedarf besteht oder nicht, festgestellt, dass die Grundwasserstände im Bereich des Standortes deutlich schwanken. Vor dem Hintergrund des unsachgemäßen Umgangs mit Chemikalien des Betriebs Florentz war es aus Sicht der unteren Bodenschutzbehörde notwendig, eine nochmalige Betrachtung der Gesamtsituation durchzuführen. Dieser Auftrag wurde vom Landkreis Goslar, dem Kreiswirtschaftsbetrieb Goslar und der NLF an das Sachverständigenbüro herrmann & partner aus Braunschweig vergeben.

Auf Basis der langjährigen Überwachung und der Einschätzung des Gutachters vom Juni 2010 ist die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen derzeit nicht zu erkennen. Das abschließende Gutachten soll in der 36/37 KW 2010 vorliegen.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 9 des Abg. Dr. Gero Clemens Hocker (FDP)

Wie kann der Schutz der Seehundpopulation noch verbessert werden?

Die weltweit einmalige Naturlandschaft Wattenmeer ist Heimat vieler Tier- und Pflanzenarten. Die Seehunde (Phoca vitulina vitulina L.) sind hierbei die häufigsten einheimischen Meeressäuger, deren Populationsgröße sich mit 6 623 Seehunden in diesem Jahr auf einem Spitzenniveau bewegt. Die frühere Gefährdung des Seehundes wurde u. a. durch anthropogene Störungen im und Veränderungen am Lebensraum hervorgerufen. Die direkten und indirekten Störungen und Veränderungen sind durch zahlreiche Abkommen, Schutzmaßnahmen und -vorschriften sowie durch die Reduzie

rung der atmosphärischen und direkten Einträge erheblich vermindert worden. Insbesondere die Einrichtung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer mit der Nationalparkverwaltung und der Nationalparkwacht ist ein großer Erfolg. Die Arbeit dieser Stellen wurde in der Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe honoriert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung den derzeitigen Schutz der Seehunde, und welche Entwicklung erwartet sie für die Zukunft?

2. Wie viele ausgewiesene Schutzgebiete für den Seehund gibt es im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, und sind diese in der Art und Zusammensetzung, in der Größe und in der räumlichen Verteilung ausreichend?

3. Welche nationalen und internationalen Schutzvereinigungen und -bemühungen - von den niedersächsischen Jägerinnen und Jägern bis zum Common Wadden Sea Secretariat - gibt es derzeit, und sind diese für den wissenschaftlichen Austausch ausreichend?

Der Seehund ist eine jagdbare Tierart. Sein direkter Schutz besteht daher hauptsächlich über die jagdlichen Regelungen, die für ihn ganzjährige Schonzeit vorsehen.

Die derzeitige Erhaltungssituation des Seehundes wird im niedersächsischen Wattenmeer als sehr positiv eingeschätzt. Die günstige Bestandsentwicklung dürfte ihre Ursache in einem optimal ausgestatteten und gut geschützten Lebensraum, dem Nationalpark (NLP), haben. Der Nationalpark stellt ausreichend beruhigte Liegeplätze zur Verfügung, durch die Anstrengungen im Gewässer- und Meeresschutz ist eine offensichtlich ausreichende Nahrungsmenge vorhanden.

Nach den aktuell vorliegenden Bestandszahlen im gesamten Wattenmeer von ca. 32 000 Tieren befindet sich der Bestand der Seehunde nur knapp unter einer von wissenschaftlicher Seite postulierten Anzahl für das Jahr 1900 von 38 000 Tieren.

Nach den Staupe-Epidemien in den Jahren 1988 und 2002 hat sich der Bestand der Seehunde sehr schnell wieder erholt. Im Jahre 2010 gibt es den höchsten ermittelten Bestand seit den 1970er-Jahren. So wurden an der niedersächsischen Küste in diesem Jahr 6 623 Seehunde gezählt.

Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH- Richtlinie) fordert in Anhang II den Gebietsschutz für diese Art. Dies ist mit Einrichtung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer erfolgt. Ge