Protocol of the Session on June 4, 2008

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Sie gehen gegenüber allen Steuern zahlenden Bürgern von dem Generalverdacht aus, sie seien Steuerhinterzieher, weil es jüngst ein paar schwarze Schafe gegeben hat.

(Zuruf von Hans-Henning Adler [LIN- KE])

Eigentlich ist das eine Unverschämtheit gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlern, und das sind die allermeisten, seien sie nun Showstars oder Unternehmer, Pfarrer oder Abgeordnete.

Ihr Antrag hat hier keine Chancen. Aber wissen Sie was? - Entwerfen Sie doch so eine Kontovollmacht an das Finanzamt, legen Sie die im nächsten Wahlkampf auf Ihren Ständen aus, und werben Sie um Unterwerfungsunterschriften! - Viel Vergnügen!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Herr Briese hat sich jetzt zu einer Kurzintervention gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. - In einer Sache sind wir uns einig, Herr Kollege Zielke. Der Antrag, den die LINKE gestellt hat, ist Unsinn. Ich finde es auch verwunderlich, dass Herr Adler ihn wieder neu aufgetischt hat und ihn versucht zu rechtfertigen. Das ist wirklich ein schwerer Verstoß gegen die Unschuldsvermutung. Herr Adler, das müssten Sie als Anwalt eigentlich wissen. Das habe ich in meiner ersten Rede auch schon gesagt.

Jetzt aber noch einmal zu Ihnen, Herr Zielke, denn auf Ihre Ausführungen bezieht sich meine Kurzintervention. Sie haben gesagt, die Bürgerrechte in der Bundesrepublik hätten schweren Schaden erfahren, seit die FDP im Bund nicht mehr mitregiere. Wie ist es denn mit den Bürgerrechten in Niedersachsen? Da regiert ja die FDP mit. Erläutern Sie mir doch einmal, wie das mit dieser präventiven Telefonüberwachung war. Soweit ich mich erinnere, war sie verfassungswidrig. Dann haben wir eine Änderung des SOG gehabt. Die Ausweitung der Videoüberwachung findet jetzt überall statt. Damit hat die FDP gar kein Problem gehabt. Außerdem haben wir in Niedersachsen, auf Landesebene, die nachträgliche Sicherungsverwahrung eingeführt: verfassungswidrig. - Ohne Anhörung haben Sie das durchgepeitscht. Kein einziges Bedenken haben Sie dagegen im Rechtsausschuss gehabt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dann hat der Innenminister angekündigt, dass er Onlineuntersuchungen eigentlich auch ganz gerne hätte. Doch dazu hört man von der FDP auch nichts. Wo sind bloß die ganzen liberalen Bürgerrechte, meine sehr verehrten Damen und Herren? Ich sehe sie nicht, ich sehe sie wirklich nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Die regierende FDP. Ich höre von Herrn Rösler, Sie wollten ein bisschen sympathischer werden. - Machen Sie mal ein paar Bürgerrechte! Machen Sie mal ein Informationsfreiheitsgesetz! Machen Sie mal einen Bürgerentscheid! Machen Sie mal eine Wahlrechtsalterdebatte!

Herr Kollege, jetzt müssen Sie bitte zum Schluss kommen!

Dann können Sie sich wieder freiheitlich nennen. Dann können Sie sich wieder liberal nennen. Dann können Sie sich wieder bürgerrechtlich nennen. Momentan merkt man davon gar nichts in diesem Land.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich sehe keine Wortmeldung für eine Erwiderung.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Ach, scha- de!)

Damit stelle ich fest, dass wir die Debatte zu Punkt 9 abgeschlossen haben.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliche Verfahren - Verfassungsbeschwerden - 1. der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, vertreten durch den Vorsitzenden der Kirchenleitung, Prof. Dr. Wolfgang Huber, oder den Präsidenten

des Konsistoriums, Ulrich Seelemann, - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Karl-Hermann Kästner - gegen § 3 Abs. 1 Halbsatz 2, § 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 und § 6 Abs. 1, 2 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (BerLadÖffG) vom 14. November 2006 (GVBl S. 1045) - 1 BvR 2857/07 - 2. des Erzbistums Berlin, vertreten durch den Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Christian Starck - gegen § 3 Abs. 1 Halbsatz 2, § 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 und § 6 Abs. 1, 2 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (BerLadÖffG) vom 14. November 2006 (GVBl S. 1045) - 1 BvR 2858/07 - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 17.04.2008 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/201

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Beratung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war einstimmig.

Meine Damen und Herren, dann rufe ich Tagesordnungspunkt 11 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfahren über den Antrag festzustellen, 1. dass der Antragsgegner mit dem Beschluss vom 9. November 2007 über das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BGBl. 2007 I S. 3198 ff.) die Rechte der Antragstellerinnen und Antragsteller aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat, indem er a) Erbringer von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in § 113 a TKG zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten verpflichtet und in § 113 b TKG zu deren Verwendung für die dort genannten Zwecke berechtigt sowie b) in § 100 g Abs. 1 StPO zur Erhebung von gemäß § 113 a TKG gespeicherten Verkehrsdaten ermächtigt, -

2. hilfsweise, dass der Antragsgegner mit dem Beschluss vom 9. November 2007 über das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BGBl. 2007 I S. 3198 ff.) die Rechte der Antragstellerinnen und Antragsteller aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat, indem er über die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2006/24/EG hinaus a) Erbringer von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in § 113 a TKG zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten verpflichtet und in § 113 b TKG zu deren Verwendung für die dort genannten Zwecke berechtigt sowie b) in § 100 g Abs. 1 StPO zur Erhebung von gemäß § 113 a TKG gespeicherten Verkehrsdaten ermächtigt. - Antragsteller: Kerstin Andreae und weitere 46 Mitglieder des Deutschen Bundestages - Bevollmächtigter: Professor Dr. Jens-Peter Schneider - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 30.04.2008 - 2 BvE 1/08 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/202

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Auch hierzu ist eine Berichterstattung nicht vorgesehen.

Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat darüber einig, dass auch über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher auch hierüber gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist das so beschlossen worden.

Meine Damen und Herren, wir haben die Tagesordnung für heute abgearbeitet. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder. Vielen Dank.

Schluss der Sitzung: 18 Uhr.