In der Pressemitteilung der Staatskanzlei zum Nachtragshaushalt 2010 und zum Haushalt 2011 vom 2. August 2010 hat die Landesregierung unter Punkt 7 verkündet, dass im Bereich des Wohnungs- und Siedlungswesens mehr als 760 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2011 veranschlagt seien.
1. Welche Haushaltspositionen und Titel des Haushaltsplanes 05/2011 sind im Einzelnen in diese Summe eingerechnet worden?
2. Wie viele Haushaltsmittel - in Euro - werden im kommenden Haushaltsjahr 2011 laut Haushaltsplan 05 gegenüber den Haushaltsjahren 2009 und 2010 für Investitionen im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus neu zur Verfügung stehen?
3. Wurden in die in der o. a. Pressemitteilung der Staatskanzlei genannte Summe konsumtive Ausgaben wie z. B. anteilige Kosten des Bundes und des Landes für die Kosten der Unterkunft für Bezieherinnen und Bezieher von SGBII-Leistungen eingerechnet?
In der Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 2. August 2010 zum Ergebnis der Haushaltsklausur heißt es unter Ziffer 7, Soziales:
„Im Gesundheitswesen werden rund 263 Millionen Euro und für Wohnungs- und Siedlungswesen sowie den Städtebau werden mehr als 760 Millionen Euro veranschlagt.“
Zu 1: Die in der Pressemitteilung genannte Summe zum Wohnungs- und Siedlungswesen sowie zum Städtebau ergibt sich aus der Summierung der Ausgabeansätze in den Kapiteln 05 04 (Bauauf- sicht und Städtebau), 05 05 (Wohnungs- und Sied- lungswesen), 05 07 (Wohnungsbauprogramme) und 05 08 (Städtebauförderung und Stadterneue- rung).
Zu 2: Niedersachsen hat in den Jahren 2008 und 2009, u. a. durch Gegenfinanzierung der Konjunkturprogramme des Bundes, ein extrem hohes Förderniveau in der Städtebauförderung erreicht. So standen 2008 rund 49,9 Millionen Euro und 2009 rund 69,3 Millionen Euro zur Verfügung. Mit rund 42 Millionen Euro im Jahr 2010 wird Niedersachsen zusammen mit dem Bund die Städtebauförderung auf einem Niveau fördern, das deutlich über dem Niveau von 2006 (rund 35,3 Millionen Euro) und 2007 (rund 33,7 Millionen Euro) liegt.
Unter Berücksichtigung der vom Bund angekündigten Kürzungen sehen die Planungen für 2011 bei der Städtebauförderung aktuell ein Fördervolumen von rund 40 Millionen Euro vor.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Brunotte, Brinkmann, Groskurt, Klein, Möhle, Schwarz, Tiemann und Watermann zum Thema „Spart das Land die Städtebauförderung kaputt?“ verwiesen.4
Ebenso wie im laufenden sowie dem vergangenen Haushaltsjahr wird auch das Wohnraumförderprogramm 2011 ein Volumen von 34,1 Millionen Euro haben.
4 Anlage 27 zum Stenografischen Bericht der 74. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages am 10. Juni 2010
Zu 3: Die Ausgabeansätze in Kapitel 05 05 enthalten wie in der Vergangenheit Finanzzuweisungen an Kommunen zu deren Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und Mittel für Leistungen nach dem Wohngeldgesetz.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fragesteller führt die Landesregierung zur Situation der zehn Studierenden in niedersächsischen Haftanstalten aus, unter welchen Bedingungen die Inhaftierten ihr Studium durchführen können (Drs. 16/2620). So ist es im geschlossenen Vollzug den Studierenden nicht gestattet, eigenständig die Kontaktaufnahme zur Fernuniversität vorzunehmen oder studienrelevante Websites zu besuchen. Dabei verfügen „nahezu alle“ Justizvollzugsanstalten des Landes über „modern eingerichtete Computerräume, die über einen ‚getunnelten‘, d. h. besonders gesicherten Internetzugang mit einer speziell für den Justizvollzug entwickelten (…) Lernplattform verbunden sind.“ In der JVA LingenDamaschke, einer Anstalt des offenen Vollzugs, könnten die Gefangenen das Internet uneingeschränkt, aber gegen ein Entgelt nutzen.
1. Welche Justizvollzugsanstalten des Landes verfügen nicht über die in der Drs. 16/2620 erwähnten „modern eingerichteten Computerräume“ mit der entsprechenden Software, und welche Pläne gibt es, dieses Angebot einzurichten?
2. Wie hoch sind die Kosten für die Gefangenen, die in den Justizvollzugsanstalten das Internet kostenpflichtig nutzen können, und welche zusätzlichen Kosten entstehen durch diese Internetznutzung für die jeweilige JVA (werden Computer oder Personal ausschließlich für die- sen Zweck bereitgestellt, oder entstehen extra Verbindungskosten)?
3. Wenn der Internetzugang im Rahmen von Studium oder Ausbildung ermöglicht werden soll, wie gestaltet sich das Verfahren, durch das die einzelnen Gefangenen das Recht zum Internetzugang erhalten?
Lernplattformen bieten Inhaftierten, die aufgrund ihrer eingeschränkten Bewegungsfreiheit begrenzten Zugang zu Aus- und Weiterbildungsangeboten haben, eine gute Möglichkeit zur Qualifizierung. Auf der e-LiS-Lernplattform des Justizvollzuges werden bislang über 150 Lernprogramme und
Materialien angeboten. Die besondere Herausforderung besteht darin, dass die Nutzer nicht wie üblich auf das freie Internet zugreifen können. Der Zugang zu der von der Universität Berlin administrierten Lernplattform erfolgt über das weltweite Netz. Der Zugriff auf den Server ist gegen Angriffe von innen und außen besonders gesichert. Um diese „Tunnelung“ nicht zu gefährden, werden nur Internetseiten über die Lernplattform freigeschaltet, die keine Möglichkeit bieten, per E-Mail in andere Bereiche des Netzes zu gelangen. Eine entsprechende Absicherung der Homepage der Fernuniversität in Hagen wird auf Initiative Niedersachsens hin vermutlich Anfang des Jahres 2011 umgesetzt werden können.
Zu 1: Die Justizvollzugsanstalten Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Rosdorf verfügen zurzeit nicht über einen Computerraum oder einen Anschluss an die e-LiS-Lernplattform:
- Die Justizvollzugsanstalt Braunschweig hatte bislang einen Computerraum in der Abteilung des offenen Vollzuges in Burgdorf, die zwischenzeitlich der Justizvollzugsanstalt Sehnde angegliedert wurde. In der Untersuchungshaft werden mit Ausnahme einer schulischen Kurzmaßnahme für Jugendliche keine Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt.
- In der Justizvollzugsanstalt Hannover werden die Arbeiten zur Einrichtung eines entsprechenden Computerkabinetts in der 33. Kalenderwoche des Jahres 2010 abgeschlossen sein.
- Die Abteilung Wilhelmshaven der Justizvollzugsanstalt Oldenburg wird ab Mitte Oktober über einen an die Lernplattform angeschlossenen Computerraum mit acht Plätzen verfügen. Der Anschluss des Computerraums in der Hauptanstalt befindet sich in der Planung für das Jahr 2011.
- Die Justizvollzugsanstalt Rosdorf verfügt über einen funktionsfähigen Computerraum. Der Anschluss an die e-LiS-Lernplattform im Herbst 2010 wird zurzeit geprüft.
Zu 2: Nur die Justizvollzugsanstalt Lingen-Damaschke verfügt über einen von der Telekom eingerichteten Internetzugang mit Münzbetrieb. Der Terminal befindet sich in der Mensa, der Zugang wird nicht von Anstaltsbediensteten überwacht, da nur freigeschaltete Seiten aufgerufen werden kön
nen. Die Nutzungskosten für Gefangene betragen für je fünf Minuten 50 Cent. Der Anstalt entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Zu 3: In der Regel erhalten die Lernenden im Rahmen des Unterrichts Zugang zur Lernplattform. In einigen Anstalten können sie auch außerhalb der Unterrichtszeiten selbstständig in betreuten Schulungsräumen arbeiten. Jeder Lernende bekommt sein eigenes Benutzerprofil mit individuell festgelegten Rechten: Während den einen aus Sicherheitsgründen lediglich erlaubt ist, E-Mails an die zuständigen Unterrichtenden zu senden, dürfen andere auch E-Mails an Mitlernende schreiben oder mit ihnen chatten.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 34 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)
Bei der Erweiterung der Autobahn 1 zwischen Bremen und Hamburg kommt es beiderseits der Autobahn zu Enteignungen von Grundstückseigentümern. Diese Grundstückseigentümer werden für die Enteignung entschädigt. Dabei werden vor Ort nach einem Gutachten festgelegte Preise gezahlt. Diese Preise werden in der Gemarkung Sottrum, Landkreis Rotenburg, immer häufiger von den Grundstückseigentümern als nicht marktüblich und zu niedrig angesehen.
1. Auf welcher Basis wird im Rahmen des Gutachtens der ortsübliche Preis für landwirtschaftliche Flächen festgelegt, und welche Rolle spielen Faktoren wie Hofnähe, Bodenpunkte und Dränagen bei der Festlegung?
2. Wie viele Fälle von Grundstücksan- und -verkäufen in der Gemarkung Sottrum, die oberhalb des festgelegten Gutachterpreises gelegen haben, aber nicht in die Berechnung eingeflossen sind, sind der Landesregierung bekannt, und aus welchen Gründen wurden diese Kaufverträge bei der Berechnung des Einheitswertes nicht berücksichtigt?
3. Sind das Land und die Niedersächsische Landgesellschaft bereit, Flächen in der Gemarkung Sottrum oder umliegenden Gemarkungen zum festgelegten Gutachterpreis an von Enteignungen betroffene Landwirte abzugeben?
Der Grunderwerb für den sechsstreifigen Ausbau der A 1 wird durch den Konzessionsnehmer A 1 mobil GmbH & Co. KG für und im Namen der Bun
desrepublik Deutschland getätigt. Dabei wird die Bundesrepublik Deutschland Eigentümer der erworbenen Flächen. Der Konzessionsnehmer darf daher nur nach den auch für die Verwaltung maßgebenden Entschädigungsgrundsätzen des Bundes handeln.
Die Grundstückspreise werden den Entschädigungsgrundsätzen des Bundes entsprechend durch einen neutralen Gutachterausschuss ermittelt und - wie in diesem Fall - in einem Gruppengutachten dargestellt. Jegliche Beeinflussung der Bodenpreise durch den Konzessionsnehmer ist daher ausgeschlossen.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAG) sind selbstständige Gremien. Sie sind für den Bereich einer Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) gebildet und in der Regel für mehrere Landkreise und kreisfreie Städte zuständig.
Die Gutachterausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern wie Architekten, Bausachverständigen, Immobilienkaufleuten, Landwirten und sonstigen in der Grundstückswirtschaft erfahrenen Personen. Aufgabe der GAG ist es, zur Grundstücksmarktransparenz beizutragen und Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken zu erstellen. Die Geschäftsstellen der GAG führen eine Kaufpreissammlung, in der jeder Grundstückskaufvertrag erfasst und ausgewertet wird. Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der jeweilige GAG Bodenrichtwerte und eine Vielzahl von Grundstücksmarktdaten, die in jährlich erscheinenden Grundstücksmarktberichten veröffentlicht werden.