Protocol of the Session on August 19, 2010

- Niedersächsischer Fachbeirat zur Förderung des Ökologischen Landbaus (berufen durch die Lan- desregierung; derzeit 24 Mitglieder aus den Be- reichen Erzeugung, Verarbeitung, Handel, Bera- tung und Wissenschaft).

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf ein Projekt, mit dem konventionelle Landwirte intensiv über die Möglichkeiten ihres Betriebes zur Umstellung auf den ökologischen Landbau informiert wurden. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Bioprodukten und auf Basis der Entschließung des Niedersächsischen Landtages vom 18. Okotber 2007 „Chancen des Biobooms für Niedersachsen nutzen“ (LT-Drs. 15/4147) wurden im Frühjahr 2008 zusätzliche Mittel für dieses Projekt zur Verfügung gestellt. Das Projekt wurde im Zeitraum vom März 2008 bis Mai 2009 durchgeführt. Ein Teil der beratenen Betriebe befindet sich derzeit in der Umstellung.

Aus Sicht der Landesregierung ist auch erfreulich, dass erstmals die Messe BioNord am 17. Oktober 2010 auf dem Gelände der Messe Hannover ausgerichtet wird. Sie hat das Vorhaben von Anfang an positiv begleitet. Durch die Messe sind weitere positive Impulse für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen zu erwarten. Die Messe BioNord findet seit dem Jahr 2004 statt. Sie wurde bisher in Bremen bzw. in den letzten Jahren in Hamburg durchgeführt. Sie richtet sich gezielt an Fachbesucher aus dem Naturkost- und Reformwarenhandel, von Biosupermärkten sowie an Biogroßverbraucher und die Biogastronomie. Auch der regionale Biogroßhandel ist auf der Messe vertreten. Die Messe erfreut sich eines stetig steigenden Zuspruchs und bedient das wachsende Interesse an Regionalität. Nach den derzeit vorliegenden Informationen beteiligen sich in diesem Jahr mehr als 300 Aussteller an der BioNord, d. h. rund 100 mehr als im vergangenen Jahr in Hamburg.

Nach Auffassung der Landesregierung haben die aufeinander abgestimmten Fördermaßnahmen wesentlich zum positiven Wachstum des ökologischen Landbaus in Niedersachsen beigetragen. Wie im Koalitionsvertrag für den Zeitraum 2008 bis 2013 festgelegt, wird die Landesregierung „das Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen weiter unterstützen und die bewährten Förder-, Versuchs- und Vermarktungsaktivitäten beibehalten.“

Zu 3: Wie unter 2. ausgeführt, unterstützt die Landesregierung die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft mit einer Reihe von speziellen Maßnahmen. Diese Maßnahmen dienen dem Ziel, entsprechend der Nachfrage die Fläche auszuweiten und den Sektor - auch im Wettbewerb mit anderen Regionen - zu stärken und weiterzuentwickeln. Auf Basis der gewachsenen Nachfrage nach Bioprodukten, der wettbewerbsfähigen Struktur und Innovationsfreude der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft und der gezielten Fördermaßnahmen zum ökologischen Landbau sieht die Landesregierung gute Voraussetzungen für ein weiteres Wachstum dieses Sektors in unserem Bundesland.

Mit Bezug auf Ihre Frage und mit Blick in die Zukunft verweist die Landesregierung zusätzlich auch auf folgende Ausführungen zum ökologischen Landbau in der Publikation „Visionen 2021 - Für ein innovatives Niedersachsen“ (Niedersächsi- sches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung): „Regionaler Bezug, Globalisierung und Standards über der Norm der EU-Bio-Verordnung sind drei der wichtigsten Standbeine der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen. Regionaler Bezug und Globalisierung widersprechen sich nicht, da einerseits die regionale Herkunft ein wichtiges Kaufkriterium bleiben wird. Andererseits bekommt der Handel im sich weiterentwickelnden deutschen, europäischen und weltweiten Biomarkt eine zunehmende Bedeutung für die niedersächsischen Unternehmen der ökologischen Ernährungswirtschaft.“

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 18 der Abg. Ralf Borngräber, Sigrid Rakow, Detlef Tanke, Andrea Schröder-Ehlers, Ronald Schminke, Renate Geuter und Sabine Tippelt (SPD)

Zu viel Nitrat in Niedersachsens Flüssen - Was tut die Landesregierung?

Der Europaticker Umweltruf vom 6. Juli 2010 berichtet unter Bezugnahme auf Messergebnisse des Vereins zum Schutze des Rheins und seiner Nebenflüsse (VSR e. V.) über hohe Nitratbelastungen entlang der Weser. Demnach lag der Wert im Raum Holzminden etwas oberhalb von 16,9 mg/l. Ab Bodenwerder stieg der Nitratwert bis in den Mindener Raum auf 18 mg/l an. Ab hier klettere die Belastung durch

zuströmendes nitratreiches Grundwasser noch höher und erreichte bei Verden mit 21,4 mg/l seinen höchsten Wert.

Schon seit Jahren gibt es gerade in dieser Region Niedersachsens immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über starke Geruchsbelästigungen durch das Ausbringen von Gülle und durch das Freiwerden des gesundheitsgefährdenden Gases Ammoniak, NH3 (z. B. Verdener Aller-Zeitung vom 13. August 2004: „In Dörverden stinkt es.“). Zu diesem Thema berichtet der Europaticker: Insbesondere durch eine Düngung zum falschen Zeitpunkt oder in zu großen Mengen aufgrund ungenügender Informationen über den Nährstoffvorrat im Boden kommt es zu unnötigen Nitratauswaschungen ins Grundwasser. Hinzu komme, dass durch Massentierhaltung im Wesereinzugsgebiet viel Gülle anfalle. Die Ausbringung erfolge direkt auf die betriebsnahen Flächen oder über die sogenannten Güllebörsen. In Gegenden mit vielen Biogasanlagen komme die Ausbringung der anfallenden Gärreste noch hinzu, und es komme zur verstärkten Auswaschung der Nitrate, so die Ausführungen des Artikels.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU) fordert mit Blick auf den Meeresschutz für die in die Nordsee mündenden Flüsse einen maximalen Wert von 7,9 mg Nitrat/l.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwiefern sind der Landesregierung die im Europaticker Umweltruf angegebenen Messwerte der Weser bekannt, und wie schätzt sie die Auswirkungen auf die Umwelt, den Meeresschutz und die Gesundheit der Menschen hierzu ein?

2. Nach welcher Rechtsvorschrift wird in Niedersachsen das umwelt- und gesundheitsbelastende Problem - insbesondere der Gülle und Gärresteeintrag - zum Schutz der Menschen und der Umwelt angegangen - auch mit dem Ziel, die vom SRU angegebenen Werte zu erreichen?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit der Kontrollen und Rechtsvorschriften mit Blick auf die viel zu hohen Nitratwerte sowie die zunehmenden Maisflächen mit Biogasanlagen ein, und nach welchem Konzept/Plan wird sie vorgehen, um die Oberflächengewässer und das Grundwasser zu schützen?

In der Kleinen Anfrage zum Nitrat in Niedersachsens Flüssen wird Bezug genommen auf eine Meldung des Europatickers Umweltruf vom 6. Juli 2010, in der Messergebnisse des Vereins zum Schutz des Rheins und seiner Nebenflüsse (VSR) zu hohen Nitratbelastungen der Weser dargestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die VSR-Messungen auf einer einzigen Messfahrt (Dezember 2009) beruhen und sich daher nicht für

eine abgesicherte Beurteilung der Nährstoffeinträge, bezogen auf das Abflussjahr, eignen, sondern allenfalls eine Tendenzaussage ermöglichen. Die Nitratgehalte unterliegen in Oberflächengewässern in natürlicher Weise mehr oder weniger ausgeprägten, saisonbedingten Schwankungen. Zur sogenannten kalten (vegetationslosen) Jahreszeit sind die Nitratgehalte in der Regel höher als zur warmen Jahreszeit (Nitrat wird als Nährstoff bei- spielsweise von Algen aufgenommen). Insofern kann der Zeitpunkt der Probenahme einen deutlichen Einfluss auf das Ergebnis haben.

Die Landesregierung nimmt in der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Meeresschutz in Niedersachsen - Nordsee sauber halten, Schadstoffbelastung der Nordsee senken“ zur Nährstoffsituation in Oberflächengewässern und im Grundwasser Stellung (LT- Drs. 16/2670).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung sind die im Europaticker Umweltruf angegebenen Messwerte der Weser bekannt. Die für Fließgewässer gesetzlich verbindliche Qualitätsnorm (Niedersächsische Ver- ordnung zum wasserrechtlichen Ordnungsrahmen vom 27. Juli 2004, Nds. GVBl. Nr. 21/2004) beträgt 50 mg/l NO3 (Jahresmittelwert) und stellt sicher, dass eine Auswirkung auf die Gesundheit des Menschen nicht zu besorgen ist. Laut Trinkwasserverordnung gilt für Erwachsene ein tolerierbarer Grenzwert für lebenslang genossenes Trinkwasser in Höhe von 50 mg/l. Diese Qualitätsnorm wird in der Weser durchweg unterschritten.

Die Empfehlung des Rats von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU), ein Nitratorientierungswert von maximal 7,9 mg/l NO3, dient dem langfristigen Schutz der Meeresumwelt. Dieser Wert wird durch die maximal in der Weser gemessenen Werte überschritten. Die Nitratgehalte liegen im Zeitraum von 2009 bis aktuell 2010 an den betrachteten Weser-Messstellen zwischen 6 mg/l NO3 und 27 mg/l NO3, der Mittelwert lag an der Messstelle Hessisch Oldendorf bei 14 mg/l NO3.

Festzustellen ist, dass die von der Nordseeschutzkonferenz 1987 beschlossene Halbierung der Nährstoffeinträge, bezogen auf Stickstoff, fast erreicht ist, allerdings reicht die beschlossene Halbierung nicht aus, um in den Küstengewässern den guten ökologischen Zustand herzustellen. Dazu müssen weitere Reduzierungen der Belastungen aus diffusen Quellen erfolgen.

Die Nitratkonzentrationen im Grundwasser sind sehr heterogen. So gibt es weite Bereiche in Niedersachsen, die nur eine geringe Konzentration (deutlich kleiner 10 mg/l) aufweisen. Daneben sind auch größere Bereiche vorhanden, die mäßige Nitratkonzentrationen von bis zu 50 mg/l anzeigen. Identifizierbar sind aber auch Belastungsgebiete, in denen die Qualitätsnorm der WRRL (50 mg/l NO3) überschritten wird. Der Mittelwert liegt bei 24 mg/l NO3 (1980 bis 2008 aus 7 387 Messwer- ten an 669 Messstellen). Die Schwankungsbreite der Konzentrationen ist allerdings groß.

Für eine Gesamtbewertung des Eintrags aus dem Grundwasser in die Weser muss die lange Fließzeit des Grundwassers berücksichtigt werden. Die Spannweite muss von wenigen Jahren bis einigen Jahrzehnten angenommen werden, sodass sich eine Wirkung der bereits laufenden Reduzierungsmaßnahmen nur langfristig zeigen kann.

Zu 2: Bundesweit gilt die Düngeverordnung, mit der die Wirtschaftsdüngeraufbringung beschränkt wird und die eine Begrenzung der Nährstoffbilanzüberschüsse für Stickstoff und Phosphat vorgibt. Darüber hinaus hat sich die Niedersächsische Landesregierung dafür eingesetzt, dass die Nährstoffströme in Deutschland transparent erfasst werden. Dem dient die am 1. September 2010 in Kraft tretende Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger vom 21. Juli 2010 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Diese Verordnung gibt vor, dass bei einem Transfer überschüssiger organischer Nährstoffträger, auch der aus Biogasanlagen, der Abgeber, Verbringer und Aufnehmer dies durch entsprechende Aufzeichnungen dokumentieren muss. Hierdurch werden die Nährstoffströme kontrollierbar, und es kann einer überschüssigen Aufbringung organischer Nährstoffträger auf landwirtschaftliche Flächen effektiv entgegengewirkt werden.

In Niedersachsen werden nach der Wasserrahmenrichtlinie geeignete Maßnahmen umgesetzt, die in der ersten Bewirtschaftungsphase bis 2015 greifen sollen. Als vorrangige, sogenannte grundlegende Maßnahme ist die oben genannte Umsetzung der Düngeverordnung anzuführen. Darüber hinaus werden in den Einzugsgebieten ergänzende Maßnahmen nach dem Prinzip der Freiwilligkeit angeboten und vom Land finanziert. Diese zielen auf eine Steigerung der Nährstoffeffizienz ab, zusätzlich wird eine Beratung zur gewässerschonenden Landbewirtschaftung angeboten. Diese Maßnahmen werden zur Absenkung des Nitratgehaltes

sowohl in Oberflächengewässern als auch im Grundwasser führen, sodass langfristig ein maßgeblicher Beitrag zur Annäherung an den SRUOrientierungswert erwartet wird.

Zu 3: Die Landesregierung geht von der Wirksamkeit der Kontrollen und Rechtsvorschriften aus, um eine weitere Verminderung der Nitratwerte in Oberflächengewässern und im Grundwasser zu erreichen. Dazu müssen die Rechtsvorschriften auch den Gegebenheiten einer sich verändernden landwirtschaftlichen Produktion angepasst werden und über die Kontrollen die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleisten.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 19 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers (SPD)

Lehrerausbildung an der Leuphana Universität Lüneburg in Gefahr?

Der regionalen Presse ist zu entnehmen, dass es hinter den Kulissen der Leuphana Universität Lüneburg brodelt. Es heißt, dass die Berufung 18 neuer Professoren für die Lehrerausbildung stocke und Studierende sich Sorgen um die Zukunft ihres Studiengangs machten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sieht das Profil der jetzt ausgeschriebenen Professorenstellen für die Lehrerausbildung aus, und trifft es zu, dass diese befristet, in der unteren Gehaltsklasse angesiedelt und mit besonders hohem Lehrdeputat von zwölf Semesterwochenstunden belastet sind?

2. Mit welchen Studierendenzahlen im Fachbereich Lehramt wird für die kommenden Semester in der Leuphana Universität gerechnet, und welche Professorenstellen stehen dafür zur Verfügung?

3. Wie wird sichergestellt, dass die Lehramtsausbildung in Lüneburg vor dem Hintergrund von Lehrermangel an den Schulen gesichert und das damit verbundene externe Akkreditierungsverfahren zur Qualitätssicherung nicht gefährdet wird?

Die Lehrerbildung ist neben den Wissenschaftsinitiativen Kulturforschung, Nachhaltigkeitsforschung sowie Management und Entrepreneurship einer von vier Schwerpunkten der Leuphana Universität Lüneburg. Diese Schwerpunktsetzung ist im Entwicklungsplan der Universität, der am 9. Juli 2008 gemeinsam von Senat und Präsidium beschlossen worden ist, verbindlich festgehalten. Die Lehrerbildung am Standort Lüneburg steht deshalb weder

für das Ministerium für Wissenschaft und Kultur noch für die Hochschulleitung infrage.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Ausschreibung der Professuren sieht vor, dass diese sowohl nach W1, W2 und W3 als auch befristet bzw. unbefristet besetzt werden können. Im Prinzip ist eine zunächst befristete Berufung vorgesehen. Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits als W2- oder W3-Professorin oder -Professor an einer Universität tätig sind, ist jedoch eine sofortige Berufung sowohl auf Lebenszeit als auch direkt auf W3 möglich. Die zentralen Professuren „Allgemeine Erziehungswissenschaft“ und „Pädagogische Psychologie“ wurden nur nach W3 ausgeschrieben. Es ist insoweit nicht zutreffend, dass die Professuren in der unteren Gehaltsklasse angesiedelt sind.

Es trifft nicht zu, dass alle ausgeschriebenen Professuren grundsätzlich ein besonders hohes Lehrdeputat erbringen sollen. Vielmehr ist je nach Profil der Stelle und der Bewerberlage eine differenzierte Ausgestaltung der Besetzung vorgesehen. Um den Studierenden einen möglichst hohen Anteil professoraler Lehre anbieten zu können, soll gegebenenfalls von einigen, nicht aber von allen Professuren ein Lehrdeputat von bis zu zwölf SWS erbracht werden.

Zu 2: Die Leuphana Universität Lüneburg rechnet in den nächsten Semestern im Bereich Lehramt mit konstanten Studierendenzahlen. Sie geht von rund 220 neuen Studienanfängern pro Jahr im Bereich Grund-, Haupt- und Realschulen und 100 Studierendenanfängern pro Jahr im Bereich berufsbildende Schulen aus. Eine mögliche Erhöhung der Kapazität durch die im Zukunftsvertrag zwischen Land und Hochschulen vereinbarte Erhöhung der Lehrverpflichtung für Universitätsprofessuren im Umfang von einer Semesterwochenstunde ist in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt. Da die Aufnahmekapazitäten unmittelbar mit der Höhe der Lehrverpflichtung zusammenhängen, wird dies Gegenstand der Kapazitätsberechnung für das Studienjahr 2011/12 sein.

An der Lehrerbildung werden zukünftig voraussichtlich insgesamt 42 Professuren beteiligt sein:

- 10 Professuren mit einer bildungswissenschaftlichen Orientierung (Pädagogik, Psychologie, So- zial- und Wirtschaftspädagogik),

- 14 Professuren mit einer fachdidaktischen Orientierung (Deutsch, Mathematik, Englisch, Sachun

terricht, Naturwissenschaften, Kunst, Musik, ev. Religion, Sport, Politik, Sozialdidaktik, Wirtschaftsdidaktik),

- 18 Professuren mit einer fachwissenschaftlichen Orientierung aus verschiedenen Fakultäten.