Protocol of the Session on August 19, 2010

1. Wie hoch war der durchschnittliche Reproduktionserfolg (flügge Jungvögel pro Brutpaar) des Kiebitz und der Uferschnepfe auf der Strohauser Plate in den letzten fünf Jahren im Vergleich zu anderen Wiesenvogelbrutgebieten des gleichen Naturraums, z. B. der Stollhammer Wisch?

2. Welche Nutzungsauflagen bestehen auf den bewirtschafteten Grünlandflächen der Strohauser Plate, und von wem wird deren Einhaltung in welchem Turnus kontrolliert?

3. Welche Maßnahmen sind geplant, um die offenkundig zumindest für Kiebitz und Uferschnepfe ungünstigen Lebensraumbedingungen auf der Strohauser Plate zu verbessern?

Die Strohauser Plate ist eine ca. 500 ha große Weserinsel, die rund 200 ha Grünland aufweist. Die Grünlandflächen sind als Domänenbesitz Eigentum des Landes und aktuell an einen Landwirt verpachtet, der dort Mutterkuhhaltung betreibt. Der Betrieb wird nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet. Noch in den 1990er-Jahren wirtschafteten auf der Plate drei landwirtschaftliche Betriebe mit überwiegend Milchkuhhaltung.

Die Strohauser Plate zählt mit angrenzenden Bereichen entlang der Unterweser zu den bedeutendsten Wiesenvogelbrutgebieten in Niedersachsen. Das Gebiet ist Teil des EU-Vogelschutzgebietes „Unterweser“ (V27), wobei insbesondere die Brutbestände von Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel den naturschutzfachlichen Wert bestimmen. Aus diesem Grund wurde die Weserinsel mit ihren Vorländern am 10. Dezember 2007 als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Seit 1990 wird die Strohauser Plate vom Naturschutzverein Mellumrat e. V. betreut, der dort u. a.

eine Bestandserfassung der Wiesenvögel durchführt. Die Erfassungen belegen in der Tat einen deutlichen Bestandseinbruch bei Kiebitz und Uferschnepfe im Zeitraum 1990 bis 2009. Allerdings fand dieser Einbruch vor allem Mitte der 1990er Jahre statt. Hier sank der Brutbestand der Uferschnepfe von rund 80 Paaren (1990) auf 12 bis 14 Paare (1997 bis 2000) ab. Seither ist der Bestand, abgesehen von einer leichten Erholung in den Jahren 2001 bis 2004, stabil. Ein ähnliches Bild ergibt sich für den Kiebitz. Auch hier kam es Mitte der 1990er-Jahre fast zu einer Halbierung des Brutbestandes. Seither schwankt der Bestand meist zwischen 30 und 50 Paaren.

Zwischen der Strohauser Plate und den angrenzenden Vorlandflächen scheint es kleinräumig zu einem Populationsaustausch bei brütenden Kiebitzen und Uferschnepfen zu kommen: Niedrige Bestandszahlen auf der Strohauser Plate gehen einher mit höheren Dichten in den Vorlandflächen. Fasst man beide Bereiche zusammen, so ist im Zeitraum 2000 bis 2009 sogar ein Anstieg in den Kiebitz- und Uferschnepfenbeständen festzustellen. Brüteten im Jahr 2000 insgesamt 23 Uferschnepfenpaare in beiden Gebieten, so waren es im Jahr 2009 32 Paare. Der Kiebitzbestand stieg im selben Zeitraum noch deutlicher an (2000: 39 Brutpaare, 2009: 72 Brutpaare).

Im Jahr 2010 wurde ein Kooperationsvertrag zur Betreuung der Strohauser Plate zwischen dem Landkreis Wesermarsch und dem Mellumrat geschlossen. Das Land Niedersachsen finanziert die Gebietsbetreuung und die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Höhe von jährlich 18 000 Euro im Zeitraum von 2010 bis 2014. Das Land verspricht sich davon eine zielgerichtete Entwicklung von Lebensräumen und Populationen der wertbestimmenden Vogelarten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung und dem zuständigen Landkreis Wesermarsch liegen keine Angaben zum Bruterfolg von Kiebitz und Uferschnepfe auf der Strohauser Plate aus den vergangenen fünf Jahren vor. Wie landesweit üblich, erfolgt auf der Weserinsel ausschließlich eine Erfassung der brütenden Altvögel, nicht aber der flügge gewordenen Küken. Letzteres ist sowohl zeitlich als auch teilweise methodisch aufwendig, wenn etwa zur Ermittlung von Kükenverlusten Jungvögel mit Minisendern ausgestattet werden müssen.

Zu 2: Im bestehenden Pachtvertrag sind zahlreiche wiesenvogelgerechte Auflagen verankert: So ist die Weideviehdichte auf eine Großvieheinheit pro Hektar beschränkt, um Gelege- und Kükenverluste durch Weidetiere zu vermeiden. In den Be- und Entwässerungsgräben ist ein Wasserstand zu halten, der 2 dm unter Geländeoberkante nicht unterschreiten soll. Auf diese Weise sollen während der Brut- und Aufzuchtzeit stocherfähige Böden gewährleistet und die Nahrungsverfügbarkeit verbessert werden.

Die Bewirtschaftung der Flächen erfolgt in enger Abstimmung zwischen Verpächter, unterer Naturschutzbehörde und dem betreuenden Naturschutzverband. Dazu finden Gespräche im Frühjahr und Herbst statt, um den Verlauf und die Ergebnisse der vergangenen Brutsaison und Maßnahmen für die anstehende Brutsaison festzulegen. Dazu gehören beispielsweise die Steuerung der Nutzung von Weideflächen, die Auswahl von Mähflächen, die Festlegung des Mahdzeitpunktes sowie die Terminierung weiterer Pflegemaßnahmen. Die getroffenen Maßnahmen werden modifiziert, wenn dafür aufgrund aktueller Bestandsdaten ein fachlicher Handlungsbedarf besteht.

Eine Kontrolle der Nutzungsauflagen durch Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde ist auf der Strohauser Plate nicht notwendig, da Mitarbeiter des Mellumrates während der Brutsaison permanent vor Ort sind und die vereinbarten Maßnahmen betreuen.

Zu 3: Die Lebensraumbedingungen für Kiebitz und Uferschnepfe auf der Strohauser Plate sind deutlich besser als auf konventionell bewirtschafteten Grünlandflächen im gleichen Naturraum, sollen aber noch weiter optimiert werden. Hierzu sind vonseiten des Landkreises Wesermarsch u. a. folgende Maßnahmen geplant: Durch Prädation verursachte Gelege- und Kükenverluste sollen durch jagdliche und lebensraumverbessernde Maßnahmen minimiert werden. Zu den lebensraumverbessernden Maßnahmen gehören u. a. die Beseitigung von Gehölzen und Bäumen, die als Ansitzwarten von Raben- und Greifvögeln genutzt werden. Darüber hinaus wird die Landesnaturschutzverwaltung mit dem Landkreis Wesermarsch und den Akteuren vor Ort auf der Basis gewonnener Erfahrungen Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes beraten und festlegen.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 12 der Abg. Dr. Silke Lesemann (SPD)

Liegt das Megahub-Projekt auf Eis?

Am 15. Juni 2010 berichtete der Anzeiger für Lehrte, Regionalbeilage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, unter der Überschrift „Megahub: Liegt Projekt auf Eis?“ über gravierende zeitliche Verzögerungen beim Bau der Megahub-Anlage in Lehrte. Falls der Bund den Verkehrsetat kürzt, könnte sich der Ausbau des Güterbahnhofs Lehrte zum Megahub auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verzögern. Für die Stadt Lehrte, die Region Hannover und Niedersachsen insgesamt drohen große zeitliche Verzögerungen, wenn nicht gar ein Scheitern eines zentralen Logistikvorhabens, das künftig ein wesentliches Element für die hohe Vernetzungsqualität der niedersächsischen Verkehrinfrastruktureinrichtungen darstellen soll. Der Megahub Lehrte gilt als richtungweisend für den kombinierten Verkehr in Deutschland und Europa. In Gefahr geriete ein beispielhaftes Vorhaben der intelligenten Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Sachstand zur Umsetzung der Megahub-Anlage in Lehrte?

2. Wie sieht der konkrete Realisierungszeitplan aus?

3. Wie wird sich die Landesregierung für eine zügige Umsetzung dieses für Niedersachsen zentralen Logistikprojektes verwenden?

Die niedersächsische Verkehrspolitik zielt darauf ab, alle Verkehrsträger optimal zu nutzen und diese miteinander zu vernetzen. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei der kombinierte Verkehr. Das Land setzt sich für eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur in den bestehenden Umschlaganlagen, den Güterverkehrszentren sowie den See- und Binnenhäfen ein. Die überwiegende Zahl der Umschlaganlagen zwischen Straße und Schiene gehört nicht zum DB-Konzern und ist mit Fördermitteln des Landes und der Förderrichtlinie kombinierter Verkehr des Bundes errichtet worden. Diese Förderrichtlinie geht auf eine Initiative des Landes Niedersachsen zurück.

In Niedersachsen wurde in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang in den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen für den kombinierten Verkehr investiert. Beispiele aus jüngster Zeit sind die Standorte Dörpen und Göttingen. Richtungweisend für eine grenzüberschreitende Kooperation

im kombinierten Verkehr ist das auf niederländischer Seite gebaute grenznahe Terminal in Coevorden, das über Niedersachsen in die nationale und internationale KV-Vernetzung integriert ist.

Maßgeblich für die künftige Entwicklung des kombinierten Verkehrs in Niedersachsen und auch auf Bundesebene wird der geplante Megahub Hannover-Lehrte sein. Dieses gilt insbesondere auch für die Bewältigung des wieder zunehmenden Seehafenhinterlandverkehrs. Mit innovativer Umschlagtechnologie sollen hier Züge im direkten SchieneSchiene-Umschlag verknüpft werden. Dieses ermöglicht neben spürbaren Zeitvorteilen eine optimierte Anbindung der norddeutschen und niedersächsischen Umschlaganlagen für den kombinierten Verkehr. Die Wahl des Standortes Lehrte als Drehscheibe für diese Schienengüterverkehre ist eine Bestätigung für die strategische Position Niedersachsens zum Ausbau von neuen Logistikkonzepten und -systemen. Mit der Gründung der Megahub-Betreibergesellschaft im Jahre 2003 wurde ein wichtiger Schritt zu Realisierung gemacht.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Planung und Realisierung des Megahubs Hannover-Lehrte liegt in der Zuständigkeit der DB AG. Das Projekt wurde in den Investitionsrahmenplan für den Ausbau der Schienenwege des Bundes in 2006 aufgenommen. Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss liegt seit Mitte 2005 vor.

Die bisherigen Planungen der DB AG sahen einen Baubeginn für Mitte dieses Jahres vor, die Inbetriebnahme sollte unter optimalen Voraussetzungen in 2012 erfolgen. Die ursprünglich vorgesehene Finanzierung aus dem Bundeshaushalt und auch eine Alternativfinanzierung aus dem Konjunkturprogramm kommen nicht mehr zum Tragen. Das Bundesverkehrsministerium strebt nunmehr an, die Finanzierung im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das nächste Jahr zu sichern.

Zu 3: Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit für eine zügige Umsetzung des Megahubs Hannover-Lehrte eingesetzt. Seit Jahren steht das Verkehrsressort in einem regen Kontakt mit dem Bundesverkehrsministerium sowie mit der DB AG. Auch auf politischer Ebene wurde seitens des Landes auf die Bedeutung des Projektes für die gesamte Wirtschaft hingewiesen. Beispielsweise war der Megahub Hannover-Lehrte Schwerpunkthema des ersten Parlamentarischen Abends Logistik im Jahr 2006 in der niedersächsischen Lan

desvertretung in Berlin. Diese Veranstaltung trug seinerzeit maßgeblich dazu bei, den Megahub in das Bewusstsein der Bundespolitik zu rücken und die notwendigen Schritte für eine Realisierung einzuleiten.

Die Landesregierung wird sich auch künftig für dieses zentrale Logistikprojekt einbringen, um die Vernetzungsqualität der niedersächsischen Verkehrsinfrastruktureinrichtungen nachhaltig zu stärken.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 13 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Warum werden die Messdaten aus der Beweissicherung zur Weservertiefung auf SKN 14 m von 1998 anordnungswidrig seit 2009 nicht öffentlich ausgelegt?

Im Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Lüneburg vom 30. Januar 1998 für den Ausbau der Bundeswasserstraße Weser zur Herstellung einer Mindesttiefe von 14 m unter Seekartennull wird angeordnet, dass Beweissicherungsmessungen bis einschließlich im zehnten Folgejahr vorzunehmen und die Messergebnisse der ersten fünf Jahre im sechsten Jahr, die Ergebnisse der Messungen aus dem sechsten bis zehnten Jahr im elften Jahr für einen Monat auszulegen sind.

Der Träger des Vorhabens (TdV) hat u. a. über zehn Jahre die elektrische Leitfähigkeit an mehreren Messstationen zu messen und die hierbei gewonnenen Daten sowie die Messergebnisse weiterer Landesstationen Bremens und Niedersachsens im Hinblick auf mögliche ausbaubedingte Veränderungen des Salzgehalts auszuwerten. Diese Auswertung hat der TdV mit der zuständigen wasserwirtschaftlichen Landesdienststelle abzustimmen.

Während dieser Anordnung 2004 zunächst Folge geleistet wurde und die Ergebnisse der ersten fünf Jahre vom 13. April bis zum 28. Mai 2004 öffentlich ausgelegt wurden, ist dies für den zweiten Teil der Beweissicherungsmessungen noch immer nicht erfolgt.

Das Wasser- und Schifffahrtsamt Bremerhaven hat eine Auswertung der Beweissicherungsdaten für die dem Ausbau folgenden zehn Jahre jedoch längst vorgenommen und den Entwurf eines entsprechenden Berichts dem NLWKN bereits 2009 zur Abstimmung zugeleitet.

Den vor Ort betroffenen Landwirten und Mitgliedern des Entwässerungsverbandes sowie allen anderen Bürgerinnen und Bürgern wird damit die Möglichkeit vorenthalten, sich über die für sie möglicherweise negativen Auswir

kungen des 14-m-Ausbaus der Außenweser entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss zu informieren. Dies wiegt umso schwerer, als zeitgleich bereits das Planfeststellungsverfahren zur erneuten Fahrwasseranpassung der Unterweser sowie der Außenweser läuft und kurz vor dem Planfeststellungsbeschluss steht.

Die Betroffenen fürchten nun, dass ihnen durch die Unkenntnis/das Vorenthalten der Beweisdaten aus der 14-m-Vertiefung Nachteile im jetzigen Planfeststellungsverfahren zur Fahrwasseranpassung entstehen, und vermuten eine gezielte Hinhaltetaktik.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem Grund ist die öffentliche Auslegung der Beweissicherungsdaten für den 14-mAusbau der Außenweser von 1998 noch immer nicht erfolgt, und wann wird sie endlich erfolgen?

2. Welche Auswirkungen hatte die Vertiefung der Außenweser auf 14 m auf die Verschiebung der Brackwasserzone, auf die Salzgehalte der Unterweser in Höhe Beckumer Siel, also des Einlaufs des Butjadinger Zuwässerungskanals, und auf die Salzgehalte im Grabenwassersystem der nördlichen Wesermarsch?

3. Mit welchen Kompensationsmaßnahmen wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Nachteile für die Landwirtschaft, für die Ökologie des Grabenwassersystems, für den Entwässerungsverband und für den Fischereiverband vollständig ausgeglichen werden?

Den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundeswasserstraße Weser zur Herstellung einer Mindesttiefe von 14 m unter Seekartennull hatte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest als Planfeststellungsbehörde und nicht - wie im Vorspann der Kleinen Anfrage dargestellt - die Bezirksregierung Lüneburg erlassen. Träger des Vorhabens ist das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Bremerhaven. Dessen Pflichten im Rahmen der Beweissicherung werden im Vorspann der Anfrage zutreffend wiedergegeben. Danach steht die Auslegung der Beweissicherungsergebnisse für den Zeitraum von 1998 bis 2008 an.

Mit der im laufenden Planfeststellungsverfahren vorgesehenen „Vermeidungslösung“ sollen die prognostizierten Veränderungen des Salzgehaltes infolge des bevorstehenden Ausbaus der Unterweser und der Außenweser vermieden werden.