Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Ergebnis guter Politik, von Partnerschaft mit den Unternehmen, die die Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.
Ich will Ihnen noch ein erfreuliches Ergebnis im Ausbildungsmarkt darstellen. Wenn Sie einmal die Situation in den einzelnen Jahren vergleichen, so stellen Sie fest, dass wir immer mehr unversorgte Bewerber als offene Stellen hatten. Das war über Jahre so. Seit 2003, als CDU und FDP die Verantwortung übernommen haben, ging die Schere langsam zusammen. Seit 2007/2008 - da kippte es dann - ist die Entwicklung genau anders herum: Es gibt mehr offene Stellen als unversorgte Bewerber. Das war auch im Jahre 2008/2009 so.
Jetzt schauen Sie sich einmal die aktuellen Zahlen der abgeschlossenen neuen Verträge im Ausbildungsmarkt Niedersachsen an! Die Zahl ist in diesem Jahr höher als im letzten Jahr. Das heißt, diese Statistik wird sich in diesem Jahr weiter verbessern. Das ist die Realität in Niedersachsen.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Was ist mit den Altbewerbern? Das haben Sie verschwiegen!)
Ich gehe davon aus, dass wir wieder jedem Jugendlichen einen Ausbildungsplatz anbieten können. Das ist eine Erfolgsstory aus dem Ausbildungspakt, den wir geschlossen haben - leider ohne die Gewerkschaften.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, andere Bundesländer beneiden uns und machen es uns mit dem Ausbildungspakt nach. Wir sind schon einen Schritt weiter. Da die Entwicklung bei uns so
positiv ist, sagen wir: Es geht nicht mehr nur um Ausbildungsplätze, sondern jetzt geht es um Fragen der Qualifizierung, des Erwerbs von Kompetenzen für Facharbeiter, darum, die Wirtschaft auf die Herausforderungen der nächsten Jahre vorzubereiten und fit zu machen. Während wir für die Zukunft arbeiten, kommen Sie mit der Ausbildungsplatzumlage aus der Mottenkiste. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sollten aufhören, das Land und die Arbeit, die die Unternehmen und die gesellschaftlichen Gruppen in Niedersachsen machen, schlecht zu reden. Vielleicht loben Sie nicht die Landesregierung, aber loben Sie die, die vor Ort arbeiten; denn die machen einen verdammt guten Job!
Ganz herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Antrag soll an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überwiesen werden. - Ich höre keinen Widerspruch, sehe keine Gegenstimmen. Dann ist so beschlossen.
Jetzt wünsche ich Ihnen eine wunderschöne Mittagspause, und zwar bis 15.30 Uhr. Dann wird der Tagesordnungspunkt 27 - Mündliche Anfragen - aufgerufen werden. Guten Appetit!
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 27:
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Dafür danke ich Ihnen sehr, Herr Präsident. - Innenminister Schünemann hat kürzlich gemeinsam mit Professor Dr. Joachim Hesse das lang erwartete „Hesse-Gutachten“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Gutachten analysiert die kommunale Struktur in Niedersachsen und macht Vorschläge, wie und was an der kommunalen Gebietskulisse in Niedersachsen zukünftig geändert werden sollte bzw. müsse.
Hesse geht in seiner Analyse davon aus, dass zwar nicht alle Kommunen in Niedersachsen „fusionsbedürftig“ seien, aber es doch viele Kreise und Gemeinden gebe, die deutlichen Änderungsbedarf hätten. Für diese „Problemregionen“ schlägt der Gutachter verschiedene Optionen vor - u. a. auch Gebietsfusionen. Innenminister Schünemann hat stets betont, dass die Landesregierung definitiv keine Gebietsreform „von oben“ machen werde, sondern auf dem Feld kommunaler Gebietsänderungen ausschließlich auf Freiwilligkeit setze. Die Öffentlichkeit stellt sich daher nunmehr die Frage, wie es in den Regionen weitergehen soll, in denen das „Hesse-Gutachten“ deutlichen Veränderungsbedarf diagnostiziert, die aber keinerlei Bereitschaft zu entsprechenden Änderungen hinsichtlich ihrer Struktur und Zuschnitte zeigen.
1. Bleibt die Landesregierung auch nach den Vorschlägen von Professor Dr. Hesse bei ihrem Bekenntnis, definitiv keine Gebietsreform „von oben“, also ohne Zustimmung der betroffenen Kommunen, zu vollziehen?
2. Welche politische Perspektive und Zielvorstellung hat die Landesregierung in Bezug auf Kommunen, die demografisch, finanziell und strukturell negative Entwicklungstrends aufweisen und nach dem „Hesse-Gutachten“ eine Fusion anstreben sollten, aber keinerlei Fusionsbestrebung zeigen?
3. Wie viele Kommunen werden nach aktuellem Stand bis zur Kommunalwahl 2011 Fusionsbeschlüsse gefasst haben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das im Auftrag des Landes erstellte und kürzlich vorgestellte Gutachten zu den Kommunalstrukturen in Niedersachsen kommt zu dem Ergebnis, dass es nach der erfolgreichen Neuorganisation der Landesverwaltung, die die Koalitionsregierung von CDU und FDP bereits im Jahre 2003 begonnen hat, nunmehr ergänzender Veränderungen im kommunalen Bereich bedarf.
Ausweislich der wissenschaftlich-analytischen Bestandsaufnahme in dem Gutachten sind 19 von 37 niedersächsischen Landkreisen und drei von acht kreisfreien Städten im Hinblick auf ihre zukünftige Entwicklung, ihre Ausgleichsfähigkeit und ihre Integrationsfähigkeit als Räume mit Stabilisierungsbedarf anzusehen. Dies trifft vor allem auf Kommunen im Harz, im Weserbergland, im Großraum Braunschweig, in Nordostniedersachsen sowie im Küstenraum zu. Andere Räume in Niedersachsen sind nach den Ergebnissen der gleichen Untersuchung ohne derartigen Stabilisierungsbedarf oder prosperieren.
Alles in allem - so die Schlussfolgerung des Gutachters - sei die Kommunalstruktur in Niedersachsen sehr heterogen und ihre Weiterentwicklung deshalb nur selektiv erforderlich. Gefragt seien jeweils individuelle Lösungen, die grundsätzlich sowohl in einer Intensivierung interkommunaler Zusammenarbeit als auch in gebietlichen Zusammenschlüssen bestehen könnten. Wirklich gravierenden Strukturproblemen könne allerdings allein mit interkommunaler Zusammenarbeit nicht ausreichend begegnet werden.
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen nunmehr schon seit rund fünf Jahren in besonderer Weise dabei, ihre interkommunale Zusammenarbeit zu intensivieren. Das Gleiche gilt grundsätzlich für gebietliche Zusammenschlüsse. Zusammenschlusswillige Kommunen können nach Maßgabe eines vom Landtag im Juni dieses Jahres verabschiedeten Änderungsgesetzes zum niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine kassenkreditbe
zogene Zins- und Tilgungshilfe aus einem Entschuldungsfonds erhalten. Insgesamt steht hierfür pro Jahr ein Betrag von bis zu 70 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit dem „Hesse-Gutachten“ wird nunmehr auch empirisch-analytisch belegt, wie notwendig intensive interkommunale Zusammenarbeit und partielle gebietliche Zusammenschlüsse von Kommunen für eine zukunftsgerechte Kommunalstruktur in Niedersachsen sind. Das Gutachten enthält insoweit zugleich eine Fülle von Daten, Informationen und Analysen, insbesondere auch zu einzelnen - vor Ort in der Regel bereits diskutierten - Zusammenschlussvarianten. Dieses Material stellt eine hervorragende Arbeitsgrundlage für weitere Diskussionen und Entscheidungsprozesse dar. Es dient insbesondere den Verantwortlichen in den Kommunen als Denkanstoß, aber auch als Entscheidungshilfe. Konkrete Gebietsänderungsvorschläge sind in dem Gutachten allerdings, anders als der Fragesteller meint, nicht enthalten.
Zu Frage 2: Die Kommunalabteilung meines Hauses wird in den kommenden Monaten das Gespräch mit all denjenigen Landkreisen und kreisfreien Städten suchen, für die im „HesseGutachten“ ein Stabilisierungsbedarf festgestellt worden ist. Die Ergebnisse des Gutachtens und die für die einzelnen stabilisierungsbedürftigen Kommunen konkret in Frage kommenden Handlungsalternativen sollen so gemeinsam erörtert werden. Dabei bin ich mir bewusst, dass die Auswertung des Gutachtens und die Entscheidungsprozesse vor Ort einige Zeit in Anspruch nehmen werden. In meinem Haus wird deshalb zurzeit auch geprüft, den Zeitraum für die mögliche Inanspruchnahme der Entschuldungshilfe bei freiwilligen Zusammenschlüssen deutlich in die am 1. November 2011 beginnende neue Kommunalwahlperiode hinein zu verlängern. Diesen Auftrag habe ich vom Ministerpräsidenten erhalten; dies ist in der Regierungserklärung deutlich gemacht worden. Erst danach und nicht schon heute wird beurteilt werden können, ob weiterer und, wenn ja, welcher Handlungsbedarf seitens des Landes besteht.
Zu Frage 3: Angesichts der in vielen Kommunen geführten, zum Teil aber erst begonnenen Diskussionen über freiwillige Gebietszusammenschlüsse kann heute noch nicht gesagt werden, wie viele
Kommunen bis zum Herbst nächsten Jahres Fusionsbeschlüsse gefasst haben werden. Bis dato haben allerdings bereits 17 Kommunen Fusionen beschlossen. Es handelt sich hierbei um die gebietlichen Vereinigungen der Samtgemeinden Bodenwerder und Polle, der Samtgemeinden Hadeln und Sietland, der Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Eystrup, der Samtgemeinden Eschershausen und Stadtoldendorf, der Samtgemeinde Landesbergen und der Gemeinde Stolzenau, der Gemeinde Suddendorf und der Stadt Schüttorf, der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Beverstedt, der Gemeinde Engeln und des Fleckens Bruchhausen-Vilsen sowie der Bergstadt Sankt Andreasberg und der Stadt Braunlage.
Danke schön, Herr Präsident. - So unkonkret, wie der Innenminister es dargestellt hat, ist das Gutachten nicht. Es enthält konkrete Vorschläge, wo Fusionen notwendig oder zumindest sinnvoll seien. Zum Beispiel schlägt der Gutachter vor, dass ein Teil der kreisfreien Städte in Niedersachsen mit den jeweils umliegenden Landkreisen fusionieren sollte. Gleichwohl haben sich die betroffenen kreisfreien Städte, wie z. B. die kreisfreie Stadt Emden, und die betroffenen Kreise, wie z. B. der Landkreis Oldenburg, schon dezidiert dagegen ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund, dass der Gutachter Fusionen zwischen einer kreisfreien Stadt und dem umliegenden Landkreis vorschlägt, aber die betroffenen Gebietskulissen dazu Nein sagen, frage ich die Landesregierung: Wie soll dieser Prozess jetzt weitergeführt werden? Finden Sie sich damit ab, oder werden Sie irgendwie landespolitisch tätig werden, damit dieser Fusionsprozess in Gang kommt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind drei kreisfreie Städte, in denen Überlegungen angestellt worden sind. Der Gutachter hat die Diskussionen vor Ort teilweise in sein Gutachten aufgenommen. Er hat nicht nur einen Hinweis gemacht, sondern zu den Gebieten, den Kreisen oder Kommunen, in denen Stabilisierungsbedarf
besteht, unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Eine Lösung ist, dass man in den Gebieten, die Sie gerade dargestellt haben, eingekreist wird.
Genau daran setzen wir an. Das heißt, Mitarbeiter des Ministeriums, der Kommunalabteilung und des Ministerbüros, wo jetzt der Zukunftsvertrag angesiedelt ist, werden in die Region gehen und anhand der Analyse aufzeigen, wo das Problem liegt. Sie werden die Vorteile aufzeigen und dann auch die positiven finanziellen Auswirkungen darstellen. Insofern macht es gar keinen Sinn, den Diskussionsprozess schon zum jetzigen Zeitpunkt abzuwürgen, indem man sagt „Ihr könnt machen, was ihr wollt, irgendwann fällt der Hammer“ oder so ungefähr. Das macht keinen Sinn. So kann man nicht diskutieren. Ich glaube, so würden Sie auch nicht diskutieren.
- Ja, gut, wenn Sie so diskutieren, kann es sein, dass das erfolgreicher ist. Das muss ich mir noch einmal überlegen. Darüber sollten wir noch einmal eine Beratung durchführen. Aber das ist nicht mein Stil.
- Okay. Es wäre nicht mein Stil, und es ist auch nicht mein Stil. Das macht, glaube ich, auch keinen Sinn.