Protocol of the Session on July 1, 2010

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen allen einen guten Morgen und heiße Sie namens des gesamten Präsidiums zu unserer heutigen Sitzung sehr herzlich willkommen.

Ich bitte alle Fotografen und Kameraleute, die nicht über eine besondere Akkreditierung verfügen oder im unmittelbaren Interesse des Landtages Aufnahmen für Materialien der Öffentlichkeitsarbeit machen, nun den Plenarsaal zu verlassen.

Mitteilungen des Präsidenten

und

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Wir kommen nunmehr zu den Entschuldigungen. Ich erteile dem Schriftführer das Wort.

Guten Morgen! Es haben sich entschuldigt von der Fraktion der SPD Frau Seeler, Frau Rübke und Herr Meyer sowie das fraktionslose Mitglied des Hauses Frau Wegner.

Vielen Dank.

Ich kann hiermit die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen.

Ich möchte heute Morgen mit einem Dank an die Wahlfrauen und Wahlmänner der gestrigen Bundesversammlung beginnen, die dort nicht nur neuneinhalb Stunden im Einsatz waren, sondern Hannover erst zu sehr später Stunde, heute Nacht, wieder erreicht und heute Morgen bereits Gremiensitzungen absolviert haben. Insofern einen herzlichen Dank für die Aktivitäten des gestrigen Tages und dafür, dass wir heute fast zu 100 % wieder präsent sind! Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD)

Das zeigt auch, aus welchem Holz die Niedersachsen geschnitzt sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nachdem wir in der zurückliegenden Sitzung dieses Hauses den Verlust des Mandats des Abgeordneten Christian Wulff beschlossen hatten, hat der Landeswahlleiter gemäß § 38 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes festgestellt, dass der dadurch frei gewordene Sitz auf Herrn Fritz Güntzler übergeht. Herr Güntzler hat inzwischen seine Bereitschaft erklärt, das Landtagsmandat als Nachrücker anzunehmen.

Herr Güntzler, ich begrüße Sie sehr herzlich in unserer Mitte. Da Sie bereits dem Landtag der 15. Wahlperiode angehört haben, sind Ihnen die Gepflogenheiten dieses Hauses bestens bekannt. In jedem Fall wünsche ich Ihnen als Mitglied dieses Landtages ein erfolgreiches Wirken zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass heute ein so großer Gästekreis aus Politik, Kirche, Wirtschaft, Bundeswehr, des Konsularischen Corps sowie aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens meiner Einladung zu dieser besonderen Plenarsitzung gefolgt ist. Sie alle auf den Tribünen, in den Logen und hier im Plenarsaal dokumentieren damit Ihre enge Verbundenheit mit dem Niedersächsischen Landtag und Ihre persönliche Wertschätzung für ihn. Dafür danke ich Ihnen sehr.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD)

Ich bitte um Verständnis, dass ich angesichts der großen Zahl hochrangiger Persönlichkeiten keine namentliche und möglicherweise zu lange Begrüßung vornehmen möchte. Gestatten Sie mir aber bitte dennoch, einigen besonderen Gästen für ihr heutiges Kommen in das Leineschloss herzlich zu danken.

Ein besonderes Willkommen gilt dem ehemaligen Ministerpräsidenten Herrn Glogowski.

(Beifall)

Ich grüße auch sehr herzlich die ehemaligen Landtagspräsidenten Herrn Dr. Blanke und Herrn Professor Wernstedt.

(Beifall)

Schließlich bedanke ich mich für das rege Interesse der Medienvertreter. An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank dem NDR, der die heutige Plenarsitzung live im Fernsehen überträgt. Damit darf ich auch den Bürgerinnen und Bürgern vor den Bildschirmen und im Medienraum des Landtages einen Willkommensgruß übermitteln.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Tagesordnung: Die Einladung und die Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt liegen Ihnen gedruckt vor. Ich darf Sie herzlich bitten, Ihre Reden bis spätestens 8. Juni 2010 an den Stenografischen Dienst zurückzugeben.

Wir kommen jetzt zur

Mitteilung des Landtagspräsidenten über den Rücktritt des Ministerpräsidenten

Ich teile Ihnen mit, dass der bisherige Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, Herr Christian Wulff, mit Schreiben vom 30. Juni 2010 seinen Rücktritt von diesem Amt erklärt hat. Gemäß Artikel 33 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung gilt damit die Landesregierung als zurückgetreten. Es ist daher eine neue Landesregierung zu bilden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zuvor noch Folgendes ausführen: Gestern war in Berlin ein besonderer Tag für Niedersachsen. Christian Wulff, bis gestern noch Ministerpräsident unseres Landes, ist zum Bundespräsidenten gewählt worden.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Im Namen aller Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags und aller Niedersachen gratuliere ich ihm recht herzlich. Es zeigt sich einmal mehr: Niedersachsen ist eine gute Schule für größere Aufgaben.

Der Bundespräsident ist der Präsident aller Deutschen. Aber ich habe als Landtagspräsident auch einen Wunsch, der, so hoffe ich, dieses Parlament abseits der politischen Auseinandersetzungen für einen Augenblick eint, nämlich dass es uns alle mit Stolz und großer Freude erfüllen möge, dass der zehnte Präsident der Bundesrepublik Deutschland aus Niedersachsen kommt und jemand aus diesem Landtag in dieses ehrenvolle und höchste

Amt, das unser Grundgesetz vorsieht, gewählt wurde.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir wünschen dem Bundespräsidenten in seinem neuen Amt von ganzem Herzen viel Freude und für die vor ihm liegenden Aufgaben viel Tatkraft.

Wir kommen jetzt zur Regierungsbildung und beginnen mit der

Wahl des Ministerpräsidenten

Für die Dauer der Wahlhandlung bitte ich alle Personen, die nicht Mitglieder des Landtages sind, den Plenarsaal zu verlassen. Ausgenommen sind die Ehrengäste, die Ministerinnen und Minister ohne Landtagsmandat, die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die aus dienstlichen Gründen anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung.

Artikel 29 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung lautet:

„Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.“

Die Fraktion der CDU hat den Abgeordneten David McAllister für die Wahl zum Ministerpräsidenten vorgeschlagen. Werden weitere Vorschläge gemacht? - Das ist nicht der Fall. Es geht dann jetzt um die Entscheidung über diesen Wahlvorschlag.

Ich will das erläutern: Wer den Abgeordneten McAllister zum Ministerpräsidenten wählen will, kreuzt auf seinem Stimmzettel Ja an. Wer ihn nicht wählen will, kreuzt Nein an. Wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt Enthaltung an. Das ist eigentlich selbstverständlich. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass bei der Ermittlung der Mehrheit im Sinne von Artikel 29 der Niedersächsischen Verfassung Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.

Die Mitglieder des Landtages werden durch den Schriftführer Herrn Klein aufgerufen und kommen dann bitte einzeln nach vorn. Vom Präsidium aus gesehen links an der Verwaltungsbank erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie bitte danach einzeln zur Wahlkabine an der von mir aus gese

hen linken Ecke des Plenarsaals. Nach der Stimmabgabe stecken Sie bitte den Stimmzettel in eine der beiden Wahlurnen hier vorn auf dem Stenografentisch.

Ich halte das Haus einverstanden, dass ich beauftrage den Schriftführer Wilhelm Heidemann, unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, die Stimmzettel auszugeben und die Wählerlisten zu führen, die Schriftführerin Frau Groskurt, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Mitglied des Landtages zur Wahlkabine geht, und die Schriftführerin Frau Kohlenberg, ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, die Aufsicht und die Namenskontrolle bei den Wahlurnen zu führen.

Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht ist, damit nachher keine Zweifel an der Gültigkeit ihrer Stimme aufkommen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Kabine bereitliegenden Stifte zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Die Mitglieder des Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihrem Platz sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme auch gleich wieder Platz zu nehmen. Es wäre äußerst hilfreich, wenn sich während des Wahlgangs ein unnötiges Umhergehen vermeiden ließe.

Ich bitte nun die drei genannten Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen.

Die Kollegin Frau Kohlenberg bitte ich, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurnen leer sind. Es muss alles seine Ordnung haben. Das war gestern in der Bundesversammlung etwas einfacher; die Wahlurnen waren durchsichtig. - Die Schriftführerin bestätigt, dass die Wahlurnen leer sind.

Bevor wir, meine Damen und Herren, jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben.