Protocol of the Session on June 11, 2010

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD und Zustimmung von Helge Lim- burg [GRÜNE])

Ich erteile jetzt Herrn Professor Zielke für die FDPFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eines vorweg: Die FDP-Fraktion steht voll und ganz zu dem vorliegenden Antrag, insbesondere zu seiner Überschrift, und unterstützt ebenso die Eckpunkte zu einer Neuordnung der Sicherungsverwahrung, die Bundesjustizministerin Sabine LeutheusserSchnarrenberger vorgestern vorgelegt hat.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Das klingt wie ein Spagat!)

- Das wird alles noch ausführlich beraten werden, natürlich federführend auf Bundesebene, aber die Dinge sind grundsätzlich auf gutem Wege. Die Diskussion ist die Mutter des Fortschritts.

Nach den Ausführungen von Dr. Biester - da mir hier die Zeit fehlt, auf die Eckpunkte umfassend einzugehen -, könnte meine Rede hier eigentlich enden. Doch ich möchte auf einen Punkt kommen, der noch zu Diskussionen führen könnte. In der Öffentlichkeit herrscht die Meinung vor, Sicherungsverwahrung werde nur gegen Täter mit nicht korrigierbarem Hang zu schwersten Straftaten wie Sexualmord oder brutale Gewalt verhängt - mitunter ist dieser Eindruck sogar in Fachkreisen verbreitet -, Sicherungsverwahrung wegen weniger schwerer Delikte gebe es praktisch nicht. Das ist einfach falsch.

(Zustimmung von Christian Grascha [FDP] und Helge Limburg [GRÜNE] - Hans-Dieter Haase [SPD]: Richtig!)

So fallen etwa Eigentumsdelikte ohne Anwendung von Gewalt wohl kaum unter den Begriff „schwerste Straftaten“. Ich weiß nicht, wie viele Menschen wegen Eigentumsdelikten ohne körperliche Gewalt als maßgeblicher Straftat zur Sicherungsverwahrung verurteilt worden sind, aber ich weiß, wie viele von solchen Tätern zwischen 2002 und 2006 aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden sind, nämlich 33. Dann müssen logischerweise mindestens 33 Menschen vorher zur Sicherungsverwahrung wegen gewaltloser Eigentumsdelikte verurteilt worden sein, vermutlich noch etliche mehr.

Da komme ich ins Grübeln. Notorischer Hühnerdiebstahl oder notorischer Betrug reichen aus, um jemanden in Sicherungsverwahrung zu nehmen, und das nicht eben selten? Ist die Gefährlichkeit solcher Täter für die Allgemeinheit so groß, dass die normale Bestrafung nicht ausreicht, um die Gesellschaft zu schützen? - Gerhard Schröders Motto von 2001 „Wegsperren, und zwar für immer“ hat seine Berechtigung nur für extrem gefährliche Gewalttäter, aber nicht für gewaltlose Eigentumsdelikte.

(Zustimmung von Christian Grascha [FDP] und Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Meinung vertritt auch das Eckpunkte-Papier der Bundesjustizministerin, und daran sollte nicht gerüttelt werden.

Vielen Dank.

(Zustimmung von Christian Grascha [FDP] und Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Limburg ist jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der nächste Redner. Ich erteile Ihnen das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Lieber Herr Professor Zielke, ich muss schon sagen, Sie schaffen es doch immer wieder, mich positiv zu überraschen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist ja auch schön in einem Parlament, in dem man ja manchmal zu Ritualisierungen neigt. Ich stimme Ihnen völlig zu, dass es bei der Sicherungsverwahrung bei den Verschärfungen Exzesse gegeben hat, insbesondere was die Ausweitung auf Nichtgewaltstraftaten anbetrifft. Ich hoffe auch, dass die Bundesjustizministerin in dieser Sache hart bleiben wird und die Exzesse ein Stück weit zurückfahren wird.

Herr Kollege Dr. Biester, Sie haben vorhin aus einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung wörtlich zitiert. Wenn Sie das schon machen, dann bitte ich Sie, die Urheberschaft nicht zu verdrehen. Sie haben das Zitat „Stammtischniveau“ der Fraktion DIE LINKE zugeschrieben. Das war nicht der Fall. Ich habe das gesagt.

(Heiterkeit bei der LINKEN - Hans- Dieter Haase [SPD]: Du willst ja nur der Urheber sein!)

Ich will Ihnen jetzt auch gerne erläutern, warum ich das gesagt habe und worauf ich das konkret bezogen habe. Stammtischniveau sind in meinen Augen Äußerungen des Justizministers, die wir in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 14. Mai 2010 nachlesen konnten. Da sagt der Justizminister, es handele sich bei ihnen - also bei den Kriminellen, die in Sicherungsverwahrung seien - durchweg um Schwerkriminelle mit Delikten wie Vergewaltigung, versuchter Mord oder Körperverletzung mit Todesfolge.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Das ist falsch!)

Das ist einfach falsch.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Wenn der Justizminister das wider besseres Wissen in der Zeitung behauptet, dann halte ich einen

solchen Ausdruck, wie ich ihn vorhin verwendet habe, für angebracht.

Des Weiteren führt der Minister aus, wenn diese Menschen auf freien Fuß gesetzt würden, könnten sie jederzeit erneut über Frauen und Kinder herfallen. Auch das, meine Damen und Herren, halte ich angesichts der Faktenlage in dieser Plattheit und Pauschalität für nicht zutreffend.

(Zustimmung von Ursula Helmhold [GRÜNE] und Beifall bei der LINKEN - Kreszentia Flauger [LINKE]: Stamm- tischniveau!)

Kein Stammtischniveau ist in meinen Augen folgender Satz:

„Das Urteil des EGMR bedarf der gebotenen Beachtung und Berücksichtigung. Der EGMR ist jedoch kein übergeordnetes Verfassungsgericht. Entlassungen von gefährlichen Straftätern allein aufgrund der Entscheidung des EGMR könnten zu erheblichen Sicherheitslücken für die Bevölkerung führen.“

Dieser Satz ist aus Ihrer Antragsbegründung, Herr Kollege Dr. Biester.

Wenn sich der Justizminister in der öffentlichen Debatte unmittelbar nach dem Urteil so differenziert geäußert hätte, wie Sie das in diesem Antrag tatsächlich getan haben, dann wäre sicherlich die gesamte Debatte wesentlich weniger emotional und deutlich sachlicher auch in der Öffentlichkeit erfolgt. Ich erwarte von einem Justizminister, dass er sich seiner Verantwortung auch für die öffentliche Debatte und die öffentliche Stimmung bewusst ist und die öffentliche Debatte nicht zusätzlich anheizt, sondern mit dem gebotenen Augenmaß führt, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Noch etwas möchte ich klarstellen: Das Bundesverfassungsgericht hat mitnichten geurteilt, dass es die Sicherungsverwahrung, wie wir sie in Deutschland haben, geben muss, sondern es hat geurteilt, dass es sie geben kann. Das ist ein wichtiger Unterschied. Dann hat der EGMR gesagt: Nein, in dieser Form verstößt es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Das Verfassungsgericht wiederum führt dazu aus, allgemein zur Rechtsprechung des EGMR:

„Hat der Gerichtshof in einem konkreten Beschwerdeverfahren unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland einen Konventionsverstoß festgestellt und dauert dieser Verstoß an, so ist die Entscheidung des Gerichtshofs im innerstaatlichen Bereich zu berücksichtigen …“

Das heißt, die zuständigen Behörden und Gerichte müssen sich mit der Entscheidung erkennbar auseinandersetzen und gegebenenfalls nachvollziehbar begründen, warum sie der völkerrechtlichen Rechtsauffassung gleichwohl nicht folgen.

Herr Minister Busemann, dieses Zitat war Inhalt Ihres Erlasses an die Staatsanwaltschaften. Deshalb haben wir dagegen keine Bedenken. Dieses Zitat war nicht Bestandteil Ihrer öffentlichen Äußerungen, und deswegen haben wir Sie dafür zu Recht scharf kritisiert.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Hans-Dieter Haase [SPD])

Herr Minister Busemann hat sich zu Wort gemeldet. Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem außerordentlich schwierigen Rechtsgebiet zu tun. Ich kann fast jeden Wortbeitrag hier irgendwo auch nachvollziehen. Das eine ist das, was in den Anträgen steht, was ich in offiziellen Dokumenten und Papieren des Ministeriums verbreite, und das andere, was dann manchmal verkürzt in den Medien steht usw. Lassen wir das aber einmal außen vor. Am Ende trage ich eine hohe Verantwortung. Wir können hier wunderbar miteinander diskutieren. Wenn es nach Überzeugung von Gutachtern so ist - von mir aus können wir aus dieser ganzen Diskussion das Thema Eigentumsdelikte aber auch heraushalten; das ist dann auch noch eine kalkulierbare Geschichte -, dass in den niedersächsischen Haftanstalten Leute einsitzen - Mörder, Totschläger, Vergewaltiger und andere -, die vor 1998 zu zehn Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt worden sind - mittlerweile aufgrund nachträglichen geschaffenen Rechts zu mehr - und entsprechend dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrech

te freigelassen werden müssen, frage ich Sie, wer von Ihnen hier dazu ein klares Ja oder Nein sagt.

(Zuruf: Ja!)

- Das ist wunderbar.

(Helge Limburg [GRÜNE] nickt)

- Ja, ja, Sie nicken wohlgefällig. Ich aber habe die Verantwortung. Ich entscheide nicht, sondern der Gutachter entscheidet darüber, ob eine Person gefährlich ist und ob Wiederholungsgefahr besteht oder nicht. Danach muss gehandelt werden.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Der Richter entscheidet!)

Wenn wir - Gott sei es geklagt - ein paar solcher Menschen in unseren Haftanstalten haben, muss ich prüfen, ob die derzeit geltende Rechtslage bei aller Diskussion ausreicht, um die Leute drin zu lassen, oder nicht oder ob wir in beiden Fällen für die Zukunft eine verbesserte Rechtslage brauchen, damit wir solche Diskussionen gar nicht erst führen müssen, was ja schwierig und verantwortungslastig genug ist. Gehen Sie ruhig davon aus, dass die Bundesjustizministerin und die Länderjustizminister - auch der niedersächsische - vernünftige Regelungen finden werden. Sie müssen aber gefunden werden; denn wir dürfen uns auf einem solch schwierigen Rechtsgebiet nicht jahrelange Diskussionen leisten.

Das Thema Sicherungsverwahrung ist in den letzten Monaten und Jahren verstärkt öffentlich diskutiert worden. Hintergrund sind mehrere aktuelle Fälle, in denen als nach wie vor gefährlich eingestufte Sexual- oder Gewaltverbrecher nach Verbüßung der Strafhaft entweder gar nicht erst in Sicherungsverwahrung genommen werden konnten oder aber ihre Entlassung in die Freiheit gerichtlich erstreiten wollen. Zu nennen ist hier beispielsweise der Fall des Reinhard M., der die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 zur Unzulässigkeit der nachträglichen Verlängerung der Dauer der gegen ihn angeordneten Sicherungsverwahrung erstritten hat.

Der Fall des „Straftäters“ in Heinsberg ist anders gelagert. Ihm konnte eine Sicherungsverwahrung nicht aufgebürdet werden, obwohl es alle für richtig gehalten haben, weil die gesetzlichen Grundlagen nicht gepasst haben. Das ist das Thema „Schutzlücken“, die geschlossen werden müssen. Das aber nur als Einschub.

In der Entscheidung vom 17. Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet, dass der deutsche Gesetzgeber die frühere Höchstfrist von zehn Jahren für die erstmalig angeordnete Sicherungsverwahrung durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 auch für solche Straftäter aufgehoben hat, die ihre Tat schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes von 1998 begangen hatten. Seit der Gesetzesänderung von 1998 dürfen gefährliche Straftäter grundsätzlich auch auf unbegrenzte Zeit in der Sicherungsverwahrung behalten werden, solange von ihnen eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Wohlgemerkt: Das entscheiden nicht Politiker oder Minister, sondern Gutachter.