Protocol of the Session on June 10, 2010

2. Welche Strecken und Unternehmen sind dies?

3. Welche Vorteile sieht die Landesregierung bei dem neuen zusätzlichen Angebot hinsichtlich Reisekosten, Klimaschutz und Arbeitsplätze?

Die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Liniengenehmigung sehen in ihrer gegenwärtigen Fassung bestimmte Einschränkungen vor, die im öffentlichen Verkehrsinteresse einen unbilligen Wettbewerb vermeiden sollen. Dies führte in der Praxis dazu, dass nationaler Busfernlinienverkehr parallel zu Bahnlinien nur sehr eingeschränkt möglich war. Es ist jedoch festzustellen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen die Fernverkehrstarife der Bahn regelmäßig als zu hoch betrachten. Sie befriedigen ihre Mobilitätsbedürfnisse daher beispielsweise über Fahrgemeinschaften oder Mitfahrzentralen. Die Anbieter von Busfernlinien zielen mit ihren Niedrigpreisangeboten auf diese Kundengruppe.

Die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene sieht vor, künftig Busfernlinienverkehre uneingeschränkt zuzulassen und hierzu das PBefG entsprechend zu ändern. Ein Gesetzentwurf des Bundes wird noch in diesem Jahr erwartet.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen zu 1 und 2 zusammen beantwortet:

Bereits im Vorfeld der von der Koalition angekündigten Liberalisierung haben Verkehrsunternehmen Möglichkeiten des Marktzuganges im Busfernlinienverkehr untersucht und Liniengenehmigungsanträge gestellt. 2009 wurden bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) , die in Niedersachsen die Aufgaben und Befugnisse der Liniengenehmigungsbehörde nach dem PBefG wahrnimmt, für die nachfolgenden Fernverkehrsrelationen Anträge gestellt und genehmigt:

- Göttingen–Flughafen Halle/Leipzig mit den Zubringern Schafsee–Leipzig und Kassel–Dramfeld (Firma Omnisystems Linienverkehr International GmbH)

- Aurich–Oldenburg–Bremen (Firma Publicexpress GmbH)

Aktuell im Genehmigungsverfahren ist bei der LNVG die Relation Wilhelmshaven–Berlin (Firma Fass-Reisen GmbH).

Für die nachfolgenden Relationen ist die LNVG nicht federführend, sie ist jedoch von anderen deutschen PBefG-Genehmigungsbehörden um ihr Einvernehmen ersucht worden und hat dieses für die niedersächsischen Haltestellen erteilt:

- Bremen–Cloppenburg–Osnabrück–Kassel (Firma Publicexpress GmbH)

- Frankfurt–Hannover–Hamburg (Firma Deutsche Touring GmbH)

- Essen–Hannover–Kiel (Firma Veolia Verkehr GmbH)

- Bielefeld–Hannover–Hamburg (BEX GmbH)

Von weiteren, Niedersachsen berührenden Planungen für Busfernlinien hat die Landesregierung keine Kenntnis.

Zu 3: Die früheren wie auch die aktuellen Genehmigungsverfahren bei der LNVG zeigen, dass Anbieter von Busfernlinien insbesondere durch Niedrigpreisangebote neue Kunden, die aus Kostengründen bislang nicht mit der Bahn gefahren sind, für den öffentlichen Verkehr gewinnen wollen.

Eine Verlagerung von Individualverkehren mit dem Pkw auf Busfernlinien trägt maßgeblich zu einer Verringerung von klimaschädlichen Schadstoffemissionen bei und entlastet so die Umwelt.

Die Öffnung des nationalen Verkehrsmarktes für Fernbusbetreiber eröffnet die Möglichkeit, dass in diesem neuen Segment, insbesondere bei den anbietenden Busunternehmen, zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

Anlage 55

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 58 der Abg. Prof. Dr. Emil Brockstedt, Christoph Dreyer, Rudolf Götz, Swantje Hartmann, Jörg Hillmer, Jens Nacke, Dorothee Prüssner, Dirk Toepffer, Karl-Heinz Bley, Norbert Böhlke, Ursula Ernst, Karl-Heinz Klare, Anette Meyer zu Strohen, Heidemarie Mundlos, Mechthild Ross-Luttmann und Kai Seefried (CDU)

Studienbeiträge sind eine Investition in die eigene Zukunft

Ein wissenschaftliches Studium ist eine Investition in die Zukunft junger Menschen. Dabei gibt

es zwischen den Kosten pro Studienplatz je nach Fachrichtung große Unterschiede. Die Studie „Studiengebühren - Eine Bewertung der Effizienz- und Gerechtigkeitswirkungen“ der Ruhr-Universität Bochum vom April 2010 kommt zum Ergebnis, dass die auf die Lehrleistungen zurechenbaren Kosten pro Absolvent etwa zwischen 15 000 Euro in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bis hin zu etwa 65 000 Euro in den Natur- und Ingenieurwissenschaften liegen. Die jungen Akademiker haben durch ihre Hochschulausbildung deutlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt als ihre Altersgenossen ohne akademische Ausbildung. Sie sind weniger von Arbeitslosigkeit bedroht und haben bessere Chancen, höhere Einkommen zu erzielen. Für die Zukunftsfähigkeit des Landes ist es ebenfalls wichtig, junge Menschen gut auszubilden, damit sie später für qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft hat daher an der akademischen Ausbildung junger Menschen ein großes Interesse. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, die Kosten für ein Studium zwischen dem Steuerzahler und den Studierenden zu teilen. Für die Akzeptanz der Studienbeiträge ist es jedoch sehr wichtig, die tatsächlichen Kosten eines Studiums in Niedersachsen, und damit auch den Anteil der Steuerfinanzierung, deutlicher herauszustellen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In der Studie der Ruhr-Universität Bochum sind auf die Lehrleistungen zurechenbare Kosten pro Absolvent genannt. Inwieweit sind die Ergebnisse auf Niedersachsen übertragbar?

2. Welchen Anteil an den Kosten ihres Studiums finanzieren die Studenten über ihre Studienbeiträge?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Kernthesen der Studie „Studiengebühren - Eine Bewertung der Effizienz- und Gerechtigkeitswirkungen“ der Ruhr-Universität Bochum aus April 2010?

Die in der Studie „Studiengebühren - Eine Bewertung der Effizienz- und Gerechtigkeitswirkungen“ der Ruhr-Universität Bochum vom April 2010 genannten Ergebnisse sind grundsätzlich auf das Land Niedersachsen übertragbar. Auch die genannten Kernthesen der Studie sind aus Sicht der Landesregierung zutreffend.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Entsprechend den Berechnungen zur leistungsbezogenen Mittelzuweisung beträgt der durch das Land Niedersachsen den Universitäten für den Leistungsbereich Lehre je Absolvent/in zur Verfügung gestellte Betrag etwa 24 000 Euro. Differenziert nach Fächergruppen ergeben sich:

- in der Fächergruppe „Geistes- und Gesellschaftswissenschaften“ (Sprach- und Kulturwis- senschaften, Sport, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Kunst und Kunstwissen- schaft) durchschnittliche Lehrkosten in Höhe von etwa 14 000 Euro je Absolvent/in,

- in der Fächergruppe „Naturwissenschaften“ (Ma- thematik, Informatik, Naturwissenschaften, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften) durchschnittliche Lehrkosten in Höhe von etwa 42 000 Euro je Absolvent/in und

- in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften durchschnittliche Lehrkosten in Höhe von etwa 35 000 Euro je Absolvent/in.

Dabei wurden kalkulatorisch 50 % der Zuführungen für laufende Zwecke des Landesbetriebes abzüglich Nutzungsentgelte bzw. 50 % der Zuschüsse für laufende Zwecke der Stiftung abzüglich der Mittel für Bauunterhaltung, abzüglich der Mittel für die Beschäftigung von Ersatzkräften für Bedienstete im Mutterschutz und abzüglich Nutzungsentgelte in der von den Universitäten angegebenen Aufteilung auf die Formelfächergruppen als Lehrkosten verwendet. Folglich sind dabei die Studienbeiträge ebenso wenig berücksichtigt wie die höheren Kosten in tier- und humanmedizinischen sowie in künstlerischen Studiengängen.

Zu 2: Bei einer Regelstudienzeit von drei Jahren tragen die Absolventen/innen der verschiedenen Fächergruppen demnach etwa 7 % (3 000 von 45 000 Euro) bis 18 % (3 000 von 17 000 Euro) der Kosten ihres Studiums über Studienbeiträge.

Zu 3: Zu den Thesen ist im Einzelnen Folgendes anzumerken:

Erste These: „Studiengebühren sind sozial gerecht und geboten.“

Diese These ist zutreffend. Die Einnahmen aus Studienbeiträgen sind gemäß derzeit geltender Fassung des § 11 Abs. 1 S. 5 NHG von den Hochschulen einzusetzen, um insbesondere das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern; die Hochschulen können sie gemäß § 11 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 5 NHG darüber hinaus auch für die Vergabe von Stipendien an Studierende aufgrund besonderer Leistungen oder herausgehobener Befähigungen sowie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austauschs zwi

schen deutschen und ausländischen Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Studierender einsetzen. Sofern aus den Einnahmen zusätzliches Lehrpersonal finanziert wird, darf dieses gemäß § 11 Abs. 1 Satz 6 NHG nur zu solchen Lehraufgaben verpflichtet werden, die das für die Studiengänge erforderliche Lehrangebot ergänzen oder vertiefen.

Die Einnahmen aus Studienbeiträgen sind also ausschließlich zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen der Studierenden zu verwenden. Entsprechend stehen den niedersächsischen Hochschulen die Einnahmen aus Studienbeiträgen in vollem Umfang zu diesem Zweck zur Verfügung. Im Jahr 2008 waren dies - eingerechnet sind dabei das Sommersemester 2008 und das Wintersemester 2009/2009 - rund 94 Millionen Euro.

Schon im relativ kurzen Zeitraum seit ihrer Einführung haben Studienbeiträge zu einer spürbaren Verbesserung der individuellen Studienbedingungen geführt. Insbesondere das Betreuungsverhältnis von Lehrenden zu Studierenden konnte durch zusätzliche Tutorien und Mentorenprogramme sowie zusätzliche Lehrkräfte und Gastdozenturen maßgeblich optimiert werden. So haben die niedersächsischen Hochschulen im Jahr 2008 allein rund 43,3 Millionen Euro der Einnahmen aus Studienbeiträgen für Personalverpflichtungen verausgabt, davon rund 18 Millionen Euro für zusätzliches hauptberufliches wissenschaftliches Personal, rund 16,8 Millionen Euro für zusätzliches nebenberufliches Personal und rund 8,5 Millionen Euro für zusätzliches technisches und Verwaltungspersonal. Des Weiteren konnten beispielsweise die Lern- und Lehrmittelausstattungen - insbesondere die IT-Infrastruktur - verbessert, die Bibliothekenöffnungszeiten und Arbeitsplatzkapazitäten ausgeweitet sowie das Service- und Beratungsangebot für Studierende ausgebaut werden.

Die Sicherung eines hohen Qualitätsniveaus der Lehr- und Studienbedingungen ist unabhängig von dem Hintergrund des absehbaren Anstiegs der Studienanfängerzahlen aufgrund geburtenstarker und doppelter Abiturjahrgänge in Niedersachsen und anderen Bundesländern von besonderer Bedeutung. Niedersachsen hat im Rahmen der ersten Phase des zwischen Bund und Ländern geschlossenen Hochschulpakts 2020 bis zum Jahr 2010 gegenüber 2005 zusätzlichen 11 210 Studienanfängern ein Studium zu ermöglichen. In der zweiten Phase des Hochschulpakts 2020 hat Niedersachsen bis zum Jahr 2015 weitere 35 550 zusätzliche Studienanfängerplätze zu schaffen. In Anbe

tracht der zu erwartenden und auch erwünschten starken Frequentierung der Hochschulen wird es von besonderem Nutzen für die Studierenden sein, wenn die Rahmenbedingungen eines Studiums in Niedersachsen durch Einnahmen aus Studienbeiträgen auch weiterhin auf hohem Niveau gehalten werden können.

Aufgrund der Novellierung des NHG wird schließlich künftig zusätzlich auch die Vergabe von Stipendien aus Studienbeiträgen an Studierende aufgrund herausragender ehrenamtlicher Tätigkeiten oder Tätigkeiten in der Hochschulselbstverwaltung möglich sein. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Förderung bürgerschaftlichen, ehrenamtlichen bzw. gesellschaftlichen Engagements dar.

Studienbeiträge sind zudem auch sozial gerecht. Die Studienbeitragspflicht ist in Niedersachsen sozialverträglich für die Studierenden ausgestaltet. Das NHG sieht Befreiungstatbestände nach § 11 Abs. 3 NHG und ferner nach § 14 Abs. 2 NHG die Möglichkeit eines Erlasses der Studienbeiträge aufgrund einer besonderen Härte vor. Außerdem besteht gemäß § 11 a NHG die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Studienbeitragsdarlehen in Anspruch zu nehmen (siehe im Einzelnen dazu die Ausführungen zur vierten These). Lassen sich die persönlichen Chancen - aus welchen Gründen auch immer - nicht realisieren, greift dabei die Absicherung, dass das Studienbeitragsdarlehen nicht zurückgezahlt werden muss, wenn kein hinreichendes Einkommen erzielt wird (siehe im Einzel- nen dazu die Ausführungen zur vierten These).

Die Landesregierung ist von der herausragenden Bedeutung der Studienbeiträge für ein erfolgreiches sowie den heutigen Ansprüchen der Studierenden entsprechendes Studium ebenso überzeugt wie von deren Sozialverträglichkeit.

Dies gilt zum einen vor dem Hintergrund kürzerer Studienzeiten. Im Rahmen des bis zum Jahr 2010 umzusetzenden Bologna-Prozesses zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums durch Förderung von Mobilität sowie internationaler Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit erfolgte u. a. die Implementierung eines europaweit vergleichbaren, zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (konsekutive Studiengänge, Bachelor und Master). Jenseits in jüngerer Zeit im Einzelnen erkannten Korrekturbedarf sind dem auf konzentriertere Ausbildung angelegten System verkürzte Regelstudienzeiten immanent (für Bachelorstu- diengänge sechs bis acht Semester und für Mas- terstudiengänge zwei bis vier Semester). Die Ver

besserung der Lehr- und Studienbedingungen über das lediglich notwendige Maß hinaus stellt in diesem Kontext eine wertvolle und bei Studierenden auch mit Blick auf Studienbeiträge zunehmende Akzeptanz findende Hilfestellung dar.

Die durch den erhöhten Betreuungsaufwand zugleich zu erreichende Vermeidung bzw. zumindest Verminderung hoher Studienabbrecherquoten liegt - vor dem Hintergrund des sich in der Bundesrepublik Deutschland abzeichnenden gravierenden demografischen Wandels einhergehend mit einem massiven Fachkräftemangel - nicht nur im staatlichen Interesse, sondern im Hinblick auf die individuelle Bildungsbiographie auch im Fokus jedes einzelnen Studierenden. Letzteres resultiert aus der Tatsache, dass ein erfolgreiches Hochschulstudium tatsächlich eine hervorragende Investition in die eigene Zukunft darstellt. Hochschulabsolventinnen und -absolventen erzielen im Durchschnitt ein höheres Einkommen, wenn sie das Studium zügig abgeschlossen haben, und in der Regel auch ein höheres Lebenseinkommen. Sie haben ein geringeres Risiko im Hinblick auf Arbeitslosigkeit und bessere persönliche wie berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Diese Einschätzung wird von den Autoren der Studie „Studiengebühren - Eine Bewertung der Effizienz- und Gerechtigkeitswirkungen“ geteilt.