Protocol of the Session on June 10, 2010

Zu 1: Ich verweise auf die Vorrede.

Zu 2: Die Ausschreibung der Förderung des Anschlusses der „weißen Flecken“ erfolgte entsprechend der Genehmigung durch die Europäische Kommission (KOM N243/2009) technologieneutral. Maßgebliches Kriterium für die Auswahl des zu fördernden Unternehmens war die Anzahl der realisierten Endkundenanschlüsse.

Im Sinne von Kostenreduzierungen nutzen Unternehmen bereits bestehende Infrastrukturen, soweit diese bekannt, zugänglich und betriebswirtschaftlich sinnvoll sind. Diese planerische Entscheidung liegt allein in der Verantwortung der Unternehmen.

Zu 3: Die Angebote und Vertragskonditionen sind grundsätzlich identisch mit denen in Ballungsräumen. Die zur Verfügung stehenden Vertragskonditionen für das Heidecluster sind auf der Homepage von Vodafone einsehbar.

Die Schließung von Funklöchern war kein ausgewiesener Gegenstand der Förderung. Es ging um die Anbindung von bewohnten Gebäuden mit Breitband auf der Grundlage von definierten „weißen Flecken“, die aus den Regionen gemeldet wurden.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 34 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Rolf Meyer, Renate Geuter, Karl-Heinz Hausmann, Ronald Schminke und Wiard Siebels (SPD)

Wurde in Niedersachsen Genmais ausgesät? - ML und MU liefern bisher keine Erklärungen

Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais ist in Deutschland verboten. Jedes Frühjahr wird deshalb das Saatgut auf Verunreinigungen mit Gentechnik getestet. Die Analysen sollen möglichst bis zum 31. März abgeschlossen sein - vor Beginn der Maisaussaat, damit das Saatgut bei festgestellten Verunreinigungen rechtzeitig zurückgerufen werden kann.

In Niedersachsen waren zwei Saatgutproben mit dem Genmais NK603 belastet. NK603 ist nicht für den Anbau in Deutschland zugelassen.

Die zuständigen Behörden verfolgten die positiven Befunde nicht weiter. Andere Bundesländer haben reagiert und das verunreinigte Saatgut gesperrt bzw. zurückgeholt, nur aus Niedersachsen gibt es keine Maßnahmen.

NDR Info berichtete am 7. Mai 2010: „Auf Nachfrage von NDR Info teilte das niedersächsische Umweltministerium mit, dass in 2 von 35 Maisproben gentechnisch veränderte Organismen nachgewiesen wurden. Und: Man müsse davon ausgehen, dass die betroffenen Partien schon ausgesät wurden. Wo und von wem, konnte das Ministerium nicht sagen.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wer hat das verunreinigte Saatgut in den Verkehr gebracht, um welche Saatgutmengen handelt es sich, und auf wie viel Hektar und auf welchen Flächen wurde der verunreinigte Mais ausgesät?

2. Wann wurden die Proben genommen, analysiert und die Ergebnisse an das Ministerium gegeben, und wann wurden die betroffenen Landwirte informiert?

3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit das verunreinigte Saatgut nicht auf dem Acker landet, und wer haftet für den Schaden?

Am 27. April 2010 wurde das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) informiert, dass im Rahmen der Saatgutüberwachung in Niedersachsen in zwei Partien von Maissaatgut GVO-Anteile gefunden wurden. Betroffen waren ca. 50 bzw. ca. 1 900 Einheiten mit Anteilen unter 0,1 % des Konstrukts NK603 (Herbizidresis- tenz). Für das Konstrukt bestehen die Zulassung in Futter- und Lebensmitteln sowie eine Sicherheitsbewertung durch die European Food an Safety Authority im Rahmen der Genehmigung für den Anbau (Ergebnis: NK603-Mais ist genau so sicher wie konventioneller Mais). Das Genehmigungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Ein Anbau ist daher verboten.

Der Firmensitz des Saatgutunternehmens liegt in Niedersachsen. Das Unternehmen wurde ebenfalls am 27. April von MU informiert und gebeten, freiwillig die notwendigen Schritte für eine Rückholung einzuleiten. Die Firma ist weder dieser Aufforderung nachgekommen, noch hat sie die Vertriebswege freiwillig bekannt gegeben. Nach Abgabe an das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) am 30. April hat dieses am 4. Mai mit einer Anhörung der Firma das Verwaltungsverfahren zur Herausgabe der notwendigen Daten über die Vertriebswege eingeleitet. Hierzu war seit dem 27. Mai ein gerichtliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stade anhängig. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. Juni wurde der von der Firma

beantragte vorläufige Rechtsschutz abgewiesen. Das zuständige GAA hat daraufhin am gleichen Tage begonnen, die Daten zu den Vertriebswegen bei der Firma zu ermittelt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es handelt sich um ein Saatgutunternehmen mit Sitz in Niedersachsen. Nach Angaben der Firma umfassen die beiden Partien Saatgutmengen von ca. 50 bzw. ca. 1 900 Einheiten.

Nach den bisherigen Informationen wurden 33 Einheiten nach Mecklenburg-Vorpommern ausgeliefert, ca. 160 Einheiten nach Brandenburg, ca. 640 Einheiten nach Baden-Württemberg, ca. 840 Einheiten nach Bayern und 282 Einheiten nach Niedersachsen.

Hier sind 25 Landwirte in den Zuständigkeitsbereichen der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Cuxhaven, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück betroffen.

70 Einheiten von nicht ausgesätem Saatgut wurden in Niedersachsen zurückgeholt. Es sind ca. 200 ha von einer Aussaat betroffen

Zu 2: Die beiden Proben wurden am 9. Februar von der Landwirtschaftkammer Hannover genommen. Am 19. Februar sind sie bei dem zuständigen Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Braunschweig eingegangen. Am 12. April wurde das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung über die auffälligen Ergebnisse zu den beiden Partien informiert.

Die betroffenen Landwirte werden aktuell von den örtlich zuständigen Staatlichen GAÄ informiert.

Zu 3: MU hat am gleichen Tage des Bekanntwerdens (27. April) der Ergebnisse die betroffene Firma sowie das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt unterrichtet, um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

Ob sich die Frage einer Entschädigung stellt, wird zwischen den betroffenen Landwirten und der Saatgutfirma zu klären sein.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 35 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Neugestaltung der Rastanlage Allertal an der BAB A 7 und Schaffung und Namensgebung von neuen Anschlussstellen im AllerLeine-Tal sowie im Bereich BispingenSchneverdingen (Heide-Region)

Nach Pressemeldungen wird erneut ein Plan zur Umgestaltung der Rastanlage Allertal an der A 7 aufgestellt. Dabei soll eine neue Autobahnanschlussstelle geschaffen werden. Die Rastanlage Allertal wird bisher intensiv von Verkehrsteilnehmern aus der Region SoltauFallingbostel und Celle, aber auch bei Staus auf der BAB als Autobahnanschlussstelle genutzt.

In einer Antwort auf eine Anfrage des SPDBundestagsabgeordneten Lars Klingbeil zu Fragen der Namensgebung der neuen Abfahrt sowie zur weiteren Nutzung der bisherigen Zufahrt zur Autobahn über die Rastanlage Allertal nach Schaffung der neuen Abfahrt verweist der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann im Bundesverkehrsministerium auf die Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung in Niedersachsen.

Sollte keine Betriebszufahrt zur Rastanlage Allertal nach Schaffung der neuen Anschlussstelle vorgesehen sein, würde das z. B. für Mitarbeiter der Raststätte - häufig in Niedriglohngruppen beschäftigt - tägliche Mehrfahrten von mehr als 30 km bedeuten. Ungeklärt ist bisher auch hier die zukünftige Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste.

Umstritten ist auch der Name der neuen Abfahrt, während im Landkreis Soltau-Fallingbostel der Name „Aller-Leine-Tal“ bevorzugt wird, ist als Name auch „Celle“ im Gespräch.

Ebenfalls ungeklärt ist die Namensgebung der inzwischen durchgeplanten neuen BAB-Abfahrt im Raum Bispingen im Ortsteil Scharrl der Stadt Schneverdingen, die nach dem Willen der örtlich Verantwortlichen „Heide-Region“ heißen soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Planungsstand (einschließlich Umsetzungszeitplan und Finanzierung) im Bereich der Rastanlage Allertal, auch bezogen auf eine mögliche Betriebszufahrt nach Schaffung der neuen BAB-Abfahrt einschließlich Namensgebung?

2. Wie ist der Planungsstand (einschließlich Umsetzungszeitplan und Finanzierung) im Bereich der neuen BAB-Ausfahrt im Raum Bispingen-Schneverdingen einschließlich Namensgebung?

3. Welche Position wird Niedersachsen gegenüber dem Bund bezüglich der in der Vorbemerkung gegebenen Hinweise zu den beiden Pla

nungen einschließlich Namensgebung einnehmen?

Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Erweiterung der Rastanlage Allertal Ost und West ist eine weitere Maßnahme, um die dringend erforderlichen zusätzlichen Lkw-Parkstände auf den Autobahnen anbieten zu können.

Mit der Erweiterung der Anlagen wird gleichzeitig eine reguläre Anschlussstelle der Landesstraße 180 geschaffen. Für eine verbesserte Sicherheit der Rastanlagenbesucher und des auf- und abfahrenden Verkehrs fordert das Bundesverkehrsministerium seit Jahren die Schließung der vorhandenen „rückwärtigen Erschließungen“. Das „Standortkonzept“, also der Planungsumfang, ist vom Bundesverkehrsministerium bereits im Dezember des letzten Jahres anerkannt worden. Derzeit laufen die Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange. Wenn im Herbst die Entwurfsunterlagen zusammengestellt sind, erfolgt die Vorlage des „Vorentwurfes“ beim Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung. Das Planungsrecht wird anschließend über das Planfeststellungsverfahren beantragt. Mit dem Bau soll umgehend begonnen werden, sobald Baurecht vorliegt.

Die Fragen der Erreichbarkeit der Betriebsgebäude über die Landesstraße 180 und der Rettungszufahrten werden in der jetzigen Entwurfsphase durch den regionalen Geschäftsbereich Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geklärt. Das Bundesverkehrsministerium hält eine Anbindung der Betriebsgebäude nur über die Autobahn für ausreichend. Dennoch wird jetzt bei der Aufstellung des „Vorentwurfes“ geprüft, ob hier eine kostengünstige Lösung machbar ist.

Die Namensgebung erfolgt rechtzeitig zur Verkehrsfreigabe. Die Niedersächsische Landesbehörde wird dazu in ihrer Funktion als Verkehrsbehörde eine „verkehrsbehördliche Anhörung“ der Stellen vor Ort durchführen und die Namensnennung dem Bundesverkehrsministerium zur Zustimmung vorlegen.

Zu 2: Für die neue Anschlussstelle im Raum Bispingen soll im Sommer der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gestellt werden, sodass, optimistisch gerechnet, Mitte 2011 der Beschluss vorliegt. Die in der Anfrage genannten Namensvorschläge zeigen das hohe Interesse der Örtlichkeit an der Anschlussstelle. Auch hier wird zu gegebener Zeit eine „verkehrsbehördliche An

hörung“ zu den Ausfahrtzielen und der Namensgebung stattfinden, deren Ergebnis dann dem Bundesverkehrsministerium zur Zustimmung vorgelegt wird.

Zu 3: Die Beantwortung erschließt sich aus den Antworten zu 1 und 2. Niedersachsen wird dem Bundesverkehrsministerium zu gegebener Zeit jeweils einen Namensvorschlag unterbreiten.