2. In wie vielen Einrichtungen der Behindertenhilfe wird zurzeit diese Form des Outsourcings praktiziert, und in welchem Umfang erwartet die Landesregierung im Falle des Einfrierens bzw. Absenkens der Haushaltsansätze im Bereich der Eingliederungshilfe einen Anstieg der Zahl dieser Fälle?
3. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung für den Fall, dass Einrichtungen der Behindertenhilfe Insolvenz anmelden müssen, weil sie entweder mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die tariflichen Ansprüche ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr erfüllen können oder weil die zuständigen Gerichte das gewählte Konstrukt der Arbeitnehmerüberlassung für rechtswidrig erklären und die Arbeitgeber zur Nachzahlung der Differenzbeträge (auch im Bereich der Sozialversiche- rung) auffordern?
Die Leistungserbringer der Behindertenhilfe gewähren den Menschen mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen. Die Höhe der Vergütung für die Leistung ergibt sich aus den Vergütungsvereinbarungen.
Ausgangspunkt der Vergütungsvereinbarungen sind gemäß § 14 Abs. 3 der Fortführungsvereinbarung die Vergütungen, Löhne und sonstigen Leistungen in Geld oder Geldeswert, die grundsätzlich nach den in der Bundesrepublik geltenden Tarifverträgen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsvertragsrichtlinien bei funktionsgerechter Eingruppierung entstehen.
Mit Ausnahme des Jahres 2004 wurden die Vergütungen regelmäßig unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Lohnerhöhung und der Kostensteigerung für Sachkosten erhöht.
Hinsichtlich der Ausgestaltung der Leistungserbringung ist der einzelne Einrichtungsträger im Rahmen der Leistungsvereinbarung frei. Die Leistungsvereinbarung muss gemäß § 76 Abs. 1 des Zwölften Buches Sozialgesetz (SGB XII) Aussagen über die wesentlichen Leistungsmerkmale enthalten, wie die betriebsnotwendigen Anlagen der Einrichtung, den von ihr zu betreuenden Personenkreis, Art, Ziel und Qualität der Leistung, Qualifikation des Personals sowie die sächliche und personelle Ausstattung.
Das Land hat keinen Einfluss auf die Arbeitsverträge, die die Leistungserbringer mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abschließen. Die Leistungserbringer können auch Dritte beauftragen, einen Teil der vereinbarten Leistung zu erbringen.
Zu 1 und 2: Grundsätzlich sind die Vergütungen nach der Fortführungsvereinbarung zu den Landesrahmenvereinbarungen auf der Grundlage des § 75 Abs. 1 SGB XII in ihrer Höhe so bemessen, dass die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung der vereinbarten Personalausstattung entsprechend den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst und vieler anderer Tarifverträge möglich ist.
Die Leistungserbringer sind rechtlich selbstständig und frei in der Ausgestaltung der Leistungserbringung. Es ist daher nicht bekannt, wie viele Einrichtungen zurzeit eine Arbeitnehmerüberlassung praktizieren oder dies beabsichtigen.
Zu 3: Da die Vergütungsvereinbarungen grundsätzlich auskömmlich sind, können sie nicht ursächlich für die Insolvenz eines Leistungserbringers der Behindertenhilfe sein.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 32 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Dörthe WeddigeDegenhard, Marcus Bosse, Matthias Möhle, Klaus Schneck und Detlef Tanke (SPD)
Die Zahlen von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen steigen trotz rückläufiger Kinderzahlen seit Jahren stetig. Dies wird u. a. durch den KiGGS des Robert-KochInstituts bestätigt.
Die Versorgung mit voll- und teilstationären Plätzen für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Region Braunschweig ist nach Einschätzung von Beobachtern besonders schlecht. Eine schnelle und wohnortnahe Versorgung ist nicht in allen Fällen sichergestellt.
Nach Berechnung des Niedersächsischen Arbeitskreises Kinder- und Jugendpsychiatrie kommt die für die Region Braunschweig zuständige Klinik auf eine Zahl von 5 173 Minderjährigen pro Bett, während der niedersächsische Durchschnitt bei 2 990 Minderjährigen pro Bett liegt. Die vollstationäre Versorgung in der
Region ist damit sehr unterdurchschnittlich und nicht bedarfsgerecht ausgeprägt. Diese Unterversorgung führt zu langen Wartelisten/-zeiten für die stationären Aufnahmen.
Die regionale teilstationäre Versorgung ist ebenfalls sehr unterdurchschnittlich ausgeprägt. So steht z. B. für die Großstadt Braunschweig kein tagesklinisches Angebot zur Verfügung. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 10 Plätzen je 100 000 Minderjährigen, die Versorgung des ehemaligen Regierungsbezirks Braunschweig weist jedoch nur 6 Plätze je 100 000 Minderjährigen aus. Eine wohnortnahe bedarfsgerechte Versorgung zwischen ambulanten und vollstationären Angeboten ist damit Fachleuten zufolge nicht möglich. Dem steht ein hoher und weiter steigender Bedarf gegenüber. Insgesamt liegt Niedersachsen im Bundesvergleich auf einem der letzten Plätze.
2. Welche Zielvorstellung hat die Landesregierung konkret für die kinder- und jugendpsychiatrische teil- und vollstationäre Versorgung in der Region Braunschweig?
3. Welche konkreten Anträge auf Erweiterung des Versorgungsangebotes in der Region Braunschweig liegen bereits vor, und wie gedenkt die Landesregierung damit weiter zu verfahren?
In Niedersachsen befanden sich im Jahr 1999 2 274 Kinder und Jugendliche in vollstationärer Behandlung. Bis zum Jahr 2008 stieg diese Zahl um 61,16 % auf 3 718. Die durchschnittliche Behandlungsdauer sank im gleichen Zeitraum um 27,47 % auf durchschnittlich 54,4 Tage. Die Bevölkerungsentwicklung der Kinder und Jugendlichen stieg bis zum Jahr 2000 mit regionalen Unterschieden leicht an. Ab dem Jahr 2001 nimmt diese Bevölkerungsgruppe erstmals ab und verringert sich seit dem Jahr 2005 jährlich um etwa 25 000 Kinder und Jugendliche (-2 %). Ausweislich der Krankenhausstatistik 2007 wurden Kinder in den Kinder- und Jugendpsychiatrie-Abteilungen (KJP) erst ab dem fünften Lebensjahr behandelt. Die absolute Zahl der Kinder und Jugendlichen von 5 bis 18 Jahre wird sich nach der vorausberechneten Bevölkerungsentwicklung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) bis zum Jahr 2015 um 15,2 %, bis zum Jahr 2020 um 22,6 % und bis zum Jahr 2030 um 28,3 % verringern.
Die Nachfrage in der KJP wird hiervon entschieden beeinflusst werden. Steigende Fallzahlen und sinkende Verweildauern deuten an, dass sich medizinische, gesellschaftliche und andere Faktoren
offenbar zum Teil gegenläufig entwickeln. Der zunehmende Ausbau teilstationärer Angebote mäßigt den Anstieg. Im Jahr 2008 ging landesweit die absolute Zahl der vollstationären Fälle und Pflegetage in der KJP erstmals leicht zurück. Hiervon ausgenommen ist lediglich das Versorgungsgebiet 2 (ehemals Regierungsbezirk Hannover). Hier war noch ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Die Auslastung der vollstationären Planbetten nähert sich landesweit in den letzten Jahren - bedingt durch die jährliche bedarfsgerechte Anpassung der Bettenkapazitäten - immer mehr dem Sollwert von 90 % an (zuletzt 2008: 90,7 %).
Diesen sich verändernden Rahmenbedingungen trägt die Krankenhausplanung durch eine jährliche Anpassung der tatsächlich erforderlichen stationären Kapazitäten Rechnung.
Zu 1: Die Landesregierung geht davon aus, dass mittelfristig der vollstationäre Bedarf in Niedersachsen gedeckt ist (siehe Vorbemerkung). Aufgrund der demografischen Entwicklung sollte die Schaffung von Überkapazitäten vermieden werden.
Die Erkrankungshäufigkeit in den einzelnen Versorgungsgebieten ist in Niedersachsen unterschiedlich. Daher ist eine separate Beurteilung des Versorgungsgebietes Braunschweig allein auf der Grundlage von Bettenmessziffern nicht aussagekräftig. Außerdem werden aufgrund der gewachsenen Versorgungsstrukturen nur knapp 60 % der KJP-Fälle aus dem Bezirk Braunschweig im eigenen Bezirk behandelt. Allein rund 30 % der erkrankten Kinder und Jugendlichen wandern in Einrichtungen des Landkreises Hildesheim und in die Region Hannover ab. Die restlichen rund 10 % der KJP-Fälle werden in anderen niedersächsischen Einrichtungen oder in Einrichtungen anderer Bundesländer behandelt.
Zu 2: Bezogen auf das Versorgungsgebiet Braunschweig, ist in der voll- wie auch in der teilstationären Versorgung eine hohe Auslastung der bestehenden KJP-Abteilungen feststellbar. Seit dem Jahr 2001 (Beginn der Erhebung teilstationärer Angebote im Rahmen der amtlichen Krankenhaus- statistik) stiegen die vorgehaltenen Kapazitäten in der KJP landesweit bis zum Jahr 2008 um 61,1 %. Bis zum Jahr 2010 werden sie fast den zweieinhalbfachen Wert erreichen. Per Saldo lag die Auslastung aller Tageskliniken bis zum Jahr 2009 durchgehend bei ca. 100 %. Angestrebt wird ein
Ausbau der wohnortnahen teilstationären Versorgung, um gleichzeitig durch substituierende Effekte auch die vollstationären Kapazitäten zu entlasten.
Zu 3: Anträge auf Einrichtung zusätzlicher Tageskliniken liegen dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration für Rosdorf und Gifhorn sowie seit Februar 2010 für Braunschweig und Peine vor. Die Landesregierung plant, die weitere Entwicklung der Versorgungsstrukturen in der KJP im Rahmen einer Fortschreibung des Konzeptes aus dem Jahre 2005 noch in diesem Jahr im Krankenhausplanungsausschuss zu beraten.
Wie effektiv und wirtschaftlich für die potenziellen Nutzer ist das „schnelle Internet“ (Breitbandversorgung) mittels Funklösung im Bereich des Heideclusters, und welche Funklöcher bleiben?
In der Ausschreibung des Wirtschaftsministeriums für die Verbesserung der Breitbandversorgung innerhalb der vier Landkreise des Heideclusters hat sich ein Unternehmen mit dem Angebot einer Funklösung durchgesetzt. Nun wird in den betroffenen Kommunen befürchtet, dass ohne eine Ergänzung per Kabel die erforderliche Übertragungsgeschwindigkeit z. B. bei Haushalten mit mehreren Nutzern oder für Unternehmen nicht ausreichend ist. Auch wird bezweifelt, dass mit dem Ausschreibungsergebnis zumindest ein Großteil der zurzeit noch vorhandenen Funklöcher geschlossen werden kann. Ein großes Problem stellen auch die gebräuchlichen Vertragskonditionen für die Verbraucher dar; sie sollen kein unbegrenztes Surfen im Netz zu annehmbaren Konditionen ermöglichen. Im Bereich Schwarmstedt (Land- kreis Soltau-Fallingbostel) geht man z. B. davon aus, dass statt UMTS-Geschwindigkeit nur GPRS-Geschwindigkeit erreicht wird, Anbieter sollen darüber nachdenken, das Datenvolumen von 5 GB auf 3 GB abzusenken.
1. Nach welchen Bedingungen bezüglich der in der Vorbemerkung genannten Hinweise wurde die Ausschreibung im Interesse einer effektiven und wirtschaftlich Nutzung seitens der potenziellen Nutzer vorgenommen, und wie unterschieden sich die vorgelegten Angebote?
2. Warum war eine Kabellösung nicht konkurrenzfähig, und ist die schon vorhandene Kabel- (auch Glasfaser-) -infrastruktur für alle Anbieter
3. Werden mit dem Ausschreibungsergebnis den potenziellen Nutzern im ländlichen Raum Kabellösungen vergleichbare wirtschaftliche und effektive Möglichkeiten auch bezüglich der Nutzungskonditionen (bitte benennen, wie z. B. echte Flatrate) durch die Anbieter geboten und die bisher vorhandenen Funklöcher geschlossen?
Die besondere Bedeutung von Breitband in einem Flächenland hat Niedersachsen dazu veranlasst, Unternehmen, die Breitbandanschlüsse anbieten, durch das Angebot von Fördermitteln zu motivieren, Regionen auszubauen, die bisher ohne Förderung für Unternehmen nicht rentabel waren.
Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung Deutschland fördert die Niedersächsische Landesregierung mit der Initiative Niedersachsen den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in drei ausgewiesenen Clustern „Nordwestniedersachen und Küste“, „Heide“ und „Südniedersachsen“ mit insgesamt 30 Millionen Euro. Die Förderung schließt die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. denjenigen Fehlbetrag, der aus den zu tätigenden Investitionen und den generierten Einnahmen resultiert. Die Maßnahmen selbst erbringen die Unternehmen aus eigener technischer und kommerzieller Verantwortung. Das Vergabeverfahren ist ein von der Europäischen Kommission verlangtes Hilfsmittel zur Identifizierung geeigneter Fördermittelempfänger.
Die Ausschreibung der Förderung des Anschlusses der „weißen Flecken“ erfolgte entsprechend der Genehmigung durch die Europäische Kommission (KOM N243/2009) wettbewerbs-, anbieter- und technologieneutral. Mithilfe dieses Vorgehens wurde sichergestellt, dass die Gewährung der Förderung nach einheitlichen Kriterien erfolgte.
Dasjenige Unternehmen je Cluster, das mit der zur Verfügung gestellten Förderung die meisten Endkundenanschlüsse mit der garantierten Datenrate von mindestens 2 MBit/s im Downstream und 128 KBit/s im Upstream realisieren kann, erhielt den Zuschlag. Die zugesicherte Mindestdatenrate von 2 MBit/s pro Endkunde wird ab 2012 vonseiten der Landesregierung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung kontrolliert. Pro Landkreis mussten mindestens zwei „weiße Flecken“ angeschlossen werden. Im Rahmen der Ausschreibung galt ein „weißer Fleck“ als förderrechtlich abgearbeitet, wenn mindestens 65 % der aufgeführten Endkundenstandorte erschlossen wurden.
Für das Heidecluster hat sich das Unternehmen Vodafone für die Förderung qualifiziert, d. h. es hat nach den genannten Kriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.