Protocol of the Session on June 10, 2010

Ein entsprechender Antrag der Firma ist nach Angaben der Landesregierung gestellt und soll noch im ersten Halbjahr 2010 bis zur Bewilligungsreife vorangetrieben werden. Im Förderfall ist das geplante Investitionsvolumen so hoch, dass gemäß dem Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 7. Dezember 2009 eine Deckelung des Zuschusses auf maximal 5 Millionen Euro in Kraft treten würde (Drs. 16/2313).

Laut HAZ vom 31. März 2010 („Bode streicht Förderung von Investitionen zusammen“) können Unternehmen in Zukunft jedoch keine einzelbetriebliche Förderung aus Mitteln der GRW mehr in Anspruch nehmen. Die Förderung solle in Zukunft auf Tourismus und Infrastruktur konzentriert werden. Die bislang gestellten entscheidungsreifen Anträge seien laut Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 31. März 2010 vollständig beschieden worden.

Als indirekte Wirtschaftsförderung wurde bereits nach Angaben der Landesregierung für den Ausbau der Infrastruktur für den Schlachthof ein nicht rückzahlbarer Zuschuss an die Gemeinde Wietze von 1 484 700 Euro bewilligt.

Gleichzeitig wird etwa in der Unabhängigen Bauernstimme (Artikel „Die Hähnchenblase“, Ausgabe Juni 2010) Kritik an einer einseitigen Bevorzugung der Aktivitäten der Firma Rothkötter durch die Landesregierung geäußert.

Um den geplanten Schlachthof in Wietze auszulasten, hoffen Investoren auf bis zu 400 neue Ställe mit je ca. 39 000 Tieren in Süd- und Ostniedersachsen. Da diese z. T. in waldreichen Gegenden errichtet werden sollen, dem allerdings bestehende Bestimmungen des BImSchG zum Schutz der Wälder von Schadstoffeinträgen entgegenstehen, hatte die Landesregierung nach Einschätzung von Beobachtern versucht, mit einem Erlass zu sogenannten „fiktiven Wäldern“ vom 17. Februar 2010 den (potenziellen) Betreibern von Geflügelmastställen zur Seite zu springen. Da allerdings der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages zum juristischen Urteil gelangt war, dass dieser Erlass rechtswidrig war, da er sowohl dem Landes- als auch Bundesrecht widersprach, hatte Umweltminister Sander in Vertretung der Agrarministerin Grotelüschen in der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 30. April 2010 bekannt gegeben, dass der Erlass am 28. April 2010 aufgehoben worden sei. Allerdings hatte Umweltminister Sander ausdrücklich offengelassen, ob es einen neuen Erlass zur Frage der Waldumwandlung im Kontext von Stallbauten geben wird: „Auf einer Dienstbesprechung wird das ML diesen Fall mit den unteren Naturschutz- und Waldbehörden erörtern.“ (Stenografischer Bericht 71. Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 30. April 2010).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Entscheidung ist über den Antrag des Betreibers des geplanten Schlachthofes in Wietze auf einen Investitionszuschuss gemäß II A GRW-Koordinierungsrahmen in Höhe von maximal 5 Millionen Euro erfolgt?

2. Welche direkten und indirekten Subventionen sind in den letzten fünf Jahren insgesamt an die führenden Hähnchenmastbetriebe Wiesenhof, Stolle und Rothkötter sowie an die Putenbrüterei Ahlhorn, der die Frau Ministerin Grotelüschen bis zu ihrem Amtsantritt angehörte, erfolgt?

3. Hat die von Umweltminister Sander angekündigte Dienstbesprechung mit den „unteren Naturschutz- und Waldbehörden“ über die Waldumwandlung im Kontext von Stallbauten stattgefunden und, falls ja, mit welchem Ergebnis?

Land- und Ernährungswirtschaft prägen Niedersachsen als das „Land der Lebensmittel“. Beide Bereiche bilden zusammen den zweitwichtigsten Wirtschaftszweig in Niedersachsen und den wichtigsten Arbeitgeber im ländlichen Raum. Unter Berücksichtigung auch der vor- und nachgelagerten Branchen ist jeder fünfte Arbeitsplatz in Nie

dersachsen mit der Land- und Ernährungswirtschaft verbunden.

Die niedersächsische Landwirtschaft lag in 2008 mit Verkaufserlösen in Höhe von insgesamt 10,3 Milliarden Euro im Bundesvergleich vorn. Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern kann Niedersachsen dabei mit einer überaus gewichtigen tierischen Erzeugung aufwarten. Während im Bundesgebiet nur etwa 46 % des Produktionswertes auf die Tierproduktion entfallen, sind dies in Niedersachsen rund 55 %.

Der Umsatz des niedersächsischen Ernährungsgewerbes und der Tabakverarbeitung lag 2009 bei knapp 26 Milliarden Euro, und es wurden in rund 700 Betrieben knapp 67 000 Menschen beschäftigt. Alleine die 180 Betriebe der Schlachtung und Fleischverarbeitung hatten 2009 einen Umsatz von 8,1 Milliarden Euro und beschäftigten 20 000 Menschen - und stellen damit rund ein Drittel der Gesamtbranche dar. Gerade in ländlichen Räumen ist die vielfach mittelständisch geprägte Ernährungswirtschaft als Arbeitgeber unverzichtbar. Dieser Wirtschaftssektor ist von innovativen und flexiblen kleinen und mittleren sowie mit einigen weltweit führenden Großunternehmen geprägt. Die Ernährungswirtschaft ist hervorragend geeignet, Marktchancen für Produkte außerhalb Niedersachsens auf weltweit wachsenden Märkten zu nutzen. Die Tierhaltung und Fleischverarbeitung spielen dabei eine besondere Rolle. Niedersachsen ist bundesweit der bedeutendste Standort in der Tierhaltung und international erfolgreich beim Export tierischer Lebensmittel.

Es ist daher ein zentrales Anliegen der Landesregierung, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft im Einklang mit den Belangen des Natur- und Umweltschutzes sowie konkurrierender Ansprüche an den Raum zu erhalten und auszubauen.

In den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wie auch im Landkreis Celle tragen Investoren aus der Ernährungswirtschaft in erheblichem Maße zur Stabilisierung von Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Raum bei. Die Vorhaben sind beschäftigungsintensiv und erhalten nach den Förderkriterien häufig eine gute Einstufung.

Zu 1: Der Antrag der Firma Celler Land Frischgeflügel GmbH wurde positiv beschieden. Dem Unternehmen soll ein Zuschuss in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro aus GRW-Mitteln gewährt werden. Der Zuwendungsbescheid wird in Kürze er

teilt, nachdem die Verpflichtungsermächtigungen vom Finanzministerium freigegeben wurden. Die Betriebsstätte in Wietze ist für den Nahbereich von großer arbeitsmarktpolitischer und regionalstruktureller Bedeutung und geeignet, Arbeitsplatzverluste an anderer Stelle der Region abzufedern. Die besonderen strukturpolitischen Effekte wurden von der NBank bestätigt. Grundlage der Förderung ist die Schaffung von 250 Dauerarbeitsplätzen.

Zu 2: Im Zuständigkeitsbereich des ML sind keine Landesmittel an die vier genannten Betriebe geflossen.

Hinsichtlich der Zahlung von reinen EU-Mitteln liegen ausweislich der (öffentlich zugänglichen) zentralen Datenbank der BLE für den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei folgende Informationen vor:

Die Gebrüder Stolle GmbH & Co. KG hat in den Jahren 2008 und 2009 Marktordnungszahlungen aus dem EGFL in Höhe von 783 018 Euro bzw. 1 344 773 Euro erhalten. (Zahlungen dieser Art werden über den Bund abgewickelt. Daher liegen ML hierzu keine genaueren Daten bezüglich der Zweckbestimmung der Mittel vor.)

Herr Werner Stolle erhielt Direktzahlungen (hierun- ter fällt auch die Betriebsprämie) aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) ; in der Summe belaufen sich die Zahlungen der Jahre 2005 bis 2009 auf 5 226 Euro.

Im Zuständigkeitsbereich des MW sind folgende Förderungen begeben worden:

Wiesenhof

- Gewährung eines Zuschusses i. H. v. bis zu 2 000 000 Euro für die Firma Allfein Feinkost GmbH & Co. KG (Tochterunternehmen der Wie- senhof-Gruppe) durch Zuwendungsbescheid vom 31. August 2009;

- Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit eines weiteren Investitionsvorhabens der Firma Allfein Feinkost GmbH & Co. KG, für das mit Antrag vom 17. September 2009 eine Förderung beantragt wurde; Entscheidung über die Förderung gemäß Haushaltslage, sofern bis 15. August 2010 die Bewilligungsreife gegeben ist, eventuell in der geplanten letzten Einplanung im Spätherbst 2010.

Rothkötter

- Siehe die Ausführungen zu Frage 1.

- Indirekte Wirtschaftsförderung über wirtschaftsnahe Infrastruktur: Vergabe eines Zuschusses i. H. v. bis zu 1 484 700 Euro an die Gemeinde Wietze durch Bescheid vom 1. Februar 2010 für das Vorhaben „Verkehrliche Erschließung neuer Gewerbeflächen“ und Erweiterung des Gewerbegebiets „Industriestraße“ in Wietze.

Unmittelbare Förderungen des Unternehmens Stolle bzw. der Putenbrüterei Ahlhorn sind seit Bestehen der NBank nicht erfolgt

Zu Frage 3: Die Dienstbesprechung hat bisher noch nicht stattgefunden, ist aber für die zweite Augusthälfte dieses Jahres vorgesehen.

Anlage 26

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 28 der Abg. Marco Brunotte, Markus Brinkmann, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Plant das Land Niedersachsen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer?

Mehrere Bundesländer haben in den letzten Monaten eine Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes vorgenommen. So will das Land Brandenburg ab 2011 von 3,5 auf 5 % erhöhen. Zum 1. März 2010 hob das Land SachsenAnhalt den Steuersatz von 3,5 auf 4,5 % an. Auch Berlin und Hamburg haben die Grunderwerbsteuer erhöht. In weiteren Bundesländern findet aktuell eine Debatte um einen höheren Steuersatz statt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Plant die Niedersächsische Landesregierung eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer, und auf welche Höhe soll der Steuersatz angehoben werden?

2. Falls ja: Welches Ziel verfolgt die Niedersächsische Landesregierung mit einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer, wie hoch werden die prognostizierten Mehreinnahmen sein, und wie bewertet die Landesregierung die volkswirtschaftlichen Folgen einer solchen Erhöhung?

3. Wie beurteilt die Niedersächsische Landesregierung in diesem Zusammenhang sogenannte Share Deals?

Die Fragen beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat sich mit diesem Thema bislang nicht beschäftigt.

Zu 2: Eine Beantwortung dieser Frage entfällt im Hinblick auf die Antwort zu Frage 1.

Zu 3: Die Frage bezieht sich offenbar auf die Möglichkeit, Immobilieninvestitionen im Wege des Kaufs von Anteilen (Share Deals) an grundbesitzenden Gesellschaften vorzunehmen. Dabei wird unter bestimmten Voraussetzungen die Entstehung von Grunderwerbsteuer vermieden bzw. reduziert. Derartige Gestaltungen fallen nicht unter die grunderwerbsteuerlichen Missbrauchsverhinderungsvorschriften (§ 1 Abs. 2 a, § 1 Abs. 3 GrEStG) und sind somit zulässig. Inwieweit hierdurch Grunderwerbsteuerausfälle in nennenswerter Höhe eintreten können, ist nicht bekannt.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 29 der Abg. Marco Brunotte, Markus Brinkmann, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Spart das Land Niedersachsen die Städtebauförderung kaputt?

Am 28. Mai 2010 erklärte die niedersächsische Bauministerin Aygül Özkan in einer Pressemitteilung: „Wir wollen mit unserer Städtebauförderung die Städte und Gemeinden gerade in finanziell schwierigen Zeiten stärken und mit Blick auf den demografischen Wandel zukunftsfähig machen.“ Und: „Städtebauförderungsmittel sind Motor der Baukonjunktur. Jeder Euro für die Stadtentwicklung ist wichtig und mobilisiert ein Vielfaches an zusätzlichen öffentlichen und privaten Folgeinvestitionen.“ Mit einem Euro Städtebauförderungsmitteln werden sieben weitere Euro an Investitionen mobilisiert. Die Bedeutung der Städtebaufördermittel für Bauindustrie und mittelständische Handwerksbetriebe ist unumstritten. Besonders in konjunkturell schwierigen Phasen stellen diese Mittel einen stabilisierenden Faktor dar. Die Städtebauförderung ist aber auch zur unterstützenden Steuerung des Umbruchs auf den Immobilienmärkten erforderlich. So tragen die Programme „Soziale Stadt“, „Stadtumbau West“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und die herkömmliche Städtebauförderung dazu bei, dass Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung finanziert und umgesetzt werden können.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Bei welchen Programmen des Landes Niedersachsen zur Städtebauförderung werden welche Kürzungen vorgenommen, und aus welchen sachlichen Gründen erfolgen diese Kürzungen?

2. Warum beteiligt sich das Land Niedersachsen in 2010 nicht am Bundesprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ und zwingt die Antragsteller somit, den eigentlichen Landesanteil mit zu übernehmen?